Magistrat der Stadt Bebra
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra

 Satzung der Stadt Bebra für die bauliche Gestaltung des Kernbereichs des Stadtteils Asmushausen

Aufgrund der §§ 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung vom 01. April 2005 (GVBl. I, S.142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2011 (GVBl. I, S. 786) und des § 81 der Hessischen Bauordnung (HBO) vom 18. Juni 2002 (GVBl. I S.274) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Januar 2011 (GVBl. I S. 46) in Verbindung mit § 9 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 G zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden, hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra in ihrer Sitzung am 25.09.2014 folgende Satzung über die Gestaltung von baulichen Anlagen sowie die Gestaltung der Grundstücksfreiflächen zum Schutz der baugeschichtlichen Bedeutung des Ortskerns im Bereich des Flurbereinigungsverfahrens im Kernbereich des Stadtteils Asmushausens beschlossen:

Begründung

Im Rahmen der Dorferneuerung werden im Ortskern von Asmushausen erhebliche Veränderungen der baulichen Struktur durch Abriss, Neuordnung und Schaffung von Neubauflächen erfolgen. Die Umlegung und Neuordnung wird im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahren durchgeführt. Es liegt kein Bebauungsplan vor, so dass Anträge für Baugenehmigungen nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen sind.

Weiterlesen: Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bebra -  Satzung der Stadt Bebra für die bauliche Gestaltung...

 

 

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra

 

 

Hiermit berufe ich gemäß § 8 a der Hessischen Gemeindeordnung für

 

E i n l a d u n g  zur  B ü r g e r v e r s a m m l u n g

 

mit dem Thema

 

„Nachhaltiges und zukunftsbewusstes Haushalten in Bebra,

Schritte zur Haushaltskonsolidierung“

und Sachstandsbericht „Umbau Bahnhof Bebra“

 

am Donnerstag, 20. November 2014, 19:00 Uhr,

im Stadtverordnetensitzungssaal des Rathauses, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra.

 

ein.

Weiterlesen: Bürgerversammlung 


 

 

 

„Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums:
Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete unter Mitfinanzierung des Landes Hessen.“