Magistrat der Stadt Bebra
Rathausmarkt 1, 36179 Bebra
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Sprechzeiten

Montag - Freitag: von 08:00 - 12:00 Uhr
Montag: von 14:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag: von 14:00 - 17:00 Uhr

 

 

Anschrift und Öffnungszeiten

     
 
                           

Die amtlichen Bekanntmachungen der Stadtverwaltung werden regelmäßig in der HNA veröffentlicht.
Ab sofort sind alle Einladungen mit Tagesordnungen, Beschlussvorlagen und Niederschriften des Haupt- und Finanzausschusses, des Ausschusses für Stadtentwicklung, des Ausschusses für Soziales und Kultur und der Stadtverordnetenversammlung unter dem Menüpunkt "Politik/Gremieninfosystem" zu finden.


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Bauleitplanung der Stadt Bebra
Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Nr. 5
„Quartiers- und Familienzentrum Bebra“ in der Kernstadt Bebra
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
 

1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra hat in öffentlicher Sitzung am 25.05.2023 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Quartiers- und Familienzentrum“ beschlossen.

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung in Verbindung mit § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) ohne Durchführung einer Umweltprüfung.

Ziel und Zweck der Bebauungsplan-Änderung: Der Gebietscharakter des Planungsgebietes wurde bereits mit dem Bebauungsplan Nr. 5 und der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 als “Gemeinbedarfsfläche“ mit der Zweckbestimmung „Schule“ festgelegt. Der Gebietscharakter soll beibehalten werden. In der 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 5 wird lediglich die bisherige Zweckbestimmung „Sportplatz“ in „Soziale Einrichtung“ innerhalb der Gemarkung Bebra, Flur 1, Flurstück 92/8 geändert.

Der Geltungsbereich der 2. Änderung umfasst ausschließlich das Flurstück 92/8 der Flur 1 im Erschließungsbereich des Fröbelweg im östlichen zentralen Planungsgebiet des Bebauungsplanes Nr. 5 „Quartiers- und Familienzentrum“. Die Lage des Geltungsbereiches der 2. Änderung ist aus der untenstehenden Abbildung ersichtlich.

2. Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

Weiterhin hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra in öffentlicher Sitzung am 25.05.2023 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Quartiers- und Familienzentrum“ beschlossen.

Ziel und Zweck der Bebauungsplan-Änderung: Der Gebietscharakter des Planungsgebietes wurde bereits mit dem Bebauungsplan Nr. 5 und der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 als “Gemeinbedarfsfläche“ mit der Zweckbestimmung „Schule“ festgelegt. Der Gebietscharakter soll beibehalten werden. In der 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 5 wird lediglich die bisherige Zweckbestimmung „Sportplatz“ in „Soziale Einrichtung“ innerhalb der Gemarkung Bebra, Flur 1, Flurstück 92/8 geändert.

Der Geltungsbereich der 2. Änderung umfasst ausschließlich das Flurstück 92/8 der Flur 1 im Erschließungsbereich des Fröbelweg im östlichen zentralen Planungsgebiet des Bebauungsplanes Nr. 5 „Quartiers- und Familienzentrum“. Die Lage des Geltungsbereiches der 2. Änderung ist aus der untenstehenden Abbildung ersichtlich.

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung in Verbindung mit § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) ohne Durchführung einer Umweltprüfung.

Der Entwurf der Bebauungsplan-Änderung und seine Begründung liegen in der Zeit vom

12.06.2023 bis einschließlich 14.07.2023

während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung Bebra

Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

in der für jedermann zugänglichen Eingangshalle im Foyer des Rathauses Bebra, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra öffentlich aus. Die Unterlagen können auch nach vorheriger Vereinbarung außerhalb der vorgenannten Zeiten eingesehen werden.

Der Entwurf der Bebauungsplan-Änderung mit Begründung ist während des oben genannten Zeitraumes auch auf der Internetseite der Stadt Bebra unter
www.bebra-stadt.de → Stadt und Bürger → Stadtverwaltung → Bekanntmachungen

Die Öffentlichkeit kann sich im Rahmen der öffentlichen Auslegung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren. Es besteht die Möglichkeit der Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können während des Auslegungszeitraumes von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift im Bauverwaltungsamt im Rathaus der Stadt Bebra, Rathausmarkt 1, Zimmer 406 und 407 abgegeben werden. Über die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen wird die Stadtverordnetenversammlung beraten und entscheiden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplan-Änderung unberücksichtigt bleiben.

Die öffentliche Bekanntmachung ergeht aufgrund § 8 der Hauptsatzung der Stadt Bebra in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB.


Kartengrundlage: Stadt Bebra – Stand: 05/2023

Bebra den 31.05.2023

Amt 60-JM

Der Magistrat der Stadt Bebra
gez. Stefan Knoche, Bürgermeister

  1. Anlage 1_Begründung_2. Änderung B-Plan Nr. 5_Quartiers- und Familienzentrum Bebra
  2. Anlage 2_Entwurf_2. Änderung B-Plan Nr. 5_Quartiers- und Familienzentrum Bebra

 2023-06-09


Pressemitteilung der Stadt Bebra
Stadtradeln; Gemeinsames Feierabendradeln in Bebra am 15.06.2023

Im Rahmen des diesjährigen Stadtradelns lädt die Stadt Bebra am 15. Juni 2023 alle radmotivierten Bürgerinnen und Bürger zu einer Radel-Aktion ein. Treffpunkt ist um 17:00 Uhr auf dem Rathausmarkt in Bebra. Gemeinsam soll es auf dem Fulda-Radweg R1 nach Rotenburg und zurück gehen, insgesamt ca. 16 km. Die Tour endet in Bebra an Semm´s Ecke, dort gibt es für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine kostenlose Bratwurst und ein Kaltgetränk. Die Außenterrasse lädt zum weiteren Verweilen und zum Ausklang des Feierabends ein. Die Tour ist auch für Familien geeignet.

„Zum Ende des Stadtradeln-Zeitraumes möchten wir nochmal zusammen Kilometer für Bebra sammeln und die Möglichkeit nutzen mit unseren Bürgerinnen und Bürgern in den Austausch zum Thema Radverkehr zu kommen“, sagt Julian Schulze, der seit Mitte April diesen Jahres Klimaschutzmanager für die Stadt Bebra ist. Die Stadtverwaltung ist selbst mit derzeit 17 Radelnden aktiv und stellt ihren Mitarbeitenden vier E-Bikes von der Radstation Bebra zur Verfügung. „Wir möchten einen Anreiz schaffen, möglichst viele Dienstwege mit dem Fahrrad zu erledigen und auf das Auto zu verzichten. Das Wetter spielt uns aktuell in die Karten“. Das Stadtradeln im Landkreis Hersfeld-Rotenburg läuft noch bis zum 18. Juni.


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Iba

Am Mittwoch, 14.06.2023 findet um 19.00 Uhr im Sporthaus am Ronshäuser Weg, Iba, eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates des Stadtteiles Iba statt.

Tagesordnung

1.       Eröffnung und Begrüßung
2.       Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie der Beschlussfähigkeit
3.       Wechsel in der Besetzung des Ortsbeirates Iba
4.       Genehmigung der Niederschrift vom 03.02.2023
5.       Vorstellung Herr Schulze, Klimamanager der Stadt Bebra
6.       Ortsbeiratsbudget 2023
7.       Bedarfsanmeldung für den Haushaltsplan 2024 der Stadt Bebra
8.       Verschiedenes

Iba, 05.06.2023

gez. Roland Soldan, Ortsvorsteher

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß § 8 Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekanntgemacht.

Bebra, 06.06.2023

gez. Knoche
Bürgermeister


  Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste

Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Bebra für die Amtszeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Bad Hersfeld und den Strafkammern des Landgerichts Fulda.

Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 25.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Fulda und das Amtsgericht Bad Hersfeld gefasst.

Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 07.06.2023 bis 14.06.2023 zu jedermanns Einsicht an folgenden Orten aus:

Rathaus der Stadt Bebra, Haupt- und Personalamt, Zimmer 409, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra, Montag – Freitag, 08:00 – 12:00 Uhr, zusätzlich Montag, 14:00 – 17:30 Uhr und Donnerstag, 14: - 17:00 Uhr) oder auf der Startseite der Internetpräsenz www.stadt-bebra.de.

Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich beim Magistrat der Stadt Bebra, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra oder zu Protokoll beim Magistrat der Stadt Bebra, Rathausmarkt 1, Zimmer 209, 36179 Bebra in der Zeit von 15.06.2023 bis 22.06.2023 Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Bebra, 05.06.2023

Knoche
Bürgermeister

 

Vorschlagsliste


Amtliche Bekanntmachung

Verwaltungsratssitzung der be! Med AöR – Das Gesundheitszentrum

Einladung


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra 

Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz 

Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) in der z.Z. gültigen Fassung ist die Stadt Bebra zu verschiedenen Datenübermittlungen von Personendaten aus dem Melderegister verpflichtet. Gegen folgende Datenübermittlungen steht den Betroffenen Widerspruchsrecht zu: 

1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. Wahlen und Abstimmungen
Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 50 Absatz 5 BMG auf das Recht, der Datenübermittlung nach § 50 Absatz 1 BMG an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene zu widersprechen.

2. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 50 Absatz 5 BMG auf das Recht, der Datenübermittlung nach § 50 Absatz 2 BMG zu widersprechen.

3. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchvorlage
Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 50 Absatz 5 BMG auf das Recht, der Datenübermittlung nach § 50 Absatz 3 BMG an Adressbuchverlage widersprechen zu können. 

4. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft
Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 42 Absatz 2 Satz 1 BMG auf das Recht, der Datenübermittlung nach § 42 Absatz 2 BMG widersprechen zu können.

5. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 36 Absatz 2 BMG auf das Recht, der Datenübermittlung nach § 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes widersprechen zu können.

Bebra, 01.06.2023

Der Magistrat Der Stadt Bebra

gez. Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Imshausen

Am Mittwoch, 14.06.2023, 19:00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Imshausen eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Imshausen statt.

Tagesordnung

1.       Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit
2.       Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 09.05.2023
3.       Haushaltsanmeldungen 2024
4.       Verschiedenes / Aktuelles    

Bebra-Imshausen, 30.05.2023

gez. Gundlach
Ortsvorsteherin

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß § 8 Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekannt gemacht.

Bebra, 30.05.2023

gez. Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Blankenheim

Am Mittwoch, 14.06.2023findet um 19:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Blankenheim eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates des Stadtteiles Blankenheim statt.

Tagesordnung

1)       Eröffnung und Begrüßung
2)       Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit
3)       Genehmigung der Niederschrift vom 20.01.2023
4)       Verwendung der Budgetmittel des Ortsbeirates
5)       Bedarfsmeldungen für das Haushaltsjahr 2024
6)       Aktuelle Veranstaltungen
7)       Verschiedenes

Bebra-Blankenheim, 31.05.2023

gez. Reinhold Sippel
Ortsvorsteher

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß § 8 der Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekanntgemacht.

Bebra, 31.05.2023

gez. Stefan Knoche
Bürgermeister


 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Maßnahmen nach der Schädlingsbekämpfungsverordnung
-Rattenbekämpfung-

Vom 05.06.2023 bis 26.06.2023 wird eine gezielte Rattenbekämpfungsmaßnahme beschränkt auf das Gelände des Friedhofes Bebra durchgeführt.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass während der Aktion Hunde an der Leine zu führen und Katzen unter Aufsicht zu halten sind. Kinder sollten entsprechend unterrichtet werden.

Bebra, 31.05.2023

gez. Knoche
Bürgermeister


Magistrat der Stadt Bebra                                                                           Bebra, den 26.05.2023 

Amtliche Bekanntmachung 

Erhöhung der Übertragungsleistung von 2.750 A auf 4.000 A der 380-kV-Leitung Borken - Mecklar (Ltg.-Nr. LH-11-3009) sowie abschnittsweiser Umbeseilung, Masterhöhung und Mastsanierung einzelner Maste

Auslegung der Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens gemäß § 27 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), § 27a Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG), § 74 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG), § 75 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG)

Das Regierungspräsidium Kassel hat mit Planfeststellungsbeschluss vom 03.04.2023, Gz.: RPKS - 33.2-78 z 01/1-2018/2 den Plan für die Erhöhung der Übertragungsleistung von 2.750 A auf 4.000 A der bestehenden 380-kV-Leitung Borken - Mecklar (Ltg.-Nr. LH-11-3009) einschließlich abschnittsweiser Umbeseilung, Masterhöhung und Mastsanierung einzelner Maste festgestellt.

Gemäß § 27 UVPG ist die Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens in entsprechender Anwendung des § 74 Abs. 5 Satz 2 HVwVfG öffentlich bekannt zu machen sowie in entsprechender Anwendung des § 74 Abs. 4 Satz 2 HVwVfG öffentlich auszulegen. Eine Ausfertigung des Beschlusses mit Rechtsbehelfsbelehrung und eine Ausfertigung des festgestellten Plans wird demnach gemäß § 27a Abs. 1 HVwVfG i.V.m. § 74 Abs. 4 HVwVfG in der Zeit vom

vom 13.06.2023 bis einschließlich 26.06.2023

im Internet auf der Homepage des Regierungspräsidiums Kassel unter „Veröffentlichung - Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht und kann unter folgendem Link abgerufen werden:
https://rp-kassel.hessen.de/nordosthessen/oeffentliche-bekanntmachungen

Außerdem sind die o. g. Unterlagen innerhalb dieses Zeitraums über das zentrale Portal zu Umweltverträglichkeitsprüfungen der Länder (www.uvp-verbund.de) zugänglich.

Daneben liegen die Planunterlagen nach § 74 Abs. 4 Satz 2 HVwVfG in der Zeit

vom 13.06.2023 bis einschließlich 26.06.2023

in folgenden Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen während der Dienststunden aus:

-        Stadt Borken (Hessen), Erdgeschoss, Foyer, Am Rathaus 7, 34582 Borken (Hessen); (Montag, Mittwoch und Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag und Mittwoch von 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr, Donnerstag von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr)
-        Stadt Homberg (Efze), Marktplatz 5, 34576 Homberg (Efze), (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
-        Gemeinde Knüllwald, Rathaus, Zimmer 18, Hauptstraße 7, 34593 Knüllwald; (Montag – Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Mittwoch von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
-        Gemeinde Neuenstein, Rathaus, Freiherr-vom-Stein-Straße 5, 36286 Neuenstein (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr)
-        Gemeinde Ludwigsau, Grundstücksamt, Schulstraße 1, 36251 Ludwigsau; (Montag – Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag – Mittwoch von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
-        Stadt Bebra, Rathaus, Bau- und Planungsamt, 4. Stock, Zimmer 407, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra; (Montag – Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Montag von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr)

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gemäß § 74 Abs. 4 Satz 3 HVwVfG den Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Planfeststellungsbeschluss von den Betroffenen schriftlich beim Regierungspräsidium Kassel, Dezernat 33.2 – Immissionsschutz und Energiewirtschaft, Hubertusweg 19, 36251 Bad Hersfeld oder elektronisch unter E-Mail: beteiligung-33-2@rpks.hessen.de angefordert werden.

Vorstehende „Amtliche Bekanntmachung“ wird gemäß § 8 der Hauptsatzung der Stadt Bebra bekannt gemacht.

Bebra, 26.05.2023

gez.
Knoche
Bürgermeister


 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra

Truppenübung des Kampfhubschrauberregiments 36 der Georg Friedrich Kaserne in Fritzlar (PHOENIX-Bodenunterstützung mit Kampfhubschrauber TIGER im Aufgabenspektrum LV/BV; Übungsreihe PHOENIX V bis XV in der Zeit vom 01.07. – 31.12.2023)                           

Aufgrund des § 69 Bundesleistungsgesetz gibt die Stadtverwaltung Bebra Folgendes bekannt:

Das Kampfhubschrauberregiment 36 der Georg Friedrich Kaserne in Fritzlar führt vom 01.07. – 31.12.2023 Truppenübungen durch, bei der auch Gebietsteile der Stadt berührt werden.

Sofern Manöverschäden an Privateigentum im Zuständigkeitsbereich der Stadt Bebra entstehen, können sich die Geschädigten zum Zwecke der Schadensregulierung an die Stadtverwaltung Bebra -Bau- und Planungsamt-, Zimmer 408, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra, Tel. (06622) 501-153 wenden und dort die entsprechenden Vordrucke erhalten.

Bebra, 25.05.2023-Amt 60-go

Der Magistrat der Stadt Bebra

gez.
Knoche
Bürgermeister


 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra 

Truppenübung des 5./Jägerbataillons 1 aus Schwarzenborn (Orientierungsmarsch „SILKMAP“) vom 06.06. bis zum 07.06.2023                               

Aufgrund des § 69 Bundesleistungsgesetz gibt die Stadtverwaltung Bebra Folgendes bekannt:

Das 5./Jägerbataillons 1 aus Schwarzenborn führt vom 06.06. bis 07.06.2023 Truppenübungen durch, bei der auch Gebietsteile der Stadt berührt werden.

Sofern Manöverschäden an Privateigentum im Zuständigkeitsbereich der Stadt Bebra entstehen, können sich die Geschädigten zum Zwecke der Schadensregulierung an die Stadtverwaltung Bebra -Bau- und Planungsamt-, Zimmer 408, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra, Tel. (06622) 501-153, wenden und dort die entsprechenden Vordrucke erhalten.

Bebra, 25.05.2023 -Amt 60-Go

Der Magistrat der Stadt Bebra

gez.
Knoche
Bürgermeister


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Kassel, 23. Mai 2023

So nah kann Urlaub sein – mit den neuen NVV-Freizeitbroschüren wird ganz Nordhessen zu Ihrem Naherholungsgebiet

 Lust auf Neues, wo Sie es nicht erwarten? Für Entdeckungsreisen müssen Sie nicht gleich in die Ferne schweifen. Der Nordhessische Verkehrsverbund (NVV) hat sich wieder ins Zeug gelegt, um Ihnen auch in diesem Jahr die besten Ausflugsmöglichkeiten der Region zu präsentieren: Und so finden sich in den neu aufgelegten NVV-Freizeitbroschüren insgesamt über 450 Freizeitziele, bei denen für jede und jeden etwas dabei ist. Kunst- und Kulturbegeisterte kommen ebenso auf ihre Kosten, wie Sportskanonen oder Wellnessgänger*innen. Und auch für abenteuerlustige Familien gibt es einiges zu entdecken.

Auch in diesem Jahr hat der NVV in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden des Verbundgebietes die insgesamt acht themenbezogenen Freizeitbroschüren aktualisiert. Enthalten sind viele abwechslungsreiche und spannende Aktivitäten und Ausflugsmöglichkeiten. Mit dabei in diesem Jahr sind auch 17 neue Ziele, wie beispielsweise die „Schicksalsfahrt des Biberexpress“ in Bebra. Bei diesem Escape Game an der frischen Luft gilt es, innerhalb von 80 Minuten ein Rätsel zu lösen, um eine verheerende Zugkollision zu verhindern. Im WERRAGrenzPark in Herleshausen hingegen können Sie an insgesamt sieben Themeninseln die Geschichte der innerdeutschen Teilung nachempfinden. Wem der Sinn nach Märchen-Flair steht, ist im Schloss Hirschgarten in Borken-Nassenerfurth richtig: Das denkmalgeschützte Wasserschloss von 1338 ist ein Idyll, das mit einem Sonntagscafé und dem Kräutergarten nach Hildegard von Bingen zum Verweilen einlädt.

Übrigens wurde auch das Themenheft „Wandern & Radeln“ wieder aktualisiert: 20 neue und abwechslungsreiche Wander- und Fahrradtouren wollen entdeckt werden. Von leicht bis schwierig ist das gesamte Spektrum abgedeckt, sodass nicht nur geübte Radsportler*innen und Wanderenthusiast*innen auf ihre Kosten kommen, sondern auch alle, die es etwas gemütlicher angehen wollen oder mit kleinen Kindern unterwegs sind. Selbstverständlich sind alle Freizeitziele bequem mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar.

Alle Freizeitbroschüren sind kostenlos in den NVV-Kundenzentren, NVV-InfoPoints, der NVV-Mobilitätszentrale in Eschwege, in Rathäusern, Tourist-Informationen sowie in vielen Beherbergungsbetrieben und Gaststätten im gesamten NVV-Gebiet erhältlich. Darüber hinaus finden sich alle Ziele online unter www.nvv.de in der Rubrik „Freizeit & Events“. Dort können auch die kompletten Broschüren als PDF-Dateien heruntergeladen werden.

Unser Tipp: Informieren Sie sich vor Ihrem Besuch am besten online oder telefonisch bei den jeweiligen Ausflugszielen über die aktuellen Öffnungszeiten. So können Sie den Urlaub in der Region entspannt genießen.

Weitere Informationen
Die interaktive Fahrplanauskunft und Antworten auf alle weiteren Fragen rund um Bus & Bahn in Nordhessen gibt es unter www.nvv.de oder beim NVV-ServiceTelefon unter 0800-939-0800 (gebührenfrei).

Hintergrundinformation: Übersicht aller Neuziele 2023

Spiel & Spaß:

  • Bebra, German Quest Outdoor Escape – „Schicksalsfahrt des Biberexpress“
  • Bebra, Feldbahnfahrten am Wasserturm
  • Breuna, Disc Golf Arena Breuna
  • Edertal-Hemfurth, Adventure Golf Edersee
  • Edertal-Hemfurth, Aquapark (Wiedereröffnung)
  • Eschwege, LasertagWorld
  • Rotenburg a. d. Fulda, Waldkugelbahn

Entdecken & Erleben:

  • Bebra, Modelleisenbahnwelt
  • Herleshausen, WERRAGrenzPark

Sonnen & Baden:

  • Twistetal, Schwimmbad Twiste

Schlösser & Burgen:

  • Borken-Nassenerfurth, Schloss Hirschgarten

Museen & Kabinette:

  • Bebra, Dauerausstellung Bahnhof Bebra

Schächte & Schlote:

  • Immenhausen, Glasmuseum Immenhausen

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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Jagdgenossenschaft Bebra-Braunhausen

Am 30.03.2023 fand eine Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Bebra-Braunhausen im Dorfgemeinschaftshaus Braunhausen statt.

Über den wesentlichen Verlauf der Versammlung und die gefassten Beschlüsse wurde eine Niederschrift angefertigt. Diese Niederschrift liegt gemäß geltender Satzung ab dem 19.06.23, 14 Tage beim Jagdvorsteher Hans-Georg Blackert, Zum Käsberg 5, 36179 Bebra-Braunhausen, zur Einsichtnahme aus.

Hiermit wird darauf hingewiesen, dass auf Beschluss der Genossenschaftsversammlung der Reinertrag des Jagdpachtjahres 2021/2022 sowie der Reinertrag vom Jagdjahr 2022/2023 ausgezahlt wird.

Die Auszahlung erfolgt am Donnerstag 29.06.23 und am Freitag 30.06.23 jeweils in der Zeit von 18:45 Uhr bis 20:15 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Bebra-Braunhausen.

Gemäß § 15 der Satzung verfallen Reinertragsanteile, die in den Zahlstunden nicht abgeholt werden oder binnen eines Monats, ab dieser Veröffentlichung, nach § 10 Abs.3 Satz 3 BJG schriftlich beim Jagdvorsteher geltend gemacht werden, der Genossenschaft.

Anträge zur bargeldlosen Auszahlung der Anteile am Reinertrag, müssen binnen dieser Frist dem Jagdvorsteher vorliegen. Die bargeldlose Auszahlung erfolgt unter Abzug der Überweisungskosten.

An Beauftragte werden Gelder nur gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ausgezahlt.

Bebra-Braunhausen, 23.05.23

Hans-Georg Blackert
Jagdvorsteher

Magistrat der Stadt Bebra

Bebra, 23.05.23

Stefan Knoche
Bürgermeister



Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement

Pressemitteilung

Eschwege, 8. Mai 2023

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K 73: Ausbau der Ortsdurchfahrt Asmushausen

Ab dem kommenden Dienstag, 9. Mai baut Hessen Mobil im Auftrag des Landkreises Hersfeld-Rotenburg, als Gemeinschaftsmaßnahme mit der Stadt Bebra, der Stadtwerke Bebra GmbH und des Abwasserbetriebes, die Ortsdurchfahrt (Kreisstraße 73) grundhaft aus und erneuert eine Hangstützwand. Die Arbeiten sind notwendig, da die Schäden an Straße und Nebenanlagen groß sind.

Die Straße wird auf eine Regelbreite von 5,50 Meter reduziert, um einen einseitigen 1,50 Meter breiten Gehweg zu realisieren. Somit wird die Sicherheit für Fußgänger/innen deutlich erhöht.

In diesem Zusammenhang werden auch Abwasser-, Wasser, Kanal- und Stromleitungen sowie die Hausanschlüsse erneuert.

Um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden sowie der Mitarbeitenden auf der Baustelle zu gewährleisten, müssen die Arbeiten unter Vollsperrung ausgeführt werden. Die Umleitung für die Vollsperrung der K 73 und die Zufahrt nach Braunhausen erfolgt von Asmushausen über die B 27 nach Rautenhausen und weiter über die K 73 nach Asmushausen und umgekehrt.

Die Zufahrt der Anlieger zu Ihren Grundstücken wird, bis auf wenige Unterbrechungen, während der Arbeiten gewährleistet.

Die Maßnahme wird voraussichtlich bis Jahresende andauern.

Hessen Mobil bittet alle Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für die notwendigen Einschränkungen während der Bauzeit.

Mehr über Hessen Mobil unter www.mobil.hessen.de und unter www.verkehrsservice.hessen.de

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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Jagdgenossenschaft Bebra-Iba

Das Protokoll der Jagdgenossenschaftsversammlung vom 15.04.2023 liegt gemäß § 9 der Satzung ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung für die Jagdgenossen zwei Wochen zur Einsichtnahme bei dem Jagdvorsteher Holger Stöber, Schieferstraße 40, 36179 Bebra-Iba, aus.

Terminvereinbarung ist telefonisch unter 01520/3537988 möglich.

Die Genossenschaftsversammlung hat am 15.04.2023 einen Nichtauszahlungsbeschluss über den Reinertrag des Jagdjahres 2022/2023 gefasst. Der Anspruch eines Jagdgenossen auf Auszahlung seines Reinertrages erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung des Nichtauszahlungsbeschlusses schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Jagdvorsteher Holger Stöber, Schieferstraße 40, 36179 Bebra, geltend gemacht wird. Beträge, die nicht geltend gemacht werden, verfallen der Genossenschaft.

Bebra, 08.05.2023

gez. Stöber
Jagdvorsteher

Bebra, 08.05.2023

Der Magistrat der Stadt Bebra

gez. Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Jagdgenossenschaft Bebra-Gilfershausen 

Öffentliche Auslegung der Niederschrift über die Genossenschaftssitzung Bebra-Gilfershausen, sowie den Beschluss über die Auszahlung / Nichtauszahlung des Reinertrages 

Am Freitag, 28.04.2023, fand im Dorfgemeinschaftshaus von Bebra-Gilfershausen eine Genossenschaftsversammlung statt. Gemäß § 9 der Satzung der Jagdgenossenschaft Bebra-Gilfershausen liegt die Niederschrift über diese Versammlung vom Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung für zwei Wochen bei Jagdvorsteher Benjamin Kratzenberg, Hinterm Stein 12 in Bebra- Gilfershausen, zur Einsichtnahme der Jagdgenossen öffentlich aus.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass u.a. der Beschluss gefasst wurde, den Reinertrag aus der Jagdnutzung des Jahre 2022/2023 nicht auszuzahlen (§ 10 c i. V. m. § 15 der Satzung der Jagdgenossenschaft i. V. m. § 10 (3) Bundesjagdgesetz).

Bebra, 04.05.2023

gez. Kratzenberg
Jagdvorsteher

Bebra, 08.05.2023

Der Magistrat der Stadt Bebra

gez. Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung

Überprüfung der Standfestigkeit der Grabmale auf den städtischen Friedhöfen

Am 25. April 2023 wurden die Grabmale auf den städtischen Friedhöfen auf ihre Standfestigkeit überprüft. Die beanstandeten Grabmale sind mit einem Aufkleber kenntlich gemacht. Verantwortlich für die Standfestigkeit der Grabmale sind die jeweiligen Angehörigen, die hiermit aufgefordert werden, binnen einer auf dem Aufkleber angegebenen Frist für die sachgemäße Befestigung der Grabmale zu sorgen. Sollte dies nicht innerhalb der angegebenen Frist erfolgt sein, muss das Grabmal auf Kosten der Angehörigen seitens der Stadt Bebra abgenommen und auf das Grab gelegt werden.

Bebra, den 26. April 2023

Der Magistrat der Stadt Bebra

Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra  

Tagesfahrt 2023 für Seniorinnen und Senioren

Der Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg führt auch in diesem Jahr gemeinsam mit den Städten und Gemeinden des Landkreises eine Tagesfahrt für Seniorinnen und Senioren durch.

Fahrt auf dem Main von Kitzingen nach Volkach mit dortigem Aufenthalt incl. einer Weinprobe
Termin: Mittwoch, den 21.06.2023

Der Teilnahmepreis beträgt 65,00 Euro. Die Fahrt wird als kombinierte Bus- und Schiffsreise durchgeführt.

In den 65,00 Euro sind folgende Leistungen enthalten:

  • Busfahrt von verschiedenen Abfahrtsorten in unserem Landkreises nach Kitzingen
  • Schifffahrt von Kitzingen nach Volkach
  • Mittagessen auf dem Schiff
  • Willkommensgruß durch den Volkacher Ratsherr in seiner historischen Tracht und anschließender Weinverkostung mit einer Probe
  • Rückfahrt mit dem Bus zu den Abfahrtsorten im Landkreis
  • Unterhaltungsprogramm
  • Reiseleitung ohne Eintrittsgelder

Der Landkreis wird wieder einen kleinen Imbiss zur Verfügung stellen.

Die Entgelte werden direkt bei den bisher bekannten Personen auf der Stadtverwaltung entrichtet. 

Anmeldungen können bis Mittwoch, 03.05.2023, 12:00 Uhr, im Rathaus in Bebra, 1. Stock in der Stadtkasse, Zimmer 109 erfolgen. Der Teilnehmerpreis ist bei Anmeldung zu zahlen. Die ausgestellte Quittung gilt dann als Teilnahmeberechtigung.

Die Abfahrtsorte und Abfahrtszeiten, werden nach Rücklauf der Anmeldelisten, vom Landkreis den Teilnehmern schriftlich in einer Reisebestätigung mitgeteilt.

Bebra, im April 2023

Magistrat der Stadt Bebra

gez. Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Jagdgenossenschaft Bebra-Gilfershausen

Hiermit laden wir, die Jagdgenossen und Jagdgenossinnen der Jagdgenossenschaft Bebra-Gilfershausen, zur Genossenschaftsversammlung am Freitag, den 28.04.2023, 19:30 Uhr, in das Dorfgemeinschaftshaus in Bebra-Gilfershausen ein.

Tagesordnung

  1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Verlesung/Kenntnisnahme des Protokolls 27.05.2022
  3. Bericht des Vorstands für das Jagdjahr 2022/2023
  4. Kassenbericht für das Jagdjahr 2022/2023
  5. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstands
  6. Beschlussfassung über den Reinertrag aus der Jagdnutzung des Jagdpachtjahres 2022/2023
  7. Bericht der Jagdpächter
  8. Verschiedenes

Es wird gebeten, Anträge schriftlich oder zur Niederschrift bis zum 24.04.2023 bei Benjamin Kratzenberg, Hinterm Stein 12, 36179 Bebra-Gilfershausen, einzureichen.

Das Jagdgenossenschaftskataster kann vom 14.04.2023 bis 26.04.2023 bei Benjamin Kratzenberg (nach telefonischer Absprache, Tel. 06622/1647) eingesehen werden. Während dieser Zeit können Berichtigungen des Jagdkatasters unter Vorlage der entsprechenden Unterlagen beantragt werden.

Bebra, 05.04.2023

gez. Kratzenberg
Jagdvorsteher

Bebra, 05.04.2023

Der Magistrat der Stadt Bebra

gez. Knoche
Bürgermeister



Pressemitteilung

Sonderfahrt 2023 für Seniorinnen und Senioren

Pressemitteilung


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Jagdgenossenschaft Bebra 

Am Freitag, 17.03.2023 fand eine Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Bebra statt.

Über den wesentlichen Verlauf dieser Versammlung und über die gefassten Beschlüsse wurde eine Niederschrift gefertigt.

Diese Niederschrift liegt gemäß § 9 Abs. 3 der Satzung zwei Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Geschäftszimmer des Jagdvorstehers Helmut Rehwald, Im Bilder 26, 36179 Bebra, zur Einsichtnahme aus.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass u. a. der Beschluss gefasst wurde, dass der Reinertrag aus der Jagdnutzung des Jahres 2022/2023 nicht ausgezahlt wird. 

Bebra, 22.03.2023

gez. Helmut Rehwald
Jagdvorsteher

Bebra, 22.03.2023

Magistrat der Stadt Bebra

gez. Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra

Sitzung Ortsbeirat Solz


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra

Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11.09.2020 (GVBl S. 915) hat die Stadtverordnetenversammlung am 09.02.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

Haushaltssatzung


Jagdgenossenschaft Bebra-Iba
Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung

Ich lade alle Mitglieder des Jagdbezirkes Iba gem. § 5 Abs. 2 der Satzung vom 07.04.2018 zur Genossenschaftsversammlung am Samstag, 15.04.2023 um 20.00 Uhr in das Landgasthaus Däche in Iba ein. 

Der Jagdgenossenschaft gehören alle Grundeigentümer an, auf deren Fläche die Jagd ausgeübt werden darf. 

Tagesordnung:    1) Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
                            2) Grußworte
                            3) Verlesen des Protokolls der letzten Jagdgenossenschafts-Versammlung 2021/2022
                            4) Bericht des Jagdvorstehers über das Jagdjahr 2022/2023
                            5) Kassenbericht für das Jagdjahr 2022/2023
                            6) Prüfbericht des Genossenschaftsausschusses
                                      a) Genossenschaftsregister
                                      b) Niederschriften
                                      c) Kassenprüfung
                            7) Aussprache über die Berichte
                            8) Entlastung des Jagdvorstandes
                            9) Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung 2022/2023
                            10) Grundsatzbeschluss über eine Teilung des Jagdreviers zum Zeitpunkt der Neuverpachtung am 01.04.2026
                            11) Bericht des Jagdpächters
                            12) Verschiedenes 

Die Genossenschaftsversammlung ist beschlussfähig, wenn sie satzungsgemäß einberufen wurde.

Der Genossenschaft gehören alle Grundeigentümer des Jagdbezirks nach Maßgabe des Genossenschaftskatasters an.

Das Kataster liegt 2 Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zur Einsichtnahme bei Jagdvorsteher –Herr Holger Stöber, Schieferstraße 40, Iba- aus. In dieser Zeit können Berichtigungen des Genossenschaftskatasters beantragt werden. Die Mitgliedschaft zur Genossenschaft endet mit dem Verlust des Grundeigentums. Eigentumsänderungen hat der Grundstückseigentümer dem Vorstand mitzuteilen und mit einem Grundbuchauszug nachzuweisen.

Ich weise darauf hin, dass gem. § 7 der Satzung jeder Jagdgenosse sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen anderen Jagdgenossen oder einen voll geschäftsfähigen Ehegatten, ein Kind oder einen Elternteil, sowie eine in seinem Dienst ständig beschäftigte Person ausüben kann. Ein Bevollmächtigter darf nicht mehr als 3 Jagdgenossen vertreten.

Bebra-Iba, 22.03.2023       

gez. Holger Stöber
Jagdvorsteher

Bebra, 22.03.2023

Der Magistrat der Stadt Bebra

gez. Knoche
Bürgermeister


Landfrauen zu Gast

Landfrauen-Messe im Lokschuppen am 19. März ab 13 Uhr

Am Sonntag, 19. März ab 13 Uhr, laden die BezirksLandfrauen Rotenburg zur allerersten Landfrauen-Messe in den Bebraer Lokschuppen ein. Die Mitlieder wollen zeigen, wie vielfältig und nachhaltig das große Angebot ist und das es sich auf jeden Fall lohnt, ein Teil dieser aktiven und lebendigen Gemeinschaft zu sein. „Jeder, der Interesse hat, ist herzlich eingeladen vorbeizuschauen“, so die 1. Vorsitzende, Gudrun Raschke und weiter: „Gemeinsam können wir aktiv unsere Gegenwart gestalten und haben dabei unsere Zukunft fest im Blick.“

Bei freiem Eintritt wird ein unterhaltsamer und lehrreicher Nachmittag für die ganze Familie geboten - mit Aktionen und Vorführungen auf der Bühne, Mitmachständen, Glücksrad und vielen mehr. „Lernen Sie, wie man mit der Nähmaschine ruckzuck aus Stoffresten oder abgetragener Kleidung tolle Upcycling- Projekte zaubert oder wie man einen Nistkasten für heimische Vögel bauen kann“, so Raschke weiter.

Seien Sie neugierig auf das Reise-, Wander- und Pilgerprogramm und erfahren Sie mehr über das Waldbaden und die Sportkurse. In der Hebammenausstellung können Sie sich über die Geschichte der Hebammen informieren oder im begehbaren Kochbuch saisonale und regionale Rezepte entdecken. Kreativ wird es, wenn Blumenarrangements oder Karten zu allen möglichen Anlässen hergestellt werden.

Auch für die kleinen Besucher ist mit vielen Aktionen, wie etwa einem Nähkurs bestens gesorgt – ein Ausflug mit der ganzen Familie lohnt sich also!

Es gibt also allerhand spannende Dinge zu sehen – und dass eben sogar bei freiem Eintritt. Wichtig sei den Landfrauen, dass man sehe das sie gemeinsam lernen und ihr Wissen bündeln, um so Know-How zur Alltags- und Lebensführung weiterzugeben. „Wir Landfrauen sind immer füreinander da und setzen neue Impulse und sorgen somit dafür, dass das Leben auf dem Lande noch lebenswerter wird“, so Gudrun Raschke abschließend.

 


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
be! med AöR

Am Mittwoch, 29.03.2023, 20:00 Uhr, findet im Inselgebäude des Bahnhofs der Stadt Bebra, Co-Working-Space, Fürstenzimmer, 36179 Bebra eine Sitzung des Verwaltungsrates der „be! med AöR – Das Gesundheitszentrum“, statt.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Annahme des Protokolls der letzten Sitzung
  3. Bericht der Geschäftsführung
  4. Vorläufiger Jahresabschluss 2022
  5. Vorläufige Monatsabschlüsse Jan. und Feb. 2023
  6. Neues be! med im Franz 52 – Planungsstand und Eröffnungsfeier
  7. Ggf. Bestellung Abschlussprüfer 2022
  8. Sonstiges

Bebra, 17.03.2023

gez. Knoche, Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Jagdgenossenschaftsversammlung 

Am 03.03.2023 fand eine Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Bebra-Weiterode im Vereinsheim des Obst- und Gartenbauverein in Bebra-Weiterode statt.

Über den wesentlichen Verlauf dieser Versammlung und über die gefassten Beschlüsse wurde eine Niederschrift angefertigt. Diese Niederschrift liegt gem. § 9 der z. Zt. gültigen Satzung, ab Veröffentlichung in der Presse, 14 Tage beim Jagdvorsteher Gerd Koch, Oststr. 128 36179 Bebra-Weiterode zur Einsichtnahme aus.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass u.a. der Beschluss gefasst wurde, dass der Reinertrag aus der Jagdnutzung des Jahres 2022/2023 nicht ausgezahlt wird.

Bebra, 16.03.2023

Gerd Koch
Jagdvorsteher

Bebra, 16.03.2023

Der Magistrat der Stadt Bebra

gez. Knoche
Bürgermeister



Erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes

Das Eisenbahn-Bundesamt startet am Montag den 13. März 2023 die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Kommunen. In den kommenden sechs Wochen können alle Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich bis zum 24. April 2023 zu ihren Lärmproblemen äußern. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.

Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Beteiligungsphase erhalten sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Kommunen die Möglichkeit der ausführlichen Darstellung ihrer Lärmsituation an den Schienenwegen des Bundes. Nach der Auswertung der ersten Beteiligungsphase veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt Ende des Jahres 2023 den Entwurf seines Lärmaktionsplanes. Daran anschließend findet die zweite Beteiligungsphase statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.

Informationsmedien zum o. g. Thema stehen unter folgendem Link zur Verfügung: http://www.laermaktionsplanung-schiene.de/medienbereich


 Pressemitteilung des Naturparks Knüll

Veranstaltungen des Naturparks in der zweiten März- und ersten Aprilhälfte


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Jagdgenossenschaft Bebra-Braunhausen 

Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Bebra-Braunhausen

Hiermit lade ich alle Mitglieder des Jagdgenossenschaft Bebra-Braunhausen zur Jahreshauptversammlung am Freitag den 31.03.23 um 20:00 Uhr in das Dorfgemeinschaftshaus Braunhausen ein.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Verlesen des Protokolls der letzten Jagdgenossenschaftsversammlung
  3. Bericht des Vorstandes
  4. Kassenbericht für das Jahr 2022/2023
  5. Bericht über die Rechnungsprüfung, Entlastung von Vorstand und Kassierer
  6. Beschlussfassung über den Reinertrag aus der Jagdnutzung des Jagdpachtjahres 2022/2023
  7. Bericht des Jagdpächters
  8. Beratung/Beschluss zum Antrag des Jagdpächters auf Verlängerung des Pachtvertrages
  9. Verschiedenes

Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Jagdgenosse sein Stimmrecht mittels einer schriftlichen Vollmacht auf einen anderen Jagdgenossen oder auf seinen Ehegatten oder einen volljährigen Verwandten ersten Grades übertragen kann.

Das Jagdgenossenschaftskataster kann vom 13.03.23 bis 27.03.23 beim Kassierer M. Kirchner nach telefonischer Absprache /Tel.: 06622/4992 eingesehen werden. Während dieser Zeit können Berichtigungen des Jagdkatasters unter Vorlage der entsprechenden Unterlagen beantragt werden.

Aufgrund der Vorgaben zur Eindämmung der Covid 19-Pandemie, wird die Veranstaltung unter Einhaltung der dann geltenden Abstands- und Hygieneregeln stattfinden. 

Bebra-Braunhausen, 02.03.23

Hans-Georg Blackert
Jagdvorsteher

Bebra, 02.03.23

Der Magistrat der Stadt Bebra

Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra

 Einladung zur Versammlung der Angliederungsgenossenschaft „Leimbachswiesen und Bornwiesen“

Hiermit lade ich alle Mitglieder der Angliederungsgenossenschaft „Leimbachswiesen und Bornwiesen“ gemäß § 5 der Satzung der Angliederungsgenossenschaft „Leimbachswiesen und Bornwiesen“vom 07.10.2005 zu einer Versammlung am Samstag, den 25. März 2023 um 19:45 Uhr in die Gaststätte „Breitenbacher Hof“ in Bebra- Breitenbach, Hersfelder Str. 116, 36179 Bebra- Breitenbach ein.

Tagesordnung

  1. Begrüßung und Eröffnung durch den Jagdvorsteher
  2. Feststellung der fristgerechten Ladung und Beschlussfähigkeit
  3. Abstimmung für gemeinsame weitere Versammlung mit der Jagdgenossenschaft Breitenbach- Lüdersdorf
  4. Verschiedenes

Fragen zum Jagdgenossenschaftskataster können bis zum 20. März 2023 beim Jagdvorsteher Klaus Wittich, Forststr. 14, 36179 Bebra- Lüdersdorf telefonisch gestellt und beantwortet werden. Während dieser Zeit können Berichtigungen des Jagdgenossenschaftskatasters schriftlich beantragt werden. Die Mitgliedschaft zur Angliederungsgenossenschaft endet mit dem Verlust des Grundeigentums. Eigentumsänderungen hat der Grundeigentümer dem Jagdvorsteher mitzuteilen und nachzuweisen. Eigentumsveränderungen sind beim Jagdvorsteher bis zum 20. März 2023 anzuzeigen.

In diesem Zusammenhang weise ich noch darauf hin, dass gemäß § 7 der Satzung jeder Genosse sich durch seinen Ehegatten, Verwandte gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte Person oder einen derselben Angliederungsgenossenschaft angehörenden Genossen mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen kann. Ein Bevollmächtigter darf nicht mehr als drei Jagdgenossen vertreten. 

Bebra- Lüdersdorf, 07.03.2022

gez. Wittich, Jagdvorsteher

Bebra, 07.03.2022

Der Magistrat der Stadt Bebra

gez. Knoche, Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra

Jagdgenossenschaft Bebra- Breitenbach/ Lüdersdorf
Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Bebra- Breitenbach/ Lüdersdorf

Hiermit lade ich alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Bebra-Breitenbach/ Lüdersdorf gemäß § 5 der Satzung der Jagdgenossenschaft Bebra- Breitenbach/ Lüdersdorf vom 06.12.72 zu einer Versammlung am Samstag, den 25. März 2023 um 20:00 Uhr in die Gaststätte „Breitenbacher Hof“ in Bebra- Breitenbach, Hersfelder Str. 116, 36179 Bebra- Breitenbach ein.

Tagesordnung

  1. Begrüßung und Eröffnung durch den Jagdvorsteher
  2. Feststellung der fristgerechten Ladung und Beschlussfähigkeit
  3. Verlesung des Protokolls der letzten JGV
  4. Bericht des Jagdvorstehers
  5. Kassenbericht des Rechnungsjahr 2022
  6. Bericht der Kassenprüfer und Antrag auf Entlastung des Gesamtvorstandes
  7. Neuwahl eines Kassenprüfers (auf 2 Jahre)
  8. Beratung und Beschlussfassung über die Kassenführungen.
  9. Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Jagdertrages 2022 und Rücklagen
  10. Verschiedenes

Anträge können bis drei Tage vor der Versammlung bei dem Jagdvorsteher schriftlich eingereicht werden. Die Genossenschaftsversammlung ist beschlussfähig, wenn sie satzungsgemäß einberufen wurde. Die Größe des Jagdbezirks Bebra- Breitenbach/ Lüdersdorf wird mit 580 ha festgestellt. Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft endet mit dem Verlust des Grundeigentums. Eigentumsveränderungen hat der Grundstückseigentümer nachzuweisen. Fragen zum Jagdgenossenschaftskataster  können bis zum 20. März 2023 beim Jagdvorsteher Heiko Volland, Fuldastr. 10, 36179 Bebra- Breitenbach, telefonisch gestellt und beantwortet werden. Eigentumsveränderungen sind beim Jagdvorsteher bis zum 20. Dezember 2023 anzuzeigen.

In diesem Zusammenhang weise ich noch darauf hin, dass gemäß § 7 der Jagdgenossenschaft Bebra- Breitenbach/ Lüdersdorf jeder Jagdgenosse sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen anderen Jagdgenossen oder einen volljährigen Verwandten ersten Grades ausüben lassen kann. Ein Bevollmächtigter darf nicht mehr als drei Jagdgenossen vertreten. Sollte ein Jagdgenossenschaftsmitglied nicht an der Versammlung teilnehmen können, wird er gebeten, einen Bevollmächtigten zu entsenden.

Bebra-Breitenbach, 28.02.2023

gez. Ritter, Jagdvorsteher

Bebra, 28.02.2023

Der Magistrat der Stadt Bebra

gez. Knoche, Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Jagdgenossenschaft Bebra 

Alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Bebra lade ich hiermit gem. § 5 der Satzung der Jagdgenossenschaft Bebra vom 29.03.2001 zur Genossenschaftsversammlung am Freitag, 17.03.2023 um 19:30 Uhr in die Gaststätte “Unlimited Bebra“, Bahnhofstr. 1, 36179 Bebra, ein.

Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung durch den Jagdvorsteher
2. Bericht des Jagdvorstehers über das Jagdjahr 2022/2023
3. Kassenbericht, Bericht der Kassenprüfung und Entlastung des Vorstandes und des
    Kassenführers für das Geschäftsjahr 2022/2023
4. Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages aus der Jagdnutzung
    des Geschäftsjahres 2022/2023
5. Bericht des Jagdpächters
6. Verschiedenes

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Jagdgenossenschaftsversammlung gem. § 6 der Satzung beschlussfähig ist, wenn sie satzungsgemäß einberufen wurde.

Der Genossenschaft gehören alle Grundstückseigentümer des Jagdbezirks Bebra nach Maßgabe des Genossenschaftskatasters an. Eigentumsänderungen hat der Grundeigentümer gem. § 2 Abs. 4 dem Jagdvorstand mitzuteilen und nachzuweisen. Die Mitgliedschaft zur Genossenschaft endet mit dem Verlust des Grundeigentums.

In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass gem. § 7 Abs. 3 der Satzung jeder Genosse sich durch ein Kind, seinen Ehegatten, einen Elternteil, eine in seinem Dienst ständig beschäftigte Person oder einen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden anderen Genossen mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen kann, sofern diese voll geschäftsfähig sind.
Ein Bevollmächtigter darf nicht mehr als drei Jagdgenossen vertreten.

Bebra, 02.03.2022

gez. Helmut Rehwald
Jagdvorsteher

Bebra, 02.03.2022

Magistrat der Stadt Bebra

gez. Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra

Die Stadt Bebra sucht zur Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit als sachverständige Person nach § 8 c der Hessischen Gemeindeordnung

einen Kommunalen Behindertenbeauftragten (m/w/d)

Zu den Aufgaben der/des Behindertenbeauftragten (m/w/d) zählen insbesondere die Beratung von Menschen mit Behinderung und ihrer in der Stadt Bebra tätigen Behindertenorganisationen, Koordinierung von Anliegen und Anregungen der Behinderten und ihrer in der Stadt Bebra tätigen Organisationen und Weiterleitung dieser an die zuständigen Stellen, Abgabe von Stellungnahmen und Empfehlungen gegenüber der Stadtverordnetenversammlung und/oder den Ausschüssen sowie dem Magistrat bei Planungen und vor der Entscheidung über Maßnahmen, die behinderte Menschen betreffen, Anregungen von Maßnahmen zur Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen.

Der/Die Behindertenbeauftragte (m/w/d) kann im Einvernehmen mit dem Magistrat der Stadt Bebra Sprechstunden abhalten. Die/Der ehrenamtlich Tätige wird durch Beschluss des Magistrats vorerst auf die Dauer von 5 Jahren zum/zur Kommunalen Behindertenbeauftrag-ten bestellt. Die Ausübung der Tätigkeit erfolgt als Ehrenamt.

Gesucht wird eine verantwortungsvolle Person, die bereits Erfahrung durch andere Tätigkeiten im Bereich der Umsetzung der Gleichstellung hat und/oder persönliche Erfahrungen bezüglich eines eigenen Handicaps hat.
Interessenten*innen richten ihre kurze Bewerbung mit Lebenslauf bitte bis zum 22.03.2023 schriftlich oder per E-Mail an den Magistrat der Stadt Bebra, Haupt- und Personalamt, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra.

Bei weiteren Rückfragen stehen Ihnen Ralf Orth oder Johannes Wilhelm, Tel. 06622 501122 oder -127 zur Verfügung.

Bebra, 20.02.2023

Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Jagdgenossenschaft Asmushausen-Rautenhausen

Die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Asmushausen-Rautenhausen findet am

Samstag, den 04.03.2023 um 19 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Asmushausen

statt.

Tagesordnung:
1. Begrüßung, Feststellung des Stimmrechtes und der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Vorsitzenden
3. Kassenbericht für das Rechnungsjahr 2021/2022
4. Bericht des Vorsitzenden des Jagdausschusses über die Rechnungsprüfung
5. Genehmigung der Jahresrechnung 2021/2022
6. Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages aus der Jagdnutzung2021/2022
7. Kassenbericht für das Rechnungsjahr 2022/2023
8. Bericht des Vorsitzenden des Jagdausschusses über die Rechnungsprüfung
9. Genehmigung der Jahresrechnung 2022/2023
10. Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers
11. Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages aus der Jagdnutzung2022/2023
12. Beschlussfassung über die Verwendung der Rücklagen
13. Wahlen des Jagdvorstandes und des Jagdausschusses
13.1 Jagdvorsteher
13.2 stellvertretender Jagdvorsteher
13.3 Schriftführer
13.4 Kassierer
13.5 Jagdausschuss
13.6 stellvertretender Jagdausschuss
14. Jagdpachtvertrag
15. Bericht der Jagdpächter
16. Verschiedenes

Das Jagdgenossenschaftskataster liegt bis zum 04.03.2023 zur Einsichtnahme bei dem Jagdvorsteher Helmut Claus, Raiffeisenstraße 14, Bebra- Asmushausen, aus. Während dieser Zeit können nach Terminabsprache Berichtigungen des Jagdgenossenschaftskatasters Asmushausen-Rautenhausen beantragt werden.

Der gemeinsame Jagdgenossenschaftsbezirk Asmushausen-Rautenhausen umfasst eine Fläche von 879 ha.

Die Mitgliedschaft zur Genossenschaft endet mit dem Verlust des Grundeigentums.

Eigentumsänderungen hat der Grundstückseigentümer dem Vorstand mitzuteilen und nachzuweisen.

In diesem Zusammenhang weise ich noch darauf hin, dass gemäß § 7 der Satzung der Jagdgenossenschaft Asmushausen- Rautenhausen jeder Jagdgenosse sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen anderen Jagdgenossen oder seinen volljährigen Ehegatten oder einen volljährigen Verwandten ersten Grades ausüben kann.

Über den Verlauf der Genossenschaftsversammlung, sowie die gefassten Beschlüsse wird eine Niederschrift angefertigt.

Diese Niederschrift wird dann entsprechend § 9 der Satzung ab dem 08.04.2023 für zwei Wochen bei dem Jagdvorsteher Helmut Claus, Raiffeisenstr. 14, Bebra-Asmushausen nach Terminabsprache zur Einsicht ausliegen.

Bebra-Asmushausen, 10.02.2023

Jagdgenossenschaft Asmushausen-Rautenhausen

Claus, Jagdvorsteher

Bebra, 16.02.2023

Der Magistrat der Stadt Bebra

gez. Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in Bebra insgesamt voraussichtlich 12 Bürger*innen, die am Amtsgericht Bad Hersfeld und Landgericht Fulda als Vertreter*innen des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Stadtverordneten-versammlung der Stadt Bebra und der Jugendhilfeausschuss des Landeskreises Hersfeld-Rotenburg schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen. Gesucht werden Bewerber*innen, die in der Stadt Bebra wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme öffentlicher Ämter führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenzen verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter*innen müssen Beweise würdigen, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrungen, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichen Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen im Jugendstrafrecht sollen über besondere Erfahrungen in der Jugenderziehung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungs-bewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereit eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 31. März 2023 beim Magistrat der Stadt Bebra, Haupt- und Personalamt, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra, Tel.: 06622 501-127/122, E-Mail: hauptundpersonalamt@bebra.de. Die entsprechenden Bewerbungsformulare können von der Internetseite der Stadt www.bebra-stadt.de oder www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 31.03.2023 an das Jugendamt des Landkreises Hersfeld-Rotenburg oder den Magistrat der Stadt Bebra, Haupt- und Personalamt, Rathausmarkt 1, Tel.: 06622 501-127/122, E-Mail: hauptundpersonalamt@bebra.de. Ein Formular kann von der Internetseite www.stadt-bebra.de oder www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

Bebra, 14.02.2023

Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Braunhausen

Am Montag, 20.02.2023, 19:30 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Braunhausen eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Braunhausen statt.

Tagesordnung

1.   Eröffnung und Begrüßung
2.   Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit des Ortsbeirates
3.   Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 16.01.2023
4.   Information/Beschluss zum Sachstand IKEK, LEADER
5.   Aktuelles/Sonstiges

Bebra-Braunhausen, 12.02.2023

gez. Hans-Georg Blackert
Ortsvorsteher

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß § 8 der Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekanntgemacht.

Bebra, 13.02.2023

gez. Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra

2. Änderung der Satzung über die Benutzung und Unterhaltung der städtischen Feldwege der Stadt Bebra – Feldwegesatzung –

Auf Grundlage der §§ 5, 7 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 und 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra in ihrer Sitzung am 09.02.2023 die 2. Änderung der Satzung über die Benutzung und Unterhaltung der städtischen Feldwege der Stadt Bebra – Feldwegesatzung – beschlossen.

I.

 § 6 Unzulässige Handlungen

 In (1) „Es ist unzulässig …“ wird wie folgt neu formuliert:

10.     die nicht befestigten Seitenstreifen und Böschungen außer zur Unterhaltung zu beweiden oder zu befahren, bzw. vor dem 15. Juni zu mulchen.

II.

 Inkrafttreten

 (1)  Diese 2. Änderung der Feldwegesatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 Ausfertigungsvermerk:
„Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.“

Bebra, 10.02.2023

Der Magistrat der Stadt Bebra

Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra 

Truppenübung des Kampfhubschrauberregiments 36 S3 der Georg Friedrich Kaserne in Fritzlar (PHOENIX-Bodenunterstützung mit Kampfhubschrauber TIGER im Aufgabenspektrum LV/BV; Übungsreihe PHOENIX I bis III in der Zeit vom 02.01. – 30.06.2023)                        

Aufgrund des § 69 Bundesleistungsgesetz gibt die Stadtverwaltung Bebra Folgendes bekannt:

Das Kampfhubschrauberregiment 36 S3 der Georg Friedrich Kaserne in Fritzlar führt vom 02.01. – 30.06.2023 Truppenübungen durch, bei der auch Gebietsteile der Stadt berührt werden.

Sofern Manöverschäden an Privateigentum im Zuständigkeitsbereich der Stadt Bebra entstehen, können sich die Geschädigten zum Zwecke der Schadensregulierung an die Stadtverwaltung Bebra -Bau- und Planungsamt-, Zimmer 408, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra, Tel. (06622) 501-153 wenden und dort die entsprechenden Vordrucke erhalten.

Bebra, 02.02.2023-Amt 60-go

Der Magistrat der Stadt Bebra

gez.
Knoche
Bürgermeister


 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Jagdgenossenschaftsversammlung 

Hiermit lade ich alle Mitglieder des gemeinsamen Jagdbezirks Weiterode gem. § 5 Abs. 2 der Satzung vom 17.03.2000 zur Genossenschaftsversammlung am

Freitag, 03.März 2023 um 19.30 Uhr
in das Obst- und Gartenbau-Vereinsheim in Bebra-Weiterode  

ein. Der Jagdgenossenschaft gehören alle Grundeigentümer an, auf deren Fläche die Jagd ausgeübt werden darf.

Tagesordnung

TOP  1            Eröffnung und Begrüßung
TOP  2            Feststellung der Beschlussfähigkeit
TOP  3            Bericht des Jagdvorstehers
TOP  4            Kassenbericht für das Rechnungsjahr 2022/2023
TOP  5            Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes
TOP  6            Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages aus der Jagdnutzung 2022/2023
TOP  7            Bericht der Jagdpächter
TOP  8            Jagdpachtvertrag
TOP  9           Verschiedenes  

Die Genossenschaftsversammlung ist beschlussfähig, wenn sie satzungsgemäß einberufen wurde.

Anträge zur Tagesordnung sind bis 24.02.23 schriftlich beim Jagdvorsteher Gerd Koch, Oststr. 128 einzureichen.

Der Genossenschaft gehören alle Grundeigentümer des gemeinschaftlichen Jagdbezirks nach Maßgabe des Genossenschaftskatasters an.

Das Kataster liegt  2 Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zur Einsichtnahme beim Jagdvorsteher – Herrn Gerd Koch , Oststr. 128 – aus. In dieser Zeit können Berichtigungen des Genossenschaftskatasters beantragt werden.

In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass gemäß § 7 der z. Zt.  gültigen Satzung jeder Jagdgenosse sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen anderen Jagdgenossen oder einen volljährigen Verwandten ersten Grades ausüben kann. Ein Bevoll-mächtigter darf nicht mehr als 3 Jagdgenossen vertreten.

