Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Überprüfung der Standfestigkeit der Grabmale auf den städtischen Friedhöfen
Am 22. April 2015 wurden die Grabmale auf den städtischen Friedhöfen auf ihre Standfestigkeit überprüft. Die beanstandeten Grabmale sind mit einem Aufkleber kenntlich gemacht. Verantwortlich für die Standfestigkeit der Grabmale sind die jeweiligen Angehörigen, die hiermit aufgefordert werden, binnen einer auf dem Aufkleber angegebenen Frist für die sachgemäße Befestigung der Grabmale zu sorgen. Sollte dies nicht innerhalb der angegebenen Frist erfolgt sein, muss das Grabmal auf Kosten der Angehörigen seitens der Stadt Bebra abgenommen und flach auf das Grab gelegt werden.
Bebra, den 22. April 2015
Der Magistrat der Stadt Bebra
Hassl
Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Truppenübung der 3. Kompanie des Kampfhubschrauber Regimentes 36 Fritzlar vom 04.05.2015 bis zum 29.10.2015 Aufgrund des § 69 Bundesleistungsgesetz gibt die Stadtverwaltung Bebra Folgendes bekannt:
Die 3. Kompanie des Kampfhubschrauber Regimentes 36 Fritzlar führt vom 04.05.2015 bis zum 29.10.2015 Truppenübungen durch, bei der auch Gebietsteile der Stadt berührt werden Sofern Manöverschäden an Privateigentum im Zuständigkeitsbereich der Stadt Bebra entstehen, können sich die Geschädigten zum Zwecke der Schadensregulierung an die Stadtverwaltung Bebra -Bau- und Planungsamt-, Zimmer 408, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra, Tel. (06622) 501-153, wenden und dort die entsprechenden Vordrucke erhalten.
Bebra, 23.04.2015 -Amt 60-mk
Der Magistrat der Stadt Bebra
Gez. Hassl Bürgermeister
Tagesfahrt 2015
für Seniorinnen und Senioren
Der Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg führt auch in diesem Jahr gemeinsam mit den Städten und Gemeinden des Landkreises eine Tagesfahrt für Seniorinnen und Senioren durch.
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Fällige Abgaben
Weiterlesen: Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bebra - Fälligkeit Pacht