Die Mitgliedschaft zur Genossenschaft endet mit dem Verlust des Grundeigentums. Eigentumsänderungen hat der Grundstückseigentümer dem Vorstand mitzuteilen und nachzuweisen.

Bebra, 02.02.2023

Gerd Koch
Jagdvorsteher

Bebra, 02.02.2023

Der Magistrat der Stadt Bebra

gez. Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Asmushausen

Am Mittwoch, 08.02.2023 um 19:00 Uhr findet im Dorfgemeinschaftshaus Asmushausen eine Sitzung des Ortsbeirates Asmushausen statt.

Tagesordnung

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie der Beschlussfähigkeit des Ortsbeirates
    3. Genehmigung der letzten Niederschrift
    4. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des Haushaltsplanes 2023
    5. Straßenbau Asmusstraße
    6. IKEK
    7. Verschiedenes

Asmushausen, 01.02.2023

gez. Berge, Ortsvorsteher

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekanntgemacht.

Bebra, 02.02.2023

gez. Knoche, Bürgermeister


 Infoabend mit Vortrag und Infomarkt für die Fulda-Main-Leitung

Flyer Infoabend

  • Was: Infoabend mit Vortrag und Infomarkt für die Fulda-Main-Leitung (Abschnitt A)
  • Wo: Wortreich, Benno-Schilde-Platz 1, 36251 Bad Hersfeld
  • Wann: Dienstag, 07.02.2023 von 18 bis 21 Uhr 
  • Link zur Anmeldung: https://www.tennet.eu/fulda-main-leitung-infomarkt 

Bei Rückfragen oder sonstigen Anliegen rund um das Netzausbauprojekt senden Sie uns gern eine E-Mail an fuldamain@tennet.eu oder rufen Sie uns an unter der Telefonnummer 0921 50740-2424. Weitere Informationen über das Projekt finden Sie auch auf unserer Webseite zur Fulda-Main-Leitung.


Presseinformation zu Bauarbeiten in Bebra
Information zu Baumaßnahmen der Deutschen Bahn

„Die Deutsche Bahn AG führt im Zuge ihres bundesweiten Programms „Neues Netz für Deutschland“ in der Zeit vom 27. Februar bis 12. März 2023 im Bereich des Bahnhofs Bebra Gleiserneuerungen durch. Deshalb kann es in diesem Zeitraum zu erhöhten Lärmbeeinträchtigungen kommen.

  • von Montag, 27. Februar, bis Sonntag, 12. März 2023 (jeweils von 6 Uhr bis 20 Uhr)

 

Unter https://bauprojekte.deutschebahn.com/bia/ können Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse registrieren, um aktuelle Informationen über Bauarbeiten in Ihrer Umgebung zu erhalten. Zudem bietet das BauInfoPortal der Deutschen Bahn die Möglichkeit sich über die wichtigsten Bauprojekte deutschlandweit zu informieren.“


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Ortbeiratssitzung Solz

Ortsbeiratssitzung Solz


 Allgemeinverfügung
nach dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz

Gemäß § 6 Abs. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) vom 23.11.2006 (GVBl. I S. 606) in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetztes (HLöG) vom 13. Dezember 2019 (GVBl. S. 434 f.), ergeht folgende Verfügung:

  1. Abweichend von § 3 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes dürfen Verkaufsstellen im Stadtgebiet von Bebra beschränkt auf die Nürnberger Straße 18-62, Bismarckstraße 1-7; Amalienplatz und Rathausmarkt aus Anlass des „Bebraer Maimarktes“ am Sonntag, 30.04.2023, in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr für den geschäftlichen Verkehr mit Kundinnen und Kunden offengehalten werden.
  2. Banken, Sparkassen, Reisebüros und andere Dienstleistungsunternehmen fallen ebenso wie Apotheken nicht unter diese Regelung.
  3. Diese Bestimmungen und Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, des Mutterschutzgesetzes, Jugendarbeitsschutzgesetzes sowie des Betriebsverfassungsgesetzes bleiben unberührt.
  4. Die Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in der Hessisch-Niedersächsischen Allgemeinen in Kraft.
  5. Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung können beim Magistrat der Stadt Bebra, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra, eingesehen werden.

Begründung:
Aufgrund des § 6 Abs. 1 HLöG sind Gemeinden aus Anlass von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen berechtigt, abweichend von § 3 HLöG die Öffnung von Verkaufsstellen an jährlich bis zu vier Sonn- und Feiertagen freizugeben.
Gegenstand der aktuellen Freigabe ist der „Bebraer Maimarkt“ am Sonntag, 30.04.2023.

Folgendes Programm ist am 30.04.23 vorgesehen:
Im Mittelpunkt steht ein Kunst- und Handwerkermarkt mit Fahrzeugausstellung, Fahrradausstellung, Aufstellen eines Maibaumes und Streetfoodständen (regional und international). Es präsentieren sich Straßenkünstler, Straßenmusik, Kindertheater sowie verschiedene Platzkonzerte finden im öffentlichen Raum statt.

Als Ergänzungsprogramm ist der verkaufsoffene Sonntag mit deutlichen Einschränkungen des Geltungsbereichs der Verfügung auf Teile des Stadtgebietes sowie Brancheneinschränkungen vorgesehen.

Die zeitliche Neuausrichtung erfolgt aufgrund großer Verschiebungen im Veranstaltungsgefüge durch die Corona-Pandemie und in Abstimmung mit den Umlandgemeinden, um eine Dopplung der Termine zu vermeiden.

Besucher werden aus den benachbarten Kreisen sowie aus Thüringen erwartet. Ähnliche Veranstaltungen in den Vorjahren haben auch ohne Sonntagsöffnung zu einem erheblichen Besucherandrang geführt.

Dies führt zu folgender Besucherprognose, die aus Veranstaltungen ohne Sonntagsöffnung resultiert:
Erwartet werden am Veranstaltungstag bis zu 8.000 Personen aus der gesamten Region, wobei bei schlechtem Wetter eine erheblich nach unten abweichende Erwartungshaltung besteht, wie dies für eine Open-Air-Veranstaltung typisch ist.                          
Dies wird mit den Erfahrungen aus folgenden Veranstaltungen belegt, die allesamt ohne Sonntagsöffnung stattgefunden haben:

  1. Veranstaltung zum erfolgreichen Abschneiden des Wettbewerbs „Ab in die Mitte“  2005, Besucherzahl ca. 4.000
  2. Veranstaltung zum erfolgreichen Abschneiden des Wettbewerbs „Ab in die Mitte“  2006, Besucherzahl ca. 5000
  3. Veranstaltung zum erfolgreichen Abschneiden des Wettbewerbs „Ab in die Mitte“  2007, Besucherzahl ca. 6.000
  4. Veranstaltung zum erfolgreichen Abschneiden des Wettbewerbs „Ab in die Mitte“  2014, Besucherzahl ca. 10.000
  5. Veranstaltung zum erfolgreichen Abschneiden des Wettbewerbs „Ab in die Mitte“  2015, Besucherzahl ca. 4.000
  6.  „Lokfest“ 2006, Besucherzahl ca. 10.000
  7.  „Lokfest“ 2010, Besucherzahl ca. 12.000
  8. „Lokfest“ 2012, Besucherzahl ca. 15.000
  9. „Duckfett & Döner“ 2017, Besucherzahl ca. 11.000
  10. „Duckfett & Döner“ 2018, Besucherzahl ca. 10.000
  11. „Frühlingserwachen“ 2019, Besucher ca. 10.000
  12. 2020 – 2022 keine Groß-Veranstaltungen aufgrund Corona-Pandemie

Presseveröffentlichungen zur Belegung des erwarteten Publikumsinteresses befinden sich in der Festsetzungsakte.

Vorstehende Angaben zu den Besucherzahlen belegen, dass die Sonntagsöffnung keinesfalls im Vordergrund steht, sondern lediglich einen Annex zur Hauptveranstaltung darstellt.

Das Anlassereignis zieht einen Besucherstrom an, der die bei einer alleinigen Öffnung der Verkaufsstellen zu erwartende Zahl der Ladenbesucher deutlich übersteigt.

Zudem steht die öffentliche Wirkung der Veranstaltung des „Bebraer Maimarktes“ schon aufgrund des Programms, der zeitlichen Gestaltung und der Einschränkung der gesetzlich grundsätzlich zulässigen Sonntagsöffnung von sechs zusammenhängenden Stunden auf die Zeit zwischen 13 Uhr und 18 Uhr gegenüber der typisch werktäglichen Öffnung im Vordergrund.

Die Ladenöffnung bleibt auf den ausschließlichen Veranstaltungsbereich des Bebraer Maimarktes beschränkt.

Die Ladenöffnung erstreckt sich auf den Bereich des Einkaufszentrums be! sowie angrenzende Ladengeschäfte. Dies betrifft die Bereiche Textilien, Schuhe, Schmuck, Bücher, ettwaren Gastronomie, Geschenkartikel, Floristik, Drogerie, Tee- und Tabak, Haushaltsgeräte, Stoffe und Tuche sowie Optiker/Akustiker. Inhaltlich ergibt sich ein enger Zusammenhang zwischen dem Festgeschehen und den geöffneten Ladengeschäften.

Das Fest findet am Sonntag von 11 Uhr bis 19 Uhr statt; die Ladenöffnung soll von 13 Uhr bis 18 Uhr erfolgen.

Vorstehende Angaben belegen den engen räumlichen und zeitlichen Bezug zum Anlassereignis.

Im Verhältnis der Außenfläche des Festivals in der Größe von ca. 8500 Quadratmetern beläuft sich die Verkaufsfläche der geöffneten Ladenlokale auf ca. 4.000 Quadratmeter.

Dies belegt, dass das „Bebraer Maimarkt“ einen für die Freigabe nach § 6 HLöG geeigneten Anlass darstellt.

Die Veranstaltung betrifft am Sonntag ausschließlich den in dieser Verfügung genannten Bereich.

Besucher reisen mit dem ÖPNV über den Bahnhof Bebra sowie mit PKW sternförmig an und parken insbesondere auf dem Mehrzweckplatz sowie rund um den Bahnhof. Sämtliche Parkflächen befinden sich in unmittelbarer Nähe zum Veranstaltungsgeschehen.

Insofern wurde bei der Festlegung des verkaufsoffenen Bereiches der Pflicht zur räumlichen Beschränkung der Ladenöffnung Rechnung getragen.

Im vorliegenden Fall war zusätzlich zu prüfen, ob eine inhaltliche Beschränkung auf einzelne Handelszweige zwingend geboten ist, weil eine Ermessensreduzierung auf null zu Gunsten einer Beschränkung vorliegt.

Dies ist nicht der Fall. Unverkennbar wird der Hauptbedarf der Besucherströme im Bereich Nahrungs- und Genussmittel sowie sonstige Lebensmittel/Getränke und Souvenirs zu dieser Veranstaltung im weiteren Sinne liegen. Dass Bedürfnisse nach anderen Produktgruppen völlig abwegig wären, ist jedoch nicht gegeben. Eine angemessene und begründbare Grenzziehung für eine Beschränkung ist im Gegenteil nicht im Ansatz erkennbar und muss daher unterbleiben.

Kirchliche und sonstige Belange wurden ebenfalls im Rahmen der Entscheidung berücksichtigt.

Erwähnt werden muss, dass die örtlichen christlichen Kirchen sich bei vergleichbaren Veranstaltungen in der Vergangenheit aktiv am Geschehen beteiligt haben und mit eigenen Veranstaltungen auch Programmpunkt des Festes sind.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim Magistrat der Stadt Bebra, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra eingelegt werden.

Bebra, 23.01.2023

Der Magistrat der Stadt Bebra

gez. Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Ortsbeiratssitzung Weiterode

Ortsbeiratssitzung Weiterode


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Ortsbeiratssitzung Rautenhausen

Ortsbeiratssitzung Rautenhausen


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Imshausen

Am Donnerstag, 26.01.2023, 19:00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Imshausen eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Imshausen statt.

Tagesordnung

1.       Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit
2.       Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 07.12.2022
3.       Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des Haushaltsplanes für 2023
4.       Verschiedenes / Aktuelles

Bebra-Imshausen, 16.01.2023

gez. Gundlach
Ortsvorsteherin

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß § 8 Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekannt gemacht.

Bebra, 16.01.2023

gez. Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Lüdersdorf

Am Donnerstag, 26.01.2023 findet um 19:30 Uhr im Gasthaus La Terrazza in Bebra-Lüdersdorf eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Bebra-Lüdersdorf statt. 

Tagesordnung 

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit
  3. Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan der Stadt Bebra für das Jahr 2023
  4. Bekanntgaben und Mitteilungen

Lüdersdorf, 09.01.2023

gez. Lindemann
Ortsvorsteher

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekanntgemacht.

Bebra, 16.01.2023

gez. Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Breitenbach 

Am Mittwoch, 18.01.2023 findet um 19:30 Uhr in der Mehrzweckhalle in Breitenbach eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates des Stadtteiles Breitenbach statt.

Tagesordnung

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift vom 24.11.2022
4. Besprechung und Haushalt 2023
5. Renaturierung der Fuldaaue zur Starkregen- und Hochwasservorsorge
6. Verschiedenes

Breitenbach, 08.01.2023

gez. Zilch, Ortsvorsteher

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird hiermit gemäß § 8 der Hauptsatzung der Stadt Bebra bekanntgemacht.

Bebra, 13.01.2023

gez. Knoche, Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung
Jahresabschluss Bäderbetrieb 2021

Jahresabschluss Bäderbetrieb 2021


Amtliche Bekanntmachung
Jahresabschluss Abwasserbetrieb 2021

Jahresabschluss Abwasserbetrieb 2021


Amtliche Bekanntmachung

Ortsbeiratssitzung Iba


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Braunhausen

Am Montag, 16.01.2023, 19:30 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Braunhausen eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Braunhausen statt.

Tagesordnung

1.   Eröffnung und Begrüßung
2.   Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit des Ortsbeirates
3.   Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 05.12.2022
4.   Beratung und Beschluss über den Haushalt der Stadt Bebra 2023
5.   Aktuelles/Sonstiges

Bebra-Braunhausen, 04.01.2023

gez. Hans-Georg Blackert
Ortsvorsteher

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß § 8 der Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekanntgemacht.

Bebra, 09.01.2023

gez. Knoche, Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Blankenheim

Am Freitag, 20.01.2023 findet um 19:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Blankenheim eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates des Stadtteiles Blankenheim statt.

Tagesordnung

1)       Eröffnung und Begrüßung
2)       Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit
3)       Genehmigung der Niederschrift vom 07.12.2022
4)       Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des Gesamthaushalts der Stadt Bebra für das Jahr 2023
5)       Renaturierung der Fuldaaue zur Starkregen- und Hochwasservorsorge
6)       Verschiedenes

Es gelten die aktuellen Corona-Regeln.

Bebra-Blankenheim, 04.01.2023

gez. Reinhold Sippel
Ortsvorsteher

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß § 8 der Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekanntgemacht.

Bebra, 04.01.2023

gez. Stefan Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Gilfershausen

Am Dienstag, 17.01.2023, 19.30 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates des Stadtteiles Gilfershausen statt. 

Tagesordnung

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit des Ortsbeirates
  3. Genehmigung der Niederschrift vom 15.09.2022
  4. Beratung und Beschluss zum Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Bebra für das Haushaltsjahr 2023
  5. Information zum IKEK-Projekt „Barrierefreier Zugang Dorfgemeinschaftshaus Gilfershausen“
  6. Informationen zum Biber
  7. Verschiedenes

Aufgrund der Corona-Pandemie sind die am Sitzungstag geltenden Abstands- und Hygienevorschriften einzuhalten.

Gilfershausen, 02.01.2023

gez. Holzhauer
Ortsvorsteher

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß § 8 der Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekanntgemacht.

Bebra, 02.01.2023

gez.    Knoche
Bürgermeister


 Mitteilung der Stadt Bebra

Dorfentwicklung in den 11 Ortsteilen der Stadt Bebra
Dorfentwicklung in Bebra – Verfahrensänderung betrifft Antragsstellung in der Privatförderung

Die frühzeitige Projektvorbereitung und Antragstellung wird in den beiden verbleibenden Jahren 2023 und 2024 wichtiger denn je

Mit der Dorfentwicklung in den 11 Ortsteilen von Bebra wird das Ziel verfolgt, attraktiven und zukunftsfähigen Wohn- und Lebensraum in den Ortskernen zu schaffen. Damit dies in den verbleibenden zwei Förderjahren noch für viele Hauseigentümerinnen und -eigentümer möglich ist, sollten Sie zeitnah einen Termin zur kostenfreien Erstberatung mit dem beratenden Architekten vereinbaren.

Im Dorfentwicklungsprogramm des Landes Hessen ist eine ganzjährige Antragstellung möglich. Bisher konnten im Laufe des Jahres immer wieder Fördergelder durch die Bewilligungsstelle beim Landkreis Hersfeld-Rotenburg bewilligt werden. Da das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum 1. Januar 2023 neue Förderrichtlinien erlassen hat, wird sich ab diesem Jahr die Mittelverteilung auf die Landkreise ändern. Im Frühjahr 2023 müssen alle vollständig vorliegenden Förderanträge an die WI-Bank gemeldet werden und danach erfolgt eine konkrete Mittelzuteilung für die anstehenden Bewilligungen.

Die Bewilligungsstelle des Landkreises Hersfeld-Rotenburg empfiehlt daher eine möglichst frühe Antragstellung. Ab 2023 gilt, dass private Antragsteller ihren Antrag bis Mitte Februar eines jeden Jahres einreichen sollten, um die besten Chancen auf eine Förderung zu haben. Interessierte sollten frühzeitig die Erstberatung nutzen, um mit dem Architekten Ideen abzustimmen und sich über die notwendigen, ggf. noch zu beschaffenden Unterlagen zu informieren.

Die aktuellen Förderantragsformulare stehen auf der Homepage des Landkreises (www.hef-rof.de) zur Verfügung. Neben den Antragsformularen gehören Angebote oder eine Kostenschätzung zu den erforderlichen Unterlagen für eine Beantragung von Fördermitteln. Im Vorfeld der Antragstellung sollte rechtzeitig geprüft werden, ob für das Vorhaben eine Baugenehmigung oder eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung benötigt wird. Falls eine Genehmigung für das Vorhaben erforderlich ist, muss diese mit dem Förderantrag eingereicht werden.

Anträge für private Fördermaßnahmen können bis zum Frühjahr 2024 beim Landkreis gestellt werden, um bei einer möglichen Bewilligung im Jahr 2024 berücksichtigt werden zu können.

Termine für die kostenfreie Erstberatung können mit dem Planungsbüro plusConcept vereinbart werden (kd.schnarr@plusconcept.com, 06691 21180).

Außerdem steht Ihnen Frau Menten vom Landkreis Hersfeld-Rotenburg – Dorf-u. Regionalentwicklung für weitere Informationen zur Verfügung (manuela.menten@hef-rof.de, 06621 / 87-2219) sowie Herr Meister und Herr Knobl vom Bau- und Planungsamt der Stadt Bebra (jens.meister@bebra.de; 06622 / 501-151; markus.knobl@bebra.de ; 06622 / 501-153).

2023-01-04


 Pressemitteilung Hessen Mobil: Ergebnisse Straßenverkehrszählung 2021 - Interaktive Verkehrsmengenkarte online

Hessen Mobil Pressemitteilung
Eschwege, 20.12.2022

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Ergebnisse der Straßenverkehrszählung 2021 Hessen Mobil veröffentlicht Interaktive Verkehrsmengenkarte

Im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) führen die Bundesländer alle fünf Jahre eine bundesweite Straßenverkehrszählung auf Bundesfernstraßen durch. Auch Hessen beteiligte sich wieder an der Straßenverkehrszählung mit zusätzlichen Verkehrszählungen auf Landesstraßen und im Auftrag einiger Landkreise auch auf Kreisstraßen. Die Ergebnisse für die  Region Osthessen von Hessen Mobil, die den Landkreis Hersfeld-Rotenburg umfasst, sind online einzusehen.

Die ermittelten Verkehrsbelastungen dienen unter anderem als Datengrundlage für künftige bundes- und landesweite Straßenplanungen, den Straßenbau und das Verkehrsmanagement.

Im Zuge der bundesweiten Straßenverkehrszählung 2021 wurden in Hessen an rund 3.400 Zählstellen auf Bundes- Landes- und Kreisstraßen Verkehrsdaten erhoben. Die Ergebnisse sind nun ausgewertet und auf der Interaktiven Verkehrsmengenkarte https://mobil.hessen.de/verkehr/interaktive-verkehrsmengenkarte veröffentlicht.

Ursprünglich sollte die bundesweite Straßenverkehrszählung im Jahr 2020 stattfinden. Aufgrund der COVID-19-Pandemie und das dadurch beeinflusste Verkehrsgeschehen musste die Straßenverkehrszählung jedoch in das Jahr 2021 verschoben werden. Anfang 2021 hatten sich die Verkehrsabläufe so weit normalisiert, dass die Erhebungen nachgeholt werden konnten.

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 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Neufassung der Friedhofssatzung

Friedhofssatzung


 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Gebührenordnung zur Friedhofssatzung

Gebührenordnung


 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra

Öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Bebra für das Haushaltsjahr 2023

Gemäß § 97 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung wird der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen der Stadt Bebra an folgenden Kalendertagen          

                Dienstag,      27.12.2022
               Mittwoch,      28.12.2022
               Donnerstag,  29.12.2022
               Freitag,         30.12.2022
               Montag,        02.01.2023
               Dienstag,      03.01.2023
               Mittwoch,      04.01.2023       

täglich in der Zeit von    8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montags von               14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstags von        14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

im Rathaus der Stadt Bebra, Zimmer 203, öffentlich ausgelegt.

Bebra, 16.12.2022

Der Magistrat der Stadt Bebra

Knoche
Bürgermeister


 

Müllabhol-Zweckverband „Rotenburg“
-Sitz Bebra-

Pressemitteilung

Schließung Wertstoffhof des MZV „Rotenburg“ Bebra.

Aus betrieblichen Gründen bleibt der Wertstoffhof vom 24. Dezember 2022 bis einschließlich 01. Januar 2023 geschlossen. Darauf weist der MZV in einer Pressemitteilung hin.

Ab Montag, den 02. Januar 2023, sind der Wertstoffhof und die Verwaltung zu den Ihnen bekannten Öffnungszeiten wieder geöffnet.


Warntag Umfrage

Um dem Warntag hinsichtlich seines eigentlichen Charakters als Warnmittel-Funktionsprobe und -Optimierung gerecht zu werden, hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat eine Umfrage erstellt, die die Hörbarkeit aller Warnmittel qualitativ vielschichtiger analysieren soll.

Wir bitten hierdurch alle Bürgerinnen und Bürger an der Umfrage (bis zum 15.12.2022) teilzunehmen, damit ein detailliertes Bild zu allen Warnmitteln in Hessen enstehen kann:

https://warntag-umfrage.de


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Solz

Am Montag, 12.12.2022, findet um 18:00 Uhr eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Solz im Dorftreff Solz statt.

Tagesordnung 

  1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der form- und fristgerechten Einladung, sowie der Beschlussfähigkeit des Ortsbeirates
  2. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 08.03.2022
  3. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan des Abwasserbetriebes für das Jahr 2023
  4. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan des Bäderbetriebes für das Jahr 2023
  5. Information zum aktuellen Stand der genehmigten Haushaltsanmeldungen für das Jahr 2022
  6. Information und Verschiedenes

Im Anschluss an die Sitzung erfolgt eine Bürgersprechstunde, in der aktuelle Themen erörtert und Anliegen und Anregungen aufgenommen werden.

Solz, 05.12.2022

gez. Claus
Ortsvorsteher

Die vorstehende amtliche Bekanntmachung wird hiermit gemäß § 8 der Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekanntgemacht.

Bebra, 06.12.2022

gez. Knoche
Bürgermeister


Pressemitteilung der Stadt Bebra
Thema: Glasfaserausbau

Glasfaser: Die Stadt Bebra setzt auf eigenwirtschaftlichen Ausbau

Die TNG Stadtnetz GmbH wirbt aktuell mit dem Ausbau von Glasfaseranschlüssen im gesamten Stadtgebiet von Bebra. Dies tut sie mit Wissen der Stadt, aber sie ist nicht beauftragt worden durch die städtischen Gremien. Der freie, liberalisierte Telekommunikationsmarkt entscheidet aktuell. Mehrere Unternehmen haben dazu ihre möglichen Ausbaupläne der Verwaltung vorgestellt.

Die Unternehmen setzen dabei auf die FTTH-Technologie (fibre-to-the-home), d.h. der Anschluss wird bis in die Häuser gelegt. Ein durchgängiges Glasfasernetz ist das Ziel.

Die TNG aus Norddeutschland fokussiert sich beim Ausbau maßgeblich auf ländliche Gebiete in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hessen. Die TNG möchte den Ausbau auch ohne Erreichen einer Mindestvermarktungsquote realisieren. Sie legt aktuell in Bad Hersfeld bereits die ersten Anschlüsse. Die Vorbereitungen in Bebra laufen, so dass im 2. Quartal 2023 auch hier der Ausbau starten kann.

Die Kommunen in Hessen haben im Grunde zwei Möglichkeiten um den Glasfaserausbau voranzutreiben. Zum einen im Rahmen des eigenwirtschaftlichen Ausbaus wie die TNG, hierbei agieren die Telekommunikationsunternehmen von der Vermarktung bis hin zur Bauphase vollkommen selbstständig. Zum anderen können Kommunen mithilfe von Fördermitteln selbst als Betreiber eines Glasfasernetzes agieren (Betreibermodell). Allerdings wurde die Förderung von Seiten des Bundes in diesem Jahr vorzeitig gestoppt. Selbst wenn sich eine Kommune für das Betreibermodell entscheidet, kann das eigene Netz prinzipiell durch eigenwirtschaftliche Initiativen überbaut werden.

„Wir befürworten den Glasfaserausbau und sehen dies als wichtigen Baustein für die Zukunftsfähigkeit unserer Stadt“, sagt Bürgermeister Stefan Knoche und betont weiter: „Wir setzen hierbei auf den Markt und damit den eigenwirtschaftlichen Ausbau, ohne in eine Kooperation oder Kostenbeteiligung mit einem spezifischen Unternehmen zu gehen. Die TNG hat den Anfang gemacht. Die Stadt unterstützt dies aber generell.“

Inwiefern weitere Unternehmen sich ebenfalls dazu entschließen in Bebra Glasfaser anzubieten, lässt sich aktuell nicht abschätzen. „In zwei bis drei Jahren werden wir schlussendlich sehen, wo die Glasfaserversorgungslücken in Bebra bleiben und wie wir dann den Lückenschluss, ggf. auch mit Fördermitteln, schaffen“, so Knoche.

 


Stellenausschreibung "Klausuraufsichten" Studienzentrum der Finanzverwaltung und Justiz Rotenburg a. d. Fulda

Stellenausschreibung


  

Müllabhol-Zweckverband „Rotenburg“
-Sitz Bebra-
Pressemitteilung

Neue Abfallkalender werden verteilt

Der MZV teilt mit, dass der Abfallkalender 2023 in gewohnter Weise im Kreisanzeiger in der 50. Kalenderwoche verteilt werden.

Für Bürger, die wider erwarten keinen Kalender bekommen haben, stehen demnächst die Abfallkalender auf der Internetseite www.mzv-rotenburg-bebra.de zum Herunterladen zur Verfügung.

Für Rückfragen steht der MZV unter der Telefonnummer 06622 9262-0 zur Verfügung.


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra;
hier: Ortsbeiratssitzung Rautenhausen

Ortsbeiratssitzung


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra;
hier: Ortsbeiratssitzung Asmushausen

Ortsbeiratssitzung


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra;
hier: Ortsbeiratssitzung Lüdersdorf

Ortsbeiratssitzung


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 Kassel, 30. November 2022

Fahrplanwechsel im Kreis Hersfeld-Rotenburg am 11. Dezember:
Jedes Dorf – jede Stunde: NVV setzt weiter auf Angebotsoffensive zum Fahrplanwechsel in Nordhessen – Mehr Angebot und neue Fahrzeuge im Norden der Landkreise Kassel und Waldeck-Frankenberg

Zum Fahrplanwechsel am 11. Dezember im Nordhessischen VerkehrsVerbund können sich viele Fahrgäste in großen Teilen der Landkreise Kassel und Waldeck-Frankenberg auf mehr Angebot und weitere neue, komfortable Fahrzeuge einstellen. Hier wurde das Busangebot neu ausgeschrieben und damit auch neu geplant. Im Kreis Hersfeld-Rotenburg und allen anderen Landkreisen sind die Verbesserungen bereits erfolgt oder stehen in den nächsten Jahren mit den jeweiligen Ausschreibungen an.

Im Fokus steht in diesem Jahr erneut die Angebotsoffensive des NVV, bei der sukzessive ein Stundentakt für alle Bereiche in der Region eingeführt wird. Unter dem Motto Jedes Dorf – Jede Stunde hat der NVV bereits 2019 damit begonnen, die Qualität des öffentlichen Nahverkehres besonders im ländlichen Raum deutlich zu verbessern.

Im Eisenbahnverkehr sind keine umfangreichen Veränderungen im Dezember zu erwarten. Jedoch müssen sich die Fahrgäste im Laufe des Jahres auf Einschränkungen einstellen. Aufgrund von Baumaßnahmen auf der ICE-Strecke Kassel <> Fulda wird der Fernverkehr ab dem 1. April bis zum Jahresende auf die Nahverkehrsstrecken umgeleitet. Dadurch ergeben sich in dieser Zeit erhebliche Änderungen für die Linien zwischen Kassel, Fulda, Bad Wildungen und Frankfurt. Der NVV informiert vor den jeweiligen Bauarbeiten noch einmal detaillierter über alle bekannten Kanäle.

„Trotz der aktuellen Rahmenbedingungen mit der Diskussion zur Umsetzung des Deutschlandtickets und den damit verbundenen Auswirkungen sind wir in der Lage, unser Buslinienangebot mit mehr Verbindungen und modernsten Fahrzeugen noch zu verbessern und auszuweiten. Für uns ist die Verkehrswende in Nordhessen kein geflügeltes Wort, sondern das Ziel unserer Arbeit. Deswegen setzen wir den Stundentakt Jedes Dorf – Jede Stunde auch im Jahr 2023 fort“, so NVV-Geschäftsführer Steffen Müller. „In diesem Jahr liegt der Schwerpunkt aufgrund der gesetzlichen Ausschreibungen in den Landkreisen Kassel und Waldeck-Frankenberg. Hier profitieren die Fahrgäste von 45 Prozent mehr Busangebot rund um Bad Arolsen, Diemelsee, Korbach und Willingen, was einer Verdopplung des Taktes gleichkommt. Und zwischen Ahne und Fulda im nördlichen Landkreis Kassel sind es 25 Prozent mehr. Diese Steigerungen zeigen, dass wir den Kunden ein attraktives Angebot bieten können.“

So entsteht auf den meisten Buslinien mindestens ein Stundentakt. Ziel war es im Landkreis Waldeck-Frankenberg, mit optimierten Anschlüssen und Verbindungen zwischen Bahn und Bus die Region besser zu erschließen und damit besonders den Bedürfnissen im Freizeitverkehr in einer der wichtigsten Tourismusregionen Hessens Rechnung zu tragen.

Für den Landkreis Kassel lag der Schwerpunkt rund um Vellmar, Ahnatal und Fuldatal. Dort sorgen neben dem neuen StadtBus-Angebot in Vellmar auch deutliche Angebotserweiterungen in den Gemeinden Ahnatal und Fuldatal für Verbesserungen. Dazu gehören die beiden neuen StadtBuslinien 43 und 44 sowie die neue Mobilfaltlinie 44M innerhalb der Stadt Vellmar. In der Gemeinde Ahnatal sind die Linien 48 Vellmar <> Ahnatal-Weimar und 49 im Ortsverkehr zukünftig auf neuen Linienwegen und teilweise doppelt so oft unterwegs. Für die Gemeinde Fuldatal liegt die Verbesserung in der Ausweitung des Angebotes vor allem auf der Linie 42 Kassel <> Hann. Münden, die zukünftig an allen Tagen bis nach Hann. Münden fährt.

Mit der Angebotsoffensive des NVV geht auch die bereits eingeläutete Komfortoffensive einher. Die neuen Fahrzeuge, die der NVV für die Bedienung der Linien verlangt, sind voll klimatisiert, verfügen über mehr Platz für Rollstühle, Rollatoren oder Kinderwagen und haben standardmäßig niederflurgerechte Einstiege. Die neuen Fahrzeuge entsprechen den aktuellen Sicherheitsstandards. Dazu gehören z. B. Abbiegeassistenten, Kameraüberwachung, ABS-Systeme, Antischlupfregelung sowie zahlreiche weitergehende Sicherheitsmerkmale. Außerdem sind die Fahrgäste mit Fahrzeugen unterwegs, die den neuen Gestaltungsrichtlinien des NVV entsprechen, eine komfortablere Raumaufteilung haben, um so den veränderten Kundenwünschen Rechnung zu tragen.

Dafür hat der NVV gemeinsam mit den lokalen Nahverkehrsgesellschaften in der Region entschieden, künftig bei allen Fahrzeugen auf eine Optik zu setzen, die harmonisch zur nordhessischen Hügellandschaft passt. Neben der grün-weißen Farbgestaltung kommen dabei auch kleine Elemente wie illustrative Märchenfiguren zum Einsatz, die die Verbundenheit mit der Region unterstreichen und für eine gemeinsame Identität sorgen. Die Sitze, der Boden und der Himmel der Fahrzeuge sind farblich ruhig und elegant gehalten und lehnen sich wie auch die Außengestaltung an die NVV-Farbwelt an.

Zur besseren Information der Fahrgäste bietet ein Fahrgastinformationssystem durch Bildschirme in den Bussen die Details des Linienverlaufs. Eine entsprechende Innenraumgestaltung bietet sehbehinderten Fahrgästen durch die kontrastreiche Gestaltung eine bessere Orientierung.

Darüber hinaus setzt der NVV neben Komfort und Information auch auf eine klimaschonende Ausstattung. Daher werden die Busse über den höchstmöglichen lieferbaren Umweltstandard für den Dieselantrieb verfügen und so den Schadstoffausstoß weiter reduzieren. Dies gilt auch für Gelenkbusse sowie für Fahrzeuge, die nur an wenigen Stunden am Tag im Einsatz sind, hier sind die gleichen hohen Anforderungen zu erfüllen.

Der Einsatz von rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen im Überlandbereich ist aufgrund der begrenzten Reichweite einer Batterieladung (ca. 300 bis 400 km) und der verhältnismäßig langen Ladezeit derzeit noch nicht umsetzbar. Für wasserstoffbetriebene Fahrzeuge besteht noch keine ausreichend ausgebaute Tankinfrastruktur. Daher setzt der NVV derzeit noch auf moderne Dieselfahrzeuge mit bestmöglicher Abgasreinigung. Diese ist im Nutzfahrzeugbereich um ein Vielfaches besser als beim privaten PKW.

Umfangreiche Informationen

Nachfolgend sind alle wesentlichen Änderungen und Neuerungen im Regionalzug- und RegioTram-Verkehr sowie im Bus- und AST-Verkehr kurz beschrieben. Kleine Änderungen, wie z. B. um wenige Minuten geänderte Fahrzeiten, sind hier nicht dargestellt. Daher empfiehlt der NVV seinen Fahrgästen, grundsätzlich vorab den Fahrplan der jeweiligen Linie auf mögliche Abweichungen zu überprüfen.

Fahrplanauskünfte und Antworten auf alle Fragen rund um Bus & Bahn in Nordhessen gibt es beim gebührenfreien NVV-ServiceTelefon unter 0800-939-0800 oder unter www.nvv.de. Auf der Internetseite stehen in der Rubrik Fahrplan & Netz -> Fahrplanbuch alle aktuellen Fahrpläne jeder Linie zum Herunterladen bereit. Diese können zudem individuell in einem Fahrplanbuch zusammengestellt und per E-Mail als PDF versendet werden.

Für eine schnelle Verbindungssuche steht die Fahrplanauskunft bereit, die nur die Adresse oder eine Haltestelle zur Abfrage benötigt. Besonders einfach ist dies auf dem Smartphone dank der NVV-App, mit der auch gleich die passende Fahrkarte gekauft werden kann.

Darüber hinaus bietet der NVV handliche Linienfahrpläne in Papierform, die für alle Regionalzug- und RegioTramlinien, jede Tram- und die meisten Bus- und AST-Linien aufgelegt wurden. Diese sind spätestens in der zweiten Dezemberwoche in allen NVV-Kundenzentren und NVV-InfoPoints sowie in vielen Bahnhöfen, Rathäusern und weiteren Auslagestellen kostenlos erhältlich.

Im Einzelnen: Wichtige Veränderungen im regionalen Schienenverkehr

Linien RE5, RE50, RB5, RT5: Fulda <> Bad Hersfeld <> Bebra <> Melsungen <> Kassel

  • RE5/RB5/RT5: Aufgrund von Baumaßnahmen auf der Schnellfahrstrecke Kassel <> Fulda wird der Fernverkehr ab dem 01.04.2023 auf die Nahverkehrsstrecken umgeleitet. Dadurch ergeben sich von 1. April bis Jahresende erhebliche Änderungen für die Linien RE5, RB 5 und RT5.
  • Diese Änderungen sind in den Fahrplanmedien bereits enthalten. Wir werden vor Beginn der jeweiligen Bauarbeiten noch einmal detaillierter informieren. 

Im Einzelnen: Wichtige Veränderungen im Bus- und AST-Verkehr

Linie 301: Dankerode <> Lispenhausen <> Rotenburg a. d. Fulda 

  • Auf dieser Linie sind die Fahrten mit dem AnrufSammelTaxi (AST) zwischen Rotenburg a. d. Fulda und den Stadtteilen an Ferientagen jetzt ausgeweitet. Zwei Verbindungen an Ferientagen werden weiterhin unverändert mit Bussen bedient.
  • Zudem besteht nun täglich eine neue Rückfahrt mit dem AST um 22.25 Uhr von Dankerode zum Bahnhof Rotenburg.
  • Die bisherigen Bus-Fahrten Montag bis Freitag um 10.07 Uhr und 18.07 Uhr ab Rotenburg „Bahnhof“ sowie um 10.29 Uhr und 18.29 Uhr ab Seifertshausen werden nun als AST-Fahrten angeboten.
  • Das AST-Angebot auf dieser Linie kann jetzt ohne AST-Zuschlag genutzt werden.

Linie 302 (Stadtverkehr Rotenburg a. d. Fulda): Bahnhof > Marktplatz > Hochmahle > Bahnhof > Beethovenstraße; Bahnhof > Marktplatz > Atzelrode > Bahnhof

  • Der Fahrplan dieser Linie wurde vollkommen neu gestaltet und bietet jetzt ein Angebot auf StadtBus-Niveau. Montag bis Freitag bestehen in der Kernstadt Rotenburg a. d. Fulda zwischen 6 Uhr und 19 Uhr halbstündliche Verbindungen vom Bahnhof über den Marktplatz in das Wohngebiet Hochmahle und zurück, inkl. einer Schleife in das Wohngebiet Beethovenstraße.
  • Samstag werden zwischen 9 Uhr und 14 Uhr ebenfalls halbstündliche Verbindungen angeboten.
  • Außerdem enthält die Linie 302 zu Schulzeiten weiterhin die gewohnten Verbindungen zwischen dem Bahnhof und den Rotenburger Schulen in die Stadtteile Atzelrode und Mündershausen.
  • Die Busverbindungen werden ergänzt durch stündliche Fahrten mit dem AnrufSammelTaxi (AST), die erstmals auch ab „Bahnhof“ oder „Marktplatz“ täglich bis 23 Uhr, am Samstag sowie an Sonn- und Feiertagen auch tagsüber zu den innerstädtischen Haltestellen genutzt werden können.
  • Das AST-Angebot auf dieser Linie kann jetzt ohne AST-Zuschlag genutzt werden.

Linie 303 (Stadtverkehr Rotenburg a. d. Fulda): Bahnhof > HKZ > Wildgehege > Bahnhof

  • Auch der Fahrplan dieser Linie wurde komplett neu gestaltet und bietet jetzt ebenfalls ein Angebot auf StadtBus-Niveau. Montag bis Freitag bestehen nun in der Kernstadt Rotenburg a. d. Fulda zwischen 6 Uhr und 19 Uhr halbstündliche Verbindungen in der gewohnten Schleife vom Bahnhof zum Herz-Kreislauf-Zentrum (HKZ) und zurück.
  • Auch an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen fährt die Linie 303 zwischen 9 Uhr und 19 Uhr jetzt halbstündlich.
  • Die Linie bedient Freizeitziele u. a. am Rodenberg und am Katzenkopf. Voraussichtlich ab Frühjahr 2023 werden auch die beiden zusätzlichen Haltestellen am Wildgehege und am Waldschwimmbad angefahren.
  • Das Wohngebiet Beethovenstraße wird jetzt durch die Linie 302 (s. o.) angebunden.
  • In den Abendstunden wird das Angebot täglich bis 23 Uhr durch weitere Verbindungen mit dem AnrufSammelTaxi (AST) ergänzt, die ab „Bahnhof“ genutzt werden können.
  • Das AST-Angebot auf dieser Linie kann jetzt ohne AST-Zuschlag genutzt werden.

 

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Neubau Feurwehrgerätehaus und Hochwasserschutz

Bürgerversammlung für die Stadtteile Blankenheim und Breitenbach

Die Stadt Bebra lädt ihre Bürgerinnen und Bürger in Blankenheim und Breitenbach zur Bürgerversammlung am 29. November 2022 um 19.00 Uhr ins DGH Blankenheim ein. Die Stadtverordnetenvorsteherin Stefanie Koch und der Bürgermeister Stefan Knoche werden in der Bürgerversammlung über laufende Projekte informieren, auf örtliche Angelegenheiten eingehen und Fragen der Bürgerinnen und Bürger beantworten.

Die T A G E S O R D N U N G sieht folgende Themen vor:

1.      Begrüßung und Eröffnung durch die Stadtverordnetenvorsteherin und den Bürgermeister

2.      Feuer-Löschbezirk Süd – insbesondere Neubau Standort Blankenheim

3.      Starkregen-, Hochwasservorsorge und Renaturierung durch Nassauskiesung zwischen Blankenheim und Breitenbach

4.      Fragen und Antworten

Eine Bürgerversammlung ist eine besondere Veranstaltung, die in der Hessischen Gemeindeordnung verankert ist. Sie ist für Bürgerinnen und Bürger eine elementare Plattform zur politischen Teilhabe. „Unsere Stadt lebt von einem regen Austausch miteinander.“, so Stadtverordnentenvorsteherin Stefanie Koch.


Amtlichen Bekanntmachung der Stadt Bebra
hier: Ortsbeiratssitzung Blankenheim

Ortsbeiratssitzung Blankenheim


 

Test für den Ernstfall: Wir hoffen, dass es laut wird

Zweiter bundesweiter Warntag findet am 8. Dezember statt

Hersfeld-Rotenburg, 1. Dezember - Am Donnerstag, 8. Dezember um 11 Uhr findet der zweite bundesweite Warntag statt. An diesem Aktionstag testen Bund und Länder sowie die teilnehmenden Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden in einer gemeinsamen Übung ihre Warnmittel. Auch der Landkreis Hersfeld-Rotenburg probt während des Aktionstages den Ernstfall.

Ab 11 Uhr wird eine Probewarnung an alle Warnmultiplikatoren des Bundes geschickt. Diese versenden die Probewarnung direkt an alle Warnmittel. Über diese kann die Warnung von der Bevölkerung wahrgenommen werden. „Weil es sich im Ernstfall um sehr wichtige Informationen handelt, wird die Warnung über vielfältige Warnmittel verteilt“, sagt Thorsten Bloß, Leiter des Fachdienstes Gefahrenabwehr beim Landkreis: „Das können zum Beispiel Fernseher, Radios und Smartphones sein. Aber auch digitale Stadtanzeigen, Sirenen und Lautsprecherwagen können als Warnmittel eingesetzt werden.“ Die Probewarnung wird erstmals auch über die neu eingeführte Technik Cell Broadcast verschickt. Darüber wird rund die Hälfte aller Handys in Deutschland direkt erreicht. Es handelt sich dabei um einen nationalen Warn-Service, der von Mobilfunk-Netzbetreibern eingesetzt wird. Der Service funktioniert ohne App. Die Vielzahl und Vielfalt der Mittel gewährleistet, dass möglichst viele Menschen erreicht werden. Egal, ob digital vernetzt oder analog unterwegs. Egal, ob auf dem Land oder in der Stadt.

Ziele des bundesweiten Warntags

Das primäre Ziel des Aktionstages ist es, die Bürgerinnen und Bürger mit dem Thema Warnung vertraut zu machen. Wichtige Aspekte sind beispielsweise, wie gewarnt wird und wer warnt. Neben Bund und Ländern können das beispielsweise die Feuerwehren, die Polizei, der Deutsche Wetterdienst und Hochwasserzentralen. Je nachdem wovor gewarnt wird, werden die unterschiedlichen Behörden und Institutionen aktiv. „Eine Warnung würde es im Ernstfall zum Beispiel geben, wenn eine Naturgefahr, wie Hochwasser oder Erdbeben, droht. Aber auch, wenn schwere Stürme und Gewitter vorausgesagt werden“, sagt Bloß. Die Gründe für eine Warnung können vielfältig sein, müssen aber schwer wiegen. „Auch bei schlimmen Szenarien, wie Waffengewalt oder Angriffen wird gewarnt.“ Mit jeder Warnung erhalten Bürgerinnen und Bürger in der Regel auch Informationen zu der entsprechenden Notlage und Empfehlungen zu ihrem Schutz. „Je vertrauter man mit dem Thema Warnung ist, desto eigenständiger kann man im Ernstfall reagieren“, resümiert Bloß.

Vor allem wird der Warntag aber auch durchgeführt, um mögliche Schwachstellen in Funktion und Ablauf zu identifizieren, um im Nachgang Mängel zu beseitigen.

Weitere Informationen zum bundesweiten Warntag gibt es unter https://warnung-der-bevoelkerung.de/


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra;
hier: Ortsbeiratssitzung Braunhausen

Ortsbeirat Braunhausen


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
hier: Ortbeiratssitzung Iba

Ortsbeirat Iba


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
hier: Ortsbeiratssitzung Imshausen

Ortsbeirat Imshausen


Hinweisbekanntmachung der Stadt Bebra

Kommunales Förderprogramm zum Erwerb und zur Modernisierung sowie den Abbruch von leerstehenden Wohnimmobilien im Stadtgebiet von Bebra

Förderrrichtlinie

Antrag


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra

Kommunales Förderprogramm „Bebra baut um“ zur Anreizfinanzierung privater Baumaßnahmen aus Mitteln des städtebaulichen Bund-Länder-Programms „Sozialer Zusammenhalt“

Förderbestimmungen

Anlage 1, Geltungsbereich

Anlage 2, Antragsformular


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra

Auf Grund der §§ 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes und anderer Vorschriften aus Anlass der Corona-Pandemie vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915) und §§ 1-6, 10 des Gesetzes über Kommunale Abgaben in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 247) hat die Stadtverordnetenversammlung am 18.11.2022 folgende 1. Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt Bebra beschlossen

Artikel 1

§ 14 b Satz 1 und Satz 3 werden wie folgt geändert:

Für die Benutzung der Gemeinschaftshäuser werden nachstehende Nebenkosten erhoben:

Satz 1 - Stromkosten werden nach tatsächlichem Verbrauch in Rechnung gestellt. Pro Kilowattstunde werden 0,50 € in Rechnung gestellt.

Satz 3 - Im Winterhalbjahr (Oktober bis April) wird eine Energiekostenpauschale in Höhe von 20,00 €  je Veranstaltungstag (Benutzungstag) erhoben.

Artikel 2

Die 1. Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Gemeinschaftshäuser der Stadt Bebra tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft.

Ausfertigung:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Be-schluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Bebra, 18.11.2022

Knoche
Bürgermeister


Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement

Pressemitteilung

Eschwege, 18. November 2022

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B 27 Bebra: Erneuerung der Fahrbahnoberfläche zwischen Mecklar und Bebra

Seit Mai erneuert Hessen Mobil die Fahrbahnoberfläche der Bundesstraße 27 zwischen Ludwigsau-Mecklar und Bebra auf einer Länge von rund 2,5 Kilometern. Der fünfte von insgesamt sechs Bauabschnitten wird voraussichtlich in dieser Woche fertiggestellt. Somit sollen die Arbeiten des sechsten Bauabschnittes an der Abfahrt von der B 27 aus Bad Hersfeld kommend nach Bebra sowie der Auffahrt auf die B 27 in Richtung Eschwege an der Anschlussstelle Bebra-Süd am Montag, 21.November 2022 eingerichtet werden. Die Bauarbeiten der 1. Phase sollen planmäßig bis Anfang Dezember (Ende der 48. Kalenderwoche) andauern.

Um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden sowie der Mitarbeitenden auf der Baustelle zu gewährleisten, müssen die Arbeiten während der 1. Phase unter Vollsperrung ausgeführt werden. Die Beschilderung für die Umleitung wird am 21. November aufgestellt, die ab dem 22. November gilt.

Die Umleitung erfolgt für den Pkw-Verkehr durch die Stadt Bebra über die Kreisstraße 72, Hersfelder Straße, Bahnhofstraße, Bismarckstraße, Lindenallee, Göttinger Straße und K 72 zur Anschlussstelle Bebra Nord.

Für den Lkw-Verkehr führt die Umleitungsstrecke über die Kreisstraße 74 über die Bebraer Stadtteile Breitenbach und Blankenheim zur Anschlussstelle Blankenheim. Die Umleitung ist vor Ort entsprechend ausgeschildert und gilt für beide Fahrtrichtungen.

Sofern die Witterung es zulässt, soll im Anschluss die 2. Phase des sechsten Bauabschnittes ausgeführt werden. Hier werden die Arbeiten wie in den bisherigen Bauabschnitten wieder unter halbseitiger Sperrung auf der Bundesstreße 27 mit Ampelregelung ausgeführt. Bei nicht geeigneter Witterung wird die Baustelle über den Winter abgeräumt um die Arbeiten im Frühjahr 2023 fortzusetzen.

Die Abfolge der Arbeiten ist in jedem der sechs Abschnitte, die jeweils eine Länge von rund 250 bis 500 Metern umfassen, gleich. Zu Beginn werden die Bankettbereiche für den Ein- und Ausbau des Straßenoberbaus vorbereitet. Dann können diese Arbeiten gestartet werden. Nachdem der vorhandene Straßenoberbau ausgebaut wurde, können die neuen Asphaltschichten eingebaut werden. Der Straßenoberbau setzt sich aus jeweils einer Trag-, Binder- und Deckschicht zusammen. Nachdem der Asphalt eingebaut wurde, werden die Bankette wiederhergestellt.


 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Abwasserbetrieb der Stadt Bebra
5. Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung (EWS)

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes und anderer Vorschriften aus Anlass der Corona-Pandemie vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), der §§ 37 bis 40 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der Fassung vom 14.12.2010 (GVBl I S. 548), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 04.09.2020 (GVBl S. 573), der §§ 1 bis 5 a), 6 a), 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl I S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.05.2018 (GVBl S. 247) der §§ 1 und 9 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.01.2005 (BGBl. I S. 114), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 22.08.2018 (BGBl. I S. 1327) und der §§ 1 und 2 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz (HAbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.06.2016 (GVBl S. 70), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23.06.2020 (GVBl. S 430), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra in der Sitzung am 10.11.2022 folgende

5. Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung (EWS) vom 01. September 2011 beschlossen:

Artikel I

Die § 24 Abs 1, § 26 Abs. 1, und § 38 werden wie folgt neu verfasst:

§ 24 Gebührenmaßstäbe und -sätze für Niederschlagswasser

(1)       Gebührenmaßstab für das Einleiten von Niederschlagswasser ist die bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche, von der das Niederschlagswasser in die Abwasseranlage eingeleitet wird oder abfließt; pro Quadratmeter wird eine Gebühr von 0,75 € jährlich erhoben.

§ 26 Gebührenmaßstäbe und –sätze für Schmutzwasser

(1)       Gebührenmaßstab für das Einleiten häuslichen Abwassers ist der Frischwasser­verbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück. 

Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch

a) bei zentraler Abwasserreinigung
in der Abwasseranlage                           3,30 €

b) bei notwendiger Vorreinigung des Abwassers   
in einer Grundstückskläreinrichtung           2,46 €.

(2)       Gebührenmaßstab für das Einleiten nicht häuslichen Schmutzwassers ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück unter Berücksichtigung des Verschmutzungsgrads. Der Verschmutzungsgrad wird grundsätzlich durch Stichproben -bei vorhandenen Teilströmen in diesen- ermittelt und als chemischer Sauerstoffbedarf aus der nicht abgesetzten, homogenisierten Probe (CSB) nach DIN 38409-H41 (Ausgabe Dezember 1980) dargestellt. Wird ein erhöhter Verschmutzungsgrad gemessen, ist das Messergebnis dem Abwassereinleiter innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei der Gemeinde bekanntzugeben.

Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch 3,30 € bei einem CSB bis 800 mg/l; bei einem höheren CSB wird die Gebühr vervielfacht mit dem Ergebnis der Formel

 

(4)       Gebührenmaßstab für das Abholen und Behandeln von Schlamm aus Kleinkläranlagen und Abwasser aus Gruben ist die abgeholte Menge dieser Stoffe. Die Gebühr beträgt pro angefangenem m³ 40,94 €.

Ist zum Absaugen des Inhalts einer Kleinkläranlage oder einer Grube die Verlegung einer Saugleitung von mehr als 20 m Länge erforderlich, wird für jeden weiteren Meter ein Gebührenzuschlag von 2,05 € erhoben.

Artikel II 

§ 38 Inkrafttreten 

Die 5. Änderung der Entwässerungssatzung tritt mit Wirkung zum 01.01.2023 in Kraft.

Gleichzeitig treten die § 24 Abs 1, § 26 Abs. 1 und § 38 außer Kraft.

Ausfertigungsvermerk:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Bebra, 18.11.2022

Knoche
Bürgermeister


Hinweisbekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz

Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde), Teilpläne Landkreise Straßenverkehr und Ballungsraum Kassel sowie nicht bundeseigene Haupteisenbahnstrecken im gesamten Regierungsbezirk Kassel 

Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag), der Haupteisenbahnstrecken von über 30.000 Zügen im Jahr und sowie im Ballungsraum Kassel alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.

Die Lärmkarten für

  • die hessischen Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr,
  • die nicht bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Fahrbewegungen pro Jahr und
  • die Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern

sind auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter www.hlnug.de oder http://laerm.hessen.de abrufbar.

Zuständige Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans für den gesamten Regierungsbezirk Kassel und damit für alle im Regierungsbezirk gelegenen Gemeinden für die Lärmquellen nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz außerhalb der Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes ist im Regierungsbezirk Kassel das Regierungspräsidium Kassel.

Im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans besteht die Möglichkeit, Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen in der Umgebung der kartierten Lärmquellen einzureichen. Es besteht zudem die Möglichkeit in allen Gemeinden des Regierungsbezirks Kassel auf ruhige Gebiete hinzuweisen, in denen die Ruhe zukünftig besonders geschützt werden soll.

Die Eingabe kann auf dem Beteiligungsportal des Landes Hessen: https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/hauptportal/startseite , alternativ auch per E-Mail
oder der postalisch erfolgen. Ferner können Anregungen und Vorschläge schriftlich über die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung bzw. direkt an das Regierungspräsidium Kassel unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ bis zum 22. Januar 2023 eingereicht werden.

Regierungspräsidium Kassel
Dezernat 33.1 –Immissionsschutz-
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel
laermaktionsplanung-strasse@rpks.hessen.de 

Kassel, den 21. November 2022
Regierungspräsidium Kassel
33.1- 53 e 553 – Umgebungslärm -


Sperrung von öffentlichen Ortsverbindungswegen
hier: Bewegungsjagd am Di 06.12.2022

Das Forstamt Bad Hersfeld führt am Di 06.12.2022 im Revier Meckbach eine große Bewegungsjagd mit Stöberhunden durch. Da es bei derartigen Jagden vorkommen kann, dass sowohl Wild als auch Hunde plötzlich und unvermittelt die Wege überqueren, müssen am genannten Tage aus Sicherheitsgründen folgende Ortsverbindungswege in der Zeit von 09:30 Uhr bis 15:00 Uhr voll gesperrt werden:

Friedewald Richtung Sechs-Buchen
Meckbach Richtung Sechs Buchen
Weiterode Richtung Sechs-Buchen
Gut Faßdorf Richtung Sechs-Buchen

Die Sperrungen erfolgen jeweils vor dem Waldeingang.

Kartenskizze „Wegesperrung“


Aufhebung der Allgemeinverfügung bzgl. des Wasserentnahmeverbotes

Allgemeinverfügung


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Weiterode 

Am Dienstag, 08.11.2022 findet um 19:30 Uhr im Feuerwehrgerätehaus Weiterode eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Weiterode statt.

Tagesordnung

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit des Ortsbeirates
3. Genehmigung der Niederschrift vom 09.06.2022
4. Beratung zur Mängelliste Ellis Saal für die Bedarfsanmeldung 2023
5. Sachstand IKEK Projekte Weiterode
6. Fußgängerbrücke Bebrahöh`
7. Antrag für den Ausbau der Zufahrt Alter Weg / Eisenacher Straße / Posten 80
8. Entbehrlichkeitsprüfung: Fl. 16, Flstk. 17/2 (vor Eisenacher Straße 159)
9. Bürgersprechstunde
10. Verschiedenes
11. Bekanntgabe, Mitteilungen und Termine

Bebra, 01.11.2022

gez. Andreas Nölke
Ortsvorsteher

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird hiermit gemäß § 8 der Hauptsatzung der Stadt Bebra bekanntgemacht.

Bebra, 01.11.2022

gez. Knoche
Bürgermeister


 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra

Einschränkung des Räum- und Winterdienstes im Stadtgebiet

Der Magistrat der Stadt Bebra weist darauf hin, dass auch in der kommenden Wintersaison der Räum- und Streudienst an den Fahrbahnen der Stadtstraßen im Bereich der Kernstadt und den Stadtteilen nur eingeschränkt durchgeführt wird. Es werden nur noch stark gefährdete Straßenabschnitte und Einmündungsbereiche geräumt bzw. gestreut. Nähere Auskünfte sind beim städtischen Bauhof Bebra zu erfragen. (Tel.: 06622-501170). Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die Fahrweise der jeweiligen winterlichen Straßensituation entsprechend anzupassen.Weiterhin wird vor den Gefahren bei Betreten der Eisfläche gewarnt. Die Eltern werden daher gebeten, ihre Kinder wiederholt auf diese Gefahrenpunkte aufmerksam zu machen.

Außerdem werden Grundstückseigentümer oder Besitzer von Grundstücken (Verpflichtete) darauf hingewiesen, dass diese bei Schneefall und Straßenglätte die Gehwege und Überwege vor ihren Grundstücken in einer solchen Breite von Schnee und Eis zu räumen haben, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. Soweit in Fußgängerzonen (Zeichen 242 StVO) und in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5m Breite entlang der Grundstücksgrenze, der von den Verpflichteten zu beräumen ist. Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind sowohl die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, als auch die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zur Schnee- und Eisräumung des Gehweges verpflichtet. In Jahren mit gerader Endziffer sind die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, in Jahren mit ungerader Endziffer die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zur Beräumung verpflichtet.

Die vom Schnee geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Der später Räumende muss sich insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargrundstücken bzw. Überwegrichtung vom gegenüberliegenden Grundstück anpassen. Eine Ablagerung von Schneemassen in öffentlichen Bereichen (insbesondere auf Fahrbahnen) ist untersagt.

Bebra, 28.10.2022

gez. Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Iba

Am Freitag, 28.10.2022, findet um 19.00 Uhr im Sporthaus im Kalkes, Iba, eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates des Stadtteiles Iba statt.

Tagesordnung

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift vom 16.02.2022
4. Anfrage über das Aufstellen eines Büchertausch-Häuschens
5. Status Radwegeverbindung Iba/Weiterode
6. Status Wegeführung auf und zu dem Friedhof
7. Tag der Heimatpflege am 12.11.2022
8. Instandsetzung von Feldwegen
9. Bedarfsanmeldung zum Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Bebra für das Haushaltsjahr 2023
10. Termine
11. Verschiedenes

Im Zusammenhang mit den Beschränkungen und Auflagen zur Bekämpfung der Corona-Covid-19-Pandemie bitte ich um Beachtung der am Sitzungstag aktuell gültigen Bestimmungen.

Iba, 19.10.2022

gez. Roland Soldan, Ortsvorsteher

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß § 7 Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekanntgemacht.

Bebra, 20.10.2022

gez. Knoche
Bürgermeister


Magistrat der Stadt Bebra                                                                     Bebra, den 11.10.2022 

Amtliche Bekanntmachung 

Planfeststellungsverfahren gemäß § 43 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Antragsteller: TenneT TSO GmbH
Projekt: Erhöhung der Übertragungsleistung von 2.750 A auf 4.000 A der 380-kV-Leitung Borken – Mecklar (Ltg.-Nr. LH-11-3009) sowie abschnittsweiser Umbeseilung sowie Masterhöhung und Mastsanierung einzelner Maste
hier: Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) i.V.m. § 73 Abs. 3 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG)

Die TenneT TSO GmbH beantragte mit Schreiben vom 30.09.2022 beim Regierungspräsidium Kassel die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens einschließlich der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für die Erhöhung der Übertragungsleistung von 2.750 A auf 4.000 A der bestehenden 380-kV-Leitung Borken - Mecklar (Ltg.-Nr. LH-11-3009) einschließlich abschnittsweiser Umbeseilung sowie Masterhöhung und Mastsanierung einzelner Maste.

Zuständige Anhörungsbehörde und Planfeststellungsbehörde ist nach der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Energiewirtschaftsgesetz für das Land Hessen das Regierungspräsidium Kassel. Soweit dies diese Planfeststellung betrifft, ist das Regierungspräsidium Kassel auch die für die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung zuständige Behörde.

Gegenstand des planfestzustellenden Vorhabens ist die Erhöhung der Übertragungsleistung von 2.750 A auf 4.000 A der bestehenden 380-kV-Leitung Borken - Mecklar (Ltg.-Nr. LH-11-3009). Die Umbeseilung ist im Bereich von Mast W-Borken/M001 bis Mast 010, Mast 033 bis Mast 044, Mast 051 bis Mast 080N geplant. Im Zuge der Mastsanierung ist an den Masten 037, 044, 051, 052, 054, 062, 064 und 073 eine Mastverstärkung vorgesehen sowie an den Masten 034, 054, 062 und 076 eine Fundamentverstärkung. Daneben sollen die Masten 034, 040 und 076 jeweils um 4 m sowie der Mast 072 um 2 m erhöht werden. Die Leitung beginnt im Umspannwerk Borken und endet im Umspannwerk Mecklar. Der Leitungsabschnitt von Mast 80N bis 92N ist nicht Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens, da dieser Abschnitt bereits mit der Planfeststellung zur 380-kV-Leitung Wahle – Mecklar (Ltg.Nr. LH-11-3040) zugelassen wurde. Die gegenständliche Leitungslänge beträgt 36,5 km und besteht aus 97 Freileitungsmasten. Sie liegt im Regierungsbezirk Kassel in den Landkreisen Schwalm-Eder-Kreis und Hersfeld-Rotenburg auf dem Gebiet der Gemeinden bzw. Städte Borken (Hessen), Homberg (Efze), Knüllwald, Neuenstein und Ludwigsau.

Für das oben genannte Projekt ist die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gemäß § 43 EnWG erforderlich.

Darüber handelt es sich um bei dem Projekt um die Änderung eines Vorhabens nach Nr. 19.1.1 der Anlage 1 UVPG für das keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden ist. Nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 UVPG bedarf das Änderungsvorhaben einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls. Für das gegenständliche Vorhaben besteht jedoch die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, weil die Vorhabenträgerin dies beantragt und das Regierungspräsidium Kassel das Entfallen der Vorprüfung als zweckmäßig erachtet hat (§ 9 Abs. 4, § 7 Abs. 3 UVPG).

Gem. § 19 Abs. 2 UVPG i.V.m. § 73 Abs. 3 HVwVfG werden folgende von der Vorhabenträgerin eingereichte Planunterlagen sowie entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen, die das Vorhaben betreffen, zur Einsicht ausgelegt:

Erläuterungsbericht und Anhang (Allgemeinverständliche Zusammenfassung des UVP-Berichts); Übersichtsplan; Mastprinzipzeichnungen; Lage- und Grunderwerbspläne; Längenprofile und Höhenpläne; Regelfundamente; Mastlisten Koordinatenverzeichnis; Bauwerksverzeichnis; Immissionsgutachten (Schall sowie elektrische und magnetische Felder); Kreuzungsverzeichnis; Wegeunterlagen (Erläuterungsbericht, Verkehrswegeliste, Übersichts- und Detailpläne); Rechtserwerbsverzeichnis (Leitung sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen); UVP-Bericht mit Plänen; Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) mit Bestands- und Konfliktplänen, Maßnahmenpläne und Maßnahmenbeschreibung; Natura 2000 Vorprüfung für das FFH-Gebiet 5024-305 „Auenwiesen von Fulda, Rohrbach und Solz“ und das Vogelschutzgebiet 4921-301 „Borkener See“; Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Vogelschutzgebiet 5022-401 „Knüll“; Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Bestandsübersichtsplan, Bestands- und Konfliktpläne sowie Maßnahmenpläne; Hydrogeologisches Gutachten; Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie; Baugrundgutachten; Kampfmittelvoruntersuchung; Ergebnis faunistische Untersuchungen

Daneben wurden folgende Stellungnahmen zum Vorhaben bereits abgegeben:

  • Stellungnahme Dezernat 31.1 – Altlasten, Bodenschutz (Abschnitt Schwalm-Eder-Kreis) vom 11.05.2022
  • Stellungnahme Dezernat 31.1 – Grundwasserschutz, Wasserversorgung (Abschnitt Schwalm-Eder-Kreis) vom 11.05.2022
  • Stellungnahme Dezernat 31.3 – Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz (Abschnitt Schwalm-Eder-Kreis) vom 19.04.2022

Gemäß § 73 Abs. 2 und 3 HVwVfG sind die Planunterlagen in den Gemeinden, in welchen sich das Vorhaben auswirkt, für die Dauer eines Monats zur Einsicht auszulegen. Dies stellt zugleich die Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen nach § 18 Abs. 1 UVPG dar. Dabei macht das Regierungspräsidium Kassel zur Eindämmung des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 von der Möglichkeit des Planungssicherstellungsgesetzes – PlanSiG Gebrauch und ersetzt die Auslegung gem. § 3 Abs. 1 PlanSiG i.V.m. § 27a HVwVfG durch eine Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet.

Die Planunterlagen und die Stellungnahmen werden in der Zeit

vom 24.10.2022 bis einschließlich 23.11.2022

im Internet auf der Homepage des Regierungspräsidiums Kassel (www.rp-kassel.de) unter „Presse/Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht. Außerdem werden gem. § 20 Abs. 2 UVPG der Inhalt dieser Bekanntmachung und die o.g. Planunterlagen und Stellungnahmen über das zentrale Portal zu Umweltverträglichkeitsprüfungen der Länder (www.uvp.hessen.de) zugänglich gemacht.

Als zusätzliches Informationsangebot liegen die Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG in der Zeit

vom 24.10.2022 bis einschließlich 23.12.2022

in der Stadtverwaltung im Rathaus Bebra, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra, 4. Stock, Raum 407 -Bau- und Planungsamt-

während folgender Zeiten

montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie montags von 14:00 bis 17:30 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr

aus.

Bei der Einsichtnahme vor Ort sind die aktuell gültigen Schutz- und Hygienemaßnahmen zu beachten.

Sollte aufgrund der allgemeinen Pandemielage (SARS-CoV-2-Virus / COVID-19 – Coronavirus) das Rathaus der Stadt Bebra für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen sein, kann die Einsicht für die Zeit der Schließung nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen. Sie kann telefonisch unter der Tel.-Nr.: 06622/501-151 od. 06622/501-150 oder unter der E-Mail-Adresse: bauamt@bebra.de vereinbart werden. Sollte das Rathaus während des v.g. Zeitraums wieder geöffnet werden, liegen die Unterlagen am genannten Ort während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gem. § 21 Abs. 1 und 2 UVPG i.V.m. § 73 Abs. 4 Satz 1 HVwVfG während der Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet bzw. der Auslegung der Planunterlagen und für einen weiteren Monat nach dem Ende der Veröffentlichung/Auslegung der Planunterlagen, spätestens

bis einschließlich 23.12.2022 (Posteingang),

Äußerungen und Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Erhebung von Äußerungen und Einwendungen ist schriftlich oder zur Niederschrift entweder bei der

Stadtverwaltung im Rathaus Bebra, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra, 4. Stock -Bau- und Planungsamt-
während der Dienstzeiten (montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie montags von 14:00 bis 17:30 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr) oder

beim Regierungspräsidium Kassel, Dezernat 33.2 - Immissionsschutz und Energiewirtschaft, Hubertusweg 19, 36251 Bad Hersfeld, während der Dienstzeiten (montags – donnerstags in der Zeit von 09:00 – 15:30 Uhr und freitags von 09:00 – 12:00 Uhr) möglich. Daneben können Äußerungen und Einwendungen elektronisch über die nachfolgende E-Mail-Adresse erhoben werden:

E-Mail: Einwendungen_V_33-2@rpks.hessen.de

Einwendungen müssen den geltend gemachten Belang und das Maß der Beeinträchtigung sowie den Namen und die Anschrift der Einwenderin oder des Einwenders erkennen lassen. Soweit die Beeinträchtigung von Grundeigentum geltend gemacht wird, sollten die Gemarkung sowie Flur und Flurstücksnummer angegeben werden.

Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen (§ 17 Abs. 1 HVwVfG). Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. Die Anhörungsbehörde wird gleichförmige Eingaben, die die geforderten Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit Unterschrift versehenen Seite enthalten oder dem Erfordernis des § 17 Abs. 1 Satz 2 HVwVfG nicht entsprechen, gemäß § 17 Abs. 2 HVwVfG unberücksichtigt lassen. Ferner wird die Anhörungsbehörde gleichförmige Eingaben insoweit unberücksichtigt lassen, als Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben (§ 17 Abs. 2 HVwVfG).

Die vorliegende Bekanntmachung gilt zugleich als Benachrichtigung der vom Bund oder Land anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie sonstigen Vereinigungen, soweit diese sich für den Umweltschutz einsetzen und zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind (Vereinigungen). Ihnen wird ebenfalls die Gelegenheit gegeben, bis zum 23.12.2022 zu dem Vorhaben gegenüber dem Regierungspräsidium Kassel, Dezernat 33.2 - Immissionsschutz und Energiewirtschaft, Hubertusweg 19, 36251 Bad Hersfeld, Stellung zu nehmen.

Nach Ablauf der Äußerungsfrist sind für die Dauer des Planfeststellungsverfahren alle Äußerungen, Einwendungen und Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 21 Abs. 4 Satz 1 UVPG i.V.m. § 73 Abs. 4 Satz 3 HVwVfG). Dies gilt auch für solche Einwendungen, die sich nicht auf die Umweltauswirkungen des Vorhabens beziehen (§ 21 Abs. 5 UVPG) und für Stellungnahmen der Vereinigungen.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Regierungspräsidium Kassel zur sachgerechten Entscheidungsfindung die Vorhabenträgerin über die Einwendungen und Stellungnahmen unterrichtet. Auf Verlangen von Einwenderinnen und Einwendern sollen deren Namen und Anschrift unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nicht erforderlich sind (§ 43a Nr. 2 EnWG); darauf wird hiermit hingewiesen.

Verantwortlicher der Datenverarbeitung ist das Regierungspräsidium Kassel, Am Alten Stadtschloss 1, 34117 Kassel. Der oder die Datenschutzbeauftragte des Regierungspräsidiums Kassel ist erreichbar unter dsb@rpks.hessen.de. Soweit dies zur Bearbeitung des o.g. Verfahrens erforderlich ist, werden personenbezogene Daten an Dritte übermittelt. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an die Vorhabenträgerin oder Fachbehörden. Die übermittelten Daten dürfen von den vorgenannten Stellen ausschließlich zur Durchführung des Verfahrens verwendet werden. Die Aufbewahrungsfristen für personenbezogene Daten richten sich nach den Regelungen des Aktenführungserlasses für die Dienststellen des Landes Hessen. Einwenderinnen und Einwender haben in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten Anspruch auf Auskunft, Berichtigung, Löschung sowie auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß der Artikel 15ff. der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Zuständige Aufsichtsbehörde des Verantwortlichen der Datenverarbeitung ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden.

Nach Ablauf der Äußerungsfrist entscheidet das Regierungspräsidium Kassel darüber, ob eine Erörterung der vorgebrachten Sachverhalte erforderlich ist. Sie kann bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 43a Nr. 3 EnWG hierauf verzichten. Wird ein Erörterungstermin anberaumt, werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan und die Stellungnahmen der Behörden und Vereinigungen zu dem Plan mit der Vorhabenträgerin, den Behörden, den Vereinigungen, die fristgerecht Stellung genommen haben, den Betroffenen und den Personen, welche fristgerecht Einwendungen erhoben haben, erörtert. Statt eines Erörterungstermins kann eine Online-Konsultation durchgeführt werden oder diese mit Einverständnis der Beteiligten durch eine Telefon- oder Videokonferenz ersetzt werden (§ 5 PlanSiG).

Der Erörterungstermin oder die Online-Konsultation wird mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Diejenigen Personen, welche fristgerecht Einwendungen erhoben haben und die Vereinigungen, die fristgerecht Stellung genommen haben, werden von dem noch festzusetzenden Erörterungstermin oder der Online-Konsultation benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen, so kann dies durch öffentliche Bekanntmachung geschehen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben einer Beteiligten oder eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne sie oder ihn verhandelt werden kann.

Kosten, die durch die Einsichtnahme in die Planunterlagen, die Erhebung von Einwendungen und Abgabe von Äußerungen und Stellungnahmen, die Teilnahme an einem Erörterungstermin, einer Online-Konsultation, Telefon- oder Videokonferenz und durch Vertreterbestellung entstehen, werden nicht erstattet.

Über die Zulässigkeit des Vorhabens sowie die Einwendungen und Stellungnahmen wird durch Planfeststellungsbeschluss entschieden. Ist das Vorhaben zulassungsfähig, ergeht – ggf. unter Aufnahme von Nebenbestimmungen – ein positiver Planfeststellungsbeschluss. Ist das Vorhaben ganz oder teilweise nicht zulassungsfähig, kann der Planfeststellungsantrag ganz oder teilweise abgelehnt werden. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen, kann das Regierungspräsidium Kassel außerdem vorläufig zulassen, dass bereits vor Feststellung des Plans in Teilen mit der Errichtung oder Änderung des Vorhabens einschließlich der Vorarbeiten begonnen wird (§ 44c EnWG).

Ergeht ein Planfeststellungsbeschluss, wird dieser der Vorhabenträgerin und denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 1 HVwVfG). Zudem erfolgt gem. § 27 Satz 1 UVPG i.V.m. § 74 Abs. 5 Satz 2 HVwVfG eine öffentliche Bekanntmachung des Planfeststellungsbeschlusses. Sind außer an die Vorhabenträgerin mehr als 50 Zustellungen an Einwender und diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, vorzunehmen, können diese Zustellungen durch die öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 74 Abs. 5 Satz 1 HVwVfG). Der Planfeststellungsbeschluss wird nach der öffentlichen Bekanntmachung für zwei Wochen in den Auslegungsgemeinden öffentlich zur Einsicht ausgelegt.

Mit dem Beginn der Auslegung des Plans tritt eine Veränderungssperre nach § 44a Abs. 1 EnWG in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt dürfen auf den von dem Plan betroffenen Flächen bis zu ihrer Inanspruchnahme wesentlich wertsteigernde oder die geplanten Baumaßnahmen erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden. Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden davon nicht berührt. Darüber hinaus steht der Vorhabenträgerin nach § 44a Abs. 3 EnWG ab dem Beginn der Auslegung der Planunterlagen ein Vorkaufsrecht an den von dem Plan betroffenen Flächen zu.

Bebra, 11.10.2022

Regierungspräsidium Kassel
RPKS - 33.2-78 z 01/1-2018/2 

Vorstehende „Amtliche Bekanntmachung“ wird gemäß § 8 der Hauptsatzung der Stadt Bebra bekannt gemacht.

Bebra, 11.10.2022

gez.
Knoche
Bürgermeister

2022-10-12


Hinweisbekanntmachung

Magistrat der Stadt Bebra                                                            Bebra, den 11.10.2022

Bekanntmachung

Hessen Mobil Straßen- und Verkehrswesen                                               Fulda, Oktober 2022

Vorbereitung der Planung für das Vorhaben "B 83 - Ortsumfahrung Lispenhausen"
hier: Dulden von Vorarbeiten auf Grundstücken

Hessen Mobil beabsichtigt zwischen Rotenburg a. d. Fulda und Lispenhausen das o. a. Bauvorhaben durchzuführen. Um die Planung vorbereiten zu können, müssen auf verschiedenen Grundstücken in der Zeit vom Januar 2023 bis zum Dezember 2023 Vorarbeiten durchgeführt werden. Es handelt sich dabei um Erhebungen zu verschiedenen Tierartengruppen. Im Zuge dessen werden u. a. temporäre Untersuchungsgegenstände verwendet, die ohne Beschädigung am Grundstück angebracht und wieder entfernt werden. Diese können beispielsweise Horchboxen, verschiedene Fang- und Nistkästen sowie künstliche Verstecke umfassen.

Die betroffenen Grundstücke in den Gemarkungen Bebra, Breitenbach, Rotenburg a. d. Fulda und Lispenhausen liegen im Untersuchungsraum und können der beigefügten Übersichtskarte entnommen werden.

Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 32b Hessisches Straßengesetz (HStrG) verpflichtet, sie zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt.

Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt das Regierungspräsidium Kassel auf Antrag der Straßenbaubehörde die Entschädigung fest.

Durch diese Vorarbeiten wird nicht über Zulassung und Ausführung des geplanten Straßenbauvorhabens entschieden.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei Hessen Mobil, Dezernat Q4, Wilhelmstraße 10, 65185 Wiesbaden, schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden

Im Auftrag

gez.
Strecker

Anlage:
Übersichtskarte

2022-10-12


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Blankenheim

Am Mittwoch, 19.10.2022 findet um 19:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Blankenheim eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates des Stadtteiles Blankenheim statt.

Tagesordnung

1) Eröffnung und Begrüßung
2) Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit
3) Genehmigung der Niederschrift vom 16.02.2022
4) Bedarfsanmeldungen für das Haushaltsjahr 2023
5) Tag der Heimatpflege am Samstag den 05.11.2022
6) Verschiedenes

Es gelten die aktuellen Hygiene- und Abstandsregelungen.

Bebra-Blankenheim, 06.10.2022

gez. Reinhold Sippel
Ortsvorsteher

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß § 8 der Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekanntgemacht.

Bebra, 06.10.2022

gez. Stefan Knoche
Bürgermeister


 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
be!med AöR

Am Donnerstag, 06.10.2022, 20:00 Uhr, findet im Bahnhof-Inselgebäude, Co-Working-Space, Bahnhofstraße 23, 36179 Bebra, die 2. Sitzung des Verwaltungsrates der „be! med AöR – Das Gesundheitszentrum“, statt.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Annahme des Protokolls der letzten Sitzung
  3. Standortfrage
  4. Personalsituation
  5. Sonstiges

Bebra, 29.09.2022

Knoche, Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Weiterode 

Am Mittwoch, 19.10.2022 findet um 19:00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus Weiterode eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Weiterode statt.

Tagesordnung

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit des Ortsbeirates
3. Genehmigung der Niederschrift vom 09.06.2022
4. Beratung zur Mängelliste Ellis Saal für die Bedarfsanmeldung 2023
5. Sachstand IKEK Projekte Weiterode
6. Antrag für den Ausbau der Zufahrt Alter Weg / Eisenacher Straße / Posten 80
7. Entbehrlichkeitsprüfung: Fl. 16, Flstk. 17/2 (vor Eisenacher Straße 159)
8. Bürgersprechstunde
9. Verschiedenes

Bebra, 30.09.2022

gez. Andreas Nölke
Ortsvorsteher

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird hiermit gemäß § 8 der Hauptsatzung der Stadt Bebra bekanntgemacht.

Bebra, 30.09.2022

gez. Knoche
Bürgermeister


Sperrung von öffentlichen Ortsverbindungswegen
hier: Bewegungsjagd am Di 08.11.2022 und Mi 23.11.2022

Das Forstamt Bad Hersfeld führt am Di 08.11.2022 und Mi 23.11.2022 im Revier Meckbach und Ziebach eine große Bewegungsjagd mit Stöberhunden durch. Da es bei derartigen Jagden vorkommen kann, dass sowohl Wild als auch Hunde plötzlich und unvermittelt die Wege überqueren, müssen am genannten Tage aus Sicherheitsgründen folgende Ortsverbindungswege in der Zeit von 09:30 Uhr bis 15:00 Uhr voll gesperrt werden:

Friedewald Richtung Sechs-Buchen
Meckbach Richtung Sechs Buchen
Weiterode Richtung Sechs-Buchen
Gut Faßdorf Richtung Sechs-Buchen

Die Sperrungen erfolgen jeweils vor dem Waldeingang.

Kartenskizze „Wegesperrung“


 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Bauleitplanung der Stadt Bebra
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26.4.1
„Gewerbegebiet Bebra Südwest“ in der Kernstadt Bebra

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 und Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 1 u. Abs. 2 BauGB


1.      Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 u. Abs. 2 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra hat in öffentlicher Sitzung am 05.05.2022 den Vorentwurf mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung bestätigt und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26.4.1 „Gewerbegebiet Bebra Südwest“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die Bekanntmachung der Aufstellung und Offenlegung des Vorentwurfs mit Geltungsbereich, Festsetzungen und Begründung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren mit zweistufiger Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie mit einer Umweltprüfung.

Ziel und Zweck der Bauleitplanung: Die Stadt Bebra möchte aufgrund der stetigen Nachfrage an freien Gewerbegebietsflächen im Bereich des Stadtgebietes bzw. der Kernstadt Bebra weitere Möglichkeiten und Angebote für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben schaffen. In diesem Sinne sollen auf den im Flächennutzungsplan bereits als „Gewerbefläche, Planung“ ausgewiesenen Flächen im Südwesten der Stadt Bebra, zwischen der „Kerschensteiner Straße“ und der Bundesstraße B 27, durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26.4.1 „Gewerbegebiet Bebra Südwest“ bauplanungsrechtliche Voraussetzungen für die Entwicklung neuer Gewerbeflächen geschaffen werden.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans grenzt nordwestlich an die bestehenden Gewerbeflächen an der „Gottlieb-Daimler-Straße“ an. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26 sowie 19/4 teilw. der Flur 20 in der Gemarkung Bebra mit einer Gesamtfläche von 45.520 m² (4,55 ha).

2.    Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 1 u. Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 BauGB und Mitwirkung der Vereine nach § 63 BNatSchG

Weiterhin hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra in öffentlicher Sitzung am 05.05.2022 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 1 und Absatz 2 BauGB der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26.4 „Gewerbegebiet Bebra Südwest“ beschlossen.

Die Bekanntmachung der Aufstellung mit Offenlegung des Bebauungsplanes Nr. 26.4.1 erfolgt unter frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3, 4 Abs. 1 BauGB, der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB und Mitwirkung der Verbände und Vereine nach § 63 BNatSchG mit Darlegung der allgemeinen Ziel und Zwecke der Planung.

Ziel und Zweck der Bauleitplanung: Die Stadt Bebra möchte aufgrund der stetigen Nachfrage an freien Gewerbegebietsflächen im Bereich des Stadtgebietes bzw. der Kernstadt Bebra weitere Möglichkeiten und Angebote für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben schaffen. In diesem Sinne sollen auf den im Flächennutzungsplan bereits als „Gewerbefläche, Planung“ ausgewiesenen Flächen im Südwesten der Stadt Bebra, zwischen der „Kerschensteiner Straße“ und der Bundesstraße B 27, durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26.4.1 „Gewerbegebiet Bebra Südwest“ bauplanungsrechtliche Voraussetzungen für die Entwicklung neuer Gewerbeflächen geschaffen werden.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans grenzt nordwestlich an die bestehenden Gewerbeflächen an der „Gottlieb-Daimler-Straße“ an. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26 sowie 19/4 teilw. der Flur 20 in der Gemarkung Bebra mit einer Gesamtfläche von 45.520 m² (4,55 ha).

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes und seine Begründung liegen in der Zeit vom

28.09.2022 bis einschließlich 31.10.2022

während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung Bebra (Montag von 8.00 bis 17.30 Uhr, Dienstag und Mittwoch von 8.00 bis 15.00 Uhr, Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr, Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) in der öffentlich zugänglichen Eingangshalle im Foyer des Rathauses der Stadt Bebra, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Zusätzlich können die vorgenannten ausliegenden Unterlagen nach vorheriger Vereinbarung außerhalb der genannten Zeiten eingesehen werden. Ebenso ist der Vorentwurf ab 28.09.2022 auf der Homepage der Stadt Bebra unter www.bebra-stadt.de

=> Stadt und Bürger => Stadtverwaltung => Bekanntmachungen eingestellt.

Folgenden Dateien können durch Anklicken eingesehen werden:

1.  Planteil des Vorentwurfs – B-Plan Nr. 26.4.1

2.  Begründung des Vorentwurfs - B-Plan Nr. 26.4.1

3.  Textliche Festsetzungen des Vorentwurf - B-Plan Nr. 26.4.1

Die Öffentlichkeit kann sich im Rahmen der öffentlichen Auslegung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren. Es besteht für jedermann die Möglichkeit der Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können während des Auslegungszeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Interessierte Bürger und Bürgerinnen einschließlich Kinder- und Jugendlicher wenden sich bitte an die Mitarbeiter/innen des Bau- und Planungsamtes im Rathaus Bebra, Rathausmarkt 1, Zimmer 406 u 407. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplan-Änderung unberücksichtigt bleiben. Die öffentliche Bekanntmachung ergeht aufgrund § 8 der Hauptsatzung der Stadt Bebra in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB.

 

 Bebra den 16.09.2022

Amt 60-JM

Der Magistrat der Stadt Bebra

gez. Knoche, Bürgermeister

2022-09-27 


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra

Stadtverordnetenversammlung Bebra
Ausscheiden und Nachrücken eines Vertreters

Der vom Wahlvorschlag der „Gemeinsam für Bebra, GEMEINSAM“ in die Stadtverordnetenversammlung Bebra gewählte Herr Ernst-Olaf Mende, Kleebergstraße 2, 36179 Bebra, hat auf Grund seiner Wahl in den Magistrat der Stadt Bebra unwiderruflich auf sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung verzichtet.

An seine Stelle rückt gem. § 34 KWG die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlags „Gemeinsam für Bebra, GEMEINSAM“ mit den meisten Stimmen, Frau Anna Völke, Falkenweg 5, 36179 Bebra.

Gegen diese Feststellung kann jede/jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen.

Bebra, 26.09.2022

gez. Steinbach
Stadtwahlleiterin


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Imshausen

Am Mittwoch, 05.10.2022, 19:00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Imshausen eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Imshausen statt.

Tagesordnung

1.       Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit
2.       Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 15.02.2022
3.       Haushaltsanmeldungen für 2023
4.       Verschiedenes / Aktuelles

Bebra-Imshausen, 21.09.2022

gez. Gundlach
Ortsvorsteherin

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß § 8 Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekannt gemacht.

Bebra, 24.01.2022

gez. Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Maßnahmen nach der Schädlingsbekämpfungsverordnung
-Rattenbekämpfung-

Vom 26.09.2022 bis 10.10.2022 wird eine gezielte Rattenbekämpfungsmaßnahme beschränkt auf das Gelände Am Anger und im Bereich des Lindenplatzes Bebra durchgeführt.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass während der Aktion Hunde an der Leine zu führen und Katzen unter Aufsicht zu halten sind. Kinder sollten entsprechend unterrichtet werden.

Bebra, 16.09.2022

gez. Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Jagdgenossenschaft Bebra-Imshausen

Das Protokoll der Jagdgenossenschaftsversammlung vom 15. Juni 2022 liegt, gemäß § 11 der Satzung, ab dem Tag der Veröffentlichung, für die Jagdgenossen zwei Wochen zur Einsichtnahme beim Jagdvorsteher Karl-Heinrich Claus, Untermühle, 36179 Bebra-Solz, aus.

Gleichzeitig wird bekanntgegeben, dass die Jagdgenossenschaft in o.g. Versammlung beschlossen hat, den Reinertrag aus der Jagdnutzung der Jagdjahre 2019/2020, 2020/2021 und 2021/2022 an die Jagdgenossen nach dem Verhältnis des Flächenanteiles ihrer beteiligten Grundstücke auszuzahlen.

Aufgrund der beschlossenen Satzungsänderung mit der Neufassung des § 15 werden Jagdpachtanteile ausschließlich mit Banküberweisung ausgezahlt. Jagdgenossen die dem Kassierer Helmut Hartmann Ihre Bankverbindung bislang nicht mitgeteilt haben, müssen dies, zwecks Wahrung Ihrer Ansprüche, innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich oder mündlich nachholen. Wird diese Frist versäumt, entfällt der Auszahlungsanspruch.

Bebra-Solz, 12.09.2022

Karl-Heinrich Claus
Jagdvorsteher 

Bebra, 13.09.2022

Der Magistrat der Stadt Bebra

gez. Knoche
Bürgermeister


 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Jagdgenossenschaft Bebra-Solz

Das Protokoll der Jagdgenossenschaftsversammlung  vom 17. Juni 2022 liegt, gemäß § 9 der Satzung,  ab dem Tag der Veröffentlichung, für die Jagdgenossen zwei Wochen zur Einsichtnahme beim Jagdvorsteher Karl-Heinrich Claus, Untermühle, 36179 Bebra-Solz, aus.

Bebra-Solz, 12.09.2022
gez. Karl-Heinrich Claus, Jagdvorsteher
Bebra, 13.09.2022
Der Magistrat der Stadt Bebra
gez. Knoche, Bürgermeister


 Bekanntmachung
über die Auslegung und Unterrichtung der Öffentlichkeit
zum Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben
Neubau Cornberger Tunnel
(Geschäftszeichen: 55142-551ppi/071-2017#002)

Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) in Verbindung mit §§ 73 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) für den Neubau des Cornberger Tunnels, der als Ersatz für den bisherigen schadhaften Cornberger Tunnel ausgeführt wird. Der Cornberger Tunnel liegt zwischen den Bahnhöfen Bebra und Sontra südwestlich der Ortschaft Cornberg in der Gemeinde Bebra, Gemarkung Rautenhausen / Rautenberg. Durch den parallelen Ersatzneubau des Tunnelbauwerks wird eine Trassenänderung erforderlich. An den neuen Portalen werden ein Rettungsplatz und Zufahrten errichtet. Zudem sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Gemarkung Cornberg der Gemeinde Cornberg sowie in der Gemarkung Rautenhausen in der Stadt Bebra geplant.

Das Eisenbahn-Bundesamt führt auf Antrag der DB Netz AG, Anlagen-und Instandhaltungsmanagement Kassel (Vorhabenträgerin), vom 09.07.2021 für das genannte Bauvorhaben das Anhörungsverfahren nach § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) durch. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Städten bzw. Gemeinden Bebra und Cornberg beansprucht. Für das Vorhaben wurde mit verfahrensleitender Verfügung vom 04.07.2022 festgestellt, dass nach §§ 5 ff. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Die Vorhabenträgerin hat die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens vorgelegt. Das sind insbesondere folgende Unterlagen:

-       Erläuterungsbericht, Planunterlage Nr. [01]
-       Landschaftspflegerischer Begleitplan, einschließlich des Erläuterungsberichts, des Bestands- und Konfliktplans sowie des Maßnahmenplans, Planunterlage Nr. [14]
-       UVP-Bericht, Planunterlage Nr. [16]
-       FFH-Verträglichkeitsprüfung, Planunterlage Nr. [14-1]
-       Artenschutzfachbeitrag, Planunterlage Nr. [15]
-       Schalltechnische Untersuchung, Planunterlage Nr. [17-1]
-       Erschütterungstechnische Untersuchung, Planunterlage Nr. [17-3]
-       Baulärmgutachten, Planunterlage Nr. [17-2]
-       Unterlage zur Hydrogeologie und Wasserwirtschaft, einschließlich des Erläuterungsberichts und der dazugehörigen Pläne, Planunterlage Nr. [18,19,20]
-       Brand- und Katastrophenschutz im Erläuterungsbericht, Nr. [01/10-8]

Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) mit den entscheidungserheblichen Unterlagen wird aufgrund der COVID-19 Pandemiesituation in der Zeit vom 27.09.2022 bis einschließlich 26.10.2022 auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes www.eba.bund.de (Pfad: Themen – Planfeststellung – Anhörungsverfahren - Neubau Cornberger Tunnel) zur allgemeinen Einsichtnahme veröffentlicht. Dies ersetzt gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19 Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) die Auslegung im üblichen Rahmen.

Als zusätzliches Informationsangebot gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG liegt der Plan (Zeichnung und Erläuterungen) mit den entscheidungserheblichen Unterlagen in der Zeit vom 27.09.2022 bis einschließlich 26.10.2022 (einen Monat) in der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung Bebra (Rathausmarkt 1, 36179 Bebra, 4. OG, Zimmer 407) während der folgenden Zeiten

am Montag

von 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr

am Dienstag

von 08:00 bis 12:00 Uhr

am Mittwoch

von 08:00 bis 12:00 Uhr

am Donnerstag

von 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

am Freitag

von 08:00 bis 12:00 Uhr

 zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Für den Beginn der Einwendungsfrist ist die Veröffentlichung im Internet maßgeblich. Eine über die Einwendungsfrist hinausgehende Bereitstellung der Planunterlagen auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes verlängert diese nicht.

  1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gemäß § 21 Abs. 2 und 5 UVPG bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist - bis einschließlich 28.11.2022 - beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken, Untermainkai 23-25, 60329 Frankfurt/Main, oder bei der oben genannten Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan erheben.
    Nach Ablauf der genannten Frist sind Einwendungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen (§ 18 Abs. 1 Satz 3 AEG in Verbindung mit § 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG). Der Einwendungsausschluss beschränkt sich bei Vorhaben, für die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, auf das Verwaltungsverfahren.
    Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigung erfolgt.
  2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der anerkannten Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG von der Auslegung des Plans.
  3. Das Eisenbahn-Bundesamt kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen und der rechtzeitig abgebebenen Stellungnahmen verzichten (§ 18a Nr. 1 AEG). Weiterhin kann das Eisenbahn-Bundesamt anstelle einer mündlichen Erörterung eine Online-Konsultation durchführen (§ 5 Abs. 1, 2 PlanSiG). Findet ein Erörterungstermin oder eine Online-Konsultation statt, werden diese ortsüblich und auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes bekannt gemacht. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
    Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten des Eisenbahn-Bundesamtes zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
  4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen oder Abgabe von Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
  5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
  6. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch das Eisenbahn-Bundesamt entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und anerkannten Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
  7. Vom Beginn der Auslegung des Planes an tritt die Veränderungssperre nach § 19 Abs. 1 AEG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt der Vorhabenträgerin ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 19 Abs. 3 AEG).
  8. Da für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, wird darauf hingewiesen, dass die ausgelegten Planunterlagen die nach § 19 Abs. 2 UVPG notwendigen Angaben enthalten und dass die Auslegung der Planunterlagen auch der Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens gemäß § 18 UVPG dient.
  9. Nähere Hinweise zum Datenschutz in Planfeststellungsverfahren siehe unter https://www.eba.bund.de/datenschutzhinweise.
  10. Diese Bekanntmachung sowie die zur Einsicht ausgelegten Planunterlagen werden zeitgleich mit der Auslegung der Unterlagen in den Gemeinden auch im UVP-Portal https://www.uvp-portal.de zugänglich gemacht.

Bebra, 05.09.2022

gez.
Knoche
Bürgermeister

2022-09-05


 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Die Stadt Bebra sucht Tannenbäume für die Weihnachtsbeleuchtung im Bereich der Kernstadt und den Stadtteilen

Für die Gestaltung der diesjährigen Weihnachtsbeleuchtung in der Kernstadt und den Stadtteilen werden von der Verwaltung Tannenbäume in verschiedenen Größen benötigt.

Sofern Bürger der Stadt oder der Stadtteile im Bereich der Vorgärten oder an anderen gut erreichbaren Stellen kostenlos Tannenbäume für die diesjährige Ausschmückung der Weihnachtsbeleuchtung zur Verfügung stellen möchten, werden diese gebeten sich baldmöglichst mit dem Bauhof der Stadt Bebra unter der Telefon-Nr. (0 66 22) 501 170 in Verbindung zu setzen. Die Bäume werden dann umgehend von einem städtischen Mitarbeiter in Augenschein genommen, ob diese für die Weihnachtsbeleuchtung geeignet sind und mit den städtischen Geräten verladen und transportiert werden können. Sofern dies der Fall ist, werden die Bäume dann Anfang/Mitte November, nach vorheriger Absprache mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer, kostenlos gefällt und abgefahren. Auch eventuelle, vorübergehende Straßensperrungen und der gleichen werden von der Stadt Bebra rechtzeitig vorher bei der Fachbehörde beantragt.

In diesem Zusammenhang möchte sich die Stadt Bebra auch recht herzlich für die in den vergangenen Jahren gespendeten Bäume bedanken. Da ohne diese unentgeltlichen Spenden nicht so viele Bäume im Stadtgebiet aufgestellt werden könnten.

Gleichzeitig bittet die Stadt Bebra auch bei den Spendern um Verständnis, wenn wir die angebotenen Bäume nicht verwenden können, da die Kosten für das Fällen in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen würden.

Bebra, 05.09.2022

gez. Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Maßnahmen nach der Schädlingsbekämpfungsverordnung
-Rattenbekämpfung-

Vom 05.09.2022 bis 19.09.2022 wird eine gezielte Rattenbekämpfungsmaßnahme beschränkt auf den Bereich Bebra, Karlstraße durchgeführt.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass während der Aktion Hunde an der Leine zu führen und Katzen unter Aufsicht zu halten sind. Kinder sollten entsprechend unterrichtet werden.

Bebra, 24.08.2022

gez. Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
be!med AöR

Am Mittwoch, 31. August 2022, 20:00 Uhr, findet im Stadtverordnetensitzungssaal des Rathauses der Stadt Bebra, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra die 1. Sitzung des Verwaltungsrates der „be! med AöR – Das Gesundheitszentrum“, statt.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Berufung der Geschäftsführung
  3. Geschäftsordnung
  4. Verschiedenes

Bebra, 24.08.2022

gez. Knoche, Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Rautenhausen

Am Sonntag, 21.08.2022 findet um 10:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Rautenhausen eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Rautenhausen statt.

Info: Es sind die aktuell geltenden Abstands- und Hygienevorschriften einzuhalten. 

Tagesordnung

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie der Beschlussfähigkeit des Ortsbeirates
3. Genehmigung der Niederschrift vom 18.02.2022
4. Feuerlöschteich
5. Platz unterhalb der Kirche (Zum Hachtal)
6. Sonstiges

Rautenhausen, 15.08.2022

gez. Siegel
Ortsvorsteherin

Vorstehende amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra wird gemäß Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekannt gemacht.

Bebra, 15.08.2022

gez. Knoche
Bürgermeister


 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra 

Neuwahl einer/eines stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher*in  für den Ortsgerichtsbezirk Bebra II (Weiterode, Iba, Gilfershausen, Braunhausen, Imshausen, Solz) 

Ortsgerichte werden für eine Gemeinde errichtet. Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz. Ihnen obliegen die durch Gesetz näher bezeichneten Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens. In Bebra sind 3 Ortsgerichtsbezirke gebildet.

Gemäß § 7 des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes (OGG) wird das Ortsgerichtsmitglied für die Dauer von 10 Jahren ernannt. Die Amtszeit kann auf 5 Jahre begrenzt werden, wenn der Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Mit der amtlichen Bekanntmachung soll die bevorstehende Wahl in Verbindung mit dem Hinweis darauf, dass sich interessierte Personen zur Wahl stellen können, in geeigneter Form bekannt gemacht werden.

Die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung, in der die Neuwahl aller Voraussicht vollzogen werden sollen, findet am 22.09.2022 statt. Gegebenenfalls in einer der nachfolgenden Sitzungen.

Interessierte Bürger*innen, die sich bereit erklären, das Amt des/der stv. Ortsgerichtsvorsteher*in anzunehmen, werden gebeten, sich bis spätestens zum 24.08.2022 im Rathaus der Stadt Bebra, Haupt- und Personalamt, Zimmer 210, Telefon: 06622/501-122 oder -124, zu melden.

Besonders wünschenswert wären Bewerbungen aus den Stadteilen Gilfershausen, Braunhausen, Imshausen oder Solz.

§ 8 des Ortsgerichtsgesetzes beschreibt die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung zu einem Ortsgerichtsmitglied. So dürfen zu Ortsgerichtsmitgliedern nur Personen ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind.
Sie sollen mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein. Ortsgerichtsmitglieder können nicht Personen sein, die ihren Wohnsitz im Bezirk des Ortsgerichts nicht oder nicht mehr haben, die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben oder als Rechtsanwalt oder Notar zugelassen sind. Im Dienst befindliche Richter sowie Beamte im Justizdienst, deren berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit den Aufgaben des Ortsgerichtes steht, sollen nicht zu Ortsgerichtsmitgliedern ernannt werden.

Personen, die miteinander im ersten oder zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind, sowie Ehegatten sollen nicht gleichzeitig Ortsgerichtsmitglieder sein. Weitergehende beamtenrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.

Zu den Aufgaben des Ortsgerichtes, die der/die stv. Ortsgerichtsvorsteher*in eigenständig übernehmen soll gehören unter anderem die öffentliche Beglaubigung von Unterschriften, die Beglaubigung von Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden, die Erteilung von Sterbefallsanzeigen, Erteilung von Auskünften über Besitzverhältnisse oder persönliche Verhältnisse der in seinem Bezirk wohnenden oder sich aufhaltenden Personen auf Ersuchen der Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit, die Nachlasssicherung gemäß § 1960 BGB, Wertschätzungen von Grundstücken, beweglichen Sachen und so weiter.

Bebra, 11.08.2022

Knoche
Bürgermeister


 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra 

Satzung für die Anstalt des öffentlichen Rechts „be! med AöR – Das Gesundheitszentrum“

Aufgrund der §§ 5 Abs. 1, 51 und 126a Abs. 2 der Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07.03.2020 (GVBI. I. S. 318), hat die Stadtverordnetenversammlung am 07.07.2022 die folgende Satzung beschlossen:

Amtliche Bekanntmachung, Satzung


 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra 

Förderprogramm „100–Dächer–Solarprogramm“ der Stadt Bebra:
Förderrichtlinie zur Vergabe der Mittel

1. Fördergegenstand und Ziel der Förderung

Der beschleunigte Ausbau der Solarenergienutzung ist wesentlich für das Erreichen der Klimaschutzziele.

Aus diesem Grund hat die Stadtverordnetenversammlung Bebra mit der Verabschiedung des Haushaltes 2022 die Grundlagen für das Förderprogramm „100–Dächer–Solarprogramm“ beschlossen.

Die Solaroffensive wird von der Stadt Bebra initiiert, um möglichst viele Gebäude mit Photovoltaik-Anlagen im Stadtgebiet auszustatten. Dies soll die Reduzierung von CO2-Emmissionen und damit zum Klimaschutz beitragen. Dazu wurde dieses Förderprogramm entwickelt, um in den kommenden Jahren die Energiewende zu unterstützen.

Auf dieser Grundlage gewährt die Stadt Bebra Fördermittel für den Ausbau der Solarenergie auf Bestandsdächern.

Gefördert werden kann die Neuerrichtung von fest installierten PV-Anlagen und Stecker-PV-Anlagen an allen Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie zugehörigen Nutzgebäuden. Der Zuschuss erfolgt für Anlagen mit einer Leistung zwischen 350 Wp bis zu 10 kWp sowie von gleichzeitig errichteten Stromspeichergeräten.

Über einen städtischen Zuschuss sollen möglichst viele Hausbesitzer in Bebra zur solarenergetischen Nutzung ihrer Dachflächen mobilisiert werden. Mit den verfügbaren städtischen Mitteln kann so ein zusätzlicher Anreiz für die Erzeugung und den Ausbau von Speicherkapazitäten für regenerativ erzeugten Strom geschaffen werden.

2. Allgemeine Fördervoraussetzungen

Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Eigentum in Bebra oder bei Steckersolar-Geräten auch Mieter und Pächter einer Wohnung/Immobilie. Dies gilt auch nur für Anlagen, die sich auf der Gemarkung der Stadt Bebra befinden. Ausgenommen vom Förderprogramm sind private Haushalte, für die eine gesetzliche PV-Pflicht gilt (Neubau sowie PV-Pflicht im Zuge einer Dachsanierung).

Alle Vorhaben müssen von Fachbetrieben ausgeführt werden. In Eigenleistung durchgeführte Maßnahmen können nicht gefördert werden.

Ausnahme ist das fachgemäße Selbstanschließen eines Steckersolar-Gerätes.

Bei den errichteten Anlagen muss es sich um marktreife Anlagen handeln, die bereits vom Hersteller angeboten werden. Eigenbauanlagen, Prototypen sowie überwiegend aus gebrauchten Teilen bestehende Anlagen sind nicht förderfähig.

Eine Nachrüstung bestehender PV-Anlagen ist nicht möglich.

3. Voraussetzungen für die Förderung

a. Förderfähig sind nur PV-Anlagen, mit denen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden ist. Als Maßnahmenbeginn gilt der rechtsgültige Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden.

b. Es werden nur Photovoltaik-Module gefördert, die von einer anerkannten Prüfstelle auf die Einhaltung der Mindestanforderungen, nach gültigen nationalen und internationalen Normen, begutachtet sind.

c. Die fachgerechte und sichere Inbetriebnahme der Anlagen ist nachzuweisen.

d. Die technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers sind einzuhalten.

4. Art und Höhe der Förderung

Im Rahmen des Förderprogramms stehen die von der Stadtverordnetenversammlung jeweils für ein Haushaltsjahr zu beschließenden Mittel zur Verfügung.

a. PV-Anlagen 

Der Zuschuss zur Photovoltaikanlage und deren Installation beträgt 100,00 Euro pro kWp installierter Nennleistung, höchstens jedoch 1.000,00 Euro. Die Ermittlung der Fördersumme erfolgt auf Grundlage der tatsächlich installierten Nennleistung, kaufm. gerundet auf eine Nachkommastelle, maximal jedoch in Höhe der beantragten Nennleistung.

b. Solarstromspeicher für private Haushalte

Für die gleichzeitige Ergänzung der mit diesem Förderprogramm zu installierenden Photovoltaikanlage um einen Stromspeicher werden zusätzlich 50 Euro pro kWh Speicherkapazität gewährt, höchstens jedoch 500 Euro. Die PV-Anlage und der Solarstromspeicher müssen zum selben Zeitpunkt in Betrieb genommen werden.

Die Speicherkapazität darf größer als 10,0 kWh/kWp ausfallen – der höhere Anteil ist jedoch nicht förderfähig.

Die Ermittlung der Fördersumme erfolgt auf Grundlage der tatsächlich installierten Speicherkapazität, kaufm. gerundet auf eine Nachkommastelle, maximal jedoch in Höhe der beantragten Speicherkapazität.

c. Balkonmodule/Steckersolar-Geräte für private Haushalte bzw. Eigentümer und Mieter

Gefördert werden steckbare Stromerzeugungsgeräte (Balkonmodule), wenn alle anzuwendenden Normen erfüllt werden. Die Wechselrichter müssen den Anforderungen der einschlägigen VDE-Normen entsprechen. Eine Übersicht von möglichen Steckersolar-Geräten ist zu finden auf der Seite der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (www.pvplug.de/marktuebersicht/). Pauschaler Zuschuss von 200 Euro pro Steckersolar-Gerät. Bei Beantragung muss eine entsprechende Zustimmungserklärung des Eigentümers bzw. der Eigentümergemeinschaft vorliegen. Pro Wohnung und Eigentümer/Mieter/Pächter wird maximal eine Anlage gefördert.

5. Antragsverfahren und Förderhöchstgrenze

Anträge zur Förderung der unter Ziffer 4 aufgeführten Maßnahmen sind mit entsprechendem Formular (Formular „Förderantrag“ & Formular „Verwendungsnachweis“) bei der Stadt Bebra per Post oder digital einzureichen. Die Formulare stehen unter www.bebra.de ab dem 01.08.2022 zum Download bereit und können auf Nachfrage zugeschickt werden. Das Formular "Förderantrag" ist vor Maßnahmenbeginn einzureichen. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die schriftliche Genehmigung des Förderantrags durch den Magistrat vorliegt. Der Speicher oder die PV-Anlage müssen dann innerhalb von neun Monaten ab Antragsdatum in Betrieb genommen werden und das entsprechende Formular „Verwendungsnachweis“ innerhalb dieser Frist per Post eingehen.

Pro Eigentümer/Immobilie werden maximal 1.500 Euro aus diesem Förderprogramm bewilligt. Anträge werden erst bearbeitet, wenn sie vollständig vorliegen. Unvollständige Anträge oder Anträge mit sonstigen Mängeln werden nur unter dem Vorbehalt der Ergänzung und Überarbeitung entgegengenommen. Wenn die Anträge nicht innerhalb von einem Monat nach Antragseingang vollständig und mängelfrei vorliegen, werden sie unbearbeitet zurückgesendet.

6. Verwendungsnachweis und Auszahlung

Fördermittel werden bei Vorliegen der entsprechenden Antragsformulare (s. Ziffer 5) und der jeweiligen vollständigen Verwendungsnachweise ausbezahlt. Die Verwendung der Zuschüsse hat durch die Vorlage der entsprechenden Rechnungskopie(n) und des Zahlungsbelegs/der Zahlungsbelege in der in Ziffer 5 genannten Frist zu erfolgen.

7. Ausschluss des Rechtsanspruchs

Beim Förderprogramm „100 Dächer“ handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Bebra. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung von Zuschüssen besteht nicht. Die Zuteilung der Fördermittel erfolgt im Rahmen der haushaltsrechtlich zur Verfügung stehenden Mittel in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Anträge gem. Ziffer 5. Bei einer Änderung der Finanzlage steht es der Stadt Bebra frei, das Förderprogramm zu stoppen und keine Fördermittel mehr auszuzahlen.

8. Inkrafttreten und Anwendbarkeit der Förderrichtlinien

Diese Förderrichtlinie tritt am 01.08.2022 in Kraft. Sie ist für eingehende Anträge ab dem 01.08.2022 anzuwenden.

Ausfertigungsvermerk:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Bebra, 22.07.2022

Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra 

Truppenübung der Fernmeldekompanie DSK der Herrenwaldkaserne in Stadtallendorf („Schneller Degen 2022“ SD 22 Erkundung AOO und Führerweiterbildung in der Zeit vom 05.07. – 10.07.2022)               

Aufgrund des § 69 Bundesleistungsgesetz gibt die Stadtverwaltung Bebra Folgendes bekannt:

Die Fernmeldekompanie DSK der Herrenwaldkaserne in Stadtallendorf führt vom 05.07.2022 – 10.07.2022 Truppenübungen durch, bei der auch Gebietsteile der Stadt berührt werden.

Sofern Manöverschäden an Privateigentum im Zuständigkeitsbereich der Stadt Bebra entstehen, können sich die Geschädigten zum Zwecke der Schadensregulierung an die Stadtverwaltung Bebra -Bau- und Planungsamt-, Zimmer 408, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra, Tel. (06622) 501-153 wenden und dort die entsprechenden Vordrucke erhalten.

Bebra, 23.06.2022-Amt 60-go

Der Magistrat der Stadt Bebra

gez.
Schill
Stadtrat


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra 

Neuwahl einer/eines stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher*in  für den Ortsgerichtsbezirk Bebra II (Weiterode, Iba, Gilfershausen, Braunhausen, Imshausen, Solz) 

Ortsgerichte werden für eine Gemeinde errichtet. Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz. Ihnen obliegen die durch Gesetz näher bezeichneten Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens. In Bebra sind 3 Ortsgerichtsbezirke gebildet.

Gemäß § 7 des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes (OGG) wird das Ortsgerichtsmitglied für die Dauer von 10 Jahren ernannt. Die Amtszeit kann auf 5 Jahre begrenzt werden, wenn der Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Mit der amtlichen Bekanntmachung soll die bevorstehende Wahl in Verbindung mit dem Hinweis darauf, dass sich interessierte Personen zur Wahl stellen können, in geeigneter Form bekannt gemacht werden.

Die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung, in der die Neuwahl aller Voraussicht nachvollzogen werden sollen, findet am 22.09.2022 statt.

Interessierte Bürger*innen, die sich bereit erklären, das Amt des/der stv. Ortsgerichtsvorsteher*in anzunehmen, werden gebeten, sich bis spätestens zum 15.08.2022 im Rathaus der Stadt Bebra, Haupt- und Personalamt, Zimmer 210, Telefon: 06622/501-122 oder -124, zu melden.

Besonders wünschenswert wären Bewerbungen aus den Stadteilen Gilfershausen, Braunhausen, Imshausen oder Solz.

§ 8 des Ortsgerichtsgesetzes beschreibt die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung zu einem Ortsgerichtsmitglied. So dürfen zu Ortsgerichtsmitgliedern nur Personen ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind.

Sie sollen mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein. Ortsgerichtsmitglieder können nicht Personen sein, die ihren Wohnsitz im Bezirk des Ortsgerichts nicht oder nicht mehr haben, die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben oder als Rechtsanwalt oder Notar zugelassen sind. Im Dienst befindliche Richter sowie Beamte im Justizdienst, deren berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit den Aufgaben des Ortsgerichtes steht, sollen nicht zu Ortsgerichtsmitgliedern ernannt werden.

Personen, die miteinander im ersten oder zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind, sowie Ehegatten sollen nicht gleichzeitig Ortsgerichtsmitglieder sein. Weitergehende beamtenrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.

Zu den Aufgaben des Ortsgerichtes, die der/die stv. Ortsgerichtsvorsteher*in eigenständig übernehmen soll gehören unter anderem die öffentliche Beglaubigung von Unterschriften, die Beglaubigung von Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden, die Erteilung von Sterbefallsanzeigen, Erteilung von Auskünften über Besitzverhältnisse oder persönliche Verhältnisse der in seinem Bezirk wohnenden oder sich aufhaltenden Personen auf Ersuchen der Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit, die Nachlasssicherung gemäß § 1960 BGB, Wertschätzungen von Grundstücken, beweglichen Sachen und so weiter.

Bebra, 24.06.2022

Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz 

Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) in der z.Z. gültigen Fassung ist die Stadt Bebra zu verschiedenen Datenübermittlungen von Personendaten aus dem Melderegister verpflichtet. Gegen folgende Datenübermittlungen steht den Betroffenen Widerspruchsrecht zu: 

1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. Wahlen und Abstimmungen
Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 50 Absatz 5 BMG auf das Recht, der Datenübermittlung nach § 50 Absatz 1 BMG an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene zu widersprechen.

2. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 50 Absatz 5 BMG auf das Recht, der Datenübermittlung nach § 50 Absatz 2 BMG zu widersprechen.

3. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchvorlage
Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 50 Absatz 5 BMG auf das Recht, der Datenübermittlung nach § 50 Absatz 3 BMG an Adressbuchverlage widersprechen zu könne. 

4. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft
Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 42 Absatz 2 Satz 1 BMG auf das Recht, der Datenübermittlung nach § 42 Absatz 2 BMG widersprechen zu können.

5. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 36 Absatz 2 BMG auf das Recht, der Datenübermittlung nach § 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes widersprechen zu können.

Bebra, 14.06.2022

Der Magistrat Der Stadt Bebra

gez. Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Breitenbach

Am Donnerstag, den 30.06.2022 findet um 19:30 Uhr in der Mehrzweckhalle in Breitenbach eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates des Stadtteiles Breitenbach statt.

Tagesordnung

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift vom 24.02.2022
4. Antrag Kirchenvorstand
5. Antrag Obst- und Gartenbauverein
6. Kulturstätte
7. Verschiedenes

Breitenbach, 16.06.2022

gez. Zilch, Ortsvorsteher

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird hiermit gemäß § 8 der Hauptsatzung der Stadt Bebra bekanntgemacht.

Bebra, 16.06.2022

gez. Schill, Stadtrat


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Weiterode

Am Mittwoch, 29. Juni findet um 19:00 Uhr im DGH-Raum/Ellis Saal Weiterode eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Weiterode statt.

Tagesordnung

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit des Ortsbeirates
3. Genehmigung der Niederschrift vom 04.05.2022
4. Bedarfsanmeldung 2023
5. Sachstand zum Hochwasserschutz Stockhäuser Grund
6. Wie geht es weiter mit dem „Brückchen“?
7. Arbeitsplan Dorffest
8. Rattenplage Ulfe
9. Verschiedenes
10. Bekanntgaben, Mitteilungen und Termine

Bebra, 29.06.2022

gez. Andreas Nölke
Ortsvorsteher

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird hiermit gemäß § 8 der Hauptsatzung der Stadt Bebra bekanntgemacht.

Bebra, 29.06.2022

gez. Knoche
Bürgermeister


 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra 

Stadtverordnetenversammlung Bebra
Ausscheiden und Nachrücken eines Vertreters

Der vom Wahlvorschlag der „Gemeinsam für Bebra – GEMEINSAM“ in die Stadtverordnetenversammlung Bebra gewählte Herr Manfred Schaub, Imshäuser Straße 23, 36179 Bebra, legt sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung zum 30.06.2022 nieder.

An seine Stelle rückt gem. § 34 KWG der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags „Gemeinsam für Bebra – GEMEINSAM“ mit den meisten Stimmen, Herr Reiner Reimold, Tannenbergweg 3, 36179 Bebra.

Gegen diese Feststellung kann jede/jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin einzureichen.

Bebra, 15.06.2022

gez. Steinbach
Stadtwahlleiterin


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra

Hiermit berufe ich gemäß § 8 a der Hessischen Gemeindeordnung eine Bürgerversammlung am Dienstag, 14. Juni 2022, 19:00 Uhr, im Lokschuppen Bebra II, Gilfershäuser Straße 12 b, 36179 Bebra, ein.

T A G E S O R D N U N G

1.     Begrüßung und Eröffnung durch die Stadtverordnetenvorsteherin und den Bürgermeister

2.     Erweiterung des Industriegebietes Bebra-West

3.     Klimaschutz: Was kann Bebra leisten?

4.     Fragen und Antworten

Bebra, 31.05.2022

Stefanie Koch
Stadtverordnetenvorsteherin


Amtliche Bekanntmachung

Jagdgenossenschaft Bebra-Gilfershausen

Öffentliche Auslegung der Niederschrift über die Genossenschaftssitzung Bebra-Gilfershausen, sowie den Beschluss über die Auszahlung /Nichtauszahlung des Reinertrages.

Am Freitag, 27.05.2022, fand im Dorfgemeinschaftshaus von Bebra-Gilfershausen eine Genossenschaftsversammlung statt. Gemäß § 9 der Satzung der Jagdgenossenschaft Bebra-Gilfershausen liegt die Niederschrift über diese Versammlung vom Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung für zwei Wochen bei Jagdvorsteher Benjamin Kratzenberg, Hinterm Stein 12 in Bebra- Gilfershausen, zur Einsichtnahme der Jagdgenossen öffentlich aus.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass u.a. der Beschluss gefasst wurde, den Reinertrag aus der Jagdnutzung des Jahre 2021/2022 nicht auszuzahlen (§ 10 c i. V. m. § 15 der Satzung der Jagdgenossenschaft i. V. m. § 10 (3) Bundesjagdgesetz).

Gilfershausen, 30.05.2022

gez. Kratzenberg
Jagdvorsteher

Bebra, den 30.05.2022

Der Magistrat der Stadt Bebra

gez. Knoche, Bürgermeister

2022-05-31


Amtliche Bekanntmachung

Jagdgenossenschaftsversammlung

Gemäß § 7 der Satzung vom 28. Nov. 1995 lade ich alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Bebra-Imshausen zur Jahreshauptversammlung am

Mittwoch, 15. Juni 2022 um 19:30 Uhr
in das Dorfgemeinschaftshaus
nach Imshausen

ein.

Tagesordnung:

  1.  Begrüßung durch den Jagdvorsteher
  2.  Feststellung des Stimmrechtes und der Beschlussfähigkeit
  3.  Jahresberichte 2020-2021
  4.  Kassenbericht e 2020-2021
  5.  Bericht der Kassenprüfer
  6.  Aussprache  zu den Punkten
  7.  Bericht der Jagdpächter
  8.  Grußworte der Gäste
  9.  Antrag auf Entlastung des Vorstandes
    10.  Wahl eines Wahlleiters
    11.  Neuwahl des Jagdvorstandes und des Genossenschaftsausschusses
    12. Beschlussfassung über Anträge
    13. Beschlussfassung Verwendung der Jagdpacht
    14. Verschiedenes

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach § 8 der Satzung die Genossenschaftsversammlung beschlussfähig ist, wenn sie satzungsgemäß einberufen wurde.

Der Genossenschaft gehören alle Grundeigentümer des gemeinschaftlichen Jagdbezirks nach Maßgabe des Genossenschaftskatasters an.

Die Mitgliedschaft endet mit dem Verlust des Grundeigentums.

Eigentumsänderungen hat der Jagdgenosse gemäß § 2 der Satzung mitzuteilen und nachzuweisen.

Das Kataster liegt 2 Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zur Einsichtnahme beim Jagdvorsteher Karl-Heinrich Claus, Untermühle, 36179 Bebra-Solz aus. In dieser Zeit können Berichtigungen und Korrekturen des Katasters vorgenommen werden.
Anträge sind bis zum 10. Juni 2022  beim Jagdvorsteher einzureichen.

Jeder Jagdgenosse kann sich, durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Jagdgenossen oder seinen volljährigen Ehegatten oder einen volljährigen Verwandten ersten Grades vertreten lassen; dieser hat dann Stimmrecht.

Zur Versammlung gelten die dann aktuellen Hygienemaßnahmen.

Bebra-Solz, den 26. Mai 2022

gez. Karl-Heinrich Claus
Jagdvorsteher

Bebra, den 26. Mai 2022

Der Magistrat der Stadt Bebra

gez. Knoche, Bürgermeister

2022-05-31


Jagdgenossenschaftsversammlung

Gemäß § 5 der Satzung vom 14.04.1999 lade ich alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Bebra-Solz zur Jahreshauptversammlung am

Freitag 17. Juni 2022 um 19:30 Uhr in das Schützenheim (Dorfgemeinschaftshaus) Solz

ein.

Tagesordnung:

  1.  Begrüßung durch den Jagdvorsteher
  2.  Feststellung des Stimmrechtes und der Beschlussfähigkeit
  3.  Jahresberichte 2020-2021
  4.  Kassenbericht e 2020-2021
  5.  Bericht der Kassenprüfer
  6.  Aussprache  zu den Punkten
  7.  Bericht der Jagdpächter
  8.  Grußworte der Gäste
  9.  Antrag auf Entlastung des Vorstandes
    10.  Wahl eines Wahlleiters
    11.  Neuwahl des Jagdvorstandes und des Genossenschaftsausschusses
    12. Beschlussfassung über Anträge
    13. Beschlussfassung Verwendung der Jagdpacht
    14. Verschiedenes

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach § 6 der Satzung die Genossenschaftsversammlung beschlussfähig ist, wenn sie satzungsgemäß einberufen wurde.

Die Mitgliedschaft endet mit dem Verlust des Grundeigentums.

Eigentumsänderungen hat der Jagdgenosse gemäß § 2 der Satzung mitzuteilen und nachzuweisen.

Der Genossenschaft gehören alle Grundeigentümer des gemeinschaftlichen Jagdbezirks nach Maßgabe des Genossenschaftskatasters an.

Das Kataster liegt 2 Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zur Einsichtnahme beim Jagdvorsteher Karl-Heinrich Claus, Untermühle, 36179 Bebra-Solz aus. In dieser Zeit können Berichtigungen und Korrekturen des Katasters vorgenommen werden.
Anträge sind bis zum 13. Juni 2022 beim Jagdvorsteher einzureichen.

Jeder Jagdgenosse kann sich, durch einen, mit schriftlicher Vollmacht versehenen Jagdgenossen oder seinen volljährigen Ehegatten oder einen volljährigen Verwandten ersten Grades vertreten lassen; dieser hat dann Stimmrecht.

Zur Versammlung gelten die dann aktuellen Hygienevorgaben.

Bebra-Solz, den 26. Mai 2022

gez. Karl-Heinrich Claus
Jagdvorsteher

Bebra, den 26. Mai 2022

Der Magistrat der Stadt Bebra
gez. Knoche, Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Neuwahl einer/eines stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher*in  für den Ortsgerichtsbezirk Bebra II (Weiterode, Iba, Gilfershausen, Braunhausen, Imshausen, Solz) 

Ortsgerichte werden für eine Gemeinde errichtet. Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz. Ihnen obliegen die durch Gesetz näher bezeichneten Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens. In Bebra sind 3 Ortsgerichtsbezirke gebildet.

Gemäß § 7 des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes (OGG) wird das Ortsgerichtsmitglied für die Dauer von 10 Jahren ernannt. Die Amtszeit kann auf 5 Jahre begrenzt werden, wenn der Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Mit der amtlichen Bekanntmachung soll die bevorstehende Wahl in Verbindung mit dem Hinweis darauf, dass sich interessierte Personen zur Wahl stellen können, in geeigneter Form bekannt gemacht werden.

Die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung, in der die Neuwahl aller Voraussicht nachvollzogen werden sollen, findet am 07.07.2022 statt.

Interessierte Bürger*innen, die sich bereit erklären, das Amt des/der stv. Ortsgerichtsvorsteher*in anzunehmen, werden gebeten, sich bis spätestens zum 08.06.2022 im Rathaus der Stadt Bebra, Haupt- und Personalamt, Zimmer 210, Telefon: 06622/501-122 oder -124, zu melden.

Besonders wünschenswert wären Bewerbungen aus den Stadteilen Gilfershausen, Braunhausen, Imshausen oder Solz.

§ 8 des Ortsgerichtsgesetzes beschreibt die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung zu einem Ortsgerichtsmitglied. So dürfen zu Ortsgerichtsmitgliedern nur Personen ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind.

Sie sollen mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein. Ortsgerichtsmitglieder können nicht Personen sein, die ihren Wohnsitz im Bezirk des Ortsgerichts nicht oder nicht mehr haben, die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben oder als Rechtsanwalt oder Notar zugelassen sind. Im Dienst befindliche Richter sowie Beamte im Justizdienst, deren berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit den Aufgaben des Ortsgerichtes steht, sollen nicht zu Ortsgerichtsmitgliedern ernannt werden.

Personen, die miteinander im ersten oder zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind, sowie Ehegatten sollen nicht gleichzeitig Ortsgerichtsmitglieder sein. Weitergehende beamtenrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.

Zu den Aufgaben des Ortsgerichtes, die der/die stv. Ortsgerichtsvorsteher*in eigenständig übernehmen soll gehören unter anderem die öffentliche Beglaubigung von Unterschriften, die Beglaubigung von Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden, die Erteilung von Sterbefallsanzeigen, Erteilung von Auskünften über Besitzverhältnisse oder persönliche Verhältnisse der in seinem Bezirk wohnenden oder sich aufhaltenden Personen auf Ersuchen der Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit, die Nachlasssicherung gemäß § 1960 BGB, Wertschätzungen von Grundstücken, beweglichen Sachen und so weiter.

Bebra, 25.05.2022

Knoche
Bürgermeister


 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Jagdgenossenschaft Bebra-Iba

Das Protokoll der Jagdgenossenschaftsversammlung vom 22.04.2022 liegt gemäß § 9 der Satzung ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung für die Jagdgenossen zwei Wochen zur Einsichtnahme beim
Jagdvorsteher Holger Stöber, Schieferstraße 40, 36179 Bebra-Iba, aus.

Die Genossenschaftsversammlung hat am 22.04.2022 einen Nichtauszahlungsbeschluss über den Reinertrag des Jagdjahres 2021/2022 gefasst. Der Anspruch eines Jagdgenossen auf Auszahlung seines Reinertrages erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung des Nichtauszahlungsbeschlusses schriftlich zu Protokoll des Jagdvorstehers Holger Stöber, Schieferstraße 40, 36179 Bebra, geltend gemacht wird. Beträge die nicht geltend gemacht werden, verfallen der Genossenschaft.

Bebra-Iba, 25.05.2022     
gez. Holger Stöber
Jagdvorsteher

Bebra, 25.05.2022
Der Magistrat der Stadt Bebra
gez. Knoche
Bürgermeister

Pressemitteilung des Naturparks Knüll 

Neuenstein, 24.05.2022

Naturparkführungen im Naturpark Knüll 

Pfingstsonntag, 05.06.2022, 10:00 – 13:00 Uhr: Waldtiere im Gelbachtal                             
Kreativ und spielerisch führt die Naturparkführerin Claudia Fink Kinder und Familien durch das von vielfältigem Mischwald und altem Baumbestand geprägte Gelbachtal. Gemeinsam werden der Wald und seine Bewohner mit allen Sinnen erforscht – ob große, alte Eiche oder kleine wuselige Ameise – der Wald hat viele Facetten. Auf Erkundungstour rund um Schwarzstorch, Rotmilan, Rothirsch und Co. ist für die ganze Familie Spaß garantiert.
Treffpunkt: Gelbachsmühle 8, 36286 Neuenstein. Kosten: Erwachsene 7 €, Ermäßigte 5 €      

Mittwoch, 08.06.2022, 14:00-17:00 Uhr: Rund um das Knüllköpfchen
Teilnehmende entdecken die vielfältige Landschaft rund um das Knüllköpfchen. Oft schweift der Blick über die abwechslungsreiche Landschaft in die Ferne, doch Naturparkführerin Maritta Ewald lenkt spielerisch und mit vielen Erlebnissen den Blick auch auf die kleinen Wunder der Natur.
Treffpunkt: Parkplatz am Knüllköpfchen, Richbergstraße, 34639 Schwarzenborn. Kosten: Erwachsene 7 €, Ermäßigte 5 €.

Donnerstag, 09.06.2022, 14.30-17:30 Uhr: Die Mutter des Waldes
Hessen ist Buchenbundesland. Die Buche hat hier ihr Verbreitungszentrum. Im Naturpark Knüll ist die Buche also die „Charakterbaumart“, die unsere Wälder – gemeinsam mit vielen anderen Baumarten im Zusammenspiel – prägt. Gemeinsam mit dem Naturparkführer Karsten Hess entdeckt man die Buche auf vielfältige Art und Weise und erfährt Wissenswertes aus dem Naturpark Knüll. Darüber hinaus erwarten die Teilnehmenden spannende Einblicke in die Vergangenheit des Eisenbergs. Gemeinsam wagen sie auch einen Blick in die Zukunft.
Treffpunkt: Wanderparkplatz "Am Stern" (Eisenberg), 36286 Neuenstein. Kosten: Erwachsene 7 €, Kinder 5 €.

Samstag, 11.06.2022 9:30-12:30 Uhr: Flieg mit mir ins Abenteuerland - eine Naturparkführung rund um Waldvögel
Im Wald herrscht ein ständiges Zwitschern und Flattern! Doch wer fliegt da eigentlich? Und zu welchem Vogel gehört welches Federkleid? Mit spannenden Sinnesspielen und einigen Experimenten werden gemeinsam mit der Naturparkführerin spannende Rätsel geknackt. Familien, Kinder ab dem Kindergartenalter und alle anderen entdecken und lernen im Abenteuerland Wald jede Menge über die fabelhafte Welt der Vögel.
Treffpunkt: Parkplatz Spießturm (zwischen Spieskappel und Obergrenzebach), 34621 Frielendorf. Kosten: Erwachsene 7 €, Ermäßigte 5 €

Samstag, 11.06.2022, 14:30-17:30 Uhr: Superelement Wasser mit allen Sinnen erleben
Kinder lieben Wasser! Die meisten Erwachsenen auch. Denn damit kann man tolle Dinge machen - Matschen, Spritzen, Staudämme bauen, das Plätschern genießen. Wie wertvoll der Lebensraum Wasser für viele Tiere ist, überrascht so manchen. Naturparkführerin Anna Kleine nimmt die Teilnehmenden mit auf eine Reise durch die Wunderwelt Gewässer und entdeckt spielerisch mit ihnen, wie viel Leben in dem Fließgewässer steckt. Das Angebot ist insbesondere geeignet für Familien.
Treffpunkt: Spielplatz in Raboldshausen, Wolfsschlucht 2, 36286 Neuenstein-Raboldshausen, Kosten: Erwachsene 7 €, Kinder 5 €.

 Samstag, 12.06.2022, 14:00-17:00 Uhr: Raboldshäuser Dorfgeschichte erleben
Gemeinsam mit Naturparkführerin Johanna Diebel kann man die „Raboldshäuser Dorfgeschichte erleben“. Flachsanbau, Waldglashütten und Siedlungsgeschichte prägen Wälder und Wiesen rund um Raboldshausen im Naturpark Knüll. Naturparkführerin Johanna Diebel nimmt die Teilnehmenden mit auf eine Wanderung rund um ihr Heimatdorf Raboldshausen, das stellvertretend für viele kleine Ortschaften im Knüll steht. Für die Führung ist Trittsicherheit erforderlich.
Treffpunkt: Freizeitanlage Flachsröste, 34286 Neuenstein-Raboldshausen (Ausschilderung ab Ortsmitte folgen). Die Führung ist empfohlen für Erwachsene. Kosten: Erwachsene 7 €.

Samstag, 12.06.2022, 14:00-17:00 Uhr: Tierspuren entdecken im Naturpark Knüll
Tiere hinterlassen Visitenkarten. Ob sie kommen oder gehen, für Nachwuchs sorgen, jagen, fressen oder einfach nur verdauen - überall offenbaren sich kleine Wunder oder spannende Details aus dem Leben der Tiere und das zu jeder Jahreszeit. Der Naturparkführer nimmt Familien, Kinder und alle anderen mit auf eine spannende Spurensuche im Naturpark Knüll. Bitte an festes Schuhwerk, Rucksackverpflegung und - falls vorhanden - eine Lupe denken.
Treffpunkt: Wanderparkplatz "Lichte", 34576 Homberg (Efze). Kosten: Erwachsene 7 €, Ermäßigte 5 €


ZWECKVERBANDKNÜLLGEBIET
Naturpark Knüll & Regionalmanagement LEADER-Region Knüll

Schloss Neuenstein
Schlossbergweg 2
36286 Neuenstein
Telefon                 06677 939904-0 (Zentrale), -1 (Durchwahl)
E-Mail                  info@knuell.de
Internet                www.knuell.de
Soziale Medien   https://www.facebook.com/naturpark.knuell | https://www.instagram.com/naturpark_knuell/

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Kassel, 24. Mai 2022

Für noch mehr Hiergefühl: mit den NVV-Freizeitbroschüren erleben Sie die Region hautnah

Noch immer wird uns aufgrund der Pandemie in Sachen Urlaubsplanung viel Flexibilität abverlangt. Auch wenn das Fernweh manchmal groß ist – viele Bürgerinnen und Bürger in der Grimm-Heimat haben das Freizeitangebot vor Ort schätzen gelernt. Für noch mehr „Hiergefühl“ gibt es in den aktuellen Freizeitbroschüren des Nordhessischen Verkehrsverbunds (NVV) mit insgesamt 450 Freizeitzielen wieder neue Orte zu entdecken. Ob Jung oder Alt – hier ist für jeden Geschmack etwas dabei! 

Dabei hat der NVV wieder eng mit den Gemeinden und touristischen Einrichtungen zusammengearbeitet. In diesem Jahr wurden dabei 11 abwechslungsreiche Angebote neu aufgenommen. Dazu zählen unter anderem der Bolzcourt Korbach, der zum Beispiel mit dem neuen Spiel „Fugopoly“, einer Mischung aus Fußballgolf und Monopoly, lockt. Oder der Naturbadesee Ostheim, wo Sie an einem heißen Sommertag prima die Seele baumeln lassen können. Für alle Kulturinteressierten lohnt ein Besuch im Fritzlarer Hochzeitsmuseum oder die Besichtigung der mittelalterlichen Dorfkirche in Ringgau-Datterode. Neu ist auch ein Themenrad- und Wanderweg rund um die Borkener Bergbaugeschichte. Übrigens: Für alle Wander- und Radelfreunde gibt es im Themenheft „Wandern & Radeln“ 20 neue Tourentipps, die Geist und Körper in Schwung bringen. Und wie immer gilt für alle Ziele: Die Anreise ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln selbstverständlich bequem möglich.

Die acht Themenbereiche der Freizeitbroschüren finden Sie unter www.nvv.de in der Rubrik „Freizeit & Events“. Für diejenigen, die alle Informationen lieber direkt in der Hand haben möchten, gibt es die Broschüren kostenlos als Printversion. Sie finden die aktuellen Ausgaben in den NVV-Kundenzentren, NVV-InfoPoints, der NVV-Mobilitätszentrale in Eschwege, in Rathäusern, Tourist-Informationen sowie in vielen Beherbergungsbetrieben und Gaststätten im gesamten NVV-Gebiet.

Unser Tipp: Informieren Sie sich vor Ihrem Besuch am besten online oder telefonisch bei den jeweiligen Ausflugszielen über die aktuellen Öffnungszeiten und Schutzmaßnahmen. So können alle den Urlaub in der Region sicher und entspannt genießen.

Weitere Informationen

Fahrplanauskünfte und Antworten auf alle weiteren Fragen rund um Bus & Bahn in Nord-hessen gibt es unter www.nvv.de oder beim NVV-ServiceTelefon unter 0800-939-0800 (gebührenfrei).

Hintergrundinformation: Übersicht aller Neuziele 2022

Spiel & Spaß:

  • Korbach, Bolzcourt Korbach
  • Melsungen, Outdoor Live Escape

Sonnen & Baden:

  • Korbach, Goldbad Korbach
  • Malsfeld-Ostheim, Naturbadesee Ostheim
  • Witzenhausen, Freibad (Wiedereröffnung)

Museen & Kabinette:

  • Fritzlar, Museum Hochzeitshaus

Kirchen & Klöster:

  • Korbach, Nikolaikirche (Wiedereröffnung)
  • Ringgau-Datterode, Mittelalterliche Dorfkirche
  • Schenklengsfeld, Mauritiuskirche

Schächte & Schlote:

  • Borken (Hessen), Braunkohle-Rundweg
  • Söhrewald, Energieweg Söhre

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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Jagdgenossenschaftsversammlung

Am 06.Mai 2022 fand eine Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Bebra-Weiterode im Vereinsheim des Obst-und  Gartenbauverein in Bebra-Weiterode statt.

Über den wesentlichen Verlauf dieser Versammlung und über die gefassten Beschlüsse wurde eine Niederschrift angefertigt. Diese Niederschrift liegt gem. § 9 der z. Zt. gültigen Satzung, ab Veröffentlichung in der Presse, 14 Tage beim Jagdvorsteher Gerd Koch, Oststr. 128, 36179 Bebra-Weiterode zur Einsichtnahme aus.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass u.a. der Beschluß gefasst wurde, dass der Reinertrag aus der Jagdnutzung des Jahres 2021/2022 nicht ausgezahlt wird.

Bebra, 23.05.2022

Gerd Koch
Jagdvorsteher

Bebra, 23.05.2022

Der Magistrat der Stadt Bebra

gez. Knoche
Bürgermeister


Hinweisbekanntmachung

Verwaltungskostensatzung


Amtliche Bekanntmachung
Müllabhol-Zweckverband "Rotenburg" -Sitz Bebra-

Wertstoffhof und Verwaltung an Himmelfahrt geschlossen; Wochenende nach Fronleichnam geöffnet


Pressemitteilung des Naturparks Knüll

Freiwilliges Ökologisches Jahr im Naturpark Knüll


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra

Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bebra
Einladung zur gemeinsamen Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bebra

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden,

ich lade Sie gemäß § 16 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bebra zur gemeinsamen Jahreshauptversammlung für das Jahr 2022 wie folgt ein:

Freitag, 24.06.2022 um 20.00 Uhr, in den Lokschuppen Bebra

Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung durch den Bürgermeister
2. Totenehrung
3. Jahresberichte
a) Stadtbrandinspektor
b) Stadtjugendfeuerwehrwart
4. Wahl des zweiten stellv. Stadtbrandinspektor
5. Grußworte der Gäste
6. Ehrungen
7. Verschiedenes

Mit kameradschaftlichen Grüßen

gez. Mike Heckroth
Stadtbrandinspektor

Bebra, 09.05.2022

Der Magistrat der Stadt Bebra

gez. Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra

Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11.09.2020 (GVBl S. 915) hat die Stadtverordnetenversammlung am 10.03.2022 folgende Haushaltssatzung
beschlossen:

Haushalt 2022


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Jagdgenossenschaft Bebra-Gilfershausen

Hiermit laden wir die Jagdgenossen und Jagdgenossinnen der Jagdgenossenschaft Bebra-Gilfershausen zur Genossenschaftsversammlung am Freitag, den 27.05.2022, 19:30 Uhr, in das Dorfgemeinschaftshaus in Bebra-Gilfershausen ein.

Tagesordnung

  1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Verlesung/Kenntnisnahme des Protokolls 03.09.2021
  3. Bericht des Vorstands für das Jagdjahr 2021/2022
  4. Kassenbericht für das Jagdjahr 2021/2022
  5. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstands
  6. Beschlussfassung über den Reinertrag aus der Jagdnutzung des Jagdpachtjahres 2021/2022
  7. Bericht der Jagdpächter
  8. Verschiedenes

Es wird gebeten, Anträge schriftlich oder zur Niederschrift bis zum 24.05.2022 bei Benjamin Kratzenberg, Hinterm Stein 12, 36179 Bebra-Gilfershausen, einzureichen.

Das Jagdgenossenschaftskataster kann vom 12.05.2022 bis 26.05.2022 bei Benjamin Kratzenberg (nach telefonischer Absprache, Tel. 06622/1647) eingesehen werden. Während dieser Zeit können Berichtigungen des Jagdkatasters unter Vorlage der entsprechenden Unterlagen beantragt werden.

Die zum Zeitpunkt der Versammlung geltenden Corona-Schutzvorschriften sind zu beachten.

Bebra, 27.04.2022

gez. Kratzenberg
Jagdvorsteher

Bebra, 27.04.2022

Der Magistrat der Stadt Bebra

gez. Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Bauleitplanung der Stadt Bebra
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Stadtzentrum - Pfarrstraße“ in der Kernstadt Bebra

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

1.      Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra hat in öffentlicher Sitzung am 23.09.2021 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Stadtzentrum - Pfarrstraße“ beschlossen.

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung in Verbindung mit § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) ohne Durchführung einer Umweltprüfung.

Ziel und Zweck der Bebauungsplan-Änderung ist im Wesentlichen die planungsrechtliche Anpassung an den baulichen und genehmigten Bestand und die planungsrechtliche Vorbereitung zur Errichtung von zwei weiteren Wohngebäuden an der Pfarrstraße. Planungsziel ist die Entwicklung von Potenzialflächen, die zur städtebaulichen Nachverdichtung von Wohnbebauungen in den rückwärtigen Liegenschaftsbereichen der südlich gelegenen Pfarrstraße zu ermöglichen.

Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 umfasst die Flurstücke 43/10, 43/8, 39/5, 39/7, 38/5, 38/4, 38/3, 36/5, 36/4, 36/3, 34/5, 34/4, 27/1, 27/2, 26/2, 25/6, 25/1, 24/8, 24/7, 20/5, 20/7 sowie die städtischen Flurstücke 210/16, 210/17,142/4, 142/3, 283/4 und eine Teilfläche aus 71/2 Gemarkung Bebra, Flur 9, zur städtebaulichen Innenentwicklung im Bereich der Pfarrstraße. Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 sind aus der untenstehenden Abbildung ersichtlich.

2.      Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

Weiterhin hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra in öffentlicher Sitzung am 23.09.2021 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Stadtzentrum - Pfarrstraße“ beschlossen.

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung in Verbindung mit § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) ohne Durchführung einer Umweltprüfung.

Ziel und Zweck der Bebauungsplan-Änderung ist im Wesentlichen die planungsrechtliche Anpassung an den baulichen und genehmigten Bestand und die planungsrechtliche Vorbereitung zur Errichtung von zwei Wohngebäuden an der Pfarrstraße. Planungsziel ist die Entwicklung von Potenzialflächen, die zur städtebaulichen Nachverdichtung von Wohnbebauungen in den rückwärtigen Liegenschaftsbereichen der südlich gelegenen Pfarrstraße zu ermöglichen.

Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 umfasst die Flurstücke 43/10, 43/8, 39/5, 39/7, 38/5, 38/4, 38/3, 36/5, 36/4, 36/3, 34/5, 34/4, 27/1, 27/2, 26/2, 25/6, 25/1, 24/8, 24/7, 20/5, 20/7 sowie die städtischen Flurstücke 210/16, 210/17,142/4, 142/3, 283/4 und eine Teilfläche aus 71/2 Gemarkung Bebra, Flur 9, zur städtebaulichen Innenentwicklung im Bereich der Pfarrstraße. Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 sind aus der untenstehenden Abbildung ersichtlich.

Der Entwurf der Bebauungsplan-Änderung und seine Begründung liegen in der Zeit vom

14.04.2022 bis einschließlich 16.05.2022

während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung Bebra

Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

in der für jedermann zugänglichen Eingangshalle im Foyer des Rathauses Bebra, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra öffentlich aus. Die Unterlagen können auch nach vorheriger Vereinbarung außerhalb der vorgenannten Zeiten eingesehen werden.

Der Entwurf der Bebauungsplan-Änderung mit Begründung ist während des oben genannten Zeitraumes auch auf der Internetseite der Stadt Bebra unter

www.bebra-stadt.de → Stadt und Bürger → Stadtverwaltung → Bekanntmachungen

abrufbar.

Die Öffentlichkeit kann sich im Rahmen der öffentlichen Auslegung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren. Es besteht für jedermann die Möglichkeit der Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können während des Auslegungszeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Interessierte Bürger und Bürgerinnen einschließlich Kinder- und Jugendlicher wenden sich bitte an die Mitarbeiter des Bauverwaltungsamtes im Rathaus Bebra, Rathausmarkt 1, Zimmer 407 und 409.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplan-Änderung unberücksichtigt bleiben.

Die öffentliche Bekanntmachung ergeht aufgrund § 8 der Hauptsatzung der Stadt Bebra in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB.

Bebra, den 05.04.2022

Amt 60-JM

Der Magistrat der Stadt Bebra

gez. Stefan Knoche, Bürgermeister

Anlagen

- Begründung
- Entwurf
- Übersichtsplan Baugrenzen
- Geltungsbereich
- Topographischer Übersichtsplan
- Art und Maß der baulichen Nutzung


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Weiterode 

Am Mittwoch, 20.04.2022 findet um 18:30 Uhr im Feuerwehrgerätehaus Weiterode eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Weiterode statt.

Info: Es sind die aktuell geltenden Abstands- und Hygienevorschriften einzuhalten.

Tagesordnung 

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit des Ortsbeirates
3. Genehmigung der Niederschrift vom 09.02.2022
4. Entbehrlichkeitsanfragen
5. Anlegung von Grabfeldern auf dem Friedhof
6. Jugendraum/Jugendclub „Blechdose“
7. Organisation Geburtenbaumaufstellungen 14.05.2022, ab 14.00 Uhr
8. Dorffest / Kirmes 2022
9. Verschiedenes
10. Bekanntgaben, Mitteilungen und Termine

Bebra, 08.04.2022

gez. Andreas Nölke
Ortsvorsteher

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird hiermit gemäß § 8 der Hauptsatzung der Stadt Bebra bekanntgemacht.

Bebra, 08.04.2022

gez. Knoche
Bürgermeister


 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Jagdgenossenschaftsversammlung 

Hiermit lade ich alle Mitglieder des gemeinsamen Jagdbezirks Weiterode gem. § 5 Abs. 2 der Satzung vom 17.03.2000 zur Genossenschaftsversammlung am

06.Mai 2022 um 19.30 Uhr  in das Obst-und Gartenbau-Vereinsheim in Bebra-Weiterode 

ein.

Der Jagdgenossenschaft gehören alle Grundeigentümer an, auf deren Fläche die Jagd ausgeübt werden darf.

Tagesordnung

TOP  1          Eröffnung und Begrüßung
TOP  2          Feststellung der Beschlussfähigkeit
TOP  3          Bericht des Jagdvorstehers
TOP  4          Kassenbericht für das Rechnungsjahr 2021/2022
TOP  5          Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes
TOP  6          Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages aus der Jagdnutzung 2021/2022
TOP  7          Wahl eines Wahlleiters
TOP  8          Wahl eines Jagdvorsteher(in) ,des Stellvertreter(in) und Kassierer(in)
TOP  9           Wahl des Genossenschaftsausschusses sowie der Stellvertreter(in)
TOP  10         Bericht der Jagdpächter
TOP  11         Verschiedenes

Die Genossenschaftsversammlung ist beschlussfähig, wenn sie satzungsgemäß einberufen wurde.

Anträge zur Tagesordnung sind bis 30.04.22 schriftlich beim Jagdvorsteher Gerd Koch, Oststr. 128 einzureichen.

Der Genossenschaft gehören alle Grundeigentümer des gemeinschaftlichen Jagdbezirks nach Maßgabe des Genossenschaftskatasters an.

Das Kataster liegt 2 Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zur Einsichtnahme beim Jagdvorsteher – Herrn Gerd Koch, Oststr. 128 – aus. In dieser Zeit können Berichtigungen des Genossenschaftskatasters beantragt werden.

In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass gemäß § 7 der z. Zt. gültigen Satzung jeder Jagdgenosse sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen anderen Jagdgenossen oder einen volljährigen Verwandten ersten Grades ausüben kann. Ein Bevoll-mächtigter darf nicht mehr als 3 Jagdgenossen vertreten.

Die Mitgliedschaft zur Genossenschaft endet mit dem Verlust des Grundeigentums. Eigentumsänderungen hat der Grundstückseigentümer dem Vorstand mitzuteilen und mit einem Grundbuchauszug nachzuweisen.

Die zu diesem Zeitpunkt der Versammlung geltenden Corona-Schutzvorschriften sind zu beachten.

Bebra, 10.4.2022

Gerd Koch
Jagdvorsteher

Bebra, 11.04.2022

Der Magistrat der Stadt Bebra

gez. Knoche
Bürgermeister


 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Bauleitplanung der Stadt Bebra
1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35.3 „Eichkoppe III“

in der Kernstadt Bebra

Hier:
-    Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und
-    Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

1.      Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra hat in öffentlicher Sitzung am 10.03.2022 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35.3 „Eichkoppe III“ beschlossen.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung in Verbindung mit § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) ohne Durchführung einer Umweltprüfung.

Ziel und Zweck der Bebauungsplan-Änderung ist die geringfügige Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen auf dem Flurstück 161/10 um 2 Meter in östliche Richtung.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst ausschließlich das Flurstück 161/10 der Flur 19 an der nordöstlichen Ecke des Bebauungsplanes Nr. 35.3 „Eichkoppe III“. Die Lage des Geltungsbereiches der 1. Änderung ist aus der untenstehenden Abbildung ersichtlich.

2.      Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

Weiterhin hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra in öffentlicher Sitzung am 10.03.2022 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35.3 „Eichkoppe III“ beschlossen.

Ziel und Zweck der Bebauungsplan-Änderung ist die geringfügige Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen auf dem Flurstück 161/10 um 2 Meter in östliche Richtung.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35.3 umfasst ausschließlich das Flurstück 161/10 der Flur 19 an der nordöstlichen Ecke des Bebauungsplanes Nr. 35.3 „Eichkoppe III“. Die Lage des Geltungsbereiches der 1. Änderung ist aus der untenstehenden Abbildung ersichtlich.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung in Verbindung mit § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) ohne Durchführung einer Umweltprüfung.

Der Entwurf der Bebauungsplan-Änderung und seine Begründung liegen in der Zeit vom

11.04.2022 bis einschließlich 12.05.2022

während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung Bebra

Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

in der für jedermann zugänglichen Eingangshalle im Foyer des Rathauses Bebra, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra öffentlich aus. Die Unterlagen können auch nach vorheriger Vereinbarung außerhalb der vorgenannten Zeiten eingesehen werden.

Der Entwurf der Bebauungsplan-Änderung mit Begründung ist während des oben genannten Zeitraumes auch auf der Internetseite der Stadt Bebra unter

www.bebra-stadt.de → Stadt und Bürger → Stadtverwaltung → Bekanntmachungen

abrufbar. https://bebra-stadt.de/index.php/stadt-und-buerger/bauen-wohnen/bebauungsplaene

Die Öffentlichkeit kann sich im Rahmen der öffentlichen Auslegung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren. Es besteht die Möglichkeit der Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können während des Auslegungszeitraumes von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift im Bauverwaltungsamt im Rathaus der Stadt Bebra, Rathausmarkt 1, Zimmer 407 und 409 abgegeben werden. Über die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen wird die Stadtverordnetenversammlung beraten und entscheiden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplan-Änderung unberücksichtigt bleiben.

Die öffentliche Bekanntmachung ergeht aufgrund § 8 der Hauptsatzung der Stadt Bebra in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB.

Bebra den 30.03.2022

Amt 60-JM

Der Magistrat der Stadt Bebra
gez. Stefan Knoche, Bürgermeister

2022-04-04

Entwurf B-Plan Änderung


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Jagdgenossenschaft Bebra-Braunhausen 

Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Bebra-Braunhausen

Hiermit lade ich alle Mitglieder des Jagdgenossenschaft Bebra-Braunhausen zur Jahreshauptversammlung am Freitag den 29.04.22 um 20:00 Uhr in das Dorfgemeinschaftshaus Braunhausen ein.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Verlesen des Protokolls der letzten Jagdgenossenschaftsversammlung
  3. Bericht des Vorstandes
  4. Kassenbericht für das Jahr 2021/2022
  5. Bericht über die Rechnungsprüfung, Entlastung von Vorstand und Kassierer
  6. Beschlussfassung über den Reinertrag aus der Jagdnutzung des Jagdpachtjahres 2021/2022
  7. Bericht des Jagdpächters
  8. Verschiedenes

Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Jagdgenosse sein Stimmrecht mittels einer schriftlichen Vollmacht auf einen anderen Jagdgenossen oder auf seinen Ehegatten oder einen volljährigen Verwandten ersten Grades übertragen kann.

Das Jagdgenossenschaftskataster kann vom 14.04.22 bis 28.04.22 beim Kassierer Matthias Kirchner nach telefonischer Absprache /Tel.: 06622/4992) eingesehen werden. Während dieser Zeit können Berichtigungen des Jagdkatasters unter Vorlage der Entsprechenden Unterlagen beantragt werden.

Aufgrund der Vorgaben zur Eindämmung der Covid 19-Pandemie, wird die Veranstaltung unter Einhaltung der dann geltenden Abstands- und Hygieneregeln stattfinden.

Bebra-Braunhausen, 29.03.22

gez. Hans-Georg Blackert
Jagdvorsteher

Bebra, 29.03.22

Magistrat der Stadt Bebra

gez. Knoche
Bürgermeister


Jagdgenossenschaft Bebra-Iba
Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung

Ich lade alle Mitglieder des Jagdbezirkes Iba gem. § 5 Abs. 2 der Satzung vom 07.04.2018 zur Genossenschaftsversammlung am Freitag, 22.04.2022 um 20.00 Uhr im Landgasthaus Däche in Iba ein.

Der Jagdgenossenschaft gehören alle Grundeigentümer an, auf deren Fläche die Jagd ausgeübt werden darf.

Tagesordnung:    1) Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
                            2) Grußworte
                            3) Verlesen des Protokolls der letzten Jagdgenossenschaftsversammlung
                            4) Bericht des Jagdvorstehers über das Jagdjahr 2021/2022
                            5) Kassenbericht für das Jagdjahr 2021/2022
                            6) Prüfbericht des Genossenschaftsausschusses
                                      a) Genossenschaftsregister
                                      b) Niederschriften
                                      c) Kassenprüfung
                            7) Aussprache über die Berichte
                            8) Entlastung des Jagdvorstandes
                            9) Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung 2021/2022
                          10) Bericht des Jagdpächters
                          11) Verschiedenes

Die Genossenschaftsversammlung ist beschlussfähig, wenn sie satzungsgemäß einberufen wurde.

Der Genossenschaft gehören alle Grundeigentümer des Jagdbezirks nach Maßgabe des Genossenschaftskatasters an.

Das Kataster liegt 2 Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zur Einsichtnahme bei Jagdvorsteher –Herr Holger Stöber, Schieferstraße 40, Iba- aus. In dieser Zeit können Berichtigungen des Genossenschaftskatasters beantragt werden. Die Mitgliedschaft zur Genossenschaft endet mit dem Verlust des Grundeigentums. Eigentumsänderungen hat der Grundstückseigentümer dem Vorstand mitzuteilen und mit einem Grundbuchauszug nachzuweisen.

Ich weise darauf hin, dass gem. § 7 der Satzung jeder Jagdgenosse sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen anderen Jagdgenossen oder einen voll geschäftsfähigen Ehegatten, ein Kind oder einen Elternteil, sowie eine in seinem Dienst ständig beschäftigte Person ausüben kann. Ein Bevollmächtigter darf nicht mehr als 3 Jagdgenossen vertreten.

Die zum Zeitpunkt der Versammlung geltenden Corona-Schutzvorschriften sind zu beachten. 

Bebra, 24.03.2022

gez. Holger Stöber
Jagdvorsteher

Bebra, 24.03.2022

Der Magistrat der Stadt Bebra

gez. Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Jagdgenossenschaft Bebra 

Am Freitag, 18.03.2022 fand eine Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Bebra statt. Über den wesentlichen Verlauf dieser Versammlung und über die gefassten Beschlüsse wurde eine Niederschrift gefertigt.
Diese Niederschrift liegt gemäß § 9 Abs. 3 der Satzung zwei Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Geschäftszimmer des Jagdvorstehers Helmut Rehwald, Im Bilder 26, 36179 Bebra, zur Einsichtnahme aus.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass u. a. der Beschluss gefasst wurde, dass der Reinertrag aus der Jagdnutzung des Jahres 2021/2022 nicht ausgezahlt wird.

Bebra, 23.03.2022                          

gez. Helmut Rehwald
Jagdvorsteher

Vorstehende amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra wird gemäß § 15 der Hauptsatzung der Stadt Bebra in der derzeitig geltenden Fassung veröffentlicht.

Bebra, 23.03.2022            

Magistrat der Stadt Bebra
gez. Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra 

Allgemeinverfügung nach dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra 

Angliederungsgenossenschaft „Leimbachswiesen und Bornwiesen“ in Bebra- Lüdersdorf
Einladung zur Versammlung der Angliederungsgenossenschaft „Leimbachswiesen und Bornwiesen“

Hiermit lade ich alle Mitglieder der Angliederungsgenossenschaft „Leimbachswiesen und Bornwiesen“ gemäß § 5 der Satzung der Angliederungsgenossenschaft „Leimbachswiesen und Bornwiesen“vom 07.10.2005 zu einer Versammlung am Samstag, den 26. März 2022 um 19:45 Uhr in die Gaststätte „Breitenbacher Hof“ in Bebra- Breitenbach, Hersfelder Str. 116, 36179 Bebra- Breitenbach ein.

Tagesordnung

  1. Begrüßung und Eröffnung durch den Jagdvorsteher
  2. Feststellung der fristgerechten Ladung und Beschlussfähigkeit
  3. Abstimmung für gemeinsame weitere Versammlung mit der Jagdgenossenschaft Breitenbach- Lüdersdorf
  4. Verschiedenes

Fragen zum Jagdgenossenschaftskataster können bis zum 21. März 2022 beim Jagdvorsteher Klaus Wittich, Forstr. 14, 36179 Bebra- Lüdersdorf telefonisch gestellt und beantwortet werden. Während dieser Zeit können Berichtigungen des Jagdgenossenschaftskatasters schriftlich beantragt werden. Die Mitgliedschaft zur Angliederungsgenossenschaft endet mit dem Verlust des Grundeigentums. Eigentumsänderungen hat der Grundeigentümer dem Jagdvorsteher mitzuteilen und nachzuweisen. Eigentumsveränderungen sind beim Jagdvorsteher bis zum 19. März 2022 anzuzeigen.

In diesem Zusammenhang weise ich noch darauf hin, dass gemäß § 7 der Satzung jeder Genosse sich durch seinen Ehegatten, Verwandte gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte Person oder einen derselben Angliederungsgenossenschaft angehörenden Genossen mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen kann. Ein Bevollmächtigter darf nicht mehr als drei Jagdgenossen vertreten.

Die Versammlung findet unter den zu dieser Zeit gültigen Corona- Schutzmaßregelungen statt. 

Bebra- Lüdersdorf, 07.03.2022

gez. Wittich, Jagdvorsteher

Bebra, 07.03.2022

Der Magistrat der Stadt Bebra

gez. Knoche, Bürgermeister


 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra 

Jagdgenossenschaft Bebra- Breitenbach/ Lüdersdorf
Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Bebra- Breitenbach/ Lüdersdorf

Hiermit lade ich alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Bebra-Breitenbach/Lüdersdorf gemäß § 5 der Satzung der Jagdgenossenschaft Bebra- Breitenbach/ Lüdersdorf vom 06.12.72 zu einer Versammlung am Samstag, den 26. März 2022 um 20:00 Uhr in die Gaststätte „Breitenbacher Hof“ in Bebra- Breitenbach, Hersfelder Str. 116, 36179 Bebra- Breitenbach ein.

Tagesordnung

  1. Begrüßung und Eröffnung durch den Jagdvorsteher
  2. Feststellung der fristgerechten Ladung und Beschlussfähigkeit
  3. Verlesung des Protokolls der letzten JGV
  4. Bericht des Jagdvorstehers
  5. Kassenbericht des Rechnungsjahr 2021/2022
  6. Bericht der Kassenprüfer und Antrag auf Entlastung des Gesamtvorstandes
  7. Neuwahl des Vorstandes
  8. Neuwahl der Kassenprüfer (auf 1 bzw. 2 Jahre)
  9. Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Jagdertrages 2021/2022 und Rücklagen
  10. Verschiedenes

Anträge können bis drei Tage vor der Versammlung bei dem Jagdvorsteher schriftlich eingereicht werden. Die Genossenschaftsversammlung ist beschlussfähig, wenn sie satzungsgemäß einberufen wurde. Die Größe des Jagdbezirks Bebra-Breitenbach/Lüdersdorf wird mit 580 ha festgestellt. Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft endet mit dem Verlust des Grundeigentums. Eigentumsveränderungen hat der Grundstückseigentümer nachzuweisen. Fragen zum Jagdgenossenschaftskataster können bis zum 21. März 2022 beim Jagdvorsteher Markus Ritter, Hof Mischels, 36179 Bebra- Breitenbach, telefonisch gestellt und beantwortet werden. Eigentumsveränderungen sind beim Jagdvorsteher bis zum 19. März 2022 anzuzeigen.

In diesem Zusammenhang weise ich noch darauf hin, dass gemäß § 7 der Jagdgenossenschaft Bebra- Breitenbach/Lüdersdorf jeder Jagdgenosse sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen anderen Jagdgenossen oder einen volljährigen Verwandten ersten Grades ausüben lassen kann. Ein Bevollmächtigter darf nicht mehr als drei Jagdgenossen vertreten. Sollte ein Jagdgenossenschaftsmitglied nicht an der Versammlung teilnehmen können, wird er gebeten, einen Bevollmächtigten zu entsenden.

Die Versammlung findet unter den zu dieser Zeit gültigen Corona- Schutzmaßregelungen für Gaststätten statt.

Bebra-Breitenbach, 07.03.2022

gez. Ritter, Jagdvorsteher

Bebra, 07.03.2022

Der Magistrat der Stadt Bebra

gez. Knoche, Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Asmushausen

Am Mittwoch, 09.03.2022 um 19:00 Uhr findet im Dorfgemeinschaftshaus Asmushausen eine Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirates Asmushausen statt.

Tagesordnung

  1. Eröffnung und Begrüßung
    2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie der Beschlussfähigkeit des Ortsbeirates
    3. Genehmigung der letzten Niederschrift
    4. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des Haushaltsplanes 2022 der Stadt Bebra
    5. Straßenbau Asmusstraße
    6. IKEK
    7. Beratung über Reesengärten
    8. Verschiedenes

Asmushausen, 01.03.2022

gez. Berge, Ortsvorsteher

Es sind die aktuell geltenden Abstands- und Hygienevorschriften einzuhalten.

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekanntgemacht.

Bebra, 01.03.2022

gez. Knoche, Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Jagdgenossenschaft Bebra 

Jagdgenossenschaft Bebra

Alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Bebra lade ich hiermit gem. § 5 der Satzung der Jagdgenossenschaft Bebra vom 29.03.2001 zur Genossenschaftsversammlung am Freitag, 18.03.2022 um 19:30 Uhr in die Gaststätte “Unlimited Bebra“, Bahnhofstr. 1, 36179 Bebra, ein.

Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung durch den Jagdvorsteher
2. Bericht des Jagdvorstehers über das Jagdjahr 2021/2022
3. Kassenbericht, Bericht der Kassenprüfung und Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers für das Geschäftsjahr 2021/2022
4. Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages aus der Jagdnutzung des Geschäftsjahres 2021/2022
5. Bericht des Jagdpächters
6. Verschiedenes

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Jagdgenossenschaftsversammlung gem. § 6 der Satzung beschlussfähig ist, wenn sie satzungsgemäß einberufen wurde.

Der Genossenschaft gehören alle Grundstückseigentümer des Jagdbezirks Bebra nach Maßgabe des Genossenschaftskatasters an. Eigentumsänderungen hat der Grundeigentümer gem. § 2 Abs. 4 dem Jagdvorstand mitzuteilen und nachzuweisen. Die Mitgliedschaft zur Genossenschaft endet mit dem Verlust des Grundeigentums.

In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass gem. § 7 Abs. 3 der Satzung jeder Genosse sich durch ein Kind, seinen Ehegatten, einen Elternteil, eine in seinem Dienst ständig beschäftigte Person oder einen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden anderen Genossen mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen kann, sofern diese voll geschäftsfähig sind.
Ein Bevollmächtigter darf nicht mehr als drei Jagdgenossen vertreten.

Die zum Zeitpunkt der Versammlung geltenden Corona-Schutzvorschriften sind zu beachten.
Vorsorglich wird darum gebeten, eine FFP2- oder OP-Schutzmaske zur Versammlung mitzubringen.

Bebra, 02.03.2022

gez. Helmut Rehwald
Jagdvorsteher

Bebra, 02.03.2022

Magistrat der Stadt Bebra

gez. Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Solz

Am Dienstag, 08.03.2022, findet um 18:00 Uhr eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates in Solz statt. Wir treffen uns um 18:00 Uhr zu einer Besichtigung am Standort unserer Glas-container und gehen danach in das Dorfgemeinschaftshaus.

Tagesordnung

  1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der form- und fristgerechten Einladung, sowie der Beschlussfähigkeit des Ortsbeirates
  2. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 24.01.2022
  3. Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt der Stadt Bebra für das Jahr 2022
  4. Diskussion und Erörterung zur Verschönerung des künftigen Standortes der Glas-container (Fortführung und Besprechung der Erkenntnisse des vor Ort Termins von 18:00 Uhr)
  5. Informationen und Verschiedenes

Aufgrund der aktuellen Lage, weise ich schon jetzt darauf hin, dass vorgesehene Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen wie die 3 G Regel sowie Abstands-  und Hygienevorschriften einzuhalten sind.

Im Anschluss an die Sitzung erfolgt eine Bürgersprechstunde, in der aktuelle Themen erörtert und Anliegen und Anregungen aufgenommen werden.

Solz, 01.03.2022

gez. Claus
Ortsvorsteher

Die vorstehende amtliche Bekanntmachung wird hiermit gemäß § 8 der Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekanntgemacht.

Bebra, 01.03.2022

gez. Knoche
Bürgermeister


Wettbewerb „Neugestaltung Rathausmarkt in Bebra“
Nichtoffener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb für Landschaftsarchitekten nach RPW 2013

Veröffentlichung des Exposés und der Bewerbungsunterlagen
Diese finden Sie hier: https://my.hidrive.com/share/34g.1rgep7

AUSLOBERIN
Der Magistrat der Stadt Bebra
Rathausmarkt 1
D-36179 Bebra

ANSPRECHPARTNER
Jens Meister
Bau- und Planungsamt
E-Mail: jens.meister@bebra.de
Telefon: 0049-6622-501-151

WETTBEWERBSVORBEREITUNG/WETTBEWERBSBETREUUNG
Gasse|Schumacher|Schramm
Landschaftsarchitekten Partnerschaft Paderborn mbB
Vogelsang 5
D-33104 Paderborn

ANSPRECHPARTNER Martin Gasse (Landschaftsarchitekt)
E-Mail: wettbewerbe@gss-paderborn.de
Tel.: 0049-5252-52 125

WETTBEWERBSART/VERFAHREN

Nichtoffener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb für Landschaftsarchitekten und Landschaftsarchitektinnen, einphasig, nach RPW 2013 mit begrenzter Teilnehmerzahl nach offenem Bewerbungsverfahren.

Gegenstand sind Planungen aus dem Baubereich für Landschaftsarchitekten und Landschaftsarchitektinnen.

Bewerbergemeinschaften sind zulässig, sofern jeder Bewerber teilnahmeberechtigt ist. Jede Teilnehmerin bzw. jeder Teilnehmer darf nur mit einem Entwurf am Verfahren teilnehmen. Varianten sind nicht zulässig. Die nachträgliche Bildung von Arbeitsgemeinschaften ist nicht zulässig.

Die Wettbewerbssprache bei diesem Wettbewerb (Beschriftung, Erklärungen, Berechnungen) ist deutsch, ebenso die Sprache bei der Fortführung der beauftragten Planung und Umsetzung des Projektes.

Der Auslobung liegt die „Richtlinie für Planungswettbewerbe“ (RPW 2013 in der Fassung vom 31.01.13) zugrunde. Sie ist Bestandteil der Auslobung. Die Ausloberschaft, Teilnehmer:innen, Preisrichter:innen und Vorprüfung erkennen die Bedingungen der Auslobung im Rahmen der RPW 2013 verbindlich an.

Die Auftragsvergabe erfolgt nach dem Wettbewerb im nachgeschalteten Verhandlungsverfahren gem. § 14 (4) 8 VgV, an dem die Preisträger beteiligt werden.

Die Auslobung hat der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen vorgelegen, diese hat die Übereinstimmung mit den Regeln bestätigt. Die Übereinstimmung ist unter der Registrier-Nr. 02/2022 von der Architekten– und Stadtplanerkammer Hessen am 15.02.2022 festgestellt worden.


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Rautenhausen

Am Freitag, 18.02.2022 findet um 19:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Rautenhausen eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Rautenhausen statt.

Info: Es sind die aktuell geltenden Abstands- und Hygienevorschriften einzuhalten. 

Tagesordnung

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie der Beschlussfähigkeit des Ortsbeirates
3. Genehmigung der Niederschrift vom 14.01.2022
4. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des Haushaltsplanes der Stadt Bebra für das Wirtschaftsjahr 2022
5. Sonstiges

Rautenhausen, 10.02.2022

gez. Siegel
Ortsvorsteherin

Vorstehende amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra wird gemäß Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekannt gemacht.

Bebra, 10.02.2022

gez.    Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Breitenbach 

Am Donnerstag, den 24.02.2022 findet um 19:30 Uhr in der Mehrzweckhalle in Breitenbach eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates des Stadtteiles Breitenbach statt.

Tagesordnung

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift vom 29.07.2021
4. Beschlussfassung Haushalt 2022
5. IKEK
6. Verschiedenes

Breitenbach, 09.02.2022

gez. Zilch, Ortsvorsteher

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird hiermit gemäß § 8 der Hauptsatzung der Stadt Bebra bekanntgemacht.

Bebra, 09.02.2022

gez. Knoche, Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Gilfershausen

Am Mittwoch, 16.02.2022, 19.30 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates des Stadtteiles Gilfershausen statt.

Tagesordnung

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit des Ortsbeirates
  3. Genehmigung der Niederschrift vom 21.01.2022
  4. Beratung und Beschluss zum Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Bebra für das Haushaltsjahr 2022
  5. Information zur Sanierung der Braunhäuser Straße
  6. Verschiedenes

Aufgrund der Corona-Pandemie sind die am Sitzungstag geltenden Abstands- und Hygienevorschriften einzuhalten.

Gilfershausen, 07.02.2022

gez. Holzhauer
Ortsvorsteher

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß § 8 der Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekanntgemacht.

Bebra, 07.02.2022

gez.    Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Lüdersdorf

Am Montag, den 21.02.2022 findet um 20:00 Uhr in der Lüdertalhalle in Lüdersdorf eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Lüdersdorf statt.

Info: Es sind die aktuell geltenden Abstands- und Hygienevorschriften einzuhalten. 

Tagesordnung 

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit
  3. Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan der Stadt Bebra für das Jahr 2022
  4. Bekanntgaben und Mitteilungen

Lüdersdorf, 08.02.2022

gez. Lindemann
Ortsvorsteher

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekanntgemacht.

Bebra, 08.02.2022

gez. Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Braunhausen

Am Donnerstag, 17.02.2022, 20:00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Braunhausen eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Braunhausen statt.

Tagesordnung

1.   Eröffnung und Begrüßung
2.   Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit des Ortsbeirates
3.   Genehmigung der Niederschrift vom 03.12.21
4.   Beratung zum Haushaltsplan der Stadt Bebra
5.   Aktuelles zum Stand IKEK sowie Förderprogramm Leader
6.   Aktuelles/Sonstiges

Bebra-Braunhausen, 01.02.2022

Mit freundlichen Grüßen

gez. Hans-Georg Blackert
Ortsvorsteher

Bitte beachten: Es sind die aktuell geltenden Abstands- und Hygienevorschriften einzuhalten!

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß § 8 der Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekanntgemacht.

Bebra, 02.02.2022

gez. Knoche, Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Iba

Am Mittwoch, den 16.02.2022, findet um 19:00 Uhr im Sporthaus im Kalkes, Iba eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates des Stadtteiles Iba statt.

Tagesordnung

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift vom 03.12.2021
4. Status Radwegeverbindung Iba/ Weiterode
5. Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Bebra für das Haushaltsjahr 2022
6. Verschiedenes

Im Zusammenhang mit den Beschränkungen und Auflagen zur Bekämpfung der Corona-Covid-19-Pandemie bitte ich um Beachtung und Einhaltung der am Sitzungstag aktuell gültigen Bestimmungen.

Iba, 01.02.2022

gez. Roland Soldan
Ortsvorsteher

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß § 8 Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekanntgemacht.

Bebra, 01.02.2022

gez. Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Bebra für das Haushaltsjahr 2022                       

Gemäß § 97 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung wird der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen der Stadt Bebra an folgenden Kalendertagen          

               Montag,        07.02.2022
               Dienstag,      08.02.2022
               Mittwoch,      09.02.2022
               Donnerstag,  10.02.2022
               Freitag,         11.02.2022
               Montag,        14.02.2022
               Dienstag,      15.02.2022

täglich in der Zeit von  8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montags von             14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstags von      14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

im Rathaus der Stadt Bebra, Zimmer 203, öffentlich ausgelegt.

Bebra, 31.01.2022

Der Magistrat
der Stadt Bebra

Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Imshausen

Am Dienstag, 15.02.2022, 19:00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Imshausen eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Imshausen statt.

Tagesordnung

1.       Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit
2.       Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 01.12.2021
3.       Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des Haushalts 2022
4.       Verschiedenes / Aktuelles

Bebra-Imshausen, 24.01.2022

gez. Gundlach
Ortsvorsteherin

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß § 8 Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekannt gemacht.

Bebra, 24.01.2022

gez. Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Solz

Am Montag, 24.01.2022, findet um 18:30 Uhr eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates im Dorfgemeinschaftshaus in Solz statt.

Tagesordnung 

  1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der form- und fristgerechten Einladung, sowie der Beschlussfähigkeit des Ortsbeirates.
  2. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 03.08.2021
  3. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan des Abwasserbetriebes für das Jahr 2022
  4. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan des Bäderbetriebes für das Jahr 2022
  5. Grundstücksangelegenheiten
  6. Informationen und Verschiedenes

Aufgrund der aktuellen Lage, weise ich schon jetzt darauf hin, dass vorgesehene Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen wie die 3 G Regel sowie Abstands-  und Hygienevorschriften einzuhalten sind.

Solz, 17.01.2022

Claus
Ortsvorsteher

Die vorstehende amtliche Bekanntmachung wird hiermit gemäß § 8 der Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekanntgemacht.

Bebra, 18.01.2022

gez. Hanf
Erster Stadtrat


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Weiterode
 

Am Mittwoch, 09.02.2022 findet um 19:00 Uhr im Vereinsheim des Obst- und Gartenbauvereins Weiterode eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Weiterode statt.

Info: Es sind die aktuell geltenden Abstands- und Hygienevorschriften einzuhalten.

Tagesordnung

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit des Ortsbeirates
3. Genehmigung der Niederschrift vom 13.07.2021
4. Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2022
5. Sachstand zum Hochwasserschutz Weiterode
6. Sachstand Friedhof Weiterode und neue Friedhofskommission
7. Sachstand IKEK Projekt Weiterode
8. Bekanntgabe, Mitteilungen und Termine
9. Verschiedenes

Bebra, 13.01.2022

gez. Andreas Nölke
Ortsvorsteher

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird hiermit gemäß § 8 der Hauptsatzung der Stadt Bebra bekanntgemacht.

Bebra, 17.01.2022

gez. Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Gilfershausen

Am Freitag, 21.01.2022, 20.00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus die öffentliche Sitzung des Ortsbeirates des Stadtteiles Gilfershausen statt.

Tagesordnung

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit des Ortsbeirates
  3. Genehmigung der Niederschrift vom 02.09.2021
  4. Neuwahl des Ortsvorstehers und stellvertretenden Ortsvorstehers
  5. Information über den aktuellen Planungsstand der Sanierung der Braunhäuser Straße
  6. Beratung und Beschluss zum Entwurf des Wirtschaftsplanes des Abwasserbetriebes der Stadt Bebra für das Wirtschaftsjahr 2022
  7. Beratung und Beschluss zum Entwurf des Wirtschaftsplanes des Bäderbetriebes der Stadt Bebra für das Wirtschaftsjahr 2022
  8. Verschiedenes

Aufgrund der Corona-Pandemie sind die am Sitzungstag geltenden Abstands- und Hygienevorschriften einzuhalten.

Gilfershausen, 12.01.2022

gez. Holzhauer
Ortsvorsteher

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß § 8 der Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekanntgemacht.

Bebra, 12.01.2022

gez. Hanf
Erster Stadtrat


Amtliche Bekanntmachung

Ortsbeiratssitzung Lüdersdorf


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Blankenheim

Am Freitag, 21.01.2022 findet um 19:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Blankenheim eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates des Stadtteiles Blankenheim statt.

Tagesordnung

1) Eröffnung und Begrüßung

2) Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit

3) Genehmigung der Niederschrift vom 07.07.2021

4) Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan des Abwasserbetriebes der Stadt Bebra für das Jahr 2022

5) Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan des Bäderbetriebes der Stadt Bebra für das Jahr 2022

6) Verschiedenes

PS: Es gelten die aktuellen besonderen Hygiene- und Abstandsregelungen.

Bebra-Blankenheim, 11.01.2022

gez. Sippel
Ortsvorsteher

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß § 8 der Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekanntgemacht.

Bebra, 11.01.2022

gez. Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Rautenhausen

Am Freitag, 14.01.2022 findet um 19:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Rautenhausen eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Rautenhausen statt.

Info: Es sind die aktuell geltenden Abstands- und Hygienevorschriften einzuhalten.

Tagesordnung

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie der Beschlussfähigkeit des Ortsbeirates
3. Genehmigung der Niederschrift vom 25.06.2021
4. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des Wirtschaftsplanes des Abwasserbetriebes der Stadt Bebra für das Wirtschaftsjahr 2022
5. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des Wirtschaftsplanes des Bäderbetriebes der Stadt Bebra für das Wirtschaftsjahr 2022
6. Sonstiges

Rautenhausen, 04.01.2022

gez. Siegel
Ortsvorsteherin

Vorstehende amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra wird gemäß Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekannt gemacht.

Bebra, 04.01.2022

gez.    Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra

Angliederungsgenossenschaft „Leimbachswiesen und Bornwiesen“ in Bebra- Lüdersdorf

Einladung zur Versammlung der Angliederungsgenossenschaft „Leimbachswiesen und Bornwiesen“

Hiermit lade ich alle Mitglieder der Angliederungsgenossenschaft „Leimbachswiesen und Bornwiesen“ gemäß § 5 der Satzung der Angliederungsgenossenschaft „Leimbachswiesen und Bornwiesen“vom 07.10.2005 zu einer Versammlung am Freitag, den 17. Dezember 2021 um 14:45 Uhr in die Kulturstätte (ehem. Kindergarten) in Bebra- Breitenbach, Fuhrmannweg 20, 36179 Bebra- Breitenbach ein.

Tagesordnung

  1. Begrüßung und Eröffnung durch den Jagdvorsteher
  2. Feststellung der fristgerechten Ladung und Beschlussfähigkeit
  3. Abstimmung für gemeinsame weitere Versammlung mit der Jagdgenossenschaft Breitenbach- Lüdersdorf
  4. Verschiedenes

Fragen zum Jagdgenossenschaftskataster können bis zum 12. Dezember 2021 beim Jagdvorsteher Klaus Wittich, Forstr. 14, 36179 Bebra- Lüdersdorf telefonisch gestellt und beantwortet werden. Während dieser Zeit können Berichtigungen des Jagdgenossenschaftskatasters schriftlich beantragt werden. Die Mitgliedschaft zur Angliederungsgenossenschaft endet mit dem Verlust des Grundeigentums. Eigentumsänderungen hat der Grundeigentümer dem Jagdvorsteher mitzuteilen und nachzuweisen. Eigentumsveränderungen sind beim Jagdvorsteher bis zum 10. Dezember 2021 anzuzeigen.

In diesem Zusammenhang weise ich noch darauf hin, dass gemäß § 7 der Satzung jeder Genosse sich durch seinen Ehegatten, Verwandte gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte Person oder einen derselben Angliederungsgenossenschaft angehörenden Genossen mit  schriftlicher Vollmacht vertreten lassen kann. Ein Bevollmächtigter darf nicht mehr als drei Jagdgenossen vertreten.

Die Versammlung findet im offenen Raum unter den zu dieser Zeit gültigen Corona- Schutzmaßregelungen statt. Es steht keine Bestuhlung oder sonstiges zur Verfügung.

Bebra, 30.11.2021

gez. Wittich, Jagdvorsteher

Bebra, 30.11.2021

Der Magistrat der Stadt Bebra

gez. Knoche, Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Jagdgenossenschaft Bebra- Breitenbach/ Lüdersdorf

Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Bebra- Breitenbach/ Lüdersdorf

Hiermit lade ich alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Bebra-Breitenbach/ Lüdersdorf gemäß § 5 der Satzung der Jagdgenossenschaft Bebra- Breitenbach/ Lüdersdorf vom 06.12.72 zu einer Versammlung am Freitag, den 17. Dezember 2021 um 15:00 Uhr in die Kulturstätte (ehem. Kindergarten) in Bebra- Breitenbach, Fuhrmannweg 20, 36179 Bebra- Breitenbach ein.

Tagesordnung

  1. Begrüßung und Eröffnung durch den Jagdvorsteher
  2. Feststellung der fristgerechten Ladung und Beschlussfähigkeit
  3. Verlesung des Protokolls
  4. Bericht des Jagdvorstehers
  5. Kassenbericht des Rechnungsjahr 2020/2021
  6. Bericht der Kassenprüfer und Antrag auf Entlastung des Gesamtvorstandes
  7. Neuwahl eines Kassenprüfers
  8. Verschiedenes

Anträge können bis drei Tage vor der Versammlung bei dem Jagdvorsteher schriftlich eingereicht  werden. Die Genossenschaftsversammlung ist beschlussfähig, wenn sie satzungsgemäß einberufen wurde. Die Größe des Jagdbezirks Bebra- Breitenbach/ Lüdersdorf wird mit 580 ha festgestellt. Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft endet mit dem Verlust des Grundeigentums. Eigentumsveränderungen hat der Grundstückseigentümer nachzuweisen. Fragen zum Jagdgenossenschaftskataster können bis zum 12. Dezember 2021 beim Jagdvorsteher Markus Ritter, Hof Mischels, 36179 Bebra- Breitenbach, telefonisch gestellt und beantwortet werden. Eigentumsveränderungen sind beim Jagdvorsteher bis zum 10. Dezember 2021 anzuzeigen.

In diesem Zusammenhang weise ich noch darauf hin, dass gemäß § 7 der Jagdgenossenschaft Bebra- Breitenbach/ Lüdersdorf jeder Jagdgenosse sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen anderen Jagdgenossen oder einen volljährigen Verwandten ersten Grades ausüben lassen kann. Ein Bevollmächtigter darf nicht mehr als drei Jagdgenossen vertreten. Sollte ein Jagdgenossenschaftsmitglied nicht an der Versammlung teilnehmen können, wird er gebeten, einen Bevollmächtigten zu entsenden.

Die Versammlung findet offenen Raum unter den zu dieser Zeit gültigen Corona- Schutzmaßregelungen statt. Es steht keine Bestuhlung oder sonstiges zur Verfügung.

Bebra-Breitenbach, 30.11.2021

gez. Ritter, Jagdvorsteher

Bebra, 30.11.2021

Der Magistrat der Stadt Bebra

gez. Knoche, Bürgermeister


 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Braunhausen

Am Freitag, 03.12.2021, 20:00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Braunhausen eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Braunhausen statt.

Tagesordnung

1.   Eröffnung und Begrüßung
2.   Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit des Ortsbeirates
3.   Genehmigung der Niederschrift vom 14.09.2021
4.   Beratung zum Wirtschaftsplan des Abwasserbetriebes der Stadt Bebra
5.   Beratung zum Wirtschaftsplan des Bäderbetriebes der Stadt Bebra
6.   Aktuelles/Sonstiges

Bebra-Braunhausen, 22.11.2021

Mit freundlichen Grüßen

gez. Hans-Georg Blackert
Ortsvorsteher

Bitte beachten: Es sind die aktuell geltenden Abstands- und Hygienevorschriften einzuhalten!

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß § 8 der Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekanntgemacht.

Bebra, 22.11.2021

gez. Knoche, Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Iba

Am Freitag, 03.12.2021, findet um 19:00 Uhr im Sporthaus im Kalkes, Iba, eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates des Stadtteiles Iba statt.

Tagesordnung

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift vom 20.07.2021
4. Aktueller Statusbericht Ausbau „Machtloser Weg“
5. Verkehrsführung Am Burggarten („Kirchberg“)
6. Aktueller Statusbericht Zuwegung Friedhof
7. Aktueller Statusbericht Radweg Weiterode-Iba
8. Bürgeranliegen
9. Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf des Wirtschaftsplanes des Abwasserbetriebes der Stadt Bebra für das Wirtschaftsjahr 2022
10. Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf des Wirtschaftsplanes des Bänderbetriebes der Stadt Bebra für das Wirtschaftsjahr 2022
11. Termine 2022
12. Offene Punkte aus den letzten Protokollen
13. Verschiedenes

Im Zusammenhang mit den Beschränkungen und Auflagen zur Bekämpfung der Corona-Covid-19-Pandemie bitte ich um Beachtung und Einhaltung der am Sitzungstag aktuell gültigen Bestimmungen.

Iba, 21.11.2021

gez. Roland Soldan
Ortsvorsteher

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß § 7 Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekanntgemacht.

Bebra, 23.11.2021

gez. Knoche
Bürgermeister


 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Imshausen

Sitzung Ortsbeirat Imshausen


Hinweisbekanntmachung

Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)
- Flurbereinigungsbehörde -
Hans-Scholl-Straße 6
34576 Homberg (Efze)
Telefon:  +49(5681)7704-0        
Fax:     +49(5681)7704-2101
E-Mail:  info.afb-homberg@hvbg.hessen.de 

 

Gz.: 22.1-HR-05-20-49-01-B-0006#002

Flurbereinigungsverfahren Bebra-Asmushausen
Verfahrens.-Nr.:
VF 2049 

Öffentliche Bekanntmachung
Ausführungsanordnung

I.       Im vereinfachtenFlurbereinigungsverfahren

Dorfinnenentwicklung Bebra-Asmushausen - VF 2049 -
Landkreis Hersfeld-Rotenburg

wird gemäß § 61 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der derzeit geltenden Fassung die Ausführung des Flurbereinigungsplanes angeordnet.

Die rechtlichen Wirkungen des Flurbereinigungsplanes treten am

21. Dezember 2021

in Kraft.

Zu diesem Zeitpunkt tritt der im Flurbereinigungsplan vorgesehene neue Rechtszustand an die Stelle des bisherigen.

Die Teilnehmer werden zu diesem Zeitpunkt Eigentümer der ihnen durch den Flurbereinigungsplan zugewiesenen neuen Grundstücke.
Rechtswirksame Verfügungen können von diesem Zeitpunkt an nur noch über die neuen Grundstücke getroffen werden.

Gründe
Der Flurbereinigungsplan ist unanfechtbar. Die rechtlichen Voraussetzungen für den Erlass der Ausführungsanordnung gemäß § 61 FlurbG liegen vor.

Gegen den Flurbereinigungsplan sind keine Widersprüche erhoben worden.

Durch die Ausführungsanordnung soll das grundbuchmäßige Eigentum in Übereinstimmung mit dem Flurbereinigungsplan gebracht werden, damit die vorhandene Rechtsunsicherheit für die Beteiligten im Zusammenhang mit allen anhängigen Grundstücksverkehrsvorgängen und allen flächenbezogenen Investitions- und Fördervorhaben beseitigt wird.

II.      Die sofortige Vollziehung dieser Ausführungsanordnung wird hiermit gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 der Verwaltungsgerichtsordnung vom 19. März 1991 - BGBl. I S. 686 - in der derzeit gültigen Fassung unter Aufhebung der aufschiebenden Wirkung von Widersprüchen angeordnet. 

Gründe
Gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom
19. März 1991 - BGBl. I S. 686 – in der derzeit gültigen Fassung – wird die sofortige Vollziehung dieser Ausführungsanordnung angeordnet. Damit entfällt die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist im öffentlichen Interesse geboten, damit die Berichtigung der öffentlichen Bücher nicht verzögert wird. Die zügige Darstellung des Eigentumsüberganges in den öffentlichen Büchern ist im Interesse der Beteiligten geboten, um Rechtsunsicherheit hinsichtlich des Grundstücksverkehrs zu minimieren. 

Rechtsmittelbelehrung zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung
Nach § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung kann auf Antrag der Hessische Verwaltungsgerichtshof - Flurbereinigungsgericht -, Goethestraße 41 + 43, 34119 Kassel, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs ganz oder teilweise wiederherstellen. Dieser Antrag ist schriftlich zu stellen oder zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. 

Bekanntmachung
Die Ausführungsanordnung wird in der Flurbereinigungsgemeinde Stadt Bebra öffentlich bekannt gemacht.

Darüber hinaus ist diese Ausführungsanordnung im Internet unter www.hvbg.hessen.de/VF2049 abrufbar.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Ausführungsanordnung kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze), - Flurbereinigungsbehörde -, Hans-Scholl-Straße 6, 34576 Homberg (Efze), erhoben werden.

Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, - Obere Flurbereinigungsbehörde -, Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden erhoben wird.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Der Lauf der Frist beginnt am 1. Tag der Öffentlichen Bekanntmachung.

Datenschutz
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

Homberg (Efze), den 04.11.2021

gez.                                                             LS

Braun, Verfahrensleiter

2021-11-12


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra

Angliederungsgenossenschaft „Nausisgrund“ im Gemeindebezirk Weiterode „Enklave Ronshausen“

Einladung zur Genossenschaftsversammlung am Freitag, 19.11.2021

Hiermit lade ich alle Mitglieder der Angliederungsgenossenschaft Nausisgrund gem. § 7 der Satzung der Angliederungsgenossenschaft vom 25.03.2011 zu einer Genossenschaftsversammlung für Freitag, 19. November 2021,um 19.00 Uhr, in die „Gaststätte am Rathaus“, Inh. Marcel Schade, 36217 Ronshausen, ein.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung durch den Jagdvorsteher
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  3. Bericht des Jagdvorstehers über die Jagdpacht 2019/2020 und 2020/2021
  4. Kassenbericht und Entlastung des Vorstandes
  5. Verwendung des Jagdpachterlöses      
  6. Verschiedenes

Ich weise darauf hin, dass die Versammlung gem. § 7 (2) der Satzung der Angliederungsgenossenschaft dann beschlussfähig ist, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde, ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Angliederungsgenossen.

Die zu diesem Zeitpunkt der Versammlung geltenden Corona-Schutzvorschriften sind zu beachten. Vorsorglich wird darum gebeten, zur Versammlung eine FFP2-Schutzmaske bzw. eine OP-Schutzmaske und einen eigenen Kugelschreiber mitzubringen.

Bebra, 01.11.2021

gez. Heinrich Möller

Heinrich Möller,
Jagdvorsteher

Bebra, 01.11.2021

Magistrat der Stadt Bebra

gez. Knoche
Knoche, Bürgermeister


 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra 

Einschränkung des Räum- und Winterdienstes im Stadtgebiet 

Der Magistrat der Stadt Bebra weist darauf hin, dass auch in der kommenden Wintersaison der Räum- und Streudienst an den Fahrbahnen der Stadtstraßen im Bereich der Kernstadt und den Stadtteilen nur eingeschränkt durchgeführt wird.

Es werden nur noch stark gefährdete Straßenabschnitte und Einmündungsbereiche geräumt bzw. gestreut. Nähere Auskünfte sind beim städtischen Bauhof Bebra zu erfragen. (Tel.: 06622-501170). Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die Fahrweise der jeweiligen winterlichen Straßensituation entsprechend anzupassen.

Weiterhin wird vor den Gefahren bei Betreten der Eisfläche gewarnt. Die Eltern werden daher gebeten, ihre Kinder wiederholt auf diese Gefahrenpunkte aufmerksam zu machen.

Außerdem werden Grundstückseigentümer oder Besitzer von Grundstücken (Verpflichtete) darauf hingewiesen, dass diese bei Schneefall und Straßenglätte die Gehwege und Überwege vor ihren Grundstücken in einer solchen Breite von Schnee und Eis zu räumen haben, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. Soweit in Fußgängerzonen (Zeichen 242 StVO) und in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5m Breite entlang der Grundstücksgrenze, der von den Verpflichteten zu beräumen ist. Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind sowohl die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, als auch die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zur Schnee- und Eisräumung des Gehweges verpflichtet. In Jahren mit gerader Endziffer sind die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, in Jahren mit ungerader Endziffer die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zur Beräumung verpflichtet.

Die vom Schnee geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Der später Räumende muss sich insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargrundstücken bzw. Überwegrichtung vom gegenüberliegenden Grundstück anpassen. Eine Ablagerung von Schneemassen in öffentlichen Bereichen (insbesondere auf Fahrbahnen) ist untersagt.

Bebra, 27.10.2021

gez. Knoche
Bürgermeister


 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Jagdgenossenschaft Bebra 

Am Freitag, 08.10.2021 fand eine Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Bebra statt. Über den wesentlichen Verlauf dieser Versammlung und über die gefassten Beschlüsse wurde eine Niederschrift gefertigt.

 Diese Niederschrift liegt gemäß § 9 Abs. 3 der Satzung zwei Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Geschäftszimmer des Jagdvorstehers Helmut Rehwald, Im Bilder 26, 36179 Bebra, zur Einsichtnahme aus.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass u. a. der Beschluss gefasst wurde, dass der Reinertrag aus der Jagdnutzung des Jahres 2018/2019 nicht ausgezahlt wird.

Bebra, 15.10.2021

gez. Helmut Rehwald
Jagdvorsteher

Vorstehende amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra wird gemäß § 8 der Hauptsatzung der Stadt Bebra in der derzeitig geltenden Fassung veröffentlicht.

Bebra, 18.10.2021

Magistrat der Stadt Bebra

gez. Knoche
Bürgermeister


Tag der Heimatpflege im Stadtteil Lüdersdorf am Samstag, 16.10.2021 

Am Samstag, 16.10.2021, ab 8:30 Uhr, wird im Bebraer Stadtteil Lüdersdorf der Tag der Heimatpflege stattfinden.

Treffpunkt für alle interessierten und motivierten Helfer*innen ist vor der Lüdertalhalle. Es wäre gut, wenn kleine Gerätschaften wie Hacke, Schippe, Heckenschere mitgebracht werden.

Im Anschluss wird es Getränke und einen Imbiss für alle fleißigen Helfer*innen geben.

Bebra-Lüdersdorf, 13.10.2021

Gez. Lindemann, Ortsvorsteher


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra

Die Stadt Bebra sucht Tannenbäume für die Weihnachtsbeleuchtung
im Bereich der Kernstadt und den Stadtteilen

Für die Gestaltung der diesjährigen Weihnachtsbeleuchtung in der Kernstadt und den Stadtteilen werden von der Verwaltung Tannenbäume in verschiedenen Größen benötigt.

Sofern Bürger der Stadt oder der Stadtteile im Bereich der Vorgärten oder an anderen gut erreichbaren Stellen kostenlos Tannenbäume für die diesjährige Ausschmückung der Weihnachtsbeleuchtung zur Verfügung stellen möchten, werden diese gebeten sich baldmöglichst mit dem Bauhof der Stadt Bebra unter der Telefon-Nr. (0 66 22) 501 170 in Verbindung zu setzen. Die Bäume werden dann umgehend von einem städtischen Mitarbeiter in Augenschein genommen, ob diese für die Weihnachtsbeleuchtung geeignet sind und mit den städtischen Geräten verladen und transportiert werden können. Sofern dies der Fall ist, werden die Bäume dann Anfang/Mitte November, nach vorheriger Absprache mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer, kostenlos gefällt und abgefahren. Auch eventuelle, vorübergehende Straßensperrungen und der gleichen werden von der Stadt Bebra rechtzeitig vorher bei der Fachbehörde beantragt.

In diesem Zusammenhang möchte sich die Stadt Bebra auch recht herzlich für die in den vergangenen Jahren gespendeten Bäume bedanken. Da ohne diese unentgeltlichen Spenden nicht so viele Bäume im Stadtgebiet aufgestellt werden könnten.

Gleichzeitig bittet die Stadt Bebra auch bei den Spendern um Verständnis, wenn wir die angebotenen Bäume nicht verwenden können, da die Kosten für das Fällen in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen würden.

Bebra, 12.10.2021

gez. Knoche
Bürgermeister


Tag der Heimatpflege in Bebra 2021

Seit nunmehr 26 Jahren findet im Bereich der Stadt Bebra und den Ortsteilen der Tag der Heimatpflege statt.

Als sehr erfreulich ist anzusehen, dass immer mehr Jugendliche sowie Eltern mit Kindern an diesen Aktionen teilnehmen. Dies beweist auch, dass die Bürgerinnen und Bürger zu ihrer Stadt/Orten stehen.

Hinzu kommt noch, dass Bürgerinnen, Bürger, Vereine und Verbände auch über den Tag der Heimatpflege hinaus ganzjährlich die Pflege und Unterhaltung von öffentliche Einrichtungen, Grünflächen und Plätzen übernehmen.

Hier einige Stichpunkte zu den Aktionen am Tag der Heimatpfleg: 

Auch in diesem Jahr ist es Im Stadtgebiet vorgesehen verschiedene Pflege- und Unterhaltungsarbeiten in Form von Abfallsammlungen, Grün- und Gehölzschnittarbeiten, Reinigungsarbeiten, Malerarbeiten, Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten, Erneuerung und Verschönerung von Grün- bzw. Parkanlagen und vieles mehr gemeinsam mit engagierten Bürgern und Vereinen durchzuführen. 

Zu der Kernstadt Bebra: 

Treffpunkt ist am 30.10.2021 ab 08:30Uhr an nachfolgend aufgeführten Aktionsorten

  1. „August-Wilhelm-Mende-Park“
  2. „Freizeitgelände Großer Baggersee/Fuldaaue“
  3. „Parkanlage Altenwohnheim“
  4. „Schutzhütte Neumannsruh“
  5. „Kinderspielplatz Im Göttinger Bogen“
  6. „Kinderspielplatz Lessingstraße“
  7. „Funparkgelände und Freizeitgelände sowie Jugendzentrum im Bereich der Brüder-Grimm-Gesamtschule“
  8. „Bebrabach I, von der Augsut-Wilhelm-Anlage in Richtung Rautenhausen
  9. „Ehrenmal an der Kirche“
  10. „Sportplatzgelände Bebra“
  11. „Schmalspuranlage im Bereich des Wasserturmes“
  12. „Segelclubgelände Bebra“ 

Darüber hinaus können nach Absprache gerne weitere Aktionen an öffentlichen Einrichtungen stattfinden.

Zu den Ortsteilen Bebras: 

Die Arbeiten sind die gleichen wie auch im Stadtgebiet und werden vor Ort durch die Ortsvorsteher/innen in Absprache mit den Teilnehmern koordiniert.

Die Termine und Treffpunkte gliedern sich für die Ortsteile wie folgt: 

16.10.2021
Lüdersdorf              Treffpunkt um 08:30 Uhr an der Mehrzweckhalle Lüdersdorf

30.10.2021
Rautenhausen          Treffpunkt um 09:00Uhr am Dorfgemeinschaftshaus Rautenhausen

06.11.2021
Asmushausen      Treffpunkt um 09:00Uhr am Feuerwehrgerätehaus Asmushausen
Blankenheim        Treffpunkt um 09:00Uhr am Dorfgemeinschaftshaus Blankenheim
Gilfershausen       Treffpunkt um 08:45Uhr am Dorfgemeinschaftshaus Gilfershausen
Imshausen            Treffpunkt um 09:00Uhr am Dorfgemeinschaftshaus Imshausen
Solz                      Treffpunkt um 09:00Uhr am Dorfgemeinschaftshaus Solz
Iba                        Treffpunkt um 09:00Uhr am Feuerwehrgerätehaus Iba

13.11.2021
Breitenbach             Treffpunkt um 09:00 Uhr am Feuerwehrgerätehaus Breitenbach
Braunhausen           Treffpunkt um 08:30 Uhr am Feuerwehrgerätehaus Braunhausen

Die Stadt Bebra lädt alle interessierten Bürgerinnen, Bürger und Vereine zu den Veranstaltungen recht herzlich ein und bittet um zahlreiches Erscheinen.

Sofern interessierte Bürger/innen bzw. Vereine noch Anregungen zum „Tag der Heimatpflege“ haben, werden diese gebeten, sich baldmöglichst bei der Stadt Bebra zu melden.

Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Reinhardt (06622/501-148) oder Frau Küster (06622/501-145) vom Bau- u. Planungsamt gerne zur Verfügung.
Darüber hinaus sind wir auch über die E-Mail Adresse bauamt@bebra.de erreichbar.

Im Anschluss an die Arbeiten in den oben genannten Bereichen ist für die Helferinnen und Helfer ein kleiner Imbiss vorgesehen.


Amtliche Bekanntmachung

Sperrung von öffentlichen Ortsverbindungswegen
Bewegungsjagd am 09.11.2021 und 24.11.2021

Das Forstamt Bad Hersfeld führt am 09.11.021 und 24.11.2021 im Revier Meckbach und Ziebach eine große Bewegungsjagd mit Stöberhunden durch. Da es bei derartigen Jagden vorkommen kann, dass sowohl Wild als auch Hunde plötzlich und unvermittelt die Wege überqueren müssen, werden am genannten Tage aus Sicherheitsgründen folgende Ortsverbindungswege in der Zeit von 09.30 Uhr bis 15.00 Uhr voll gesperrt werden:

Friedewald Richtung Sechs-Buchen
Meckbach Richtung Sechs-Buchen
Weiterode Richtung Sechs-Buchen
Gut Faßdorf Richtung Sechs-Buchen

Die Sperrungen erfolgen ab Waldeingang.

Die Straßenverkehrsbehörde Bebra bittet die Verkehrsteilnehmer um Verständnis.

Bebra, 04.10.2021

Der Bürgermeister der Stadt Bebra
  -als Straßenverkehrsbehörde-

gez. Knoche
Bürgermeister


 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Genossenschaftsversammlung 

Am 17.September 2021 fand eine Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Bebra-Weiterode im Vereinsheim des Obst-und  Gartenbauverein in Bebra-Weiterode statt.

Über den wesentlichen Verlauf dieser Versammlung und über die gefassten Beschlüsse wurde eine Niederschrift angefertigt. Diese Niederschrift liegt gem. § 9 der z. Zt. gültigen Satzung, ab Veröffentlichung in der Presse, 14 Tage beim Jagdvorsteher Gerd Koch, Oststr. 128, 36179 Bebra-Weiterode zur Einsichtnahme aus.

Bebra, 01.10.2021

Gerd Koch
Jagdvorsteher

Bebra, 01.10.2021

Der Magistrat der Stadt Bebra

gez. Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung

Hauptsatzung der Stadt Bebra


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Jagdgenossenschaft Bebra

Jagdgenossenschaft Bebra

Alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Bebra lade ich hiermit gem. § 5 der Satzung der Jagdgenossenschaft Bebra vom 29.03.2001 zur Genossenschaftsversammlung am Freitag, 08.10.2021 um 19:00 Uhr in die Gaststätte “Unlimited Bebra“, Bahnhofstr. 1, 36179 Bebra, ein.

Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung durch den Jagdvorsteher
2. Bericht des Jagdvorstehers über die Jagdjahre 2019/2020 und 2020/2021
3. Kassenbericht, Bericht der Kassenprüfung und Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers für das Rechnungsjahr 2019/2020
4. Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages aus der Jagdnutzung des Rechnungsjahres 2019/2020
5. Kassenbericht, Bericht der Kassenprüfung und Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers für das Rechnungsjahr 2020/2021 
6. Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages aus der Jagdnutzung des Rechnungsjahres 2020/2021
7. Neuwahl des Jagdvorstandes und des Jagdgenossenschaftsausschusses
8. Bericht des Jagdpächters
9. Verschiedenes

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Jagdgenossenschaftsversammlung gem. § 6 der Satzung beschlussfähig ist, wenn sie satzungsgemäß einberufen wurde.

Der Genossenschaft gehören alle Grundstückseigentümer des Jagdbezirks Bebra nach Maßgabe des Genossenschaftskatasters an. Eigentumsänderungen hat der Grundeigentümer gem. § 2 Abs. 4 dem Jagdvorstand mitzuteilen und nachzuweisen. Die Mitgliedschaft zur Genossenschaft endet mit dem Verlust des Grundeigentums.

In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass gem. § 7 Abs. 3 der Satzung jeder Genosse sich durch ein Kind, seinen Ehegatten, einen Elternteil, eine in seinem Dienst ständig beschäftigte Person oder einen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden anderen Genossen mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen kann, sofern diese voll geschäftsfähig sind.
Ein Bevollmächtigter darf nicht mehr als drei Jagdgenossen vertreten.

Die zum Zeitpunkt der Versammlung geltenden Corona-Schutzvorschriften sind zu beachten. Vorsorglich wird darum gebeten, eine FFP2- oder OP-Schutzmaske und einen eigenen Kugelschreiber zur Versammlung mitzubringen.

Bebra, 20.09.2021

gez. Helmut Rehwald
Jagdvorsteher

Bebra, 20.09.2021

Magistrat der Stadt Bebra

gez. Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Imshausen

Am Montag, 04.10.2021, 19:00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Imshausen eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Imshausen statt.

Tagesordnung

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 12.07.2021
3. Tag der Heimatpflege
4. Verschiedenes / Aktuelles

Bebra-Imshausen, 16.09.2021

gez. Gundlach
Ortsvorsteherin

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß § 7 Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekannt gemacht.

Bebra, 16.09.2021

gez. Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Maßnahmen nach der Schädlingsbekämpfungsverordnung
-Rattenbekämpfung-

Vom 27.09.2021 bis 08.11.2021 wird eine gezielte Rattenbekämpfungsmaßnahme beschränkt auf das Gelände Am Anger (Spielplatz, Bachlauf und Kanalisation) in Bebra und im Bereich des Baulaufes der Iba in Bebra-Iba durchgeführt.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass während der Aktion Hunde an der Leine zu führen und Katzen unter Aufsicht zu halten sind. Kinder sollten entsprechend unterrichtet werden.

Bebra, 09.09.2021

gez. Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Jagdgenossenschaft Bebra-Gilfershausen

Öffentliche Auslegung der Niederschrift über die Genossenschaftssitzung der Jagdgenossenschaft Bebra-Gilfershausen sowie den Beschluss über die Auszahlung/Nichtauszahlung des Reinertrages 

Am Freitag, 03.09.2021, fand im Dorfgemeinschaftshaus von Bebra-Gilfershausen eine Genossenschaftsversammlung statt. Gemäß § 9 der Satzung der Jagdgenossenschaft Bebra-Gilfershausen liegt die Niederschrift über diese Versammlung vom Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung für zwei Wochen bei Jagdvorsteher Benjamin Kratzenberg, Hinterm Stein 12 in Bebra-Gilfershausen, zur Einsichtnahme der Jagdgenossen öffentlich aus.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass u. a. der Beschluss gefasst wurde, den Reinertrag aus der Jagdnutzung des Jahres 2020/2021 nicht auszuzahlen (§ 10 c i. V. m. § 15 der Satzung der Jagdgenossenschaft i. V. m. § 10 (3) Bundesjagdgesetz).

Bebra, 06.09.2021

gez. Kratzenberg
Jagdvorsteher

Bebra, 06.09.2021

Der Magistrat der Stadt Bebra

gez. Knoche
Bürgermeister


Wahl zum 20. Deutschen Bundestag

Wahlbekanntmachung, 26. September 2021


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Braunhausen

Am Dienstag, 14.09.2021, 20:00 Uhr, findet im Feuerwehrgerätehaus Braunhausen eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Braunhausen statt.

Tagesordnung

1.   Eröffnung und Begrüßung
2.   Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit des Ortsbeirates
3.   Genehmigung der Niederschrift vom 01.07.2021
4.   Nutzung des Feuerwehrgerätehauses nach Wechsel der Einsatzabteilung in die Einsatzgruppe Bebra Nord Standort Asmushausen.
5.   Stand der Massnahmen im Rahmen der Dorferneuerung (IKEK)
6.   Bekanntmachungen und Mitteilungen

Bebra-Braunhausen, 30.08.2021

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Georg Blackert
Ortsvorsteher

Bitte beachten: Es sind die aktuell geltenden Abstands- und Hygienevorschriften einzuhalten!

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß § 7 der Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekanntgemacht.

Bebra, 31.08.2021

gez. Knoche, Bürgermeister


 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Jagdgenossenschaftsversammlung 

Hiermit lade ich alle Mitglieder  des gemeinsamen Jagdbezirks Weiterode gem. § 5 Abs. 2 der Satzung  vom 17.03.2000 zur Genossenschaftsversammlung am

Freitag,17.September 2021 um 19.30 Uhr in das Obst-und Gartenbau-Vereinsheim
in Bebra-Weiterode ein.

Der Jagdgenossenschaft gehören alle Grundeigentümer an, auf deren Fläche die Jagd ausgeübt werden darf.

Tagesordnung

TOP  1            Eröffnung und Begrüßung
TOP  2            Feststellung der Beschlussfähigkeit
TOP  3            Bericht des Jagdvorstehers über die Jagdjahre 2019/2020 und 2020/2021
TOP  4            Kassenbericht, Prüfbericht des Genossenschaftsausschusses und Beschluss über die die Entlastung des Jagdvorstandes für das Jagdjahr 2019/2020
TOP  5            Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung  2019/2020
TOP  6            Kassenbericht, Prüfbericht des Genossenschaftsausschusses und Beschluss über die  Entlastung des Jagdvorstandes für das Jagdjahr 2020/2021
TOP  7            Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung  2020/2021
TOP  8            Bericht der Jagdpächter
TOP  9            Verschiedenes

Die Genossenschaftsversammlung ist beschlussfähig, wenn sie satzungsgemäß einberufen wurde.

Anträge zur Tagesordnung sind bis 10.09.2021 schriftlich beim Jagdvorsteher Gerd Koch, Oststr. 128 einzureichen.

Der Genossenschaft gehören alle Grundeigentümer des gemeinschaftlichen Jagdbezirks nach Maßgabe des Genossenschaftskatasters an.

Das Kataster liegt 2 Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zur Einsichtnahme beim Jagdvorsteher – Herrn Gerd Koch, Oststr. 128 - aus. In dieser Zeit können Berichtigungen des Genossenschaftskatasters beantragt werden.

In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass gemäß § 7 der z. Zt. gültigen Satzung jeder Jagdgenosse sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen anderen Jagdgenossen oder einen volljährigen Verwandten ersten Grades ausüben kann. Ein Bevollmächtigter darf nicht mehr als 3 Jagdgenossen vertreten.

Die Mitgliedschaft  zur Genossenschaft endet mit dem Verlust des Grundeigentums. Eigentumsänderungen hat der Grundstückseigentümer dem Vorstand mitzuteilen und mit einem Grundbuch-Auszug nachzuweisen.

Die zu diesem Zeitpunkt der Versammlung geltenden Corona-Schutzvorschriften sind zu beachten.

Vorsorglich wird darum gebeten, zur Versammlung eine FFP2-Schutzmaske bzw. eine OP-Schutzmaske und einen eigenen Kugelschreiber mitzubringen.

Bebra, 30.08.2021

Gerd Koch
Jagdvorsteher

Bebra, 30.08.2021

Der Magistrat der Stadt Bebra

gez. Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Maßnahmen nach der Schädlingsbekämpfungsverordnung
-Rattenbekämpfung-

Vom 02.09.2021 bis 30.09.2021 wird eine gezielte Rattenbekämpfungsmaßnahme beschränkt auf das Gelände des Friedhofes Bebra durchgeführt.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass während der Aktion Hunde an der Leine zu führen und Katzen unter Aufsicht zu halten sind. Kinder sollten entsprechend unterrichtet werden.

Bebra, 27.08.2021

gez. Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Jagdgenossenschaft Asmushausen-Rautenhausen

 Die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Asmushausen- Rautenhausen findet am

Sonntag, den 05.09.2021 um 10 Uhr in der Gerätehalle Asmushausen

statt.

Tagesordnung:

                        1. Begrüßung, Feststellung des Stimmrechtes und der Beschlussfähigkeit
                        2. Bericht des Vorsitzenden
                        3. Kassenbericht für das Rechnungsjahr 2019/2020
                        4. Bericht des Vorsitzenden des Jagdausschusses über die Rechnungsprüfung
                        5. Genehmigung der Jahresrechnung 2019/2020
                        6. Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages aus der Jagdnutzung2019/2020
                        7. Kassenbericht für das Rechnungsjahr 2020/2021
                        8. Bericht des Vorsitzenden des Jagdausschusses über die Rechnungsprüfung
                        9. Genehmigung der Jahresrechnung 2020/2021
                      10. Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers
                      11. Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages aus der Jagdnutzung 2020/2021
                      12. Beschlussfassung über die Verwendung der Rücklagen
                      13. Bericht der Jagdpächter
                      14. Verschiedenes

Das Jagdgenossenschaftskataster liegt bis zum 05.09.2021 zur Einsichtnahme bei dem Jagdvorsteher Helmut Claus, Raiffeisenstraße 14, Bebra- Asmushausen, aus. Während dieser Zeit können nach Terminabsprache Berichtigungen des Jagdgenossenschaftskatasters Asmushausen-Rautenhausen beantragt werden.

Der gemeinsame Jagdgenossenschaftsbezirk Asmushausen-Rautenhausen umfasst eine Fläche von 879 ha.

Die Mitgliedschaft zur Genossenschaft endet mit dem Verlust des Grundeigentums.

Eigentumsänderungen hat der Grundstückseigentümer dem Vorstand mitzuteilen und nachzuweisen.

In diesem Zusammenhang weise ich noch darauf hin, dass gemäß § 7 der Satzung der Jagdgenossenschaft Asmushausen- Rautenhausen jeder Jagdgenosse sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen anderen Jagdgenossen oder seinen volljährigen Ehegatten oder einen volljährigenVerwandten  ersten Grades ausüben kann.

Über den Verlauf der Genossenschaftsversammlung, sowie die gefassten Beschlüsse wird eine Niederschrift angefertigt.

Diese Niederschrift wird dann entsprechend § 9 der Satzung ab dem 10.10.2021 für zwei Wochen bei dem Jagdvorsteher Helmut Claus, Raiffeisenstr. 14, Bebra-Asmushausen nach Terminabsprache zur Einsicht ausliegen.

Ab 12.30Uhr gemeinsames Grillen der Jagdgenossen mit Familie.

Die zu diesem Zeitpunkt der Versammlung geltenden Corona-Schutzvorschriften sind zu beachten. Vorsorglich wird darum gebeten, zur Versammlung eine FFP2 – Schutzmaske bzw. eine OP – Maske und einen Kugelschreiber mitzubringen.

Bebra-Asmushausen, 16.08.2021

Jagdgenossenschaft Asmushausen-Rautenhausen
Claus, Jagdvorsteher

Bebra, 23.08.2021

Der Magistrat der Stadt Bebra

gez. Knoche
Bürgermeister 

 




Pressemitteilung der Stadt Bebra 

Briefwahl kann im Internet beantragt werden 

BEBRA – Die Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl werden den Wahlberechtigten in Kürze, spätestens bis zum 4. September zugestellt. Damit beginnt auch die Briefwahl. Die Stadt Bebra bietet erneut die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen im Internet zu beantragen.
Darauf weist Bürgermeister Stefan Knoche hin.

Die Stadt nutzt dafür das OLIWA-Verfahren, zu finden über einen Link der auf der Startseite der Stadt-Internetseite www.bebra.de zu finden ist.

Nach Eingabe der Daten bekommt man die Unterlagen per Post zugesandt.

Selbstverständlich ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen nach wie vor durch Zusendung bzw. Einreichung der ausgefüllten Wahlbenachrichtigung möglich. Briefwahl kann grundsätzlich unter bestimmten Voraussetzungen bis 18 Uhr am Wahltag, Sonntag 26. September 2021 beantragt werden.

Die Corona-Pandemie präge auch die Bundestagswahl sowie die Briefwahl, so Knoche weiter. Angesichts der Infektionszahlen in Bebra sei die Vermeidung von körperlicher Nähe weiterhin ein wichtiger Teil der Vorbeugung, erklärt der Bürgermeister weiter.

„Dichtes Gedränge und lange Warteschlangen vor dem Ausgabebüro der Briefwahlwahlunterlagen im Rathaus müssen vermieden werden“, führt Wahlleiterin Isabel Steinbach aus. Aus diesem Grund appelliert sie an die Wahlberechtigten, die Briefwahlunterlagen durch Übersendung der ausgefüllten Wahlbenachrichtigung an das darauf angegebene Wahlamt in Bebra oder durch den Einwurf der ausgefüllten Wahlbenachrichtigung in den Rathausbriefkasten zu beantragen. Weiterhin könnten die Briefwahlunterlagen auch per Fax oder per Mail, nicht aber telefonisch, beantragt werden. Die Wahlleiterin bittet gemeinsam mit Bürgermeister Stefan Knoche darum, dass die persönliche Abholung im Rathaus die Ausnahme bleibt. Generell solle derzeit nach wie vor alles, was nicht unbedingt persönlich vor Ort im Rathaus erledigt werden muss, auf anderem Wege erledigt werden.

„Natürlich wird niemand im Rathaus abgewiesen, wenn er dort seine Wahlunterlagen abholen möchte. Wir erwarten dann aber ein Erscheinen mit einer vollständig ausgefüllten Wahlbenachrichtigung“, sagt Steinbach abschließend. Wer es wirklich eilig hat, kann sogar sofort im Rathaus wählen.

Kontakt: Isabel Steinbach, Tel. 06622 501106 und Stefan Löffler, Tel. 06622 501139 oder per Mail: ordnungsamt@bebra.de

Bebra, 17.08.2021

gez. Steinbach
Stadtwahlleiterin


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra

1. Änderung der Satzung über die Benutzung und Unterhaltung der städtischen Feldwege der Stadt Bebra – Feldwegesatzung –

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra hat in ihrer Sitzung am 15.07.2021 die 1. Änderung der Satzung über die Benutzung und Unterhaltung der städtischen Feldwege der Stadt Bebra – Feldwegesatzung – Bebra beschlossen, die auf folgenden Rechtsgrundlagen gestützt wird:

Aufgrund der §§ 5, 7 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 und 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915).

I.
§ 4 Zweckbestimmung


Als neuer Absatz wird eingefügt:

(3) Grundsätzlich sind Feldwege gleich ob befestigt oder unbefestigt in ihrem Bestand zu erhalten. Sofern Feldwege ohne Genehmigung des Eigentümers umgenutzt worden sind, sind diese auf Grund der Bestimmungen dieser Satzung durch den Verursacher wieder herzustellen. Auch Feldwege, die aktuell nicht mehr als Zuwegung zu Grundstücken gebraucht werden, dürfen nicht verpachtet oder verkauft werden, sondern müssen im Sinne des Naturschutzes zur Erhaltung der biologischen Vielfalt (Biodiversität) als Graswege erhalten bleiben oder wieder hergestellt werden. Sofern Landwirte durch Zusammenlegung von Schlägen die Bewirtschaftungseinheiten vergrößern wollen und davon gemeindeeigene Wege betroffen sind, kann in Absprache mit dem Eigentümer, den Bewirtschaftern, der Jagdgenossenschaft und den Jagdpächtern bis auf Weiteres mit den Bewirtschaftern vereinbart werden, dass sie Flächen in mindestens gleicher Größe an geeigneten Stellen als Ausgleich für Zwecke des Naturschutzes zur Verfügung stellen. Darüber müssen schriftliche Vereinbarungen getroffen werden, die von der Unteren Naturschutzbehörde zu genehmigen sind.

§ 6 Unzulässige Handlungen

In (1) „Es ist unzulässig …“ wird nachfolgende neue Ziffer eingefügt:

10.     die nicht befestigten Seitenstreifen und Böschungen außer zur Unterhaltung zu beweiden oder zu befahren, bzw. nicht vor dem 15. Juni zu mulchen.

II.
Inkrafttreten 

(1)  Diese 1. Änderung der Feldwegesatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Ausfertigungsvermerk:

„Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.“

Bebra, 12.08.2021

Der Magistrat der Stadt Bebra

Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung

Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 26.September 2021


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra

Am 25.07.2021 fand eine Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Bebra-Braunhausen im Dorfgemeinschaftshaus Braunhausen statt.

Über den wesentlichen Verlauf der Versammlung und die gefassten Beschlüsse wurde eine Niederschrift angefertigt.
Diese Niederschrift liegt gemäß geltender Satzung ab dem 17.08.21, 14 Tage beim Jagdvorsteher Hans-Georg Blackert, Zum Käsberg 5, 36179 Bebra-Braunhausen, zur Einsichtnahme aus.

Hiermit wird darauf hingewiesen, dass auf Beschluss der Genossenschaftsversammlung der Reinertrag des Jagdpachtjahres 2019/2020 sowie der Reinertrag vom Jagdjahr 2020/2021 ausgezahlt wird.

Die Auszahlung erfolgt am  Montag 30.08.21 und am Dienstag 31.08.21 jeweils in der Zeit von 18:45 Uhr bis 20:15 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Bebra-Braunhausen.

Gemäß § 15 der Satzung verfallen Reinertragsanteile, die in den Zahlstunden nicht abgeholt werden oder binnen eines Monats, ab dieser Veröffentlichung, nach § 10 Abs.3 Satz 3 BJG schriftlich beim Jagdvorsteher geltend gemacht werden, der Genossenschaft.

Anträge zur bargeldlosen Auszahlung der Anteile am Reinertrag, müssen binnen dieser Frist dem Jagdvorsteher vorliegen. Die bargeldlose Auszahlung erfolgt unter Abzug der Überweisungskosten.

An Beauftragte werden Gelder nur gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ausgezahlt.

Bebra-Braunhausen, 11.08.2021

gez. Hans-Georg Blackert
Jagdvorsteher

Bebra, 11.08.2021

Magistrat der Stadt Bebra

gez. Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Gilfershausen

Am Donnerstag, 02.09.2021, 19:30 Uhr, findet im Multifunktionsraum des Dorfgemeinschaftshauses eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates des Stadtteiles Gilfershausen statt. Diese Sitzung wird unter den geltenden Corona-Regeln mit Mundschutz und Abstand durchgeführt.

Tagesordnung

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit des Ortsbeirates
  3. Genehmigung der Niederschrift vom 29.06.2021
  4. Vorstellung des neues Konzeptes unserer Quincunx Wanderwege
  5. Information über die Erweiterung des Steinbruchs in Braunhausen durch die Firma B.
  6. Information zum IKEKProjekt „Barrierefreier Zugang Dorfgemeinschaftshaus Gilferhausen“
  7. Bekanntmachungen und Mitteilungen

Gilfershausen, 01.08.2021

gez. Nieborowsky
Ortsvorsteher

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß § 7 der Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekanntgemacht.

Bebra, 09.08.2021

gez. Knoche
Bürgermeister


 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Jagdgenossenschaft Bebra-Iba

Das Protokoll der Jagdgenossenschaftsversammlung vom 02.07.2021 liegt gemäß § 9 der Satzung ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung für die Jagdgenossen zwei Wochen zur Einsichtnahme beim Jagdvorsteher Holger Stöber, Schieferstraße 40, 36179 Bebra-Iba, aus.
Die Genossenschaftsversammlung hat am 02.07.2021 einen Nichtauszahlungsbeschluss über den Reinertrag des Jagdjahres 2020/2021 gefasst. Der Anspruch eines Jagdgenossen auf Auszahlung seines Reinertrages erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung des Nichtauszahlungsbeschlusses
schriftlich zu Protokoll des Jagdvorstehers Holger Stöber, Schieferstraße 40, 36179 Bebra, geltend gemacht wird. Beträge die nicht geltend gemacht werden, verfallen der Genossenschaft.

Bebra-Iba, 27.07.2021     
gez. Holger Stöber, Jagdvorsteher

Bebra, 27.07.2021

Der Magistrat der Stadt Bebra

gez. Hanf
Erster Stadtrat


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Solz

Am Dienstag, 03.08.2021 findet um 18:00 Uhr eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates im Dorfgemeinschaftshaus in Solz statt.

Tagesordnung 

  1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der form- und fristgerechten Einladung, sowie der Beschlussfähigkeit des Ortsbeirates
  2. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 18.05.2021
  3. Aktueller Stand der Umsetzung der genehmigten Haushaltsanmeldungen für das Jahr 2021
  4. Bedarfsanmeldungen für den Haushalt 2022
  5. Informationen und Verschiedenes

Solz, 26.07.2021

Claus
Ortsvorsteher

Die vorstehende amtliche Bekanntmachung wird hiermit gemäß § 7 der Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekanntgemacht.

Bebra, 26.07.2021

gez. Schill
Stadtrat

Im Anschluss an die Sitzung erfolgt eine Bürgersprechstunde, in der aktuelle Themen erörtert und Anliegen und Anregungen aufgenommen werden.


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Asmushausen

Am Freitag, 30.07.2021 um 19:00 Uhr findet im Dorfgemeinschaftshaus Asmushausen eine Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirates Asmushausen statt.

Tagesordnung

  1. Eröffnung und Begrüßung
    2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie der Beschlussfähigkeit des Ortsbeirates
    3. Genehmigung der Niederschrift vom 17.05.2021
    4. Anmeldung für Haushalt 2022
    5. Straßenbau Asmusstraße
    6. IKEK
    7. Freiwilligentag 2021
    8. Verschiedenes

Asmushausen, 22.07.2021

gez. Berge, Ortsvorsteher

Es sind die aktuell geltenden Abstands- und Hygienevorschriften einzuhalten.

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekanntgemacht.

Bebra, 22.07.2021

gez. Hanf, Erster Stadtrat


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Breitenbach

Am Donnerstag, den 29.07.2021 findet um 19:30 Uhr in der Mehrzweckhalle in Breitenbach eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates des Stadtteiles Breitenbach statt.

Tagesordnung

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift vom 12.05.2021
4. Anmeldung Haushalt 2022
5. Verschiedenes

Breitenbach, 19.07.2021

gez. Zilch, Ortsvorsteher

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird hiermit gemäß § 7 der Hauptsatzung der Stadt Bebra bekanntgemacht.

Bebra, 19.07.2021

gez. Hanf, Erster Stadtrat


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra

Bauleitplanung der Stadt Bebra;
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Nordwestlich – An der Bebra“ gemäß § 2 BauGB
hier:   Inkrafttreten gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra hat in öffentlicher Sitzung am 15. Juli 2021 den Bebauungsplan Nr. 45 „Nordwestlich – An der Bebra“ im Bereich der Kernstadt Bebra als Satzung beschlossen.

Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist die mögliche Bebauung einer Teilfläche im Außenbereich mit einem Einfamilienwohnhaus sowie einer Doppelgarage in der Gemarkung Bebra im angrenzenden Straßenbereich „An der Bebra“ auf einer Teilfläche des Flurstücks 106, welche als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist. Der angrenzende Liegenschaftsbereich ist bereits im Flächennutzungsplan als „Erweiterung gemischte Baufläche“ ausgewiesen und kann somit aus diesem entwickelt werden.

Lage und Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 45 „Nordwestlich – An der Bebra“ befindet sich in der Gemarkung Bebra, Flur 21, und umfasst einen Teil des Flurstücks im Umfeld des angrenzenden Straßenanschlusses „An der Bebra“ mit einer Gesamtfläche von 2.400 m².

 Die Lage des Plangebietes ist dem nachfolgenden Kartenausschnitt zu entnehmen.

Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 45 (ohne Maßstab)

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 der Stadt Bebra „Nordwestlich – An der Bebra“ tritt mit dieser Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung und der Zusammenfassung beim Magistrat der Stadt Bebra, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra, Zimmer 407, während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung Bebra (Montag von 8.00 bis 17.30 Uhr, Dienstag und Mittwoch jeweils von 8.00 bis 15.00 Uhr, Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr) eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Nach vorheriger Absprache sind auch andere Zeiten möglich.

Darüber hinaus wird der Bebauungsplan auch auf der Internetseite der Stadt Bebra unter: https://bebra-stadt.de/index.php/stadt-und-buerger/bauen-wohnen/bebauungsplaene einsehbar sein.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Ersatzansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Form­vorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, ein nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlicher Fehler oder nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Die öffentliche Bekanntmachung ergeht aufgrund § 7 der Hauptsatzung der Stadt Bebra in Verbindung mit § 10 Abs. 3 BauGB.

Bebra, 16. Juli 2021                                                                                  60-JM/Re

gez.
Knoche
Bürgermeister

Anlagen

1. Abwägung
2. Begründung
3. Bestand
4. Satzung
5. Geltungsbereich
6. Planung
7. Umweltbericht

2021-07-16


Pressebericht
Öffnung der Schul- und Stadtbücherei Bebra während der Sommerferien

Die Schul- und Stadtbücherei Bebra hat während der Sommerferien dienstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr an folgenden Tagen geöffnet:
20.07., 27.07., 17.08. und 24.08.2021

Wer sich über den Sommer mit Büchern eindecken möchte, der ist herzlich eingeladen, die Schul- und Stadtbücherei in der Luisenstraße 22 (Räumlichkeiten der Brüder-Grimm-Grundschule) zu besuchen.
Weitere Informationen stehen unter www.grundschule-bebra.de/buecherei zur Verfügung.


Amtliche Bekannntmachung der Stadt Bebra
Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bebra

Einladung zur gemeinsamen Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bebra

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden,

ich lade Sie gemäß § 16 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bebra zur gemeinsamen Jahreshauptversammlung für das Jahr 2021 wie folgt ein:

Freitag, 13.08.2021 um 20.00 Uhr,
in den Lokschuppen Bebra

Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Totenehrung
3. Jahresberichte
a) Stadtbrandinspektor
b) Stadtjugendfeuerwehrwart
4. Ansprache des Bürgermeisters
5. Grußworte der Gäste
6. Ehrungen
7. Verschiedenes

Aufgrund der noch aktiven Corona - Lage muss die Veranstaltung nach einem Hygienekonzept abgehalten werden. Wir weisen darauf hin, dass die aktuellen einschlägigen Abstands- und Hygienevorschriften eingehalten werden müssen.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

gez. Mike Heckroth
Stadtbrandinspektor

Bebra, 12.07.2021

Der Magistrat der Stadt Bebra

gez. Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Jagdgenossenschaft Bebra-Braunhausen

Einladung

Hiermit lade ich alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Bebra-Braunhausen zur Jahreshauptversammlung  am  Sonntag den 25.07.21 um 10.30 Uhr in das Dorfgemeinschaftshaus Braunhausen ein.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Verlesen des Protokolls der letzten Jagdgenossenschaftsversammlung
  3. Bericht des Vorstandes
  4. Kassenbericht für das Jahr 2020/2021
  5. Bericht über die Rechnungsprüfung, Entlastung von Vorstand und Kassierer
  6. Beschlussfassung über den Reinertrag aus der Jagdnutzung des Jagdpachtjahres 2020/2021
  7. Bericht des Jagdpächters
  8. Verschiedenes

Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Jagdgenosse sein Stimmrecht mittels einer schriftlichen Vollmacht auf einen anderen Jagdgenossen oder auf seinen Ehegatten oder einen volljährigen Verwandten ersten Grades übertragen kann.

Aufgrund der Vorgaben zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie, wird die Veranstaltung unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln stattfinden. Wir bitten eine medizinische Mund/-Nasenmaske bei Unterschreitung des Mindestabstands von 1,50 m sowie bei Betreten und Verlassen des Saales zu tragen. Zwecks Ausfüllen der vorgegebenen Anwesenheitsliste bitten wir jeden, einen eigenen Stift mitzubringen.
Getränke oder Imbiss werden aufgrund der geltenden Vorgaben nicht gereicht.

Bebra-Braunhausen, 04.07.21

Hans-Georg Blackert
Jagdvorsteher

Magistrat
der Stadt Bebra

Bebra, 05.07.21

Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Iba

Am Mittwoch, 20.07.2021, findet um 19:30 Uhr im Sporthaus im Kalkes, Iba, eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates des Stadtteiles Iba statt.

Tagesordnung

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie der Beschlussfähigkeit des Ortsbeirates
3. Genehmigung der Niederschrift vom 30.04.2021
4. Aktueller Status „Machtloser Weg“
5. Radfahrweg Iba-Weiterode
6. Bedarfsanmeldung für den Haushaltsplan 2022 der Stadt Bebra
7. Verschiedenes

Im Zusammenhang mit den Beschränkungen und Auflagen zur Bekämpfung der Corona-Covid-19-Pandemie bitte ich um Beachtung und Einhaltung der am Sitzungstag aktuell gültigen Bestimmungen.

Iba, 05.07.2021

gez. Roland Soldan
Ortsvorsteher

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß § 7 Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekanntgemacht.

Bebra, 05.07.2021

gez. Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Weiterode
 

Am Dienstag, den 13. Juli 2021 findet um 18:00 Uhr auf dem Sportplatz/Sporthaus Weiterode eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Weiterode statt.

Info: Es sind die aktuell geltenden Abstands- und Hygienevorschriften einzuhalten.

Tagesordnung

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit des Ortsbeirates
3. Genehmigung der Niederschrift vom 05.05.2021
4. Bedarfsanmeldung 2022 und aktuelle Situation zur Bedarfsanmeldung im Haushalt 2021 (Hochwasserschutz Stockhäuser Grund/Hessische Straße)
5. Kinderspielplatz Alleestraße – Bebrahöh‘
6. Information zur Nachfolge der Arztpraxis Dr. Malakzay
7. Verschiedenes
8. Bekanntgaben, Mitteilungen und Termine

gez. Andreas Nölke
Ortsvorsteher

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird hiermit gemäß § 7 der Hauptsatzung der Stadt Bebra bekanntgemacht.

Bebra, 01.07.2021

gez. Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Imshausen

Am Montag, 12.07.2021, 19:00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Imshausen eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Imshausen statt.

Tagesordnung

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit
3. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der form-und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit
4. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 07.05.2021
5. Haushaltsanmeldungen 2022
6. Sommerfest für die Imshäuser Dorfbewohner
7. Verschiedenes / Aktuelles

Bebra-Imshausen, 01.07.2021

gez. Gundlach
Ortsvorsteherin

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß § 7 Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekannt gemacht.

Bebra, 01.07.2021

gez. Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Lüdersdorf

Am Donnerstag, den 08.07.2021 findet um 19:30 Uhr in der Lüdertalhalle in Lüdersdorf eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Lüdersdorf statt.

Info: Es sind die aktuell geltenden Abstands- und Hygienevorschriften einzuhalten. 

Tagesordnung
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit
3. Bedarfsanmeldungen für 2022
4. Informationen und Mitteilungen

Lüdersdorf, 30.06.2021

gez. Lindemann
Ortsvorsteher

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekanntgemacht.

Bebra, 01.07.2021

gez. Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Rautenhausen

Am Freitag, 25.06.2021 findet um 19:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Rautenhausen eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Rautenhausen statt.

Info: Es sind die aktuell geltenden Abstands- und Hygienevorschriften einzuhalten.

Tagesordnung

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie der Beschlussfähigkeit des Ortsbeirates
3. Bedarfsanmeldungen
4. Verschiedenes

Rautenhausen, 21.06.2021

gez. Siegel
Ortsvorsteherin

Vorstehende amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra wird gemäß Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekannt gemacht.

Bebra, 21.06.2021

gez. Knoche
Bürgermeister


K 73 -  Ausbau der Ortsdurchfahrt Bebra/ ST Asmushausen und der anliegenden freien
            Strecken, einschließlich der Erneuerung der Stützwand ASB 4924 531/ A 

hier:  Entfallen eines Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahrens nach § 33, Abs. 1 HStrG
          Bürgerbeteiligung durch öffentliche Auslegung der Unterlagen

Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg und die Stadt Bebra beabsichtigen das obengenannte Bauvorhaben als Gemeinschaftsmaßnahme umzusetzen.

Hessen Mobil ist vom Landkreis und von der Stadt beauftragt die baurechtlichen Grundlagen durch Entfallen eines Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahrens gemäß § 33 Abs. 1 HStrG zu schaffen.

Im Zuge dieses Verfahrens ist es erforderlich eine Bürgerinformation durchzuführen. Da diese durch die Corona-Krise nicht als Veranstaltung vor Ort durchgeführt werden kann, werden die Planunterlagen im Internet auf der städtischen Plattform unter (www.bebra-stadt.de) vom 14.06.2021 bis zum 09.07.2021 veröffentlicht. Für Bürgerinnen und Bürger, die keinen Zugriff auf das Internet haben, können die Unterlagen in der Zeit vom

14.06.2021 bis einschließlich 09.07.2021

nach telefonischer Absprache bei der Stadt Bebra, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra eingesehen werden.

1.   Sollten sich durch das Vorhaben Betroffenheiten für Sie ergeben, können Sie diese bis zu 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, bis spätestens 23.07.2021 (maßgeblich ist der Eingang der Einwendung, nicht das Datum des Poststempels) bei Hessen Mobil, Schillerstraße 8, 36043 Fulda schriftlich oder zur Niederschrift geltend machen.

Für den Ausbau der Kreisstraße entstehen den Anliegern keine Kosten. Fragen, die die Umlegung der Kosten für die gemeindlichen Anlagen betreffen, sind direkt an die Stadt Bebra zu richten.

Die Erhebung in elektronischer Form (E-Mail) ist nicht möglich.

2.   Kosten, die durch die Einsichtnahme in die Planunterlagen, die Erhebung einer Einwendung oder die Bestellung eines Vertreters entstehen, werden nicht erstattet.

Hessen Mobil Fulda
Im Auftrag
gez. Wagner

Vorstehende „Amtliche Bekanntmachung“ wird gemäß § 7 der Hauptsatzung der Stadt Bebra bekannt gemacht.

Bebra, den 07.06.2021

Der Magistrat der Stadt Bebra
gez. Stefan Knoche
Bürgermeister

Unterlagen:

- Präsentation

- Lageplan 1

- Lageplan 2

- Lageplan 3


Jagdgenossenschaft Bebra-Iba
Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung

Hiermit lade ich alle Mitglieder des gemeinsamen Jagdbezirks Iba zur Jahreshauptversammlung am

Freitag, 02. Juli 2021, um 20:00 Uhr,
in den Landgasthof Däche in Iba ein. 

Wegen der Formalitäten in Bezug auf die Corona-Pandemie wird um Erscheinen ab 19:30 Uhr gebeten.

Tagesordnung:

1)       Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
2)       Grußworte
3)       Verlesen des Protokolls der letzten Jagdgenossenschaftsversammlung
4)       Bericht des am 01.04.2021 ausgeschiedenen Jagdvorstehers
5)       Bericht des am 01.04.2021 ausgeschiedenen Kassierers
6)       Prüfbericht des Genossenschaftsausschusses
          a)    Genossenschaftsregister
          b)   Niederschriften
          c)    Kassenprüfung
7)       Aussprache über die Berichte
8)       Entlastung des ausgeschiedenen Jagdvorstandes
9)       Neuwahlen des Jagdvorstandes und des Genossenschaftsausschusses
          a)    Vorsitzender
          b)   stellv. Vorsitzender
          c)    Kassenführer
          d)    Schriftführer
          e)    Wahl von 3 Mitgliedern des Genossenschaftsausschusses
          f)     Wahl von 3 stellv. Mitgliedern des Genossenschaftsausschusses
10)     Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages
11)     Bericht des Jagdpächters
12)     Aussprache über den Bericht des Jagdpächters
13)     Beschlussfassung über eine mögliche Pachtbeendigung zum 31.12 2021 oder ggf. über eine Änderung des Pachtvertrages
14)     Verschiedenes

Hinweis:
Auf Grund der geltenden Bestimmungen in Bezug auf die Corona-Pandemie ist die Innengastronomie nur mit Auflagen möglich. Um eine ordnungsgemäße und rechtskonforme Versammlung durchführen zu können, ist eine Teilnahme nur unter folgenden Bedingungen möglich:

1)    Vorlage einer tagesaktuellen Bescheinigung über einen negativen Coronatest
2)    Vorlage eines Nachweises über einen kompletten Impfschutz gegen Corona (inkl. Wartezeit von 2 Wochen nach der zweiten Impfung!)
3)    Amtliche Bescheinigung über das Genesen nach einer Corona-Infektion

Nur in Ausnahmefällen und in begrenzten Umfang kann eine Testung am Versammlungsort erfolgen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

Bebra, 09.06.2021

Der Magistrat der Stadt Bebra
als Notjagdvorstand

gez. Knoche
Bürgermeister


Kommunalwahlen am 14.03.2021 in der Stadt Bebra
Bekanntmachung über die Gültigkeit der Wahl nach § 58 Abs. 2 Kommunalwahlordnung (KWO)

Gegen die Gültigkeit der Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra und zu den 11 Ortsteilen wurden keine Einsprüche erhoben.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra hat in ihrer Sitzung am 29. April 2021 nach § 26 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes i. d. F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.05.2020 (GVBl. I S. 318) die o. g. Wahlen für gültig erklärt.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 58 Abs. 2 KWO i. V. m. § 7 der Hauptsatzung der Stadt Bebra vom 02.06.2016 öffentlich bekannt gemacht.

Bebra, 20.05.2021

gez.
Löffler
Stellv. Stadtwahlleiter 


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Solz

Am Dienstag, 18.05.2021, 18:30 Uhr findet die öffentliche konstituierende Sitzung des Ortsbeirates Solz im Dorfgemeinschaftshaus in Solz statt.

Tagesordnung

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie der Beschlussfähigkeit des Ortsbeirates
  3. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 14.12.2020
  4. Wahl des Ortsvorstehers (m/w)
  5. Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers (m/w)
  6. Wahl des Schriftführers (m/w)
  7. Wahl des stellvertretenden Schriftführers (m/w)
  8. Verschiedenes und Informationen

Solz, 11.05.2021

Claus
Ortsvorsteher

Die vorstehende amtliche Bekanntmachung wird hiermit gemäß § 7 der Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekanntgemacht.

Bebra, 12.05.2021

gez. Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Asmushausen

Am Montag, 17.05.2021 um 19:00 Uhr findet im Dorfgemeinschaftshaus Asmushausen eine Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirates Asmushausen statt.

Tagesordnung

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie der Beschlussfähigkeit des Ortsbeirates
3. Genehmigung der Niederschrift vom 10.12.2020
4. Wahl des Ortsvorstehers
5. Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers
6. Wahl des Schriftführers
7. Wahl des stellvertretenden Schriftführers
8. Verschiedenes

Asmushausen, 30.04.2021

gez. Berge, Ortsvorsteher

Es sind die aktuell geltenden Abstands- und Hygienevorschriften einzuhalten.

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekanntgemacht.

Bebra, 06.05.2021

gez. Knoche, Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra

Stadtteil Braunhausen

Einladung

Am Montag, 10.05.2021 findet um 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Bebra-Braunhausen, eine öffentliche konstituierende Sitzung des Ortsbeirates Braunhausen statt. 

Tagesordnung

1.   Eröffnung und Begrüßung
2.   Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit des Ortsbeirates
3.   Genehmigung der Niederschrift vom 01.12.2020
4.   Wahl des Ortsvorstehers
5.   Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers
6.   Wahl des Schriftführers
7.   Wahl des stellvertretenden Schriftführers
8.   Beratung und Beschlussfassung über die Zustellung von Einladungen zu Ortsbeiratssitzungen
9.   Aktuelle Informationen zur Steinbrucherweiterung "Lange Hecke"
10. Verschiedenes

Mit freundlichen Grüßen

  Jens Mohr
-Ortsvorsteher-

P.S. Aufgrund der einzuhaltenden Hygienevorschriften findet die Sitzung unter Beachtung der Abstandsregelungen (mindestens 1,5 Meter) statt. Des Weiteren besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-/Nasenschutzes. 

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß § 7 der Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekanntgemacht.

Bebra, 03.05.2021

gez. Knoche, Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Maßnahmen nach der Schädlingsbekämpfungsverordnung
-Rattenbekämpfung-

Vom 10.05.2021 bis 21.06.2021 wird eine Rattenbekämpfungsmaßnahme beschränkt auf den Bereich Bebra-Weiterode, Bachlauf Ulfe, durchgeführt.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass während der Aktion Hunde an der Leine zu führen und Katzen unter Aufsicht zu halten sind. Kinder sollten entsprechend unterrichtet werden. 

Bebra, 29.04.2021

gez. Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Breitenbach 

Am Mittwoch, den 12.05.2021 findet um 19:30 Uhr in der Mehrzweckhalle in Breitenbach eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates des Stadtteiles Breitenbach statt.

Tagesordnung

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift vom 21.01.2021
4. Verabschiedung der ausscheidenden Ortsbeiratsmitgliedern
5. Wahl des Ortsvorstehers (m/w/d)
6. Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers (m/w/d)
7. Wahl des Schriftführers (m/w/d)
8. Wahl des stellvertretenden Schriftführers (m/w/d)
9. Beratung und Beschlussfassung über die Zustellung von Einladungen zu Ortsbeiratssitzungen
10. Verschiedenes

Breitenbach, 25.04.2021

gez. Zilch, Ortsvorsteher

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird hiermit gemäß § 7 der Hauptsatzung der Stadt Bebra bekanntgemacht.

Bebra, 26.04.2021

gez. Knoche, Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Weiterode

Am Mittwoch, den 05.05.2021 findet um 19:00 Uhr im Stadtverordnetensitzungssaal/Rathaus Bebra die öffentliche konstituierende Sitzung des Ortsbeirates Weiterode statt.

Info: Es sind die aktuell geltenden Abstands- und Hygienevorschriften einzuhalten.

Tagesordnung

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit
3. Wahl des Ortsvorstehers (m/w/d)
4. Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers (m/w/d)
5. Wahl des Schriftführers (m/w/d)
6. Wahl des stellvertretenden Schriftführers (m/w/d)
7. Genehmigung der Niederschrift vom 10.03.2021
8. Beratung und Beschlussfassung über die Zustellung von Einladungen zu Ortsbeiratssitzungen
9. Schließung der Arztpraxis im OT Weiterode
10. Geburtenbaum der Jahrgänge 2019 und 2020
11. Bekanntgaben, Mitteilungen und Termine
12. Verschiedenes

gez. Andreas Nölke
Ortsvorsteher

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird hiermit gemäß § 7 der Hauptsatzung der Stadt Bebra bekanntgemacht.

Bebra, 22.04.2021

gez. Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra

12. Änderung der Rechtsverordnung über die Festsetzung der Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftdroschken im Stadtgebiet Bebra einschließlich der Stadtteile vom 21.05.1973  

Aufgrund § 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefg) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 08.08.1990 (BGBI. I S. 1690) in der zurzeit gültigen Fassung i. V. m. § 2 Ziff. 2 der Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Personenbeförderungs- gesetz vom 10.08.1997 (GVBI. S. 370) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Magistrat der Stadt Bebra beschlossen die Rechtsverordnung wie folgt zu ändern:

I. § 1 wird wie folgt angepasst:

1.   Grundgebühr:                                 von 2,90 €              auf 3,20 €
2.   Fahrpreis pro km bis km 2:           von 1,90 €              auf 2,20 €

      ab km 2                                                                               2,00 €
      (Die Schalteinheit des Fahrpreisanzeigers beträgt für jede angefahrene Zeiteinheit 0,10 €) 

3.   Wartezeit pro Stunde:                 von 26,00 €            auf 29,00 €
      (einschließlich verkehrsbedingter Wartezeiten); Die Schalteinheit des Fahrpreisanzeigers beträgt für jede angefangene Zeiteinheit 0,10 €.

       Die Pflichtwartezeit beträgt 30 Minuten.

II. Die Neufassung der Rechtsverordnung tritt sechs Wochen nach Veröffentlichung in Kraft.

Bebra, 21.04.2021
Der Magistrat der Stadt Bebra

Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Lüdersdorf

Am Donnerstag, den 06. Mai 2021 findet um 20:00 Uhr in der Lüdertalhalle in Lüdersdorf eine öffentliche konstituierende Sitzung des Ortsbeirates Lüdersdorf statt.

Info: Es sind die aktuell geltenden Abstands- und Hygienevorschriften einzuhalten. 

Tagesordnung 

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit
  3. Wahl eines Ortsvorstehers (m/w/d)
  4. Wahl eines stellvertretenden Ortsvorstehers (m/w/d)
  5. Wahl eines Schriftführers (m/w/d)
  6. Wahl eines stellvertretenden Schriftführers (m/w/d)
  7. Beratung und Beschlussfassung über die Zustellung von Einladungen zu Ortsbeiratssitzungen
  8. Bekanntgaben und Mitteilungen

Lüdersdorf, 20.04.2021

gez. Lindemann
Ortsvorsteher

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekanntgemacht.

Bebra, 21.04.2021

gez. Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Rautenhausen

Am Sonntag, 02.05.2021 findet um 10:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Rautenhausen eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Rautenhausen statt.

Info: Es sind die aktuell geltenden Abstands- und Hygienevorschriften einzuhalten.

Tagesordnung

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie der Beschlussfähigkeit des Ortsbeirates
3. Wahl des Ortsvorstehers (m/w/d)
4. Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers (m/w/d)
5. Wahl des Schriftführers (m/w/d)
6. Wahl des stellvertretenden Schriftführers (m/w/d)
7. Genehmigung der Niederschrift vom 10.12.2020
8. Beratung und Beschlussfassung über die Zustellung von Einladungen zu Ortsbeiratssitzungen
9. Wahl von zwei Ortsbeiratsmitgliedern in den Friedhofsausschuss Rautenhausen
10. Mitteilungen

Rautenhausen, 20.04.2021

gez. Karlheinz Meise
Ortsvorsteher

Vorstehende amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra wird gemäß Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekannt gemacht.

Bebra, 20.04.2021

gez. Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Blankenheim

Am Dienstag, 04.05.2021 findet um 19:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Blankenheim eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates des Stadtteiles Blankenheim statt.

Tagesordnung

  1. Eröffnung und Begrüßung
    2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit
    3. Wahl des Ortsvorstehers (m/w/d)
    4. Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers (m/w/d)
    5. Wahl des Schriftführers (m/w/d)
    6. Wahl des stellvertretenden Schriftführers (m/w/d)
    7. Beratung und Beschlussfassung über die Zustellung von Einladungen zu den Ortsbeiratssitzungen
    8. Genehmigung der Niederschrift vom 08.01.2021
    9. Aktuelles und Allgemeines

PS: Es gelten nach wie vor die besonderen Hygiene- und Abstandsregelungen.

Bebra-Blankenheim, 15.04.2021

gez. Sippel
Ortsvorsteher

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekanntgemacht.

Bebra, 19.04.2021

gez. Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra

Stadtteil Iba

Am Freitag, 30.04.2021, findet um 19.00 Uhr im Sporthaus im Kalkes, Iba, die öffentliche konstituierende Sitzung des Ortsbeirates des Stadtteiles Iba statt.

Tagesordnung

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie der Beschlussfähigkeit des Ortsbeirates
3. Wahl des Ortsvorstehers (m/w/d)
4. Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers (m/w/d)
5. Wahl des Schriftführers (m/w/d)
6. Wahl des stellvertretenden Schriftführers (m/w/d)
7. Verabschiedungen langjähriger Mandatsträger
8. Genehmigung der Niederschrift vom 25.01.2021
9. Beratung und Beschlussfassung über die Zustellung von Einladungen zu den Ortsbeiratssitzungen
10. Aktueller Status „Machtloser Weg“
11. Verschiedenes

Im Zusammenhang mit den Beschränkungen und Auflagen zur Bekämpfung der Corona-Covid-19-Pandemie bitte ich um Beachtung und Einhaltung der am Sitzungstag aktuell gültigen Bestimmungen.

Iba, 10.04.2021

gez. Roland Soldan
Ortsvorsteher

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß § 7 Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekanntgemacht.

Bebra, 14.04.2021

gez. Knoche
Bürgermeister


 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra

Stadtteil Gilfershausen

Am Dienstag, 11.05.2021, 19.00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus die öffentliche konstituierende Sitzung des Ortsbeirates des Stadtteiles Gilfershausen statt.

Info: Es sind die aktuell geltenden Abstands- und Hygienevorschriften einzuhalten.

Tagesordnung

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit des Ortsbeirates
  3. Wahl des Ortsvorstehers (m/w)
  4. Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers (m/w)
  5. Wahl des Schriftführers (m/w)
  6. Wahl des stellvertretenden Schriftführers (m/w)
  7. Beratung und Beschlussfassung über die Zustellung von Einladungen zu den Ortsbeiratssitzungen
  8. Verschiedenes

Gilfershausen, 14.04.2021

gez. Nieborowsky
       Ortsvorsteher

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß § 7 der Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekanntgemacht.

Bebra, 14.04.2021

gez.    Knoche
         Bürgermeister


 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra

Die Stadtverordnetenversammlung habe ich zur öffentlichen konstituierenden Sitzung für
Donnerstag, 29.04.2021 um 18:30 Uhr
in den Lokschuppen II, Gilfershäuser Straße 12b in Bebra, eingeladen.

TAGESORDNUNG

1.      Eröffnung der Sitzung durch den Bürgermeister

2.      Feststellung des an Jahren ältesten Mitgliedes der Stadtverordnetenversammlung

3.      Feststellung der Beschlussfähigkeit

4.      Wahl der Stadtverordnetenvorsteherin / des Stadtverordnetenvorstehers

5.      Wahl der Stellvertreterinnen/Stellvertreter der Stadtverordnetenvorsteherin/des Stadtverordnetenvorstehers

6.      Festlegung der Reihenfolge der Stellvertreter bzw. Stellvertreter der Stadtverordnetenvorsteherin / des Stadtverordnetenvorstehers

7.      Wahl der Schriftführer der Stadtverordnetenversammlung

8.      Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl der Stadtverordnetenversammlung (§ 26 KWG) und der Ortsbeiräte (§ 26 KWG) sowie über Einsprüche nach § 25 KWG

8.1   Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra gemäß § 26 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG)

8.2   Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Ortsbeirat Asmushausen gemäß § 26 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) sowie § 82 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)

8.3   Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Ortsbeirat Blankenheim gemäß § 26 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) sowie § 82 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)

8.4   Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Ortsbeirat Braunhausen gemäß § 26 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) sowie § 82 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)

8.5   Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Ortsbeirat Breitenbach gemäß § 26 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) sowie § 82 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)

8.6   Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Ortsbeirat Iba gemäß § 26 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) sowie § 82 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)

8.7   Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Ortsbeirat Gilfershausen gemäß § 26 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) sowie § 82 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)

8.8   Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Ortsbeirat Imshausen gemäß § 26 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) sowie § 82 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)

8.9   Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Ortsbeirat Lüdersdorf gemäß § 26 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) sowie § 82 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)

8.10 Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Ortsbeirat Rautenhausen gemäß § 26 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) sowie § 82 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)

8.11 Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Ortsbeirat Solz gemäß § 26 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) sowie § 82 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)

8.12 Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Ortsbeirat Weiterode gemäß § 26 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) sowie § 82 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)

9.      Zustellung der Einladungen zu den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse

10.   Festlegung der Zahl der Mitglieder der Ausschüsse und Beschluss über das Bilden der Ausschüsse im Benennungsverfahren

11.   Wahl des Vertreters und des Stellvertreters für die Verbandsversammlung der ekom21 - KGRZ Hessen in der Wahlperiode 2021 - 2025

12.   Wahl, Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung der ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträte

13.   Ehrungen gemäß § 4 bis 9 der Ehrenordnung der Stadt Bebra

14.   Antrag der CDU-Fraktion für die Stadtverordnetenversammlung am 29.04.2021 betr. hausärztliche Versorgung auf dem Gebiet der Stadt Bebra sicherstellen
Vorbereitende Maßnahmen zur eventuellen Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums unter kommunaler Regie

15.   Magistratsbericht

Bebra, 12.04.2021

Knoche
Bürgermeister 

P.S.
Ich weise alle Teilnehmer/innen darauf hin, dass ausschließlich die Stadtverordneten, die Schriftführung, die noch amtierenden Magistratsmitglieder, die noch amtierenden Ortsvorsteher/in, lokale Presse und erforderliche Mitarbeiter/innen der Verwaltung im Sitzungsbereich Platz nehmen dürfen. Weitere Teilnehmer müssen sich im Besucherbereich aufhalten. Die unterschiedlichen Bereiche werden erkennbar sein.

Auf Grund der immer noch – zum Zeitpunkt der Erstellung der Tagesordnung- akuten Corona-Lage im Landkreis Hersfeld-Rotenburg wird der Zutritt für die Öffentlichkeit auf maximal 20 Besucher/innen begrenzt sein. Eingang für die Besucher ist der Haupteingang des Lokschuppens.

Eingang für die Stadtverordneten, Magistratsmitglieder und Verwaltung ist ein Nebeneingang am Lokschuppen auf der Seite des Bahnhofs. Im Innenbereich gelten nach wie vor die besonderen Hygiene- und Abstands-regelungen. Sobald der Lokschuppen (Sitzungsraum) betreten wird, ist mindestens medizinischer Mund-Nasen-Schutz, FFP 2 oder FFP 3 zu tragen!

Bisher haben wir es „sitzungstechnisch“ gesehen gut durch die Pandemie geschafft. Das soll auch so bleiben.

Bleiben Sie bitte gesund! 

Herr Clemens Herwig von der HNA hat uns gebeten, die Stadtverordneten darüber zu informieren, dass er gerne von allen Stadtverordneten Portraitfotos machen würde. Treffpunkt wäre dann schon eine Dreiviertelstunde vor Sitzungsbeginn.


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Imshausen

Am Freitag, 07.05.2021, 19:00 Uhr, findet im Feuerwehrschulungsraum im Dorfgemein-schaftshaus Imshausen eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Imshausen statt.

Tagesordnung

1.       Eröffnung und Begrüßung
2.       Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit
3.       Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 11.12.2020
4.       Wahl des/der Ortsvorstehers/Ortsvorsteherin
5.       Wahl des/der stellvertretenden Ortsvorstehers/Ortsvorsteherin
6.       Wahl des/der Schriftführers/Schriftführerin
7.       Wahl des/der stellvertretenden Schriftführers/Schriftführerin
8.       Zustellung der Einladungen zu Ortsbeiratssitzungen
9.       Wahl der Mitglieder des Friedhofsausschusses
10.     Verschiedenes / Aktuelles

Bebra-Imshausen, 29.03.2021

gez. Gundlach
Ortsvorsteherin

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß § 8 Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekannt gemacht.

Bebra, 29.03.2021

gez. Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Kommunalwahlen am 14.03.2021 in der Stadt Bebra

Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses, der Sitzverteilung und der gewählten Bewerber/innen nach § 23 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes i. V. m. §§ 54 (2) und 55 (1) der Kommunalwahlordnung

Der Stadtwahlausschuss für die Stadt Bebra hat in öffentlicher Sitzung am 18.03.2021 für die am 14.03.2021 durchgeführten Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung und zu den Ortsbeiräten die endgültigen Ergebnisse, die Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge sowie die gewählten Bewerber/innen festgestellt, die dieser Bekanntmachung beigefügt sind.

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins von Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.                   

Bebra, 19.03.2021

gez. Steinbach
Stadtwahlleiterin

Endgültiges Wahlergebnis Stadtverordnetenversammlung Bebra


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Bauleitplanung der Stadt Bebra;
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35.3 „Eichkoppe III“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b i. V. m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Umweltprüfung und ohne Umwelt­bericht
hier:   Inkrafttreten gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra hat in öffentlicher Sitzung am 14. Mai 2020 den Bebauungsplan Nr. 35.3 „Eichkoppe III“ im Bereich der Kernstadt Bebra als Satzung beschlossen.

Ziel und Zweck der Planung ist die geordnete städtebauliche Entwicklung sowie die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Entwicklung eines Wohnquartiers mit der Ausweisung von Wohngebietsflächen sowie den dazugehörigen Verkehrsflächen unter besonderer Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten. Der Bebauungsplan bildet die Grundlage für den Vollzug weiterer Maßnahmen, wie die Vermessung, die Erschließung sowie die Vermarktung und Bebauung des Gebietes.

Lage und Geltungsbereich
Das ca. 16.150 m² große Plangebiet liegt im Südosten der Kernstadt von Bebra und grenzt an die Ortsrandlage des Stadtteils Weiterode an. Der Geltungsbereich wird im Westen von der Straßenparzelle der Oststraße begrenzt, umläuft im Norden den Bereich einer Wendeschleife der Museumseisenbahn und führt an eine öffentliche Grünfläche heran. Im Osten wird das Plangebiet durch den Verlauf des Flurstücks 159/18 begrenzt. Im Süden schließt das Plangebiet an bereits bebaute Wohnbaugrundstücke sowie an den Nachtigallenweg an.

Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Bebra, Flur 19, die Flurstücke Nr. 159/19 (tlw.), 162, 161/1, 161/2, 161/3, 160 und die Wegeparzelle 132/1 sowie in der Gemarkung Weiterode, Flur 1, einen Teilabschnitt der Straßenparzelle 90/10 (tlw.).

Die Lage des Plangebietes ist dem nachfolgenden Kartenausschnitt zu entnehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 35.3 (ohne Maßstab)

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35.3 der Stadt Bebra „Eichkoppe III“ tritt mit dieser Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung und der Zusammenfassung beim Magistrat der Stadt Bebra, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra, Zimmer 407, während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung Bebra (Montag von 8.00 bis 17.30 Uhr, Dienstag und Mittwoch jeweils von 8.00 bis 15.00 Uhr, Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr) eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Nach vorheriger Absprache sind auch andere Zeiten möglich.

Darüber hinaus ist der Bebauungsplan auch auf der Internetseite der Stadt Bebra unter: https://bebra-stadt.de/index.php/stadt-und-buerger/bauen-wohnen/bebauungsplaene einsehbar.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Ersatzansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Form­vorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, ein nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlicher Fehler oder nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Die öffentliche Bekanntmachung ergeht aufgrund § 7 der Hauptsatzung der Stadt Bebra in Verbindung mit § 10 Abs. 3 BauGB.

Bebra, 16. März 2021                                                                                     60-Re

gez.
Knoche
Bürgermeister

2021-03-17


 Amtliche Bekanntmachung 

Ankündigung Kartierungen

Durchführung auf dem Gebiet der Stadt Bebra
für die Netzverstärkungsmaßnahme Mecklar – Landesgrenze (Mast 133)

Die 380-Kilovolt (kV)-Leitung zwischen dem Umspannwerk Mecklar und der Landesgrenze zu Thüringen (Mast 133) ist eine rund 43 Kilometer lange
Versorgungs- und Transitleitung, die seit 1974 zuverlässig Strom für Nordhessen transportiert. Im Zuge der Energiewende muss die Leitung für die heutigen Anforderungen verstärkt werden
.  

Diese sogenannte Netzverstärkungsmaßnahme ist im Bundesbedarfsplangesetz als Vorhaben 45 festgelegt. Die Genehmigung wird durch die Bundesnetzagentur im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens erfolgen. In Kürze stehen hierfür Kartierungen zur Erfassung der Flora und Fauna im Bereich der Leitung an.

Die Netzverstärkung zwischen dem Umspannwerk Mecklar und der Landesgrenze zu Thüringen (Mast 133) soll weitestgehend in der bestehenden Trasse und durch das Auflegen neuer Leiterseile auf die bestehenden Masten erfolgen. Um die Auswirkungen der Eingriffe im Bereich der Maststandorte im Vorfeld bestimmen zu können, werden zur Ermittlung und Erweiterung der Datengrundlage Kartierungen durchgeführt. Dabei werden Lebensräume und Tierarten im Umfeld der vorhandenen Maststandorte erfasst, sodass die Flächen hinsichtlich ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt und Artenschutz bewertet werden können. Dies erfordert die konkrete Untersuchung der potentiell betroffenen Grundflächen. 

Beauftragte Firmen

Die Arbeiten erfolgen im Auftrag der TenneT TSO GmbH durch die Firma Fröhlich und Sporbeck. Die vor Ort tätigen Firmen können sich durch ein entsprechendes Schreiben ausweisen. 

Nutzung von Grundstücken, Art und Umfang der Kartierungen

Die angedachten Kartierungen sehen die Erfassung von Biotoptypen (Biotoptypenkartierung), von Brut- und Rastvögeln sowie Reptilien und Amphibien im Trassenkorridor der Bestandsleitung vor. Gegebenenfalls müssen auch weitere Artengruppen erfasst werden. Die Kartierung der Haselmaus steht hierfür exemplarisch.

Zu beachten ist, dass die einzelnen Flurstücke nicht alle von jeder Kartierungsmethode betroffen sind, sondern es finden auf den einzelnen Flurstücken konkrete, für den dort speziell vorgefundenen Lebens- und Naturraum, angepasste Kartierungen statt. Dementsprechend werden einzelne Flurstücke unterschiedlich lange vorübergehend betreten. Die einzelnen Kartierungen dauern zwischen 15 Minuten und mehreren Stunden und müssen teilweise wiederholt werden. Gegebenenfalls kann der temporäre Aufbau von Installationen (z. B. kleine Horchboxen für Fledermäuse zur bioakustischen Langzeiterfassung) erforderlich sein. Für die Kartierungen müssen nicht nur landwirtschaftliche, private und öffentliche Wege begangen und befahren werden, sondern in Einzelfällen auch private Grundstücke betreten werden. Hierbei werden im Regelfall keine Schäden oder Einschränkungen ver-ursacht. Sollte es dennoch zu Flurschäden kommen, werden diese durch TenneT beseitigt bzw. in voller Höhe entschädigt.

Termine
Beginn der Kartierungen: 22. Februar 2021

Voraussichtlicher Abschluss der Kartierungen: Mitte November 2021

Hinweis: Nicht alle Grundstücke sind über die gesamte Dauer des Zeitraums betroffen. Im Sinne des § 44 I S. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) finden die Kartierungen nacheinander statt. So ergibt sich eine zeitliche Abfolge für die Nutzung der einzelnen Grundstücke.

Gesetzliche Grundlage
Die Berechtigung zur Durchführung der Kartierungsmaßnahmen ergibt sich aus § 44 Abs. 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Mit einer ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Kartierungen als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Die Kartierungen werden in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde durchgeführt.

Weitere Informationen
Detaillierte Angaben zur Inanspruchnahme einzelner Grundstücke können Sie unter https://www.tennet.eu/de/unser-netz/onshore-projekte-deutschland/twistetal-vieselbach/ einsehen.

Ihr Ansprechpartner
Fragen, Mitteilungen und Hinweise zu den Kartierungsarbeiten nehmen wir gerne entgegen. Bitte wenden Sie sich an:

Markus Lieberknecht
T +49 (0)921-50740-4098
E markus.lieberknecht@tennet.eu

tennet.eu

Vorstehende „Amtliche Bekanntmachung“ wird gemäß § 7 der Hauptsatzung der Stadt Bebra bekannt gemacht.

Bebra, 25.02.2021

gez.
Knoche
Bürgermeister


Wahl zum Ortsbeirat des Ortsbezirkes Bebra-Weiterode
Richtigstellung des Namens eines Wahlbewerbers

Amtliche Bekanntmachung


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra  

Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.06.2018 (GVBl S. 291) hat die Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2020 folgende Haushaltssatzung beschlossen:  

§ 1 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird 

im Ergebnishaushalt 

           im ordentlichen Ergebnis 

           mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                         28.907.000 €
           mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf             29.687.100 €
           mit einem Saldo von                                                          -780.100 € 

           im außerordentlichen Ergebnis 

           mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                         0 €
           mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                             0 €
           mit einem Saldo von                                                                      0 €
           mit einem Fehlbedarf von                                                  -780.100 €  

im Finanzhaushalt 

           mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
           aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                830.600 € 

           und dem Gesamtbetrag der
           Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                        4.781.000 €
           Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                       8.074.300 €
           mit einem Saldo                                                               -3.293.300 € 

           Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                   3.293.300 €
           Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                     862.100 €
           mit einem Saldo von                                                         2.431.200 € 

           mit einem Zahlungsmittelbedarf des 
           Haushaltsjahres von                                                           -31.500 € 

festgesetzt.  

§ 2 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2021 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 3.293.300 € festgesetzt.  

§ 3 

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2021 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.290.000 € festgesetzt.   

§ 4 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite die im Haushaltsjahr 2021 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 € festgesetzt.  

§ 5 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt  

festgesetzt: 

       1. Grundsteuer 

               a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf     400 v.H.
               b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                             400 v.H. 

       2. Gewerbesteuer auf                                                                                 360 v.H. 

§ 6 

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde beschlossen.  

§ 7 

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan. 

§ 8 

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß §100 HGO gelten unter Berücksichtigung der Budgetregelungen 

a)   im Ergebnishaushalt ab dem Betrag von 10.000 Euro je Sachkonto und Beträgen darüber hinaus ab 10 % des jeweiligen Haushaltsansatzes.
b)   im Finanzhaushalt ab dem Betrag von 10.000 Euro je Sachkonto und bei Beträgen darüber hinaus ab 10 % des jeweiligen Haushaltsansatzes. 

als erheblich.  

Bebra, 17.12.2020 

Der Magistrat der Stadt Bebra
gez. Knoche, Bürgermeister  

Genehmigung  

Gemäß § 97a HGO in Verbindung mit § 105 Absatz 2 der HGO erteile ich dem Magistrat der Stadt Bebra die aufsichtsbehördliche Genehmigung für den in § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, in Höhe von 3.000.000 Euro (in Worten: Dreimillionen Euro). 

Liquiditätskredite dürfen ausnahmsweise auch zur Vor- und Zwischenfinanzierung von geplanten Investitionsmaßnahmen eingesetzt werden, allerdings maximal bis zum Abschluss und der bilanziellen Aktivierung der Maßnahmen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hat eine Umstellung der Finanzierung auf in der Regel langfristige Investitionsdarlehen zu erfolgen. 

Die Ermächtigung zur Aufnahme von Liquiditätskrediten gilt für das Haushaltsjahr 2021 und gegebenenfalls darüber hinaus bis zur vollendeten öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2022.  

Aufschiebende Bedingung und Auflagen: 

Aufschiebende Bedingung:
Der Magistrat darf die Haushaltssatzung 2021 erst dann gemäß § 97 Absatz 5 HGO öffentlich machen, wenn er den Jahresabschluss 2019 in prüffähiger Form der Rechnungsprüfung des Landkreises Hersfeld-Rotenburg vorgelegt hat. 

Bis diese Voraussetzung erfüllt ist, gelten zunächst weiterhin die gesetzlichen Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 99 HGO mit der Konsequenz, dass nur die finanziellen Leistungen erbracht werden dürfen, zu denen die Stadt Bebra rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.

Der Magistrat ist aufgefordert, schnellstmöglich die Voraussetzungen zu schaffen, um eine öffentliche Bekanntmachung vornehmen und die Rechtswirksamkeit der Haushaltssatzung 2021 mit Haushaltsplan und Anlagen herbeiführen zu können. 

Nachrangigkeit und Rückführung von Liquiditätskrediten
Liquiditätskredite dürfen gemäß § 105 Abs. 1 HGO nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Stadt Bebra keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. § 105 Abs. 1 Satz 3 HGO sieht vor, dass Liquiditätskredite spätestens bis zum Ende des Haushaltsjahres zurückgeführt werden sollen. 

Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung über den Haushaltsvollzug 2021
Die Stadtverordnetenversammlung ist gemäß § 28 GemHVO jährlich mehrmals über den aktuellen Stand des Haushaltsvollzugs 2021 zu unterrichten, um ihrer Kontrollfunktion gerecht werden zu können. Aufgrund der bestehenden Aufsichtspflicht sind diese Berichte auch der Kommunal- und Finanzaufsicht jeweils unverzüglich zur Kenntnis zu übersenden. 

Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung über die Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung 2021
Der vollständige Inhalt dieser Genehmigungsverfügung für die Haushaltssatzung 2021 mit Haushaltsplan und Anlagen ist der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 50 Absatz 3 HGO umgehend in geeigneter Weise mitzuteilen. 

Bad Hersfeld, 22. Januar 2021
3.50/33 g 01
Der Landrat des Landkreises
Hersfeld Rotenburg
gez. Dr. Michael Koch  

Genehmigung 

Gemäß § 97a HGO in Verbindung mit § 103 Absatz 2 HGO erteile ich dem Magistrat der Stadt Bebra die eingeschränkte aufsichtsbehördliche Genehmigung für den in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 festgesetzten Gesamtbetrag der Kredite, die zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich werden, in Höhe von maximal 3.293.300 Euro (in Worten: Dreimillionenzweihundertdreiundneunzigtausenddreihundert Euro). 

Die Kreditermächtigung im Rahmen der Haushaltssatzung 2021 gilt gemäß § 103 Absatz 3 HGO bis zum Ende des Haushaltsjahres 2022 und, wenn die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 nicht rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht wird, bis zur vollendeten öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023. 

Auflagen 

Vorbehalt von Einzelgenehmigungen
Die o.a. Kreditgenehmigung erfolgt gemäß § 103 Absatz 4 Ziffer 2 HGO mit der Auflage, dass sämtliche geplanten Kreditaufnahmen jeweils zur Einzelgenehmigung vorzulegen sind. 

Den Anträgen auf Kredit-Einzelgenehmigung ist jeweils eine Aufstellung beizufügen, aus der detailliert zu entnehmen ist, welche Investitionen fremd-bzw. kreditfinanziert werden müssen. Darüber hinaus ist jeweils eine aktuelle Finanzrechnung beizufügen. 

Nachrangigkeit von Investitionskrediten
Gemäß § 103 Absatz 1 HGO dürfen Kredite nur für Investitionen, für Investitionsförderungsmaßnahmen oder für eine Umschuldung bestehender Darlehen aufgenommen werden, und dies auch nur, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder unter wirtschaftlichen Aspekten unzweckmäßig wäre. Der Magistrat hat diese gesetzliche Vorgabe strikt einzuhalten. 

Beachtung des § 92 Absatz 5 Ziffer 2 HGO in Verbindung mit § 3 Absatz 3 GemHVO
Die o.a. Kreditgenehmigung wird darüber hinaus unter der Auflage erteilt, dass der Magistrat im Haushaltsvollzug 2021 und somit auch im Jahresabschluss 2021 sicherstellen muss, dass die gesetzlichen Vorgaben des § 92 Absatz 5 Ziffer 2 HGO in Verbindung mit § 3 Absatz 3 GemHVO erfüllt werden. 

Der Zahlungsmittelüberschuss aus der laufenden Verwaltung des Haushaltsjahres 2021 muss mindestens so hoch sein, dass daraus die fällige ordentliche Kredittilgung in vollem Umfang geleistet werden kann. Die Einhaltung dieser Vorgabe ist eine Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit der Haushaltssatzung 2022. 

Bereitstellung des gesetzlichen Mindest-Liquiditätspuffers
Aufgrund der finanziellen Beeinträchtigungen im Zuge der Corona-Pandemie muss der gemäß § 106 HGO zu bildende Mindest-Liquiditätspuffer ausnahmsweise nicht bzw. nicht in vollständiger Höhe vorgehalten werden. Die Aufsichtsbehörden werden es nicht beanstanden, wenn vorhandenes finanzielles Potenzial vorrangig für die Sicherstellung des Haushaltsausgleichs eingesetzt wird. 

Kreditähnliche Rechtsgeschäfte
Erteilte Kreditermächtigungen gelten gemäß § 103 Absatz 7 HGO nicht zur Begründung von Zahlungsverpflichtungen, die wirtschaftlich einer Kreditverpflichtung gleichkommen.  

Bad Hersfeld, 22. Januar 2021
3.50/33 g 01
Der Landrat des Landkreises
Hersfeld-Rotenburg
gez. Dr. Michael Koch  

Genehmigung 

Gemäß § 97a HGO in Verbindung mit § 102 Absatz 4 HGO erteile ich dem Magistrat der Stadt Bebra die eingeschränkte aufsichtsbehördliche Genehmigung zur Inanspruchnahme des von der Stadtverordnetenversammlung in § 3 der Haushaltssatzung 2021 festgesetzten Gesamtbetrags der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren in Höhe von maximal 2.290.000 Euro (in Worten: Zweimillionenzweihundertneunzigtausend Euro).  

Auflage: 

Vorbehalt von Einzelgenehmigungen
Da mit dem Eingehen von Verpflichtungsermächtigungen bereits eine Vorbindung finanzieller Mittel in künftigen Haushaltsjahren verbunden ist, erfolgt die aufsichtsbehördliche Genehmigung für den o.a. Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen mit der Auflage, dass vor der Inanspruchnahme einer Verpflichtungsermächtigung zunächst noch eine aufsichtsbehördliche Einzelgenehmigung zu beantragen ist, in der die unabdingbare Notwendigkeit des Eingehens einer Verpflichtung zu Lasten folgender Haushaltsjahre zu begründen ist. 

Die mit Einzelgenehmigungen erteilten Genehmigungen für das Eingehen von Verpflichtungsermächtigungen gelten bis zum Ende des Haushaltsjahres 2021 und, wenn die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 nicht rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht wird, bis zur vollendeten öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2022.

Die mit Einzelgenehmigung erteilten Verpflichtungsermächtigungen gelten gemäß § 102 Absatz 3 HGO bis zum Ende des Haushaltsjahres 2020 und, wenn die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 nicht rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht wird, bis zur Beschlussfassung dieser Satzung durch die Stadtverordnetenversammlung, deren aufsichtsbehördlicher Genehmigung und vollendeter öffentlicher Bekanntmachung.

Bad Hersfeld, 22. Januar 2021
3.50/33 g 01
Der Landrat des Landkreises
Hersfeld-Rotenburg
gez. Dr. Michael Koch 

Genehmigung 

Gemäß § 97a HGO in Verbindung mit § 92a Absatz 3 HGO erteile ich dem Magistrat der Stadt Bebra die eingeschränkte aufsichtsbehördliche Genehmigung für das von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Haushaltssicherungskonzept. 

Bad Hersfeld, 22. Januar 2021
3.50/33 g 01
Der Landrat des Landkreises
Hersfeld-Rotenburg
gez. Dr. Michael Koch  

Öffentliche Auslegung 

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 liegt gemäß § 97 Abs. 5  

der Hessischen Gemeindeordnung an folgenden Kalendertagen 

Donnerstag, 25.02.2021
Freitag, 26.02.2021
Montag, 01.03.2021
Dienstag, 02.03.2021
Mittwoch, 03.03.2021
Donnerstag, 04.03.2021
Freitag, 05.03.2021 

täglich in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und montags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
und donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
im Rathaus der Stadt Bebra, Zimmer 203, öffentlich aus. 

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit Herrn Rehn unter der Rufnummer 06622-501118.  

Bebra, 18.02.2021 

Der Magistrat der Stadt Bebra 

Gez.
Knoche
Bürgermeister 


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra

Schließung des Bebraer Rathauses für den allgemeinen Publikumsverkehr

Aufgrund der Kommunalwahlen am 14. März 2021 bleibt das Bebraer Rathaus am Montag, 15.03.2021, Dienstag, 16.03.2021 und Mittwoch 17.03.2021 für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der einzelnen Abteilungen sind an diesen Tagen in den Auszählungswahlvorständen eingesetzt. Eine Ansprechbarkeit der Fachämter ist daher nicht gegeben.

Selbstverständlich ist die Ergebnisermittlung durch die Auszählungswahlvorstände öffentlich.

Während des gesamten Auszählungsvorgangs haben interessierte Bürgerinnen und Bürger Zutritt zu den Räumen in denen die Auszählungsvorstände tätig werden, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäftes und unter Einhaltung der allgemeinen Corona-Regeln möglich ist.

Bebra, 19.02.2021

gez. Knoche
Bürgermeister


 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Gilfershausen 

Am Donnerstag, 18.02.2021, 19.00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates des Stadtteiles Gilfershausen statt.   

Info: Es sind die aktuell geltenden Abstands- und Hygienevorschriften einzuhalten.  

Tagesordnung   

1.     Eröffnung und Begrüßung
2.     Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit des Ortsbeirates
3.     Genehmigung der Niederschrift vom 09.12.2020
4.     Information und Beratung über die Erweiterung des Steinbruchs in Braunhausen durch die Firma Beisheim
5.     Beratung und Beschlussfassung über den barrierefreien Um- und Ausbau von zwei ÖPNV-Bushaltestellen in Gilfershausen
6.     Beratung über das weitere Vorgehen bzgl. des „Brünnchens“
7.     Bekanntmachungen und Mitteilungen  

Gilfershausen, 03.02.2021  

gez. Nieborowsky
       Ortsvorsteher  

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß § 7 der Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekanntgemacht.  

Bebra, 04.02.2021  

gez.    Knoche
        Bürgermeister 


Wahlbekanntmachung
für die
Direktwahl des Landrats in dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg
und die
Kommunalwahlen

Wahlbekanntmachung


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Bauleitplanung der Stadt Bebra
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 45
„Nordwestlich – An der Bebra“ in der Kernstadt Bebra 

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra hat in öffentlicher Sitzung am 17.12.2020 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 45 „Nordwestlich – An der Bebra“ bestätigt. Der Entwurf der Begründung zum Bebauungsplanentwurf ist Bestandteil der Entwurfsbestätigung und des Offenlegungsbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung.

Die Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mit der entsprechenden Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht und anschließend für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Die Nachbargemeinden werden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB angehört und die Mitwirkung der Vereine und Verbände wird gemäß § 63 BNatSchG durchgeführt.

Die Stadtverordnetenversammlung hat den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 45 „ Nordwestlich – An der Bebra“ Gemarkung Bebra, Flur 21 auf einer Teilfläche des Flurstücks 106 zur Bebauung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage inklusive der Erweiterung des Geltungsbereiches durch eine Obstwiese mit einer Fläche von 454 m² als naturschutzrechtlichen Ausgleich bestätigt. Der Entwurf der Begründung zum Bebauungsplanentwurf sowie der erstellte Umweltbericht ist ebenfalls Bestandteil des Bestätigungsbeschlusses. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches für den Bebauungsplan Nr. 45 „Nordwestlich – An der Bebra“ beträgt 2.054 m². Die Offenlegung des Entwurfs für den Bebauungsplan Nr. 45 „Nordwestlich - An der Bebra“ in der Kernstadt von Bebra erfolgt gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit Durchführung eines Umweltberichtes. Der Geltungsbereich des B-Plans Nr. 45 ist als Planausschnitt anliegend beigefügt.

Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist die mögliche Bebauung einer Teilfläche im Außenbereich

mit einem Einfamilienwohnhaus sowie einer Doppelgarage in der Gemarkung Bebra, Flur 21 im angrenzenden Straßenbereich „An der Bebra“ auf einer Teilfläche des Flurstücks 106, welche als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist. Der vorgesehene Planungsbereich ist bereits im Flächennutzungsplan als „Erweiterung gemischte Baufläche“ ausgewiesen und kann somit aus dieser  städtebaulichen Begründung entwickelt werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes und seine Begründung liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 01.02.2021 bis einschließlich 03.03.2021 während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung Bebra (Montag von 8.00 bis 17.30 Uhr, Dienstag und Mittwoch von 8.00 bis 15.00 Uhr, Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr, Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) in der öffentlich zugänglichen Eingangshalle im Foyer des Rathauses der Stadt Bebra, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Zusätzlich können die vorgenannten ausliegenden Unterlagen nach vorheriger Vereinbarung außerhalb der genannten Zeiten eingesehen werden. Ebenso ist der Entwurf ab 01.02.2021 auf der Homepage der Stadt Bebra unter www.bebra-stadt.de

=> Stadt und Bürger => Stadtverwaltung => Bekanntmachungen eingestellt.

Folgenden Dateien können durch Anklicken eingesehen werden:
Anlage 1.      Bestand B-Plan Nr. 45
Anlage 2.      Entwurf B-Plan Nr. 45
Anlage 3.      Geltungsbereich zum B-Plan Nr. 45
Anlage 4.      Planung zum B-Plan Nr. 45
Anlage 5.      Entwurf Begründung zum B-Plan Nr. 45
Anlage 6.      Umweltbericht zum B-Plan Nr. 45

Die Öffentlichkeit kann sich im Rahmen der öffentlichen Auslegung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren. Es besteht für jedermann die Möglichkeit der Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können während des Auslegungszeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Interessierte Bürger und Bürgerinnen einschließlich Kinder- und Jugendlicher wenden sich bitte an die Mitarbeiter des Bau- und Planungsamtes im Rathaus Bebra, Rathausmarkt 1, Zimmer 407.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller/von der Antragstellerin im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen worden ist.

Die öffentliche Bekanntmachung ergeht aufgrund § 7 der Hauptsatzung der Stadt Bebra in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB.

        Kartenausschnitt mit Kennzeichnung des Geltungsbereiches (ohne Maßstab)

 

Bebra, den 19.01.2021                                                                                   Amt 60–JM
Der Magistrat der Stadt Bebra

gez. Knoche
Bürgermeister

2021-01-25


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Breitenbach 

Am Donnerstag, 28.01.2021, 19:30 Uhr, findet in der Mehrzweckhalle in Breitenbach, eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates des Stadtteiles Breitenbach statt. 

Tagesordnung  

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift vom 10.12.2020
4. Beschlussfassung Naturpark Knüllwald
5. Verschiedenes  

Breitenbach, 23.01.2021  

gez. Zilch, Ortsvorsteher  

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird hiermit gemäß § 7 der Hauptsatzung der Stadt Bebra bekanntgemacht.  

Bebra, 23.01.2021  

gez.  Knoche, Bürgermeister 


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra

Bauleitplanung der Stadt Bebra;
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Südtangente“ - 1. vereinfachte Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Umweltprüfung und ohne Umwelt­bericht
hier:   Inkrafttreten gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra hat in öffentlicher Sitzung am 17. Dezember 2020 den Bebauungsplan Nr. 40 „Südtangente“ – 1. vereinfachte Änderung im Bereich der Kernstadt Bebra als Satzung beschlossen.

Lage und Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 440/3, 440/10, 441/13, 442/1, 442/2, 443/2 und 443/4 der Flur 4 und die Flurstücke 89/3, 117/48 und 400/17 der Flur 10, Gemarkung Bebra, und ist ca. 4,5 ha groß. Er umfasst lediglich eine nördlich des Kreisverkehrs Nürnberger Straße Bahnhofstraße gelegene Teilfläche des Ausgangsbebauungs­plans. Die Fläche grenzt im Nordosten an Bahnflächen der DB AG. Die Bahnanlagen befinden sich in einem Abstand von ca. 80 m.

Die Lage des Plangebietes ist dem nachfolgenden Kartenausschnitt zu entnehmen.

Kartenausschnitt mit Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 40 – 1.  vereinfachte Änderung (ohne Maßstab)


Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40 der Stadt Bebra „Südtangente“ tritt mit dieser Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung und der Zusammenfassung beim Magistrat der Stadt Bebra, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra, Zimmer 407 während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung Bebra (Montag von 8.00 bis 17.30 Uhr, Dienstag und Mittwoch jeweils von 8.00 bis 15.00 Uhr, Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr) eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Nach vorheriger Absprache sind auch andere Zeiten möglich.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Ersatzansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Form­vorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, ein nach § 214 Abs. 2a beachtlicher Fehler oder nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges gemäß § 215 Abs. 1 unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Die öffentliche Bekanntmachung ergeht aufgrund § 7 der Hauptsatzung der Stadt Bebra in Verbindung mit § 10 Abs. 3 BauGB.

Bebra, 18. Januar 2021                                                                                  60-Re

gez.
Knoche
Bürgermeister

2021-01-21


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra

Bekanntmachung des endgültigen Abstimmungsergebnisses für den Bürgerentscheid in Bebra über „Stoppt den Schwerlastverkehr-keine Erweiterung des Steinbruchs Braunhausen-Gilfershausen

Der Wahlausschuss der Stadt Bebra hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.01.2021 für den am 17.01.2021 durchgeführten Bürgerentscheid das endgültige Abstimmungsergebnis festgestellt, dass hiermit bekannt gegeben wird.

Endgültiges Abstimmungsergebnis für den Bürgerentscheid der Stadt Bebra 

Der Wahlausschuss der Stadt Bebra hat in seiner Sitzung am 19.01.2021 das Ergebnis der Abstimmung für den Bürgerentscheid wie folgt festgestellt:

Zur Abstimmung des Bürgerentscheids waren 10.769 Personen stimmberechtigt, davon haben 3.683 Personen abgestimmt.

Die Abstimmungsbeteiligung betrug 34,2 %.

Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 3.668 Stimmzettel gültig und 15 Stimmzettel ungültig.

Von den gültigen Stimmen entfielen auf „Ja“ 1.610 Stimmen und  auf „Nein“ 2.058 Stimmen.

Die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen lautet somit auf „Nein“. Diese Mehrheit entspricht weniger als 25 % (2.693 Stimmen) der Stimmberechtigten. Damit hat die Stadtverordnetenversammlung die Angelegenheit zu entscheiden.

Bebra, 20.01.2021

Steinbach
Stadtwahlleiterin


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra 

Bekanntmachung

Der Stadt-Wahlausschuss hat in einer Sitzung am 15.01.2021 folgende Wahlvorschläge für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung und zum Ortsbeirat am 14. März 2021 im Wahlkreis Hersfeld-Rotenburg zugelassen, die hiermit bekanntgegeben werden.

Wahl zur Stadtverordnetenversammlung in der Stadt Bebra

Name der Partei oder Wählergruppe, Kurzbezeichnung

Wahlvorschlag: Christlich Demokratische Union Deutschlands - CDU

Lfd. Nr., Anrede, Familienname, Rufname, Beruf oder Stand, Geburtsjahr, Geburtsort, Anschrift

101 Herr Claus, Friedhelm, Vertriebsleiter, 1968, Rotenburg a. d. F., Schulrain 1, 36179 Bebra
102 Frau Helmich, Liane, Agrartechnikerin, 1967, Rotenburg a. d. F., Rosweg 5, 36179 Bebra
103 Herr Strippel, Thorsten, Dipl.-Finanzwirt, 1977, Rotenburg a. d. F., Alleestr. 11, 36179 Bebra
104 Herr Gauler, Michael, Beamter, 1969, Richelsdorf, Am Mühlrain 19, 36179 Bebra
105 Herr Soldan, Roland, Dipl.-Bankbetriebswirt, 1976, Bad Hersfeld, Schieferstr. 20, 36179 Bebra
106 Frau Darscht, Svitlana, Vermögensberaterin, 1980, Melitopol/Ukraine, Wittstr. 29, 36179 Bebra
107 Herr Schröder, Timo, Dipl.-Betriebswirt, 1976, Eschwege, Stephensonstr. 18, 36179 Bebra
108 Herr Beisheim, Luis, Geschäftsführer, 1999, Rotenburg a. d. F., Apothekenstr. 10, 36179 Bebra
109 Herr Möller, Marcus, Bankkaufmann, 1968, Rotenburg a. d. F., Freiherr-vom-Stein-Str. 21, 36179 Bebra
110 Herr Schneider, Markus, Steuerberater, 1976, Hanau, Mittelweg 2, 36179 Bebra
111 Herr Stahl, Christian, Kriminalbeamter, 1975, Bad Hersfeld, Zur Biberkampfbahn 9, 36179 Bebra
112 Frau Hollstein, Lena, Bankbetriebswirtin, 1994, Rotenburg a. d. F., Märkische Str. 4, 36179 Bebra
113 Herr Windolf, Martin, Beamter a. D., 1955, Bebra, Mittelstr. 4, 36179 Bebra
114 Herr Börner, Marco, Polizeibeamter, 1974, Bad Hersfeld, Machtloser Weg 15, 36179 Bebra
115 Herr Benz, Udo, Verwaltungsangestellter, 1959, Nentershausen, Wengbergstr. 11 a, 36179 Bebra
116 Herr Schmerfeld, Daniel, Bautechniker, 1991, Rotenburg a. d. F., Am Eckartsberg 7, 36179 Bebra
117 Herr Buchenau, Rolf, Installateur- und Heizungsbaumeister, 1975, Rotenburg a. d. F., Drosselstr. 4, 36179 Bebra
118 Herr Groß, Stefan, Elektriker, 1971, Rotenburg a. d. F., Am Schlegrain 1, 36179 Bebra
119 Frau Cypris-Knapp, Anja, Kaufm. Angestellte, 1971, Rotenburg a. d. F., Am Elimberg 11, 36179 Bebra
120 Frau Koch, Ilse, Rentnerin, 1943, Frankfurt/Oder, E.-v.-Harnack-Str. 20, 36179 Bebra
121 Herr Börner, Herbert, Beamter a. D., 1950, Iba, Schieferstr. 9, 36179 Bebra
122 Herr Taube, Horst, Landwirtschaftsmeister, 1952, Bad Hersfeld, Klosterweg 3, 36179 Bebra
123 Frau Kerst, Dana, Erzieherin im Anerkennungsjahr, 1976, Bad Hersfeld, Asmusstr. 27 a, 36179 Bebra
124 Herr Börner, Lars, Industriemeister, 1983, Bad Hersfeld, Friedrichrodaer Str. 24, 36179 Bebra
125 Herr Bloß, Thorsten, Dipl.-Betriebswirt (FH), 1961, Fulda, Stephensonstr. 16, 36179 Bebra
126 Herr Aslan, Eduard, Produktionstechniker, 1971, Midyat/Türkei, Luisenstr. 5 a, 36179 Bebra
127 Herr Kopetzky, Kevin, Kaufm. Angestellter, 1992, Rotenburg a. d. F., Forststr. 44, 36179 Bebra
128 Frau Schran, Katharina, Bankkauffrau, 1988, Rotenburg a. d. F., Eisenacher Str. 47, 36179 Bebra
129 Herr Krapf, Klaus, Beamter a. D., 1955, Iba, Am Elm 6, 36179 Bebra
130 Herr Vogt, Alfred, Rentner, 1953, Kleinensee, Am Burgrain 10, 36179 Bebra
131 Frau Weber, Anneliese, Rentnerin, 1951, Bebra, An der Bebra 47, 36179 Bebra
132 Herr Ansorg, Thorsten, Geschäftsführer, 1966, Kassel, V.-Trott-zu-Solz-Str. 36, 36179 Bebra
133 Herr Mackenroth, Dieter, Rentner, 1940, Bebra, Am Bühl 24, 36179 Bebra
134 Herr Wagner, Alexander, Angestellter im hess. Schuldienst, 1978, Bad Hersfeld, Hinterm Stein 13, 36179 Bebra
135 Herr Hobert, Günther, Polizeibeamter a. D., 1953, Iba, Am Köhlersrain 4, 36179 Bebra
136 Herr Höttl, Herbert, Geschäftsführer, 1955, Bebra, Asmusstr. 27 a, 36179 Bebra
137 Herr Groß, Horst, Bürgermeister a. D., 1947, Gilfershausen, Pestalozzistr. 4, 36179 Bebra
138 Herr Darscht, Dietrich, Filialgeschäftsführer, 1978, Oktjabreskij/Russische Föderation, Wittstr. 29, 36179 Bebra

Wahlvorschlag: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – GRÜNE

Lfd. Nr., Anrede, Familienname, Rufname, Beruf oder Stand, Geburtsjahr, Geburtsort, Anschrift

201 Frau Wandel, Tatjana, Schreinerin, 1969, Berlin, Berliner Ring 32, 36179 Bebra
202 Herr von Verschuer, Wolf-Dietrich, Film-Kaufmann, 1948, Marburg/Lahn, Vilmarstr. 5, 36179 Bebra
203 Frau Stockmayer, Andrea, Lehrerin i. R., 1953, Nürnberg, Solzer Str. 4, 36179 Bebra
204 Herr Tontsch, Willi-Andreas, Auszubildender, 2000, Brasov/Rumänien, Rathausmarkt 6, 36179 Bebra
205 Frau Treuberg, Roxanne, Auszubildende, 1999, Weimar, Feuerbachplatz 5, 36179 Bebra
206 Herr Schulz, Ralf, Elektriker, 1962, Bad Salzungen, Schulweg 9, 36179 Bebra
207 Herr Rittmaier-Jäger, Steffen, Laborant, 1986, Rotenburg a. d. F., Am Eichbach 26, 36179 Bebra
208 Frau Brandau, Anna, Auszubildende, 2002, Witzenhausen, Feuerbachplatz 7, 36179 Bebra
209 Herr Rose, Jan, Softwareentwickler, 1986, Schwalmstadt, Fuldastr. 13, 36179 Bebra

Wahlvorschlag: Sozialdemokratische Partei Deutschlands - SPD

Lfd. Nr., Anrede, Familienname, Rufname, Beruf oder Stand, Geburtsjahr, Geburtsort, Anschrift

301 Herr Schneider-Rose, Gerhard, Diplom-Pädagoge, 1957, Seifertshausen, Hersfelder Str. 150, 36179 Bebra
302 Frau Kindler, Christina, Diplom-Sozialpädagogin, 1965, Rotenburg a. d. F., Drosselstr. 1, 36179 Bebra
303 Herr Fernau, Michael, Berufsschullehrer, 1967, Bad Hersfeld, Auestr. 5, 36179 Bebra
304 Frau Koch, Stefanie, Soziologin, 1986, Rotenburg a. d. F., Forststr. 1, 36179 Bebra
305 Herr Knoth, Lothar, Versicherungskaufmann i. R., 1954, Solz, Am Herdrain 12, 36179 Bebra
306 Frau Schubert, Ingeborg, Rentnerin, 1950, Weiterode, Teichstr. 1, 36179 Bebra
307 Herr Schill, Bernd, Pensionär, 1953, Dohrenbach, Karlstr. 20, 36179 Bebra
308 Frau Hohmeister, Irene, Rentnerin, 1954, Bebra, Kasseler Str. 45, 36179 Bebra
309 Herr Wenderoth-Wegener, Kurt, Bundesbankbeamter, 1959, Iba, Cornberger Weg 10, 36179 Bebra
310 Frau Göbel, Noa Emilia, Studentin, 1997, Bebra, Drosselstr. 1, 36179 Bebra
311 Herr Börner, Hans-Dieter, Elektromeister, 1961, Iba, An der Pfarrwiese 2, 36179 Bebra
312 Frau Dippel-Günther, Ilse, Germanistin, 1947, Dennhausen, Am Mühlrain 17, 36179 Bebra
313 Herr Wienckol, Manuel, Junior-Assistent, 1986, Dinslaken, Lüderstr. 8, 36179 Bebra
314 Frau Möller, Mona, Studentin, 1987, Rotenburg a. d. F., Mühlenstr. 2, 36179 Bebra
315 Herr Schmidt, Hilmar, Pensionär, 1954, Iba, Märkische Str. 9, 36179 Bebra
316 Frau Schweitzer, Renate, Rentnerin, 1950, Wolfhagen, Wilhelm-Leuschner-Str. 17, 36179 Bebra
317 Herr Moussa, Jibrail, Ingenieur, 1959, Almalkiek/Syrien, Kasseler Str. 27, 36179 Bebra
318 Frau Kakar, Sabera, Studentin, 1999, Frankfurt a. M., Im Bilder 1, 36179 Bebra
319 Herr Malakzay, Assadullah, Bauingenieur, 1960, Kuz-Konar/Afghanistan, Lindenstr. 10, 36179 Bebra
320 Frau Wegener-Putzke, Lucia, Bundesfreiwilligendienstlerin, 1991, Rotenburg a. d. F., Cornberger Weg 10, 36179 Bebra
321 Frau Zilch, Ursula, Rentnerin, 1948, Ersrode, Marie-Juchacz-Str. 1, 36179 Bebra
322 Herr Hesse, Christopher, Auszubildender, 2000, Rotenburg a. d. F., Höhenweg 22, 36179 Bebra
323 Frau Wegener, Jutta, Keramikerin, 1957, Rotenburg a. d. F., Cornberger Weg 10, 36179 Bebra
324 Herr Barman, Johannes, Lehrer, 1983, Idil/Türkei, Wilhelm-Leuschner-Str. 19, 36179 Bebra
325 Frau Leidenfrost, Nicole, Soziologin, 1980, Wolfhagen, Losberg 5, 36179 Bebra
326 Herr Schäfer, Markus, Kommissionär, 1964, Solz, Bergstr. 16 a, 36179 Bebra
327 Frau Rose, Lotte, Hochschullehrerin, 1958, Bonn, Hersfelder Str. 150, 36179 Bebra
328 Herr Schade, Marius, Student, 1997, Bad Hersfeld, Forststr. 11, 36179 Bebra
329 Frau Fernau, Nadiya, Stadtplanerin, 1984, Slovjansk/Ukraine, Auestr. 5, 36179 Bebra

Wahlvorschlag: Gemeinsam für Bebra – GEMEINSAM

Lfd. Nr., Anrede, Familienname, Rufname, Beruf oder Stand, Geburtsjahr, Geburtsort, Anschrift

701 Herr Krug, Stefan, Dipl.-Ingenieur, 1966, Bad Hersfeld, Theodor-Storm-Str. 18, 36179 Bebra
702 Herr Hildebrandt, Peer, Angestellter, 1978, Bad Hersfeld, Am Bünberg 3, 36179 Bebra
703 Herr Völke, Ulrich, Dipl.-Sozialarbeiter, 1962, Rotenburg a. d. F., Auestr. 26, 36179 Bebra
704 Herr Reimold, Reiner, Rentner, 1951, Kassel, Tannenbergweg 3, 36179 Bebra
705 Herr Schaub, Manfred, Pensionär, 1946, Utzberg, Imshäuser Str. 23, 36179 Bebra
706 Frau Völke, Anna, exam. Altenpflegerin, 1990, Rotenburg a. d. F., Falkenweg 5, 36179 Bebra
707 Herr Bekheit, Morcos, Sozialarbeiter, 1964, Kairo/Ägypten, Thomas-Mann-Str. 16, 36179 Bebra
708 Herr Mende, Ernst-Olaf, Einrichtungsleiter, 1959, Münster, Kleebergstr. 2, 36179 Bebra
709 Herr Raub, Klaus-Dieter, Verwaltungsangestellter, 1957, Rotenburg a. d. F., An der Bebra 38, 36179 Bebra
710 Herr Koch, Lothar, Arztassistent, 1958, Eschenrod, Eisenacher Str. 174, 36179 Bebra
711 Frau Holstein, Elke, Apothekerin, 1962, Weiterode, Auestr. 2, 36179 Bebra
712 Herr Cavalier, Robert, Rentner, 1945, Lispenhausen, Stephensonstr. 49a, 36179 Bebra
713 Herr Rettig, Jens, Vertriebsleiter, 1969, Rotenburg a. d. F., Bergstr. 25, 36179 Bebra
714 Herr Hansen, Jens, Bankkaufmann, 1966, Rotenburg a. d. F., E.-v.-Harnack-Str. 4, 36179 Bebra
715 Herr Hanf, Volkmar, Wirtschaftspädagoge, 1966, Wuppertal, Görlitzer Str. 22, 36179 Bebra

Wahlvorschlag:Freie Wähler Gemeinschaft – Die Besseren FWG

Lfd. Nr., Anrede, Familienname, Rufname, Beruf oder Stand, Geburtsjahr, Geburtsort, Anschrift

801 Herr Hassl, Uwe, Rechtsanwalt, 1961, Bebra, Danziger Str. 28, 36179 Bebra
802 Frau Ehlert, Ingrid, Erzieherin im Ruhestand, 1946, Bad Hersfeld, Am Schützenplatz 4, 36179 Bebra
803 Herr Holzhauer, Bernd, Zollbeamter, 1955, Bad Hersfeld, Finkenstr. 24, 36179 Bebra
804 Herr Ehlert, Steffen, Dozent, 1968, Rotenburg a. d. F., Am Schützenplatz 4, 36179 Bebra
805 Frau Becker, Vera, Kauffrau im Einzelhandel, 1970, Peine, Fuldastr. 20 b, 36179 Bebra
806 Herr Idziaszczyk, Heiko, Bautechniker, 1966, Bad Hersfeld, Asmusstr. 22, 36179 Bebra
807 Herr Weiß, Gerfried, Einkaufsleiter im Ruhestand, 1952, Bad Hersfeld, Am Bünberg 6, 36179 Bebra
808 Frau Schuchardt-Rosenkranz, Yvonne, Büroangestellte, 1976, Bad Hersfeld, Lindenstr. 8, 36179 Bebra
809 Herr Berge, Richard, Vermessungstechniker i. R., 1954, Asmushausen, Am Reesen 1 a, 36179 Bebra
810 Herr Stückradt, Herbert, Lokbetriebsinspektor a. D., 1948, Bebra, Fontaneweg 4, 36179 Bebra
811 Frau Schaub, Ilka, Gemeindearbeiterin, 1970, Rotenburg a. d. F., Stölzinger Weg 3, 36179 Bebra
812 Herr Stephan, Klaus-Dieter, Rentner, 1951, Kassel, Grimmelsbergsstr. 5, 36179 Bebra
813 Herr Zilch, Udo, Angestellter Vertrieb, 1966, Rotenburg a. d. F., Asmusstr. 33, 36179 Bebra
814 Frau Stückradt, Brunhilde, Kaufm. Angestellte i. R., 1953, Asmushausen, Fontaneweg 4, 36179 Bebra
815 Herr Reier, Christian, Marktleiter/Angestellter, 1985, Rotenburg a. d. F., Rathausmarkt 6, 36179 Bebra
816 Frau Wandel, Ilka, Coach & Schulbegleitung, 1971, Berlin, Burgring 3, 36179 Bebra
817 Herr Ehrnsberger, Andreas, Kaufm. Angestellter, 1976, Altdorf bei Nürnberg, Hersfelder Str. 102, 36179 Bebra
818 Herr Becker, Andreas, Elektroinstallateur, 1972, Bad Hersfeld, Amselstr. 5, 36179 Bebra
819 Frau Becker, Nicole, Reinigungsfachkraft, 1972, Haan, Amselstr. 5, 36179 Bebra
820 Herr Eisel, Heinrich, Maler u. Lackierer, 1975, Rotenburg a. d. F., Alleestr. 2, 36179 Bebra
821 Herr Jung, Marcel, Lehramtsstudent, 1996, Bad Hersfeld, In den Dellen 4, 36179 Bebra
822 Frau Reimer, Andrea, selbstständig, 1981, Rotenburg a. d. F., Am Reesen 1, 36179 Bebra
823 Herr Blackert, Helmut, Rentner, 1936, Rautenhausen, Zum Hachthal 2 a, 36179 Bebra
824 Frau Blackert, Erika, Hausfrau, 1949, Glückstadt, Zum Hachthal 2 a, 36179 Bebra

Wahl des Ortsbeirats im Ortsbezirk Asmushausen

Wahlvorschlag: Bürgerliste Asmushausen – BLA

Lfd. Nr., Anrede, Familienname, Rufname, Beruf oder Stand, Geburtsjahr, Geburtsort, Anschrift

1 Herr Berge, Richard, Vermessungstechniker i. R., 1954, Asmushausen, Am Reesen 1 a, 36179 Bebra
2 Herr Kerst, Alexander, Beamter, 1972, Rotenburg a. d. F., Asmusstr. 27 a, 36179 Bebra
3 Herr Menger, Friedhelm, Rentner, 1948, Rockensüß, Am Wartheberg 7, 36179 Bebra
4 Herr Claus, Helmut, Vertriebsangestellter, 1962, Asmushausen, Raiffeisenstr. 14, 36179 Bebra
5 Herr Idziaszczyk, Heiko, Bautechniker/Betriebsleiter, 1966, Bad Hersfeld, Asmusstr. 22, 36179 Bebra
6 Herr Hollstein, Niko, Elektrokonstrukteur, 1992, Bad Hersfeld, Rosweg 5, 36179 Bebra
7 Herr Zilch, Udo, Angestellter im Vertrieb, 1966, Rotenburg a. d. F., Asmusstr. 33, 36179 Bebra
8 Herr Apel, Ortwin, Pensionär, 1958, Rotenburg a. d. F., Asmusstr. 39 a, 36179 Bebra

Wahl des Ortsbeirats im Ortsbezirk Blankenheim 

Wahlvorschlag: Bürgerliste Blankenheim - BlB

Lfd. Nr., Anrede, Familienname, Rufname, Beruf oder Stand, Geburtsjahr, Geburtsort, Anschrift

1 Herr Günther, Uwe, Triebfahrzeugführer, 1968, Rotenburg a. d. F., Obere Str. 19, 36179 Bebra
2 Frau Haudel-Schmidt, Katja, Angestellte, 1970, Rotenburg, a. d. F., Über Land 14, 36179 Bebra
3 Herr Heinz, Dirk, Pensionär, 1968, Bad Hersfeld, Vor der Höhe 1, 36179 Bebra
4 Herr Schade, Lothar, Angestellter, 1957, Blankenheim, Obere Str. 42, 36179 Bebra
5 Herr Schade, Michael, Sachbearbeiter Qualität, 1984, Bad Hersfeld, Obere Str. 42 a, 36179 Bebra
6 Frau Schmidt, Claudia, Angestellte, 1970, Rotenburg a. d. F., Zum Fuldablick 9, 36179 Bebra
7 Herr Schwarz, Lothar, Elektriker, 1957, Bebra, An der Mast 7, 36179 Bebra
8 Herr Sippel, Reinhold, Betriebswirt, 1960, Blankenheim, Im Graben 6, 36179 Bebra

Wahl des Ortsbeirats im Ortsbezirk Braunhausen

Wahlvorschlag: Bürgerliste Braunhausen – BLB

Lfd. Nr., Anrede, Familienname, Rufname, Beruf oder Stand, Geburtsjahr, Geburtsort, Anschrift

1 Herr Blackert, Hans-Georg, Postbeamter a. D., 1962, Rotenburg a. d. F., Zum Käsberg 5, 36179 Bebra
2 Herr Knopp, Björn, Maschinenbautechniker, 1978, Bad Hersfeld, Am Molkenborn 1, 36179 Bebra
3 Herr Kirchner, Jonas, Industriemeister Metall, 1997, Rotenburg a. d. F., Zum Käsberg 3, 36179 Bebra
4 Herr Koch, Eckhard, Bahnbeamter a. D., 1956, Parchim, Am Molkenborn 18, 36179 Bebra
5 Herr Mohr, Jens, Technischer Angestellter, 1972, Bad Hersfeld, Zum Käsberg 9, 36179 Bebra

Wahl des Ortsbeirats im Ortsbezirk Breitenbach

Wahlvorschlag: Bürgerliste Breitenbach – BLB

Lfd. Nr., Anrede, Familienname, Rufname, Beruf oder Stand, Geburtsjahr, Geburtsort, Anschrift

1 Frau Becker, Heidrun, Arbeiterin, 1964, Rotenburg a. d. F., Ederstr. 4, 36179 Bebra
2 Frau Danzer, Julia, Verwaltungsfachangestellte, 1991, Rotenburg a. d. F., Im Baumgarten 22, 36179 Bebra
3 Herr Knoth, Detlef, Sachbearbeiter Qualitätssicherung, 1965, Rotenburg a. d. F., Hersfelder Str. 172, 36179 Bebra
4 Herr Lieberum, Jens, Elektromeister, 1973, Rotenburg a. d. F., Hersfelder Str. 135, 36179 Bebra
5 Herr Ludwig, Marvin, Auszubildender, 2001, Bad Hersfeld, Hersfelder Str. 120, 36179 Bebra
6 Herr Ludwig, Wolfgang, Technischer Angestellter, 1970, Rotenburg a. d. F., Hersfelder Str. 120, 36179 Bebra
7 Frau Rose, Naja, Erziehungswissenschaftlerin, 1987, Otter, Fuldastr. 13, 36179 Bebra
8 Frau Schaub, Ilka, Gemeindearbeiterin, 1970, Rotenburg a. d. F., Stölzinger Weg 3, 36179 Bebra
9 Herr Schneider-Rose, Gerhard, Diplom-Pädagoge, 1957, Seifertshausen, Hersfelder Str. 150, 36179 Bebra
10 Frau, Streck, Anni, Rentnerin, 1952, Breitenbach, Am Ratz 6, 36179 Bebra
11 Herr Tscheschel, Mario, Finanzbuchhalter, 1975, Bad Hersfeld, Bachseite 9 a, 36179 Bebra
12 Herr Zilch, Guido, Elektromeister, 1964, Breitenbach, Hersfelder Str. 137, 36179 Bebra

Wahl des Ortsbeirats im Ortsbezirk Gilfershausen

Wahlvorschlag: Wählergemeinschaft Gilfershausen - WGG

Lfd. Nr., Anrede, Familienname, Rufname, Beruf oder Stand, Geburtsjahr, Geburtsort, Anschrift

1 Herr Nieborowsky, Norman, Werkzeugmechaniker, 1977, Bad Hersfeld, Am Bühl 6, 36179 Bebra
2 Herr Holzhauer, Klaus-Dieter, Maurer, 1965, Rotenburg a. d. F., Am Bühl 4, 36179 Bebra
3 Herr Kratzenberg, Benjamin, Bankbetriebswirt, 1984, Rotenburg a. d. F., Hinterm Stein 12, 36179 Bebra
4 Herr Knöckel, Christoph, Maschinenbautechniker, 1981, Bad Hersfeld, Am Schlegrain 2, 36179 Bebra
5 Frau Holzhauer, Anja, Industriekauffrau, 1979, Rotenburg a. d. F., Ringstr. 2, 36179 Bebra
6 Frau Becker, Erika, Verkäuferin, 1947, Thangelstedt, Am Bühl 1, 36179 Bebra
7 Herr Hollstein, Ralf, Elektrotechnikermeister, 1966, Rotenburg a. d. F., Braunhäuser Str. 7, 36179 Bebra
8 Herr Heese, Robin, Maschinenbauingenieur, 1977, Rotenburg a. d. F., Simbachstr. 1, 36179 Bebra

Wahl des Ortsbeirats im Ortsbezirk Iba

Wahlvorschlag: Christlich Demokratische Union Deutschlands- CDU

Lfd. Nr., Anrede, Familienname, Rufname, Beruf oder Stand, Geburtsjahr, Geburtsort, Anschrift

101 Herr Soldan, Roland, Dipl.-Bankbetriebswirt, 1976, Bad Hersfeld, Schieferstraße 20, 36179 Bebra
102 Frau Heinzerling, Christina, Verwaltungsfachangestellte, 1987, Rotenburg a. d. F., Schieferstr. 44, 36179 Bebra
103 Herr Börner, Marco, Polizeibeamter, 1974, Bad Hersfeld, Machtloser Weg 15, 36179 Bebra
104 Herr Reidt, Marcus, Projektleiter/Maschinenbautechniker, 1973, Bad Hersfeld, Am Taubenberg 7, 36179 Bebra
105 Herr Langheld, Hans, Rentner, 1948, Iba, Sandkaute 4, 36179 Bebra
106 Frau Börner, Nicole, Speditionskauffrau, 1975, Eschwege, Machtloser Weg 15, 36179 Bebra
107 Herr Hobert, Günther, Polizeibeamter a. D., 1953, Iba, Am Köhlersrain 4, 36179 Bebra
108 Herr Soldan, Georg, Beamter a. D., 1949, Iba, Schieferstraße 71, 36179 Bebra
109 Herr Börner, Herbert, Beamter a. D., 1950, Iba, Schieferstraße 9, 36179 Bebra

Wahl des Ortsbeirats im Ortsbezirk Iba

Wahlvorschlag: Sozialdemokratische Partei Deutschlands - SPD

Lfd. Nr., Anrede, Familienname, Rufname, Beruf oder Stand, Geburtsjahr, Geburtsort, Anschrift

301 Herr Börner, Hans-Dieter, Elektromeister, 1961, Iba, An der Pfarrwiese 2, 36179 Bebra
302 Herr Hobert, André, Lehrer, 1992, Bad Hersfeld, Am Köhlersrain 3, 36179 Bebra
303 Herr Vogel, Elmar, Beamter, 1962, Iba, Auf der Freiheit 21 a, 36179 Bebra
304 Herr Hobert, Volker, Technischer Angestellter, 1961, Iba, Am Köhlersrain 3, 36179 Bebra
305 Herr Schüler, Karl-Heinz, Rentner, 1943, Bad Hersfeld, Am Burggarten 22, 36179 Bebra

Wahl des Ortsbeirats im Ortsbezirk Imshausen

Wahlvorschlag: Freie Wählergemeinschaft - FWG

Lfd. Nr., Anrede, Familienname, Rufname, Beruf oder Stand, Geburtsjahr, Geburtsort, Anschrift

1 Frau Gundlach, Gudrun, Tarifbeschäftigte, 1961, Rotenburg a. d. F., Küsterweg 2, 36179 Bebra
2 Frau Germeroth, Silke, Verwaltungsfachwirtin, 1986, Rotenburg a. d. F., Imshäuser Str. 9, 36179 Bebra
3 Herr Janzen, Waldemar, Chemiearbeiter, 1991, Kuterlja/Russische Förderation, Wolfsbergstr. 22, 36179 Bebra
4 Frau Heßler, Sabine, Techn. Systemplanerin, 1973, Bad Hersfeld, Solzer Str. 2, 36179 Bebra
5 Herr Heßler, Michael, Bauleiter, 1973, Alzenau, Solzer Str. 2, 36179 Bebra
6 Herr Reimold, Reiner, Rentner, 1951, Kassel, Tannenbergweg 3, 36179 Bebra
7 Herr Stockmayer, Christoph, selbstst. Dipl.-Ing., 1953, Tübingen, Solzer Str. 4, 36179 Bebra
8 Herr Schaub, Manfred, Pensionär, 1946, Utzberg, Imshäuser Str. 23, 36179 Bebra

Wahl des Ortsbeirats im Ortsbezirk Lüdersdorf

Wahlvorschlag: Lüdersdorfer Wählergemeinschaft – LWG

Lfd. Nr., Anrede, Familienname, Rufname, Beruf oder Stand, Geburtsjahr, Geburtsort, Anschrift

1 Herr Lindemann, Uwe, Werkzeugmachermeister, 1961, Breitenbach, Forststr. 25, 36179 Bebra
2 Herr Schade, Bastian, Student, 2001, Bad Hersfeld, Forststr. 11, 36179 Bebra
3 Herr Rüger, Norbert, Qualitätstechniker, 1962, Rotenburg a. d. F., Neuer Weg 2, 36179 Bebra
4 Frau Trieschmann, Nina, Verwaltungsfachangestellte, 1981, Rotenburg a. d. F., Forststr. 35, 36179 Bebra
5 Herr Schade, Marius, Student, 1997, Bad Hersfeld, Forststr. 11, 36179 Bebra
6 Herr Flechsenhar, Bernd, Elektromeister, 1962, Rotenburg a. d. F., Dickenrücker Str. 2, 36179 Bebra
7 Herr Kopetzky, Kevin, Kaufm. Angestellter, 1992, Rotenburg a. d. F., Forststr. 44, 36179 Bebra

Wahl des Ortsbeirats im Ortsbezirk Rautenhausen

Wahlvorschlag: Wählergemeinschaft Rautenhausen – WGR

Lfd. Nr., Anrede, Familienname, Rufname, Beruf oder Stand, Geburtsjahr, Geburtsort, Anschrift

1 Frau Siegel, Andrea, Bürokauffrau, 1972, Bad Hersfeld, Cornberger Weg 12, 36179 Bebra
2 Herr Schweitzer, Lukas, Baustoffprüfer, 1996, Rotenburg a. d. F., Zum Metzenmüller 6, 36179 Bebra
3 Herr Meise, Matthias, selbständiger Kfz-Meister, 1978, Rotenburg a. d. F., Zum Metzenmüller 10, 36179 Bebra
4 Herr Weber, Günter, Elektriker, 1967, Rotenburg a. d. F., Zum Metzenmüller 3, 36179 Bebra
5 Herr Rimbach, Florian, Maschinenbau-Student, 1996, Rotenburg a. d. F., Im Hopfengarten 9, 36179 Bebra
6 Herr Wenderoth-Wegener, Kurt, Bundesbankbeamter, 1959, Iba, Cornberger Weg 10, 36179 Bebra
7 Frau Koch, Martina, Hausfrau, 1967, Rotenburg a. d. F., Cornberger Weg 3, 36179 Bebra
8 Frau Wegener-Putzke, Lucia, Bundesfreiwilligendienst, 1991, Rotenburg a. d. F., Cornberger Weg 10, 36179 Bebra

Wahl des Ortsbeirats im Ortsbezirk Solz

Wahlvorschlag: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - GRÜNE

Lfd. Nr., Anrede, Familienname, Rufname, Beruf oder Stand, Geburtsjahr, Geburtsort, Anschrift

201 Frau Wandel, Tatjana, Schreinerin, 1969, Berlin, Berliner Ring 32, 36179 Bebra
202 Herr von Verschuer, Wolf-Dietrich, Film-Kaufmann, 1948, Marburg/Lahn, Vilmarstr. 5, 36179 Bebra
203 Herr Schulz, Ralf, Elektriker, 1962, Bad Salzungen, Schulweg 9, 36179 Bebra

Wahl des Ortsbeirats im Ortsbezirk Solz

Wahlvorschlag: Sozialdemokratische Partei Deutschlands - SPD

Lfd. Nr., Anrede, Familienname, Rufname, Beruf oder Stand, Geburtsjahr, Geburtsort, Anschrift

301 Herr Schäfer, Markus, Kaufm. Angestellter, 1964, Solz, Bergstr. 16 a, 36179 Bebra
302 Herr Knoth, Lothar, Versicherungskaufmann i. R., 1954, Solz, Am Herdrain 12, 36179 Bebra
303 Frau Schubert, Ingeborg, Einzelhandelskauffrau i. R., 1950, Weiterode, Teichstr. 1, 36179 Bebra
304 Herr Frank, Werner, CNC-Dreher, 1967, Rotenburg a. d. F., Am Herdrain 14, 36179 Bebra
305 Herr Schmidt, Hilmar, Zollbeamter i. R., 1954, Iba, Märkische Str. 9, 36179 Bebra

Wahl des Ortsbeirats im Ortsbezirk Solz

Wahlvorschlag: Bürger für Solz – BfS

Lfd. Nr., Anrede, Familienname, Rufname, Beruf oder Stand, Geburtsjahr, Geburtsort, Anschrift

701 Herr Claus, Friedhelm, Vertriebsleiter, 1968, Rotenburg a. d. F., Schulrain 1, 36179 Bebra
702 Frau Glapa, Verena, Selbstständig, 1976, Rotenburg a. d. F., Ibaer Weg 20, 36179 Bebra
703 Herr Schmerfeld, Karl-Heinz, Rentner, 1954, Dens, Lärchenweg 8, 36179 Bebra
704 Herr Mohr, Niklas, Industriemechaniker, 1991, Rotenburg a. d. F., Vilmarstr. 6, 36179 Bebra
705 Frau Gilga, Claudia, Einzelhandelskauffrau, 1962, Sontra, Tannenweg 3, 36179 Bebra
706 Herr Göbel, Adrian, Automobilkaufmann, 1997, Bad Hersfeld, Kupferstr. 12, 36179 Bebra
707 Herr Reuß, Georg, Transportunternehmer, 1951, Solz, Ibaer Weg 20, 36179 Bebra

Wahl des Ortsbeirats im Ortsbezirk Weiterode

Wahlvorschlag: Christlich Demokratische Union Deutschlands- CDU

Lfd. Nr., Anrede, Familienname, Rufname, Beruf oder Stand, Geburtsjahr, Geburtsort, Anschrift

101 Herr Nölke, Andreas, Reiseverkehrskaufmann, 1958, Bebra, Lindenstr. 9, 36179 Bebra
102 Frau Vogt, Elke, Hausfrau, 1958, Bebra, Am Burgrain 10, 36179 Bebra
103 Frau Knaut, Katja, Bilanzbuchhalterin, 1971, Rotenburg a. d. F., Brühlstr. 22, 36179 Bebra
104 Frau Heusner, Anja, Industriekauffrau, 1971, Rotenburg a. d. F., Hessische Str. 19, 36179 Bebra
105 Herr Vogt, Alfred, Rentner, 1953, Kleinensee, Am Burgrain 10, 36179 Bebra
106 Herr Weishaar, Lars, Dipl.-Ing., 1971, Rotenburg a. d. F., Hessische Str. 62, 36179 Bebra
107 Herr Kaufmann, Uwe, Beamter i. R., 1959, Bad Hersfeld, Freiherr-vom-Stein-Str. 17 a, 36179 Bebra
108 Herr Möller, Marcus, Bankkaufmann, 1968, Rotenburg a. d. F., Freiherr-vom-Stein-Str. 21, 36179 Bebra
109 Herr Windolf, Martin, Pensionär, 1955, Bebra, Mittelstr. 14, 36179 Bebra
110 Herr Benz, Udo, Bundeswehrverwaltungsangestellter, 1959, Nentershausen, Wengbergstr. 11 a, 36179 Bebra

Wahl des Ortsbeirats im Ortsbezirk Weiterode

Wahlvorschlag: Sozialdemokratische Partei Deutschlands - SPD

Lfd. Nr., Anrede, Familienname, Rufname, Beruf oder Stand, Geburtsjahr, Geburtsort, Anschrift

301 Herr Zimmermann, Martin, Maschinenbautechniker, 1983, Rotenburg a. d. F., Hessische Str. 45, 36179 Bebra
302 Frau Kindler, Christina, Schulsozialpädagogin, 1965, Rotenburg a. d. F., Drosselstr. 1, 36179 Bebra
303 Herr Dischert, Michael, Steueroberamtsrat, 1959, Rotenburg a. d. F., Am Burgrain 2, 36179 Bebra
304 Frau König-Both, Nicole, Verwaltungsfachangestellte, 1977, Dortmund, Am Eichbach 6, 36179 Bebra
305 Herr Leidenfrost, Simon, Schüler, 2002, Bad Hersfeld, Losberg 5, 36179 Bebra
306 Frau Leidenfrost, Nicole, Soziologin, 1980, Wolfhagen, Losberg 5, 36179 Bebra
307 Herr Malakzay, Assadullah, Bauingenieur, 1960, Kuz-Konar/Afghanistan, Lindenstr. 10, 36179 Bebra
308 Frau Göbel, Noa Emilia, Studentin, 1997, Bebra, Drosselstr. 1, 36179 Bebra
309 Leidenfrost, Herbert, Rentner, 1952, Rees am Rhein, Losberg 5, 36179 Bebra

36179 Bebra, den 18.01.2021

gez. Steinbach, Stadtwahlleiterin


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra

Bauleitplanung der Stadt Bebra:
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Höberück und Kleeberg“ im Stadtteil Breitenbach der Stadt Bebra 

hier: Inkrafttreten der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 60
im Stadtteil Breitenbach gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra hat in öffentlicher Sitzung am 17.12.2020 die Aufhebung des seit dem 24. Mai 1977 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 60 „Höberück und Kleeberg“ im Stadtteil Breitenbach im Zuge der nachhaltigen städtebaulichen Innenentwicklung der Stadt Bebra als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Höberück und Kleeberg“ im Stadtteil Breitenbach tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Lage und Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des zur Aufhebung beschlossenen Bebauungsplanes Nr. 60 „Höberück und Kleeberg“ im Stadtteil Breitenbach der Stadt Bebra umfasst die nachfolgend aufgelisteten Flurstücke der Flur 1 in der Gemarkung Breitenbach:

Adelsbergstraße: 47/9, 47/8, 47/7, 47/6, 47/5, 47/4, 47/11,47/10, 46/3, 46/3, 45/8, 45/13, 45/12, 45/17, 44/14, 30/1, 30/11, 30/24, 30/8, 58/263

Kleebergstraße: 58/31, 58/38, 58/20, 58/25, 58/24, 58/23, 58/42, 58/41, 58/16, 58/15, 58/14, 58/13, 58/12, 58/11, 58/10, 58/9, 58/103, 54/8, 58/52, 58/51, 58/50, 58/49, 58/48, 58/47, 58/310, 58/317, 58/36, 58/37, 58/38, 58/39, 58/116,

Am Höberück: 58/60, 58/61, 58/70, 58/72, 58/69, 58/68, 58/73, 58/67, 58/74, 58/66, 58/75, 58/65, 58/64, 58/77, 58/78, 58/79,

Knüllstraße: 58/84, 58/94, 58/95, 58/97, 58/98, 58/102

Sonnenweg:58/93, 58/90, 58/89, 58/88, 58/301, 58/134, 58/135, 58/136, 58/137, 58/138, 58/150, 58/156, 58/155, 58/154, 58/316, 54/6, 52/3, 53/2, 54/11, 54/5, 57/4, 58/176, 58/175, 58/174, 58/173, 58/157, 58/158, 58/159, 58/305, 58/302, 58/314, 58/313, 58/312, 58/311

Höhenweg: 58/144, 58/143, 58/133, 58/183, 58/304, 58/306, 58/306, 58/200, 58/201, 58/207, 58/208, 58/209, 58/110, 53/7, 53/8, 53/9, 58/319, 58/321, 58/125, 58/197, 58/198, 58/213, 58/214, 58/215, 58/216, 51/13, 51/37, 51/36, 51/34, 51/33,

Am Höberück: 58/121, 58/122, 58/123, 58/187, 58/186, 58/184, 58/194, 58/218, 58/278, 58/277, 58,221, 58/294, 58/296, 58/295, 58/297, 58/298, 58/299, 58/300, 58/236, 51/30, 51/26, 51/21, 51/17, 51/14, 58/161, 58/162, 58/163, 58/164, 58/189, 58/188, 58/191, 58/291, 58/292, 58/226, 58/227, 58/235, 58/234, 58/229, 58/230, 58/232, 58/244, 58/245, 58/246, 58/247,58/248, 58/249, 58/252, 58/253, 58/251,

Stölzinger Weg: 58/258, 58/257, 58/256, 58/267, 58/266, 58/290, 58/310

Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches des aufgehobenen Bebauungsplanes Nr. 60 „Höberück und Kleeberg“ im Stadtteil Breitenbach sind aus der beigefügten Abbildung ersichtlich.

Die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Höberück und Kleeberg“ und deren Begründung können beim Magistrat der Stadt Bebra, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra, im Bau- und Planungsamt, Zimmer 407 während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung Bebra

Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Montag von 14:00 bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 14:00 bis 17:00 Uhr

eingesehen werden. Nach vorheriger Absprache sind auch andere Zeiten möglich.

Jedermann kann die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Höberück und Kleeberg“ und dessen Begründung einsehen und über den Inhalt der Bauleitplanung Auskunft verlangen.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes, ein nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlicher Verfahrensfehler oder nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Bebra geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulgen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Ersatzansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Die öffentliche Bekanntmachung ergeht aufgrund § 7 der Hauptsatzung der Stadt Bebra in Verbindung mit § 10 Abs. 3 BauGB.

Bebra, den 12. Januar 2021

60-JM
gez. Knoche, Bürgermeister

Geltungsbereich

2021-01-18


 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra

Bauleitplanung der Stadt Bebra:
Bebauungsplan Nr. 26.4 „Gewerbegebiet Bebra Südwest“
in der Kernstadt von Bebra 

hier: Inkrafttreten des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra hat in öffentlicher Sitzung am 17.12.2020 den Bebauungsplan Nr. 26.4 „Gewerbegebiet Bebra Südwest“ zur Erweiterung der Firma Willich Elektrotechnik GmbH im südwestlichen Gewerbegebiet in der Kernstadt von Bebra als Satzung nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der Bebauungsplan Nr. 26.4 „Gewerbegebiet Bebra Südwest“ tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Lage und Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 26.4 „Gewerbegebiet Bebra Südwest“ umfasst die Flurstücke 148,172/4, 172/5, 173/3,173/5, 173/6, 173/7, 174/0 der Flur 21 in der Gemarkung Bebra. Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 26.4 „Gewerbegebiet Bebra Südwest“ sind aus der beigefügten Abbildung ersichtlich.

Der Bebauungsplan Nr. 26.4 „Gewerbegebiet Bebra Südwest“ und die Begründung können beim Magistrat der Stadt Bebra, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra, im Bau- und Planungsamt, Zimmer 407 während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung Bebra

Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Montag von 14:00 bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 14:00 bis 17:00 Uhr

eingesehen werden. Nach vorheriger Absprache sind auch andere Zeiten möglich.

Jedermann kann den Bebauungsplan Nr. 26.4 „Gewerbegebiet Bebra Südwest“ und dessen Begründung einsehen und über den Inhalt der Bauleitplanung Auskunft verlangen.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes, ein nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlicher Verfahrensfehler oder nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Bebra geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Ersatzansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Die öffentliche Bekanntmachung ergeht aufgrund § 7 der Hauptsatzung der Stadt Bebra in Verbindung mit § 10 Abs. 3 BauGB.

 

Bebra, den 08. Januar 2021

60-JM
gez. Knoche, Bürgermeister

Geltungsbereich

2021-01-14


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Blankenheim

Am Freitag, 08.01.2021 findet um 19:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Blankenheim eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates des Stadtteiles Blankenheim statt.

Tagesordnung

  1.       Eröffnung und Begrüßung
    2.       Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit
    3.       Genehmigung der Niederschrift vom 09.12.2020
    4.       Beratung über die Angelegenheit „Gründung des Naturparks Knüll“
    5.       Verschiedenes

PS: Es gelten nach wie vor die besonderen Hygiene- und Abstandsregelungen

Bebra-Blankenheim, 31.12.2020

gez. Sippel
Ortsvorsteher

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekanntgemacht.

Bebra, 31.12.2020

gez. Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra

I. Wirtschaftsplan des Bäderbetriebes der Stadt Bebra

Aufgrund der §§ 15 – 19 des Eigenbetriebsgesetzes vom 09.06.1989 in Verbindung mit § 127 der Hessischen Gemeindeordnung hat die Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2020 folgenden Wirtschaftsplan für das Jahr 2021 beschlossen:

1. Erfolgsplan
Bäderbetrieb der Stadt Bebra

                     Erträge mit insgesamt                               391.000 €
                     Aufwendungen mit insgesamt                   430.000 €
                     Ergebnis                                                    -39.000 €

2. Vermögensplan
Bäderbetrieb der Stadt Bebra

                     die Ausgaben mit                                     190.000 €

II. Öffentliche Auslegung

Der Wirtschaftsplan des Bäderbetriebes der Stadt Bebra für das Wirtschaftsjahr 2021 liegt gemäß § 97 Abs. 5 der Hessischen Gemeindeordnung an folgenden Kalendertagen

                       Montag,            25.01.2021
                       Dienstag,          26.01.2021
                       Mittwoch,          27.01.2021
                       Donnerstag,     28.01.2021
                       Freitag,            29.01.2021
                       Montag,            01.02.2021
                       Dienstag,          02.02.2021

jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich während der o. g. Tage montags, dienstags und donnerstags von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr bei den Stadtwerken Bebra, Wiesenweg 1, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Bebra, 07. Januar 2021

Der Magistrat der Stadt Bebra

Knoche
Bürgermeister


 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra

I. Wirtschaftsplan des Abwasserbetriebes der Stadt Bebra

Aufgrund der §§ 15 – 19 des Eigenbetriebsgesetzes vom 09.06.1989 in Verbindung mit § 127 der Hessischen Gemeindeordnung hat die Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2020 folgenden Wirtschaftsplan für das Jahr 2021 beschlossen:

1. Erfolgsplan
Abwasserbetrieb der Stadt Bebra

                     die Erträge mit                                      4.310.500 €
                     die Aufwendungen mit                          4.307.500 €

2. Vermögensplan
 Abwasserbetrieb der Stadt Bebra

                     die Einnahmen mit                                 2.834.000 €
                     die Ausgaben mit                                   2.834.000 €

3. Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung der im Vermögensplan des Abwasserbetriebes aufgeführten Investitionen bestimmt ist, wird auf 460.000,00 € festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsplan 2021 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf  500.000,-€ festgesetzt.

4. Es gilt die von der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen des Wirtschaftsplanes beschlossene Stellenübersicht.

II. Genehmigung der Aufsichtsbehörde (Kreditaufnahme)

Gemäß § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erteile ich die aufsichtsbehördliche Genehmigung zur Aufnahme des im Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebs Abwasser der Stadt Bebra festgesetzten Gesamtbetrages der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 460.000,00 € (in Worten vierhundertsechzigtausend Euro). Die erteilte Kreditermächtigung gilt gemäß § 103 Absatz 3 HGO bis zum Ende des Wirtschaftsjahres 2021 und darüber hinaus bis zur Bekanntmachung des Wirtschaftplanes 2022. Die Kreditermächtigung gilt nicht zur Begründung einer Zahlungsverpflichtung, die wirtschaftlich einer Kreditverpflichtung gleichkommt (§ 103 Abs. 7 HGO).

Bad Hersfeld, 18.12.2020                  Der Landrat des Landkreises
3.50/33 g 01                                      Hersfeld-Rotenburg
                                                          gez. Dr. Michael Koch

III. Genehmigung der Aufsichtsbehörde (Kassenkredite)

Gemäß § 105 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erteile ich die aufsichtsbehördliche Genehmigung zu dem im Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebes Abwasser der Stadt Bebra festgesetzten Höchstbetrages der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Höhe von 500.000,00 € (in Worten: Fünfhunderttausend Euro). Die Ermächtigung zur Aufnahme von Kassenkrediten gilt gemäß § 105 Absatz 1 HGO über das Wirtschaftsjahr 2021 hinaus bis zur Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2022.

Bad Hersfeld, 18.12.2020                  Der Landrat des Landkreises
3.50/33 g 01                                      Hersfeld-Rotenburg
                                                          gez. Dr. Michael Koch

IV. Öffentliche Auslegung

Der Wirtschaftsplan des Abwasserbetriebes der Stadt Bebra für das Wirtschaftsjahr 2021 liegt gemäß § 97 Abs. 5 der Hessischen Gemeindeordnung an folgenden Kalendertagen

                       Montag,            25.01.2021
                       Dienstag,          26.01.2021
                       Mittwoch,           27.01.2021
                       Donnerstag,      28.01.2021
                       Freitag,             29.01.2021
                       Montag,            01.02.2021
                       Dienstag,          02.02.2021

jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich während der o. g. Tage montags, dienstags und donnerstags von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr bei den Stadtwerken Bebra, Wiesenweg 1, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Bebra, 07. Januar 2021

Der Magistrat der Stadt Bebra

Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
S
tadtteil Lüdersdorf

Am Freitag, 15. Januar 2021 findet um 20:00 Uhr in der Lüdertalhalle in Lüdersdorf eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates des Stadtteils Lüdersdorf statt. 

Tagesordnung 

    1.   Eröffnung und Begrüßung
    2.   Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit des Ortsbeirates
    3.   Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zum Naturpark Knüll
    4.   Informationen und Mitteilungen

Lüdersdorf, 03.01.2021

gez. Lindemann
Ortsvorsteher 

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekanntgemacht.

Bebra, 03.01.2021

Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra

Straßenbenennung in Bebra

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra hat in ihrer Sitzung am 10.09.2020 folgende Straßenbezeichnungen für das neue Baugebiet „Eichkoppe III“ beschlossen:

Die in der Gemarkung Bebra befindlichen Straßen (im Plan dargestellt) erhalten die Bezeichnungen „Eulenweg“ (Flur 19, Flurstück 161/32); „Meisenweg“ (Flur 19, Flurstück 161/34) und „Sperlingsweg“ (Flur 19, Flurstück 161/35)". Die vorhandene Straße „Nachtigallenweg“ erhält in Verlängerung die bestehende Bezeichnung „Nachtigallenweg“ (Flur 19, Flurstück 161/33).

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Magistrat der Stadt Bebra, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Vorstehende „Amtliche Bekanntmachung“ der Stadt Bebra wird gemäß § 7 der Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekannt gemacht.

Bebra, 23.12.2020                                                   Amt 60-Th

gez.
Knoche
Bürgermeister

2020-12-23


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Solz

Am Montag, 14.12.2020 findet um 18.00 Uhr eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates im Dorfgemeinschaftshaus in Solz statt.

Aufgrund der aktuellen Lage, weise ich schon jetzt darauf hin, dass vorgesehene Sicherheits-maßnahmen bzgl. Abstand und den aktuellen Hygieneregeln zwingend einzuhalten sind. 

Tagesordnung: 

  1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der form- und fristgerechten Einladung, sowie der Beschlussfähigkeit des Ortsbeirates.
  2. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 25. August 2020
  3. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan des Abwasserbetriebes für das Jahr 2021
  4. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan des Bäderbetriebs für das Jahr 2021
  5. Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt der Stadt Bebra für das Jahr 2021
  6. Verschiedenes

Solz, 07.12.2020

Friedhelm Claus, Ortsvorsteher

Die vorstehende amtliche Bekanntmachung wird hiermit gemäß § 7 der Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekanntgemacht.

Bebra, 18.08.2020

gez. Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Asmushausen 

Am Donnerstag, 10.12.2020 um 19:30 Uhr findet im Dorfgemeinschaftshaus Asmushausen eine Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirates Asmushausen statt.   

Tagesordnung  

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie der Beschlussfähigkeit des Ortsbeirates 

    3.   Genehmigung der Niederschrift vom 26.08.2020 

    4.    Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung für Haushaltsjahr 2021 der Stadt Bebra 

    5.    Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des Wirtschaftsplanes des Abwasserbetriebes der Stadt Bebra für das Wirtschaftsjahr 2021 

    6.    Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des Wirtschaftsplanes des Bäderbetriebes der Stadt Bebra für das Wirtschaftsjahr 2021 

    7.    IKEK 

    8.    Verschiedenes  

Asmushausen, 04.12.2020  

gez. Berge, Ortsvorsteher 

Es sind die aktuell geltenden Abstands- und Hygienevorschriften einzuhalten.  

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekanntgemacht.  

Bebra, 04.12.2020  

gez. Knoche, Bürgermeister 


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Rautenhausen  

Am Mittwoch, 12.08.2020 findet um 20:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Rautenhausen eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Rautenhausen statt. 

Tagesordnung  

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie der Beschlussfähigkeit des Ortsbeirates
3. Genehmigung der Niederschrift vom 10.12.2019
4. Bedarfsanmeldungen für das Haushaltsjahr 2021
5. Mitteilungen  

Rautenhausen, 05.08.2020  

gez. Karlheinz Meise
Ortsvorsteher  

Vorstehende amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra wird gemäß Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekannt gemacht.  

Bebra, 05.08.2020  

gez.    Knoche
Bürgermeister 


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Imshausen  

Am Freitag, 11.12.2020 um 19:00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Imshausen eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Imshausen statt. Hierzu lade ich die Mitglieder des Ortsbeirates Imshausen ein. 

 Info: Es sind die aktuell geltenden Abstands- und Hygienevorschriften einzuhalten.  

Tagesordnung:  

1.       Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit
2.       Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 03.08.2020
3.       Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung für 2021
4.       Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des Wirtschaftsplanes des   Abwasserbetriebes für 2021
5.       Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des Wirtschaftsplanes des Bäderbetriebes für 2021 
6.       Verschiedenes/Aktuelles   

Bebra-Imshausen, 02.12.2020  

gez. Gundlach
Ortsvorsteherin  

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß § 7 Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekannt gemacht.  

Bebra, 02.12.2020  

gez. Knoche
Bürgermeister 


 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Gilfershausen  

Am Mittwoch, den 09.12.2020, 19.00 Uhr, findet im Multifunktionsraum des Dorfgemeinschaftshauses eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates des Stadtteiles Gilfershausen statt.   

Info: Es sind die aktuell geltenden Abstands- und Hygienevorschriften einzuhalten.   

Tagesordnung   

1.     Eröffnung und Begrüßung
2.     Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit des Ortsbeirates
3.     Genehmigung der Niederschrift vom 23.07.2020.
4.     Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt der Stadt Bebra für das Jahr 2021.
5.     Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan des Abwasserbetriebes für das Jahr 2021.
6.     Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan des Bäderbetriebes für das Jahr 2021.
7.     Bekanntmachungen und Mitteilungen 

Gilfershausen, 02.12.2020  

gez. Nieborowsky
       Ortsvorsteher  

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß § 7 der Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekanntgemacht.  

Bebra, 02.12.2020  

gez.    Knoche
         Bürgermeister 


Abstimmungsbekanntmachung Bürgerentscheid
"Stoppt den Schwerlastverkehr - keine Erweiterung des Steinbruchs Braunhausen-Gilfershausen"

Abstimmungsbekanntmachung


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Blankenheim  

Am Mittwoch, 09.12.2020 findet um 19:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Blankenheim eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates des Stadtteiles Blankenheim statt. 

Tagesordnung  

1.       Eröffnung und Begrüßung
2.       Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit
3.       Genehmigung der Niederschrift vom 22.07.2020
4.       Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan der Stadt Bebra für das Jahr 2021
5.       Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan des Abwasserbetriebes der Stadt Bebra für das Jahr 2021
6.       Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan des Bäderbetriebes der Stadt Bebra für das Jahr 2021
7.       Wahlen im Jahr 2021
8.       Verschiedenes  

Bebra-Blankenheim, 01.12.2020  

gez. Sippel
Ortsvorsteher  

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekanntgemacht.  

Bebra, 01.12.2020 

gez. Knoche
Bürgermeister 


Fahrplanwechsel Nordhessen - NVV setzt trotz Corona auf Wachstum

Der europaweit festgelegte Fahrplanwechsel findet am 13. Dezember statt. Dabei gibt es auch im Gebiet des Nordhessischen VerkehrsVerbundes (NVV) wieder einige Neuerungen. Die wichtigsten Änderungen der Region sind in der untenstehenden Presseinformation zusammengefasst:

Presseinformation


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Breitenbach 

Am Donnerstag, 10. Dezember 2020 findet um 20:30 Uhr in der MZH in Breitenbach  eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Breitenbach statt. 

Info: Es sind die aktuell geltenden Abstands- und Hygienevorschriften einzuhalten.  

Tagesordnung 


1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift vom 26.07.20
4. Beschlussfassung Haushalt 2021
5. Beschlussfassung Bäderbetrieb 2021
6. Beschlussfassung Abwasserbetrieb 2021
7. Verschiedenes  

Guido Zilch
Ortsvorsteher  

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird hiermit gemäß § 7 der Hauptsatzung der Stadt Bebra bekanntgemacht.  

Bebra, 30.11.2020  

Knoche
Bürgermeister 


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Iba

Am Freitag, 04.12.2020, findet um 19.00 Uhr im Sporthaus im Kalkes, Iba, eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates des Stadtteiles Iba statt.

Tagesordnung

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift vom 05.08.2020
4. Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Bebra für das Haushaltsjahr 2021
5. Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf des Wirtschaftsplanes des Abwasserbetriebes der Stadt Bebra für das Wirtschaftsjahr 2021
6. Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf des Wirtschaftsplanes des Bäderbetriebes der Stadt Bebra für das Wirtschaftsjahr 2021
7. Termine 2021
8. Verschiedenes

Im Zusammenhang mit den Beschränkungen und Auflagen zur Bekämpfung der Corona-Covid-19-Pandemie bitte ich um Beachtung der am Sitzungstag aktuell gültigen Bestimmungen.

Iba, 26.11.2020

gez. Roland Soldan
Ortsvorsteher

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß § 7 Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekanntgemacht.

Bebra, 26.11.2020

gez. Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Weiterode  

Am Mittwoch, 02. Dezember 2020 findet um 18:30 Uhr im Stadtverordnetensitzungssaal / Rathaus Bebra eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Weiterode statt.  

Info: Es sind die aktuell geltenden Abstands- und Hygienevorschriften einzuhalten.  

Tagesordnung 

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit des Ortsbeirates
3. Genehmigung der Niederschrift vom 05.08.2020
4. Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2021
5. Beratung und Beschlussfassung über Wirtschaftsplan 2021 des Abwasserbetriebs
6. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2021 des Bäderbetriebs
7. Grundstücksangelegenheit
8. IKEK – Vorhaben für Weiterode
9. Bekanntgaben, Mitteilung  und Termine
10. Verschiedenes  

Andreas Nölke
Ortsvorsteher  

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird hiermit gemäß § 7 der Hauptsatzung der Stadt Bebra bekanntgemacht.  

Bebra, 24.11.2020  

Knoche
Bürgermeister 


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Lüdersdorf

Am Fraitag, 27. November 2020 findet um 20:00 Uhr in der Lüdertalhalle in Lüdersdorf eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates des Stadtteils Lüdersdorf statt. 

Tagesordnung 

    1.   Eröffnung und Begrüßung
    2.   Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit des Ortsbeirates
    3.   Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan der Stadt Bebra für das Jahr 2021
    4.   Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan des Bäderbetriebes für das Jahr 2021
    5.   Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan des Abwasserbetriebes für das Jahr 2021
    6.   Bekanntgaben und Mitteilungen

Lüdersdorf, 16.11.2020

gez. Lindemann
Ortsvorsteher

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekanntgemacht.

Bebra, 23.11.2020

Knoche
Bürgermeister


 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
-Bäderbetrieb- 

Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und Verwendung des Jahresgewinnes des Wirtschaftsjahres 2019 des Bäderbetriebes der Stadt Bebra

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra hat in der Sitzung am 12.11.2020 beschlossen:

Der Jahresabschluss des Bäderbetriebes der Stadt Bebra für das Wirtschaftsjahr 2019 wird gemäß § 5 Ziff. 11 und § 27 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz (EBG) in der Fassung vom 09.06.1989 festgesellt.

Die in dem vorliegenden Bericht über die Abschlussprüfung aufgeführte Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, den Anhang mit Anlagennachweis, der Lagebericht sowie das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Strecker, Berger + Partner, Kassel, sind Bestandteile dieses Beschlusses.

Der Jahresgewinn in Höhe von € 18.679,30 soll mit dem bestehenden Gewinnvortrag in Höhe von € 253.589,80 verrechnet werden. Der so entstehende Gewinnvortrag in Höhe von € 272.269,20 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung so­wie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Bäderbetriebes der Stadt Bebra für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2019 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB sowie nach § 27 Abs. 2 HessEigBGes unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Feststellung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsgemäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Eigenbetriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Kassel, den 23. September 2020

sb+p Strecker, Berger + Partner mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Rechtsanwälte

  Heiner Eggert                                                                              Marco Schumacher
Wirtschaftsprüfer                                                                          Wirtschaftsprüfer

Bebra, 19. Oktober 2020

gez. Mock
Betriebsleiter

Offenlegung des Jahresabschlusses und des Jahresberichtes 

Die Offenlegung erfolgt gemäß § 27 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz vom 09.06.1989 in der z. Zt. gültigen Fassung.

Der Jahresabschluss und der Jahresbericht 2019 werden an folgenden Tagen

                                      Donnerstag, 10.12.2020
                                      Freitag,         11.12.2020
                                      Montag,        14.12.2020
                                      Dienstag,      15.12.2020
                                      Mittwoch,      16.12.2020
                                      Donnertag,   17.12.2020
                                      Freitag,         18.12.2020
                                      Montag,        21.12.2020

jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich während der o. g. Tage montags und dienstags von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr bei den Stadtwerken Bebra, Wiesenweg 1, zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Bebra, 23. November.2020

Der Magistrat der Stadt Bebra

gez. Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
-Abwasserbetrieb- 

Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und Verwendung des Jahresgewinnes des Wirtschaftsjahres 2019 des Abwasserbetriebes der Stadt Bebra 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra hat in der Sitzung am 12.11.2020 beschlossen:

Der Jahresabschluss des Abwasserbetriebes der Stadt Bebra für das Wirtschaftsjahr 2019 wird gemäß § 5 Ziff. 11 und § 27 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz (EBG) in der Fassung vom 09.06.1989 festgesellt.

Die in dem vorliegenden Bericht über die Abschlussprüfung aufgeführte Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, den Anhang mit Anlagennachweis, der Lagebericht sowie das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Strecker, Berger + Partner, Kassel, sind Bestandteile dieses Beschlusses.

Der ausgewiesene Jahresgewinn beträgt € 704.194,36. Der anteilige Jahresgewinn in Höhe von € 353.396,00 soll an die Stadt Bebra als Eigenkapitalverzinsung ausgeschüttet werden. Der Betrag in Höhe von € 344.721,00 wird als Vorwegzuweisung in die Investitionsrücklage eingestellt. Der Restbetrag in Höhe von € 6.077,36 soll aufneue Rechnung vorgetragen werden.

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang -unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Abwasserbetriebs der Stadt Bebra für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2019 geprüft. Die Buch­führung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigen­betriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lage­bericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB sowie nach § 27 Abs. 2 HessEigBGes unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deut­schen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsgemäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Kassel, den 23. September 2020

sb+p Strecker, Berger + Partner mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Rechtsanwälte

   Heiner Eggert                                                                             Marco Schumacher
Wirtschaftsprüfer                                                                          Wirtschaftsprüfer

 

Bebra, 19. Oktober 2020

gez. Mock
Betriebsleiter

Offenlegung des Jahresabschlusses und des Jahresberichtes 

Die Offenlegung erfolgt gemäß § 27 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz vom 09.06.1989 in der z. Zt. gültigen Fassung.

Der Jahresabschluss und der Jahresbericht 2019 werden an folgenden Tagen

                                      Donnerstag, 10.12.2020
                                      Freitag,         11.12.2020
                                      Montag,        14.12.2020
                                      Dienstag,      15.12.2020
                                      Mittwoch,      16.12.2020
                                      Donnertag,   17.12.2020
                                      Freitag,         18.12.2020
                                      Montag,        21.12.2020

jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich während der o. g. Tage montags und dienstags von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr bei den Stadtwerken Bebra, Wiesenweg 1, zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Bebra, 23. November 2020

Der Magistrat der Stadt Bebra

gez. Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra  

Öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Bebra für das Haushaltsjahr 2021        

Gemäß § 97 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung wird der Entwurf der Haushalts-satzung mit Haushaltsplan und Anlagen der Stadt Bebra an folgenden Kalendertagen                

               Montag,        23.11.2020
               Dienstag,      24.11.2020
               Mittwoch,      25.11.2020
               Donnerstag,  26.11.2020
               Freitag,         27.11.2020
               Montag,        30.11.2020
               Dienstag,      01.12.2020  

täglich in der Zeit von   8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montags von               14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstags von        14.00 Uhr bis 17.00 Uhr  

im Rathaus der Stadt Bebra, Zimmer 203, öffentlich ausgelegt.  

Bebra, 18.11.2020 

Der Magistrat
der Stadt Bebra   

Knoche
Bürgermeister


Aufforderung
zur Einreichung von Wahlvorschlägen
für die allgemeinen Kommunalwahlen am 14. März 2021  

Hiermit fordere ich zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die am 14. März 2021 stattfindende   

Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra und der Ortsbeiräte Asmushausen, Blankenheim, Braunhausen, Breitenbach, Gilfershausen, Iba, Imshausen, Lüdersdorf, Rautenhausen, Solz und Weiterode  

auf. Die Wahl erfolgt auf Grund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 bis 13 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) entsprechen. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes und von Wählergruppen eingereicht werden.  

Eine Partei oder Wählergruppe kann in jedem Wahlkreis nur einen Wahlvorschlag einreichen.  

Die Verbindung von Wahlvorschlägen mehrerer Parteien oder Wählergruppen ist nicht zulässig.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  

Der Wahlvorschlag muss den Namen der Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese tragen. Er muss sich von den Namen bereits bestehender Parteien und Wählergruppen deutlich unterscheiden. Der Wahlvorschlag darf beliebig viele Bewerberinnen und Bewerber enthalten. Die Bewerberinnen und Bewerber sind in erkennbarer Reihenfolge unter Angabe des Familiennamens, Rufnamens, des Zusatzes „Frau“ oder „Herr“, Berufs oder Stands, Tags der Geburt, Geburtsorts, und der Anschrift (Hauptwohnung) aufzuführen.  

Ist für die Bewerberinnen oder die Bewerber ein Ordens- oder Künstlername im Pass-, Personalausweis- oder Melderegister eingetragen, kann dieser ebenfalls angegeben werden. 

Weisen die Bewerberinnen und Bewerber bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge (4. Januar 2021) nach, dass im Melderegister eine Übermittlungssperre nach § 34 Abs. 5 des hessischen Meldegesetzes bzw. § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist, so wird in den amtlichen Bekanntmachungen und auf dem Stimmzettel nur die sogenannte Erreichbarkeitsanschrift angegeben. Die Angabe eines Postfaches genügt nicht.  

Eine Bewerberin oder ein Bewerber darf für eine Wahl nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden. Als Bewerberin oder als Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer die Zustimmung dazu schriftlich erteilt hat; die Zustimmung ist unwiderruflich.  

Neben Deutschen sind auch die hier lebenden Angehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die nichtdeutsche Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, unter den gleichen Vorraussetzungen wie Deutsche wählbar: Sie müssen am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten im Wahlkreis wohnen und dürfen nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein.  

Der Wahlvorschlag muss von der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Sie werden von der Versammlung benannt, die den Wahlvorschlag aufstellt.  

Die Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, die während der vor dem Wahltag laufenden Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einem Abgeordneten oder Vertreter in der zu wählenden Vertretungskörperschaft oder im Hessischen Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Lande im Bundestag vertreten waren, müssen außerdem von mindestens zweimal so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wie Vertreter zu wählen sind (§ 11 Abs. 4 KWG).  

Jede wahlberechtigte Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Wahlberechtigung der unterzeichnenden Person muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen.  

Die Bewerberinnen und Bewerber für die Wahlvorschläge werden in geheimer Abstimmung in einer Versammlung der Mitglieder der Partei oder Wählergruppe in der Stadt oder in einer Versammlung der von den Mitgliedern der Partei oder Wählergruppe in der Stadt aus ihrer Mitte gewählten Vertreter (Vertreterversammlung) aufgestellt und ihre Reihenfolge im Wahlvorschlag festgelegt. Bei der Aufstellung der Wahlvorschläge durch die Parteien oder Wählergruppen sollen nach Möglichkeit Frauen und Männer gleichermaßen berücksichtigt werden.  Vorschlagsberechtigt ist auch jeder Teilnehmer der Versammlung; den Bewerberinnen und Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Eine Wahl mit verdeckten Stimmzetteln gilt als geheime Abstimmung. Das Nähere über die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter für die Vertreterversammlung, über die Einberufung und Beschlussfähigkeit der Mitglieder oder Vertreterversammlung sowie über das gesetzlich nicht geregelte Verfahren für die Aufstellung von Wahlvorschlägen und für die Benennung der Vertrauenspersonen regeln die Parteien und Wählergruppen.  

Über den Verlauf der Versammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift muss Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung und die Zahl der erschienenen Mitglieder oder Vertreter, die Ergebnisse der Abstimmung sowie über die Vertrauenspersonen und die jeweilige Ersatzperson nach § 11 Abs. 3 Satz 3 KWG enthalten. Die Niederschrift ist von der Versammlungsleiterin oder dem Versammlungsleiter, der Schriftführerin oder dem Schriftführer und zwei weiteren Mitgliedern oder Vertretern zu unterzeichnen; sie haben dabei gegenüber der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter an Eides statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerberinnen und Bewerber in geheimer Abstimmung erfolgt ist, jede teilnehmende Person der Versammlung vorschlagsberechtigt war und die vorgeschlagenen Personen Gelegenheit hatten, sich und das Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Die Wahlleiterin oder der Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; sie oder er gilt als Behörde im Sinne des § 156 des Strafgesetzbuches.  

Die Gemeindeteile sind wie folgt benannt:  

Bebra Kernstadt
Stadtteil Asmushausen
Stadtteil Blankenheim
Stadtteil Braunhausen
Stadtteil Breitenbach
Stadtteil Gilfershausen
Stadtteil Iba
Stadtteil Imshausen
Stadtteil Lüdersdorf
Stadtteil Rautenhausen
Stadtteil Solz
Stadtteil Weiterode  

Die Wahlvorschläge sind während der allgemeinen Öffnungszeiten, spätestens am 4. Januar 2021 bis 18:00 Uhr, schriftlich bei der unterzeichneten Stadtwahlleiterin oder dem stellvertretenden Wahlleiter der Stadt Bebra, Rathaus, Rathausmarkt 1, Zimmer 106 u. 105, 36179 Bebra, einzureichen.  

Mit den Wahlvorschlägen sind einzureichen: 

  • Schriftliche Erklärungen der Bewerberinnen und Bewerber, dass sie mit ihrer Benennung in dem Wahlvorschlag einverstanden sind
  • eine Bescheinigung des Magistrats, dass die Bewerberinnen und Bewerber die Voraussetzung der Wählbarkeit erfüllen,
  • Namen, Vornamen und Anschrift der Unterstützerinnen und Unterstützer der Wahlvorschläge sowie eine Bescheinigung des Magistrats über ihre Wahlberechtigung,
  • die Niederschrift über die Versammlung, in der die Bewerberinnen und Bewerber aufgestellt wurden.

 Ein Wahlvorschlag kann bis zur Zulassung am 15. Januar 2021 durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson ganz oder teilweise zurückgenommen werden.  

Nach der Zulassung können Wahlvorschläge nicht mehr geändert oder  zurückgenommen werden. 

Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 4. Januar 2021 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.  

Maßgebliche Einwohnerzahl 13.959 Einwohner.  

Zahl der zu wählenden Stadtverordneten                                                                            37 

Zahl der zu wählenden Ortsbeiratsmitglieder Asmushausen                                              7
Zahl der zu wählenden Ortsbeiratsmitglieder Blankenheim                                                7
Zahl der zu wählenden Ortsbeiratsmitglieder Braunhausen                                                5
Zahl der zu wählenden Ortsbeiratsmitglieder Breitenbach                                                  9
Zahl der zu wählenden Ortsbeiratsmitglieder Gilfershausen                                               7
Zahl der zu wählenden Ortsbeiratsmitglieder Iba                                                                7
Zahl der zu wählenden Ortsbeiratsmitglieder Imshausen                                                   5
Zahl der zu wählenden Ortsbeiratsmitglieder Lüdersdorf                                                    5
Zahl der zu wählenden Ortsbeiratsmitglieder Rautenhausen                                              5
Zahl der zu wählenden Ortsbeiratsmitglieder Solz                                                              7
Zahl der zu wählenden Ortsbeiratsmitglieder Weiterode                                                     9  

Bebra, 26.10.2020  

gez. Steinbach  

Steinbach
Stadtwahlleiterin 


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Einschränkung des Räum- und Winterdienstes im Stadtgebiet 

Der Magistrat der Stadt Bebra weist darauf hin, dass auch in der kommenden Wintersaison der Räum- und Streudienst an den Fahrbahnen der Stadtstraßen im Bereich der Kernstadt und den Stadtteilen nur eingeschränkt durchgeführt wird. Es werden nur noch stark gefährdete Straßenabschnitte und Einmündungsbereiche geräumt bzw. gestreut. Nähere Auskünfte sind beim städtischen Bauhof Bebra zu erfragen. (Tel.: 06622-501170). Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die Fahrweise der jeweiligen winterlichen Straßensituation entsprechend anzupassen. Weiterhin wird vor den Gefahren bei Betreten der Eisfläche gewarnt. Die Eltern werden daher gebeten, ihre Kinder wiederholt auf diese Gefahrenpunkte aufmerksam zu machen.  

Außerdem werden Grundstückseigentümer oder Besitzer von Grundstücken (Verpflichtete) darauf hingewiesen, dass diese bei Schneefall und Straßenglätte die Gehwege und Überwege vor ihren Grundstücken in einer solchen Breite von Schnee und Eis zu räumen haben, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. Soweit in Fußgängerzonen (Zeichen 242 StVO) und in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5m Breite entlang der Grundstücksgrenze, der von den Verpflichteten zu beräumen ist. Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind sowohl die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, als auch die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zur Schnee- und Eisräumung des Gehweges verpflichtet. In Jahren mit gerader Endziffer sind die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, in Jahren mit ungerader Endziffer die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zur Beräumung verpflichtet.  

Die vom Schnee geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Der später Räumende muss sich insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargrundstücken bzw. Überwegrichtung vom gegenüberliegenden Grundstück anpassen. Eine Ablagerung von Schneemassen in öffentlichen Bereichen (insbesondere auf Fahrbahnen) ist untersagt.  

Bebra, 22.10.2020  

gez. Knoche
Bürgermeister  


 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
über den Tag und den Gegenstand des Bürgerentscheides
„Stoppt den Schwerlastverkehr – keine Erweiterung des Steinbruchs Braunhausen-Gilfershausen“  

1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra hat gemäß § 55 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I 2005, S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom  07. Mai 2002 (GVBl. S. 318), durch Beschluss vom 15.10.2020 bestimmt, dass der  

Bürgerentscheid  

über „Stoppt den Schwerlastverkehr – keine Erweiterung des Steinbruchs Braunhausen-Gilfershausen“  

am Sonntag, 17. Januar 2021, 

stattfindet.

2. Die im Bürgerentscheid zu entscheidende Frage lautet:
    (§ 55 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 KWG)      

Sind Sie für die Aufhebung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung Bebra vom 02. Juli 2020 zur Drucksache Nr. 124/2020, der u.a. eine grundsätzliche Zustimmung zur Erweiterung des Kalksteinbruchs Lange Hecke in der Gemarkung Gilfershausen beinhaltet und in diesem Rahmen den Verkauf bzw. die Nutzung von städtischen Flurstücken vorsieht?  

3. Erläuterungen des Magistrats:
    (§ 55 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 KWG)  

Die Antragsteller begründen das Bürgerbegehren wie folgt:  

Nach Ansicht der Vertrauenspersonen muss durch die Erweiterung des Kalksteinbruchs mit einem erhöhten Aufkommen von Schwerlastverkehr in den Ortsteilen und der Innenstadt von Bebra und mit einer Zunahme von Lärm, Abgasen und Staub gerechnet werden, so dass die Lebensqualität der betroffenen Bürgerinnen und Bürger über die Dauer der Abbauzeit erheblich vermindert wird. Wir sind ferner der Ansicht, dass durch das bisherige Verfahren die Bürgerinnen und Bürger nicht ausreichend informiert und die ablehnenden Beschlüsse der Ortsbeiräte aller betroffenen Orte nicht angemessen berücksichtigt wurden.  

4. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung vertreten zum Bürgerbegehren folgende Auffassung:
    (§ 55 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 KWG)  

Die Firma Beisheim GmbH & Co.KG plant im Rahmen eines noch ausstehenden Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG, Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge) die Erweiterung des Kalksteinbruches mit der Lagebezeichnung „Lange Hecke“ in der Gemarkung Gilfershausen. Bereits in 2019 fand eine öffentliche Diskussion (u.a. Presse, öffentliche Ortsbeiratssitzungen und eine durch Landrat Dr. Koch initiierte Informationsveranstaltung im November) über dieses Thema statt. Im Vorgriff auf die Sitzungen der Ausschüsse und der Stadtverordnetenversammlung im Mai, Juni, Juli 2020 wurden die Ortsbeiräte Asmushausen, Braunhausen, Imshausen, Gilfershausen und Solz beteiligt. Entsprechende Ortsbeiratssitzungen haben stattgefunden. Am 06. Mai 2020 wurde über dieses Thema in öffentlich tagenden Ausschüssen (Ausschuss für Stadtentwicklung und Haupt- und Finanzausschuss) beraten. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 14. Mai 2020 die Entscheidung auf die nächste Sitzung vertagt, um sich nochmals intensiv über die Angelegenheit zu informieren. Vor der Ausschusssitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 23.06.2020 fand ein öffentlicher Ortstermin im Steinbruch in Braunhausen statt. Hier wurden die gestellten Fragen durch die Firma Beisheim beantwortet. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz werden u.a. die Themen Lärm, Abgas und Staub geregelt. Zum Thema Schwerlastverkehr, hat die Stadtverordnetenversammlung im Beschluss vom 02. Juli 2020 geregelt, dass die tägliche Abbaumenge durch die Ausstattung des Bruches (nicht mehr als zwei Ladern und einem Brecher) und max. 100.000 t Abbaumenge pro Jahr minimiert wird. Weiterhin werden die täglichen Maschinenzeiten im Bruch und LKW-Zeiten auf den Zufahrtswegen auf 6-18 Uhr von Montag bis Freitag und 6-14 Uhr am Samstag begrenzt. 

Weiterhin hat sich die Stadtverordnetenversammlung hinsichtlich der Zu- und Abfahrten zum Kalksteinbruch in der Sitzung vom 02.07.2020 mehrheitlich für eine bevorzugte und ganzjährig nutzbare direkte Anbindung an die Bundesstraße 27 ausgesprochen. Diese möge den Genehmigungsbehörden zur diesbezüglichen Prüfung vorgelegt werden. Die Belastung in den Dörfern durch den Schwerlastverkehr soll dadurch weitestgehend vermieden werden. 

Durch diese Regelungen wird der Schwerlastverkehr minimiert und einem wesentlichen Punkt der öffentlichen Diskussion Rechnung getragen.  

Bebra, 16.10.2020  

Knoche
Bürgermeister 


 Jagdgenossenschaft Bebra-Iba
Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung  

Hiermit lade ich alle Mitglieder des gemeinsamen Jagdbezirks Iba zur Genossenschaftsversammlung am   

Freitag, 06. November 2020, um 19:30 Uhr, in das Landgasthaus Däche in Iba ein.  

Tagesordnung:  

  1. Eröffnung, Feststellung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit
  2. Beschlussfassung über eine mögliche vorzeitige Pachtbeendigung mit Ablauf des 31.03.2021 

Rechtshinweise: Die neue Satzung der Jagdgenossenschaft Iba vom 07.04.2018 wurde von der Unteren Jagdbehörde am 07.05.2018 genehmigt und findet sich auf der Internetseite der Jagdgenossenschaft Iba unter dem Link: https://www.waldhessenjagd-iba.de/satzung.html Ebenfalls findet man dort temporär diese Einladung. Die Versammlung ist nach § 6 der Satzung ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen oder vertretenen Jagdgenossen beschlussfähig. Nach § 7 der Satzung kann sich jeder stimmberechtigte Jagdgenosse durch sein Kind, seinen Ehegatten, einen Elternteil, eine in seinem Dienst ständig beschäftigte Person oder einen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden anderen Genossen im schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Ein Bevollmächtigter darf nicht mehr als 3 Jagdgenossen vertreten. Die schriftliche Vollmacht ist im Original in der Versammlung nachzuweisen. Miteigentümer und Gesamthandseigentümer können ihr Stimmrecht nur gemeinschaftlich und einheitlich ausüben.  

Coronahinweise: Aufgrund der Vorgaben zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie, wird die Veranstaltung unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln stattfinden. Wir bitten, einen Mund-/Nasenmaske bei Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,50 m sowie bei Betreten und Verlassen des Saales zu tragen. Zwecks Ausfüllen der vorgegebenen Anwesenheitsliste bitten wir ferner darum, einen Schreibstift mitzubringen. 

Bebra, 12.10.2020  

gez. Stöber
Jagdvorsteher   

Bebra, 12.10.2020 

Der Magistrat der Stadt Bebra
gez. Knoche
Bürgermeister
 


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra

Bauleitplanung der Stadt Bebra:
1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 32
(Umbau und Erweiterung der Sparkasse, Bismarckstraße 3 in der Kernstadt Bebra)
hier: Inkrafttreten der Bebauungsplan-Änderung gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra hat in öffentlicher Sitzung am 10.09.2020 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 zur Erweiterung und zum Umbau der Sparkasse in der Bismarckstraße 3 in der Kernstadt Bebra als Satzung nach § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Lage und Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 umfasst die Flurstücke 14/11, 63/6, 63/5 und 63/8 der Flur 10 in der Gemarkung Bebra. Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches der 1. Änderung sind aus der untenstehenden Abbildung ersichtlich.

Die Bebauungsplan-Änderung und die Begründung können beim Magistrat der Stadt Bebra, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra, Zimmer 407 während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung Bebra

Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Montag von 14:00 bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 14:00 bis 17:00 Uhr
eingesehen werden. Nach vorheriger Absprache sind auch andere Zeiten möglich.

Jedermann kann die Bebauungsplan-Änderung und ihre Begründung einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes, ein nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlicher Verfahrensfehler oder nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Bebra geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Ersatzansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Die öffentliche Bekanntmachung ergeht aufgrund § 7 der Hauptsatzung der Stadt Bebra in Verbindung mit § 10 Abs. 3 BauGB.

 Bebra, den 22. September 2020
60-JM
Gez. Knoche, Bürgermeister

 2020-09-23


 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Bauleitplanung der Stadt Bebra
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45
„Nordwestlich – An der Bebra“ in der Kernstadt Bebra

Hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 und Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 1 u. Abs. 2 BauGB

1.      Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 u. Abs. 2 BauGB
2.     
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 1 u. Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 BauGB und Mitwirkung der Vereine nach § 63 BNatSchG

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra hat in öffentlicher Sitzung am 10.09.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Nordwestlich – An der Bebra“ Gemarkung Bebra, Flur 21, Teilfläche aus Flurstück 106 zur Bebauung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, gemäß § 2 BauGB beschlossen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 BauGB und Mitwirkung der Vereine nach § 63 BNatSchG.

Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist die mögliche Bebauung einer Teilfläche im Außenbereich mit einem Einfamilienwohnhaus sowie einer Doppelgarage in der Gemarkung Bebra im angrenzenden Straßenbereich „An der Bebra“ auf einer Teilfläche des Flurstücks 106, welche als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist. Der angrenzende Liegenschaftsbereich ist bereits im Flächennutzungsplan als „Erweiterung gemischte Baufläche“ ausgewiesen und kann somit aus diesem entwickelt werden.

Der Bebauungsplan Nr. 45 „Nordwestlich – An der Bebra“ wird aus dem bestehenden Flächennutzungsplan entwickelt, da die betreffenden Flurstücke im aktuellen Flächennutzungsplan (FNP) bereits als „Erweiterung gemischte Bauflächen“ dargestellt sind. Der Bauleitplanung soll im zweistufigen Verfahren durchgeführt werden, ohne erforderliche parallele Änderung des Flächennutzungsplanes.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 45 „Nordwestlich – An der Bebra“ befindet sich in der Gemarkung Bebra, Flur 21 und umfasst einen Teil des Flurstücks im Umfeld des angrenzenden Straßenanschlusses „An der Bebra“ mit einer Gesamtfläche von 2.400 m².

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes und seine Begründung liegen in der Zeit vom

25.09.2020 bis einschließlich 29.10.2020

während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung Bebra (Montag von 8.00 bis 17.30 Uhr, Dienstag und Mittwoch von 8.00 bis 15.00 Uhr, Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr, Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) in der öffentlich zugänglichen Eingangshalle im Foyer des Rathauses der Stadt Bebra, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Zusätzlich können die vorgenannten ausliegenden Unterlagen nach vorheriger Vereinbarung außerhalb der genannten Zeiten eingesehen werden. Ebenso ist der Vorentwurf ab 25.09.2020 auf der Homepage der Stadt Bebra unter www.bebra-stadt.de

=> Stadt und Bürger => Stadtverwaltung => Bekanntmachungen eingestellt.

Folgenden Dateien können durch Anklicken eingesehen werden:

1.  Planteil des Vorentwurfs – Bebauungsplan
1.1. Vorentwurf B-Plan
2.  Geltungsbereichsplan
3.  Bestandsplan
4.  Vorentwurf der Begründung zum Bebauungsplan 

Die Öffentlichkeit kann sich im Rahmen der öffentlichen Auslegung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren. Es besteht für jedermann die Möglichkeit der Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können während des Auslegungszeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Interessierte Bürger und Bürgerinnen einschließlich Kinder- und Jugendlicher wenden sich bitte an die Mitarbeiter des Bau- und Planungsamtes im Rathaus Bebra, Rathausmarkt 1, Zimmer 407.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplan-Änderung unberücksichtigt bleiben. Die öffentliche Bekanntmachung ergeht aufgrund § 7 der Hauptsatzung der Stadt Bebra in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB.


Bebra den 22.09.2020
Amt 60-JM
Der Magistrat der Stadt Bebra
gez. Knoche, Bürgermeister

2020-09-23


 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra  

Die Stadt Bebra sucht Tannenbäume für die Weihnachtsbeleuchtung 2020/2021
im Bereich der Kernstadt und den Stadtteilen 

Für die Gestaltung der diesjährigen Weihnachtsbeleuchtung in der Kernstadt und den Stadtteilen werden von der Verwaltung Tannenbäume in verschiedenen Größen benötigt.   

Sofern Bürger der Stadt oder der Stadtteile im Bereich der Vorgärten oder an anderen gut erreichbaren Stellen kostenlos Tannenbäume für die diesjährige Ausschmückung der Weihnachtsbeleuchtung zur Verfügung stellen möchten, werden diese gebeten sich baldmöglichst mit dem Bauhof der Stadt Bebra unter der Telefon-Nr. (0 66 22) 501 170 in Verbindung zu setzen. Die Bäume werden dann umgehend von einem städtischen Mitarbeiter in Augenschein genommen, ob diese für die Weihnachtsbeleuchtung geeignet sind und mit den städtischen Geräten verladen und transportiert werden können. Sofern dies der Fall ist, werden die Bäume dann Anfang/Mitte November 2020, nach vorheriger Absprache mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer, kostenlos gefällt und abgefahren. Auch eventuelle, vorübergehende Straßensperrungen und der gleichen werden von der Stadt Bebra rechtzeitig vorher bei der Fachbehörde beantragt.  

In diesem Zusammenhang möchte sich die Stadt Bebra auch recht herzlich für die in den vergangenen Jahren gespendeten Bäume bedanken. Da ohne diese unentgeltlichen Spenden nicht so viele Bäume im Stadtgebiet aufgestellt werden könnten.   

Gleichzeitig bittet die Stadt Bebra auch bei den Spendern um Verständnis, wenn wir die angebotenen Bäume nicht verwenden können, da die Kosten für das Fällen in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen würden.  

Bebra, 10.09.2020   

gez. Knoche
Bürgermeister
 


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Neuwahl einer/eines Ortsgerichtsschöffin/ -schöffens für den Ortsgerichtsbezirk Bebra I (Kernstadt Bebra, Stadtteile Asmushausen und Rautenhausen)

Ortsgerichte werden für eine Gemeinde errichtet. Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz. Ihnen obliegen die durch Gesetz näher bezeichneten Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens. In Bebra sind 3 Ortsgerichtsbezirke gebildet.

Gemäß § 7 des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes (OGG) wird das Ortsgerichtsmitglied für die Dauer von 10 Jahren ernannt. Die Amtszeit kann auf 5 Jahre begrenzt werden, wenn der Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Mit der amtlichen Bekanntmachung soll die bevorstehende Wahl in Verbindung mit dem Hinweis darauf, dass sich interessierte Personen zur Wahl stellen können, in geeigneter Form bekannt gemacht werden.

Die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung, in der die Neuwahl vollzogen werden sollen, findet voraussichtlich am 12.11.2020 statt.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die sich bereit erklären, das Amt des Ortsgerichtsschöffens anzunehmen, werden gebeten, sich bis spätestens zum 28.09.2020 im Rathaus der Stadt Bebra, Haupt- und Personalamt, Zimmer 208 oder Zimmer 210, Telefon: 06622/501-122 oder -124, zu melden.

§ 8 des Ortsgerichtsgesetzes beschreibt die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung zu einem Ortsgerichtsmitglied. So dürfen zu Ortsgerichtsmitgliedern nur Personen ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind.

Sie sollen mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein. Ortsgerichtsmitglieder können nicht Personen sein, die ihren Wohnsitz im Bezirk des Ortsgerichts nicht oder nicht mehr haben, die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben oder als Rechtsanwalt oder Notar zugelassen sind. Im Dienst befindliche Richter sowie Beamte im Justizdienst, deren berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit den Aufgaben des Ortsgerichtes steht, sollen nicht zu Ortsgerichtsmitgliedern ernannt werden.

Personen, die miteinander im ersten oder zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind, sowie Ehegatten sollen nicht gleichzeitig Ortsgerichtsmitglieder sein. Weitergehende beamtenrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.

Zu den Aufgaben des Ortsgerichtes gehören unter anderem die öffentliche Beglaubigung von Unterschriften, die Beglaubigung von Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden, die Erteilung von Sterbefallsanzeigen, Erteilung von Auskünften über Besitzverhältnisse oder persönliche Verhältnisse der in seinem Bezirk wohnenden oder sich aufhaltenden Personen auf Ersuchen der Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit, die Nachlasssicherung gemäß § 1960 BGB, Wertschätzungen von Grundstücken, beweglichen Sachen und so weiter.

Bebra, 27.08.2020

Knoche
Bürgermeister


 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Neuwahl einer/einer Ortsgerichtsvorsteherin/s für den Ortsgerichtsbezirk Bebra II (Weiterode, Iba, Gilfershausen, Braunhausen, Imshausen, Solz)

Ortsgerichte werden für eine Gemeinde errichtet. Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz. Ihnen obliegen die durch Gesetz näher bezeichneten Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens. In Bebra sind 3 Ortsgerichtsbezirke gebildet.  

Die Amtszeit des bisherigen Ortsgerichtsmitglieds des Ortsgerichtsbezirks Bebra II endet am 31.12.2020. Das Ortsgerichtsmitglied ist von der Stadtverordnetenversammlung neu zu wählen.  

Gemäß § 7 des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes (OGG) wird das Ortsgerichtsmitglied für die Dauer von 10 Jahren ernannt. Die Amtszeit kann auf 5 Jahre begrenzt werden, wenn der Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat.  

Mit der amtlichen Bekanntmachung soll die bevorstehende Wahl in Verbindung mit dem Hinweis darauf, dass sich interessierte Personen zur Wahl stellen können, in geeigneter Form bekannt gemacht werden.  

Die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung, in der die Neuwahl vollzogen werden sollen, findet voraussichtlich am 12.11.2020 statt.  

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die sich bereit erklären, das Amt des Ortsgerichtsvorstehers anzunehmen, werden gebeten, sich bis spätestens zum 28.09.2020 im Rathaus der Stadt Bebra, Haupt- und Personalamt, Zimmer 208 oder Zimmer 210, Telefon: 06622/501-122 oder -124, zu melden.  

§ 8 des Ortsgerichtsgesetzes beschreibt die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung zu einem Ortsgerichtsmitglied. So dürfen zu Ortsgerichtsmitgliedern nur Personen ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind. 

Sie sollen mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein. Ortsgerichtsmitglieder können nicht Personen sein, die ihren Wohnsitz im Bezirk des Ortsgerichts nicht oder nicht mehr haben, die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben oder als Rechtsanwalt oder Notar zugelassen sind. Im Dienst befindliche Richter sowie Beamte im Justizdienst, deren berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit den Aufgaben des Ortsgerichtes steht, sollen nicht zu Ortsgerichtsmitgliedern ernannt werden.  

Personen, die miteinander im ersten oder zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind, sowie Ehegatten sollen nicht gleichzeitig Ortsgerichtsmitglieder sein. Weitergehende beamtenrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.  

Zu den Aufgaben des Ortsgerichtes gehören unter anderem die öffentliche Beglaubigung von Unterschriften, die Beglaubigung von Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden, die Erteilung von Sterbefallsanzeigen, Erteilung von Auskünften über Besitzverhältnisse oder persönliche Verhältnisse der in seinem Bezirk wohnenden oder sich aufhaltenden Personen auf Ersuchen der Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit, die Nachlasssicherung gemäß § 1960 BGB, Wertschätzungen von Grundstücken, beweglichen Sachen und so weiter.  

Bebra, 25.08.2020  

Knoche
Bürgermeister
 


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra

Die Stadtverordnetenversammlung habe ich zu einer öffentlichen Sitzung für
Donnerstag, 10.09.2020 um 19:00 Uhr
im Lokschuppen II, Gilfershäuser Straße 12b, 36179 Bebra
,
eingeladen.

TAGESORDNUNG

1.      Aktuelle Stunde

2.      Neuwahl einer Schiedsperson
hier: Schiedsfrau/Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Bebra

3.      Kooperative Sportentwicklungsplanung im Landkreis Hersfeld-Rotenburg

4.      Fortschreibung des Spielplatzkonzeptes
hier: Reaktivierung des Spielplatzes "Bebraer Höhe" in Weiterode/Alleestraße

5.      Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs TSF-W für die Freiwillige Feuerwehr Lüdersdorf
Bewilligungsbescheid vom 10. August 2020

6.      Programm Sozialer Zusammenhalt (Soziale Stadt) - Fördergebiet Göttinger Bogen und Nordwestliche Kernstadt - hier: Genehmigung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) vom 07. Mai 2020 durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft , Energie, Verkehr und Wohnen und rechtskräftig mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra

7.      Bauleitplanung der Stadt Bebra - Kenntnisnahme der Trägerbeteiligung öffentlicher Belange, Abwägung und Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes des Bebauungsplanes Nr. 32 - Umbau und Erweiterung der Sparkasse Bismarckstraße 3, Gemarkung Bebra, Flur 10, Flurstücke: 14/11, 63/6, 63/5 und 63/8 mit einer Gesamtfläche von 1.444 m² zur städtebaulichen Innenentwicklung im Bereich der Bismarckstraße im Zuge der Stadtsanierung II

8.      Bauleitplanung der Stadt Bebra - Bebauungsplanes Nr. 45 "Nordwestlich - An der Bebra" gemäß § 2 BauGB, Gemarkung Bebra, Flur 21, Teilfläche aus Flurstück 106, hier: Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

9.      Straßenbenennung in der Gemarkung Bebra im Bereich des neuen Baugebietes "Eichkoppe III" (Geltungsbereich des Bebauungsplanes 35.3)

10.   Grundstücksangelegenheit in der Gemarkung Bebra; Baugebiet Eichkoppe III (Geltungsbereich B-Plan 35.3), hier: Festsetzung der Grundstückskaufpreise

11.   Grundstücksangelegenheit in der Gemarkung Breitenbach;
hier: Festsetzung eines Kaufpreises für das städtische Grundstück, Flur 3, Flurstück 25/7

12.   Antrag der CDU-Fraktion zur Stadtverordnetenversammlung am 10.09.2020 betr. Bildung einer Feuerwehrkommission

13.   Antrag der CDU-Fraktion zur Stadtverordnetenversammlung am 10.09.2020 betr. Feuerwehrgerätehaus Bebra

14.   Antrag der CDU-Fraktion zur Stadtverordnetenversammlung am 10.09.2020 betr. Erhaltung und Absicherung des Teiches in der August-Wilhelm-Mende-Anlage in Bebra

15.   Magistratsbericht

Bebra, 24.08.2020

gez. Herbert Börner
Stadtverordnetenvorsteher

P.S.
Ich weise alle Teilnehmer/innen darauf hin, dass ausschließlich die Stadtverordneten, die Schriftführung, die Magistratsmitglieder und erforderliche Mitarbeiter/innen der Verwaltung im Sitzungsbereich Platz nehmen dürfen. Weitere Teilnehmer müssen sich im Besucherbereich aufhalten. Die unterschiedlichen Bereiche werden erkennbar sein.
Eingang für die Besucher ist der Haupteingang des Lokschuppens.
Eingang für die Stadtverordneten, Magistratsmitglieder und Verwaltung ist ein Nebeneingang am Lokschuppen auf der Seite des Bahnhofs.
Im Innenbereich gelten nach wie vor die besonderen Hygiene- und Abstandsregelungen.
Bleiben Sie bitte gesund!


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra

Den Haupt- und Finanzausschuss habe ich zu einer öffentlichen Sitzung für
Mittwoch, 02.09.2020 um 19:00 Uhr
in den Lokschuppen II, Gilfershäuser Straße 12 b, 36179 Bebra,

eingeladen.

TAGESORDNUNG

1.      Neuwahl einer Schiedsperson
hier: Schiedsfrau/Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Bebra

2.      Kooperative Sportentwicklungsplanung im Landkreis Hersfeld-Rotenburg

3.      Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs TSF-W für die Freiwillige Feuerwehr Lüdersdorf
Bewilligungsbescheid vom 10. August 2020

4.      Straßenbenennung in der Gemarkung Bebra im Bereich des neuen Baugebietes "Eichkoppe III" (Geltungsbereich des Bebauungsplanes 35.3)

5.      Programm Sozialer Zusammenhalt (Soziale Stadt) - Fördergebiet Göttinger Bogen und Nordwestliche Kernstadt - hier: Genehmigung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) vom 07. Mai 2020 durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft , Energie, Verkehr und Wohnen und rechtskräftig mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra

6.      Grundstücksangelegenheit in der Gemarkung Bebra; Baugebiet Eichkoppe III (Geltungsbereich B-Plan 35.3), hier: Festsetzung der Grundstückskaufpreise

7.      Grundstücksangelegenheit in der Gemarkung Breitenbach;
hier: Festsetzung eines Kaufpreises für das städtische Grundstück, Flur 3, Flurstück 25/7

Bebra, 24.08.2020

gez. Roland Soldan
Ausschussvorsitzender

P.S.
Ich weise alle Teilnehmer/innen darauf hin, dass ausschließlich die Stadtverordneten, die Schriftführung, die Magistratsmitglieder und erforderliche Mitarbeiter/innen der Verwaltung im Sitzungsbereich Platz nehmen dürfen. Weitere Teilnehmer müssen sich im Besucherbereich aufhalten. Die unterschiedlichen Bereiche werden erkennbar sein.
Eingang für die Besucher ist der Haupteingang des Lokschuppens.
Eingang für die Stadtverordneten, Magistratsmitglieder und Verwaltung ist ein Nebeneingang am Lokschuppen auf der Seite des Bahnhofs.
Im Innenbereich gelten nach wie vor die besonderen Hygiene- und Abstandsregelungen.
Bleiben Sie bitte gesund!


 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra

Den Ausschuss für Stadtentwicklung habe ich zu einer öffentlichen Sitzung für
Dienstag, 01.09.2020 um 19:30 Uhr
in den Lokschuppen II, Gilfershäuser Straße 12 b, 36179 Bebra,

eingeladen.

TAGESORDNUNG

1.      Programm Sozialer Zusammenhalt (Soziale Stadt) - Fördergebiet Göttinger Bogen und Nordwestliche Kernstadt - hier: Genehmigung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) vom 07. Mai 2020 durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft , Energie, Verkehr und Wohnen und rechtskräftig mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra

2.      Straßenbenennung in der Gemarkung Bebra im Bereich des neuen Baugebietes "Eichkoppe III" (Geltungsbereich des Bebauungsplanes 35.3)

3.      Grundstücksangelegenheit in der Gemarkung Bebra; Baugebiet Eichkoppe III (Geltungsbereich B-Plan 35.3), hier: Festsetzung der Grundstückskaufpreise

4.      Grundstücksangelegenheit in der Gemarkung Breitenbach;
hier: Festsetzung eines Kaufpreises für das städtische Grundstück, Flur 3, Flurstück 25/7

5.      Bauleitplanung der Stadt Bebra - Bebauungsplanes Nr. 45 "Nordwestlich - An der Bebra" gemäß § 2 BauGB, Gemarkung Bebra, Flur 21, Teilfläche aus Flurstück 106, hier: Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

6.      Bauleitplanung der Stadt Bebra - Kenntnisnahme der Trägerbeteiligung öffentlicher Belange, Abwägung und Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes des Bebauungsplanes Nr. 32 - Umbau und Erweiterung der Sparkasse Bismarckstraße 3, Gemarkung Bebra, Flur 10, Flurstücke: 14/11, 63/6, 63/5 und 63/8 mit einer Gesamtfläche von 1.444 m² zur städtebaulichen Innenentwicklung im Bereich der Bismarckstraße im Zuge der Stadtsanierung II

Bebra, 24.08.2020

gez. Stefanie Koch
Ausschussvorsitzende

P.S.
Ich weise alle Teilnehmer/innen darauf hin, dass ausschließlich die Stadtverordneten, die Schriftführung, die Magistratsmitglieder und erforderliche Mitarbeiter/innen der Verwaltung im Sitzungsbereich Platz nehmen dürfen. Weitere Teilnehmer müssen sich im Besucherbereich aufhalten. Die unterschiedlichen Bereiche werden erkennbar sein.
Eingang für die Besucher ist der Haupteingang des Lokschuppens.
Eingang für die Stadtverordneten, Magistratsmitglieder und Verwaltung ist ein Nebeneingang am Lokschuppen auf der Seite des Bahnhofs.
Im Innenbereich gelten nach wie vor die besonderen Hygiene- und Abstandsregelungen.
Bleiben Sie bitte gesund!


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra

Den Ausschuss für Familie, Soziales und Kultur habe ich zu einer öffentlichen Sitzung für
Dienstag, 01.09.2020 um 18:30 Uhr
in den Lokschuppen II, Gilfershäuser Straße 12 b, 36179 Bebra, eingeladen.

TAGESORDNUNG

1.      Fortschreibung des Spielplatzkonzeptes
hier: Reaktivierung des Spielplatzes "Bebraer Höhe" in Weiterode/Alleestraße

2.      Programm Sozialer Zusammenhalt (Soziale Stadt) - Fördergebiet Göttinger Bogen und Nordwestliche Kernstadt - hier: Genehmigung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) vom 07. Mai 2020 durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft , Energie, Verkehr und Wohnen und rechtskräftig mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra

Bebra, 24.08.2020

gez. Christina Kindler
Ausschussvorsitzende

P.S.

Ich weise alle Teilnehmer/innen darauf hin, dass ausschließlich die Stadtverordneten, die Schriftführung, die Magistratsmitglieder und erforderliche Mitarbeiter/innen der Verwaltung im Sitzungsbereich Platz nehmen dürfen. Weitere Teilnehmer müssen sich im Besucherbereich aufhalten. Die unterschiedlichen Bereiche werden erkennbar sein.
Eingang für die Besucher ist der Haupteingang des Lokschuppens.
Eingang für die Stadtverordneten, Magistratsmitglieder und Verwaltung ist ein Nebeneingang am Lokschuppen auf der Seite des Bahnhofs.
Im Innenbereich gelten nach wie vor die besonderen Hygiene- und Abstandsregelungen.
Bleiben Sie bitte gesund!


 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Asmushausen  

Am Mittwoch, 26.08.2020 um 20:00 Uhr findet im Dorfgemeinschaftshaus Asmushausen eine Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirates Asmushausen statt.   

Tagesordnung  

  1. Eröffnung und Begrüßung 
  2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie der Beschlussfähigkeit des Ortsbeirates 
  3. Genehmigung der Niederschrift vom 22.06.2020 
  4. Bedarfsanmeldungen für den Haushalt 2021 der Stadt Bebra 
  5. Stand IKEK 
  6. Informationen und Verschiedenes 

Bebra-Asmushausen, 18.08.2020  

gez. Berge, Ortsvorsteher 

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekanntgemacht. 

Bebra, 18.08.2020  

gez. Knoche, Bürgermeister 


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Rautenhausen  

Am Mittwoch, 12.08.2020 findet um 20:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Rautenhausen eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Rautenhausen statt. 

Tagesordnung  

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie der Beschlussfähigkeit des Ortsbeirates
3. Genehmigung der Niederschrift vom 10.12.2019
4. Bedarfsanmeldungen für das Haushaltsjahr 2021
5. Mitteilungen 

Rautenhausen, 05.08.2020 

gez. Karlheinz Meise
Ortsvorsteher  

Vorstehende amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra wird gemäß Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekannt gemacht.  

Bebra, 05.08.2020 

gez. Knoche
Bürgermeister 


 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Weiterode  

Am Mittwoch, 05. August 2020 findet um 19:00 Uhr im Sporthaus Weiterode eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Weiterode statt.  

Tagesordnung 

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit des Ortsbeirates
3. Genehmigung der Niederschrift vom 12.12.2019
4. Sachstandsmitteilung zu den Themen: 
         - Hochwasserschutz (Stockhausen/Ulfe)
         - Geländer „An der Ulfe“
         - Modellflugplatz Röderweg
         - Fußgängerbrücke Alleestraße/Oststraße
         - Glascontainer Eichbach
5.   Haushaltsanmeldung 2021
6.   Besprechung der Protokolle aus 2019 und Vorjahren (bezüglich Erledigung)
7.   Ausbesserung von Straßen und Gehwegen
8.   Dachsanierung Friedhofshalle
9.   Gedenkstein 
10. Geburtenbaum 2019
11. Verschiedenes 
12. Bekanntgaben, Mitteilungen und Termine 

gez.  Andreas Nölke
Ortsvorsteher  

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird hiermit gemäß § 7 der Hauptsatzung der Stadt Bebra bekanntgemacht.  

Bebra, 30.03.2020  

gez.  Ilse Koch
Erste Stadträtin 


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Braunhausen  

Am Montag, 03.08.2020, findet um 19.00 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus Bebra-Braunhausen eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates des Stadtteiles Braunhausen statt.  

Tagesordnung  

1.   Eröffnung und Begrüßung
2.   Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit des Ortsbeirates
3.   Genehmigung der Niederschrift vom 22.06.2020
4.   „Erweiterung Kalksteinbruch Lange Hecke“, Aktuelle Informationen und Beratung
5.   Bekanntgabe und Mitteilungen  

Bebra, 28.07.2020  

gez. Jens Mohr
Ortsvorsteher  

P.S. Aufgrund der einzuhaltenden Hygienevorschriften findet die Sitzung unter Beachtung der Abstandsregelungen (mindestens 1,5 Meter) statt.   

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß § 7 der Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekanntgemacht.  

Bebra, 28.07.2020  

gez. Knoche, Bürgermeister 


Amtliche Bekanntmachung DER STADT BEBRA 

Bauleitplanung der Stadt Bebra
Bebauungsplanes Nr. 40 „Südtangente“ – 1. Änderung
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra hat am 02.07.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40 („Südtangente“) – 1. Änderung - Gemarkung Bebra, Flur 4, Flurstücke 89/3, 117/48, 400/47, 440/3, 440/10, 441/13, 442/1, 442/2, 443/2 und 443/4 mit einer Gesamtfläche von 0,64 ha gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), in Verbindung mit § 7 der Hauptsatzung der Stadt Bebra in der Fassung vom 02.06.2016, die am 14.06.2016 in Kraft getreten ist, wird der Aufstellungsbeschluss vom 02.07.2020 hiermit bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst die Flurstücke Nr. 89/3, 117/48, 400/47, 440/3, 440/10, 441/13, 442/1, 442/2, 443/2 und 443/4, in der Flur 4, der Gemarkung Bebra und umfasst eine nördlich des Kreisverkehrs Nürnberger Straße/Bahnhofstraße gelegene Teilfläche des Ausgangsbebauungsplans. Die Fläche grenzt im Nordosten an Bahnflächen der DB AG.

Die genaue Abgrenzung ist dem nachfolgenden Übersichtsplan (ohne Maßstab) zu entnehmen.

 

Die Änderung des Bebauungsplanes ist erforderlich, um die Festsetzungen des rechtskräftigen Plans an die für den Änderungsbereich geänderten Planungsabsichten anzupassen.

Der Ausgangsbebauungsplan setzt für die zu ändernde Fläche überwiegend ein Mischgebiet fest. Nunmehr ist jedoch beabsichtigt, auf der Fläche mehrere Mehrfamilienhäuser zu errichten. Deshalb ist im Rahmen des Änderungsverfahrens die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes beabsichtigt.

Die Entwicklung eines Wohngebietes erfolgt, weil in der Stadt Bebra eine verstärkte Nachfrage von Wohnungen zu verzeichnen ist.
Es handelt sich vorliegend teilweise um eine Bestandsüberplanung. 

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Südtangente“ wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13a Abs. 4 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und eines Umweltberichts nach § 2a BauGB aufgestellt.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Südtangente“ liegt mit seiner Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 3. August 2020 bis einschließlich 4. September 2020 

während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung Bebra (Montag von 8.00 bis 17.30 Uhr, Dienstag und Mittwoch von 8.00 bis 15.00 Uhr, Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr, Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) in der öffentlich zugänglichen Eingangshalle im Foyer des Rathauses der Stadt Bebra, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Zusätzlich können die vorgenannten, ausliegenden Unterlagen nach vorheriger Vereinbarung außerhalb der genannten Zeiten sowie auch auf der Homepage der Stadt Bebra www.bebra-stadt.de => Stadt und Bürger => Stadtverwaltung =>Bekanntmachungen

Folgende Datei kann durch Anklicken heruntergeladen und extrahiert werden:

1. B-Plan Südtangente - Entwurf 1. Änderung
2. B-Plan Südtangente - Begründung Entwurf 1. Änderung 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Bebra, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra, 4. OG, Zimmer Nr. 407, während der Dienststunden abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antrag­steller/von der Antragstellerin im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten gel­tend gemacht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b Baugesetzbuch einem Dritten (Planungsbüro) übertragen worden ist.

Diese amtliche Bekanntmachung ergeht aufgrund § 7 der Hauptsatzung der Stadt Bebra in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB.

Bebra, 17. Juli 2020                                                                                               Amt 60 - Re

gez.

Ilse Koch
Erste Stadträtin

2020-07-20


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Iba

Am Mittwoch, 05.08.2020, findet um 19.30 Uhr im Sporthaus im Kalkes, Iba, eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates des Stadtteiles Iba statt.

Tagesordnung 

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift vom 10.12.2019
4. Aktueller Status Machtloser Weg
5. Anfrage Kirchengemeinde zu neuem Friedhofszugang
6. Bedarfsanmeldung für den Haushaltsplan 2021 der Stadt Bebra
7. Verschiedenes

Iba, 17.07.2020

gez. Roland Soldan, Ortsvorsteher

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß § 7 Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekanntgemacht.

Bebra, 17.07.2020

gez.    Knoche, Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Lüdersdorf

Am Donnerstag, 30. Juli 2020 findet um 20:00 Uhr in der Lüdertalhalle in Lüdersdorf eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates des Stadtteils Lüdersdorf statt. 

Tagesordnung

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit des Ortsbeirates
3. Bedarfsanmeldungen für 2021
4. Informationen und Mitteilungen

Lüdersdorf, 16.07.2020

gez. Lindemann
Ortsvorsteher

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekanntgemacht.

Bebra, 16.07.2020

gez. Koch
Erste Stadtrat


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra  

Einladung  

Hiermit lade ich alle Mitglieder des Jagdgenossenschaft Bebra-Braunhausen zur Jahreshauptversammlung am Sonntag den 09.08.2020 um 10.30 Uhr in das Dorfgemeinschaftshaus Braunhausen ein.  

Tagesordnung: 

  1. Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Verlesen des Protokolls der letzten Jagdgenossenschaftsversammlung
  3. Bericht des Vorstandes
  4. Kassenbericht für das Jahr 2019/2020
  5. Bericht über die Rechnungsprüfung, Entlastung von Vorstand und Kassierer
  6. Beschlussfassung über den Reinertrag aus der Jagdnutzung des Jagdpachtjahres 2019/2020 und Rücklagen 
  7. Neuwahlen des Vorstandes     

    a) Vorsitzender
    b) Stellvertretender Vorsitzender
    c) Kassierer

    d) Schriftführer
    e) Genossenschaftsausschuss und Vertreter

  8. Bericht des Jagdpächters
  9. Verschiedenes


    Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Jagdgenosse sein Stimmrecht mittels einer schriftlichen Vollmacht auf einen anderen Jagdgenossen oder auf seinen Ehegatten oder einen volljährigen Verwandten ersten Grades übertragen kann.

     

    Aufgrund der Vorgaben zur Eindämmung der Covid 19-Pandemie, wird die Veranstaltung unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln stattfinden. Wir bitten eine Mund/-Nasenmaske  bei Unterschreitung des Mindestabstands von 1,50 m sowie  bei Betreten und Verlassen des Saales zu tragen. Zwecks Ausfüllen der vorgegebenen Anwesenheitsliste bitten wir jeden, einen eigenen Stift mitzubringen.
    Getränke oder Imbiss werden aufgrund der geltenden Vorgaben nicht gereicht.

     

    Bebra-Braunhausen, 14.07.2020

    Hans-Georg Blackert

    Jagdvorsteher 

     

    Bebra, 16.07.2020

    Magistrat der Stadt Bebra

    gez. Knoche Bürgermeister 


 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Gilfershausen  

Am Donnerstag, 23.07.2020, 20.00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates des Stadtteiles Gilfershausen statt.   

Tagesordnung   

  1. Eröffnung und Begrüßung.
  2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit des Ortsbeirates.
  3. Genehmigung der Niederschrift vom 18.06.2020.
  4. Bedarfsanmeldungen für den Haushalt 2021.
  5. Information zum IKEK Projekt „Barrierefreier Zugang Dorfgemeinschaftshaus Gilfershausen“.
  6. Information und Beratung über den Steinbruch am Schossberg.
  7. Bekanntmachungen und Mitteilungen.

     

    Gilfershausen, 15.07.2020

     

    gez. Erika Becker

    stellv. Ortsvorsteherin 

     

    Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß § 7 der Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekanntgemacht.

     

    Bebra, 15.07.2020

     

    gez. Koch, Erste Stadträtin 


 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Imshausen  

Am Montag, 03.08.2020, 18:30 Uhr, findet im DGH Imshausen eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Imshausen statt.   

Tagesordnung  

1.       Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit
2.       Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 19.06.2020
3.       Haushaltsanmeldungen 2021
4.       Verschiedenes/Aktuelles  

Imshausen, 09.07.2020  

gez. Gudrun Gundlach
Ortsvorsteherin  

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß § 7 der Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekanntgemacht.  

Bebra, 09.07.2020  

gez. Knoche
Bürgermeister
 


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Blankenheim  

Am Mittwoch, 22.07.2020 findet um 19:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Blankenheim eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates des Stadtteiles Blankenheim statt. 

Tagesordnung  

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift vom 11.12.2019
4. Haushaltsanmeldungen 2021
5. Bericht „IKEK“
6. Termine
7. Verschiedenes  

Bebra-Blankenheim, 08.07.2020  

gez. Sippel
Ortsvorsteher  

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekanntgemacht.  

Bebra, 08.07.2020  

gez. Knoche
Bürgermeister
 


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Breitenbach 

Am Donnerstag, 16.07.2020, 19:30 Uhr, findet in der Mehrzweckhalle in Breitenbach, eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates des Stadtteiles Breitenbach statt.  

Tagesordnung 

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift vom 14.12.2019
4. IKEK Kulturstätte alter Kindergarten
5. Haushalt 2021
6. Verschiedenes   

Breitenbach, 08.07.2020  

gez. Zilch, Ortsvorsteher  

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird hiermit gemäß § 7 der Hauptsatzung der Stadt Bebra bekanntgemacht.  

Bebra, 08.07.2020  

gez.  Knoche, Bürgermeister 


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Bauleitplanung der Stadt Bebra
Offenlegung zum Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 60
„Höberück und Kleeberg“ Stadtteil Breitenbach 

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra hat in öffentlicher Sitzung am 14.11.2019 den Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Höberück und Kleeberg“ im Stadtteil Breitenbach bestätigt. Der Entwurf der Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 60 ist Bestandteil des Bestätigungsbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung.

Die Auslegung des Entwurfs zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 60 mit der entsprechenden Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht und anschließend für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Die Nachbargemeinden werden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB angehört.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra hat gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen, den seit dem 24. Mai 1977 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 60 „Höberück und Kleeberg“ des Stadtteils Breitenbach aufgrund der nachhaltigen städtebaulichen Innenentwicklung der Stadt Bebra aufzuheben. Somit hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra den Entwurf und die Offenlegung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. Nr. 60 „Höberück und Kleeberg“ Gemarkung Breitenbach, Flur 1, für die gesamten Flurstücke, der im Geltungsbereich befindlichen Straßen wie, Adelsbergstraße, Kleebergstraße, Am Höberück, Knüllstraße, Sonnenweg, Höhenweg und Stölzinger Weg mit einer Gesamtfläche von 205.657,81 m² beschlossen.

Ziel und Zweck der Aufhebung Bebauungsplanes ist die nachhaltige städtebauliche Innenentwicklung der Stadt Bebra. Um den vereinzelt vorhandenen privaten und städtischen Grundstücken innerhalb des Geltungsbereiches einer möglichen Wohnbebauung zuzuführen, soll der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 60 „Höberück und Kleeberg“ des Stadtteils Breitenbach zugunsten der Beurteilung nach § 34 BauGB und somit in den im  Zusammenhang bebauten Ortsteil entlassen werden und folglich aufgehoben werden. Vor dem Hintergrund des aktuell anhaltenden Bedarfs an innerstädtischen Wohnbauflächen und der damit im Zusammenhang stehenden Flächenknappheit soll die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Höberück und Kleeberg“ dazu dienen, Möglichkeiten einer Nachverdichtung mit Wohnbebauungen innerhalb des Stadtteils Breitenbach zu schaffen.

Der Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 60 und seine Begründung liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 15.07.2020 bis einschließlich 18.08.2020 während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung Bebra (Montag von 8.00 bis 17.30 Uhr, Dienstag und Mittwoch von 8.00 bis 15.00 Uhr, Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr, Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) in der öffentlich zugänglichen Eingangshalle im Foyer des Rathauses der Stadt Bebra, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Zusätzlich können die vorgenannten ausliegenden Unterlagen nach vorheriger Vereinbarung außerhalb der genannten Zeiten eingesehen werden.

Ebenso ist der Entwurf ab 15.07.2020 auf der Homepage der Stadt Bebra unter
www.bebra-stadt.de
=> Stadt und Bürger => Stadtverwaltung => Bekanntmachungen eingestellt.

Folgenden Dateien können durch Anklicken eingesehen werden:

1.  Entwurf zur Aufhebung B-Plan Nr. 60
2.  Begründung zum Entwurf zur Aufhebung
3.  Bestand zum B-Plan Nr. 60
4.  Geltungsbereich der Aufhebung des B-Plan Nr. 60 

Die Öffentlichkeit kann sich im Rahmen der öffentlichen Auslegung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren. Es besteht für jedermann die Möglichkeit der Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können während des Auslegungszeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Interessierte Bürger und Bürgerinnen einschließlich Kinder- und Jugendlicher wenden sich bitte an die Mitarbeiter des Bau- und Planungsamtes im Rathaus Bebra, Rathausmarkt 1, Zimmer 407.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antrag­steller/von der Antragstellerin im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten gel­tend gemacht werden können.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen worden ist.

Die öffentliche Bekanntmachung ergeht aufgrund § 7 der Hauptsatzung der Stadt Bebra in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB.

Bebra, den 02.07.2020                                                                                   Amt 60-JM

Der Magistrat der Stadt Bebra

gez. Knoche
Bürgermeister

2020-07-06

Amtliche Bekanntmachung HNA


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Bauleitplanung der Stadt Bebra 

Öffentliche Offenlegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32
in der Kernstadt Bebra „
Umbau und Erweiterung der Sparkasse in der Bismarckstraße 3“

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra hat in öffentlicher Sitzung am 14.05.2020, die Aufstellung, den Entwurf sowie die Offenlegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 zum Umbau und der Erweiterung der Sparkasse in der Bismarckstraße 3 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 mit der entsprechenden Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht und anschließend für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Die Nachbargemeinden werden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB angehört.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung in Verbindung mit § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) ohne Durchführung einer Umweltprüfung.

Ziel und Zweck der Bebauungsplan-Änderung sind im Wesentlichen

-    die bisherige Verortung der Festsetzung für die Stellplätze im westlichen Änderungsbereich entfällt zugunsten der geplanten Neubebauung,
-    Anpassung bzw. Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen
-    Verschieben der bisherigen Abgrenzung der unterschiedlichen baulichen Nutzung an die westliche Plangebietsgrenze (Flurstück 63/8)
-    Anpassung des Maßes der baulichen Nutzung an das geplante Bauvorhaben
-    Reduzierung der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen insbesondere hinsichtlich der Fassaden- und Dachgestaltung sowie der Werbeanlagen.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 umfasst die Flurstücke 14/11, 63/6, 63/5 und 63/8 der Flur 10 in der Gemarkung Bebra und beinhaltet eine Gesamtfläche von 1.444 m². Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches der 1. Änderung sind aus der untenstehenden Abbildung ersichtlich.

Der Entwurf der Bebauungsplan-Änderung mit Begründung liegt in der Zeit vom

14.07.2020 bis einschließlich 17.08.2020

während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung Bebra

Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

in der öffentlich zugänglichen Eingangshalle im Foyer des Rathauses der Stadt Bebra, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Zusätzlich können die vorgenannten ausliegenden Unterlagen nach vorheriger Vereinbarung außerhalb der genannten Zeiten eingesehen werden. Ebenso ist der Entwurf der Bebauungsplan-Änderung mit Begründung ab dem 14.07.2020 auf der Internetseite der Stadt Bebra unter

www.bebra-stadt.de → Stadt und Bürger → Stadtverwaltung → Bekanntmachungen eingestellt.

Folgende Dateien können durch Anklicken eingesehen werden:

1. Bestandsplan Bismarckstraße 3
2. Begründung B-Plan Nr. 32, 1. Änderung
3. Entwurf B-Plan Nr. 32, 1. Änderung

Die Öffentlichkeit kann sich im Rahmen der öffentlichen Auslegung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren. Es besteht für jedermann die Möglichkeit der Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen zu der Bauleitplanung können während des Auslegungszeitraumes von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber dem Magistrat der Stadt Bebra abgegeben werden. Interessierte Bürger und Bürgerinnen einschließlich Kinder- und Jugendlicher wenden sich bitte an die Mitarbeiter/innen des Bau- und Planungsamtes, Rathausmarkt 1, 4. OG, Zimmer 407.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplan-Änderung unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller/von der Antragstellerin im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen worden ist. Die öffentliche Bekanntmachung ergeht aufgrund § 7 der Hauptsatzung der Stadt Bebra in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB.

Bebra den 02.07.2020                                                                                            Amt 60-JM

Der Magistrat der Stadt Bebra

gez. Knoche
Bürgermeister

2020-07-03

Amtliche Bekanntmachung HNA


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Bauleitplanung der Stadt Bebra
Öffentliche Offenlegung des Bebauungsplanes Nr. 26.4
„Gewerbegebiet Bebra Südwest“ in der Kernstadt Bebra 

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra hat in öffentlicher Sitzung am 14.05.2020 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 26.4 „Gewerbegebiet Bebra Südwest“ bestätigt. Der Entwurf der Begründung zum Bebauungsplanentwurf ist Bestandteil des Bestätigungsbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung.

Die Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mit der entsprechenden Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht und anschließend für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Die Nachbargemeinden werden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB angehört.

Die Stadtverordnetenversammlung hat Kenntnis genommen von der Verfahrensänderung von ursprünglich § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung eines Umweltberichtes nach § 2 BauGB mit Durchführung eines Umweltberichtes. Ein Teil des Wirtschaftsweges Gemarkung Bebra, Flur 21, Flurstück 148/0 wurde mit in den Geltungsbereich übernommen. Somit hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra die Aufstellung, den Entwurf und die Offenlegung des Bebauungsplanes Nr. 26.4 „Gewebegebiet Bebra Südwest“ Gemarkung Bebra, Flur 21, Flurstücke 172/4, 172/5, 173/3, 173/5, 173/6, 173/7, 174/0 sowie 148/0 aufgrund der baulichen Erweiterung der Firma Willich Elekrotechnik GmbH im Bereich der Kerschensteinerstraße gemäß § 2 BauGB bestätigt. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches für den B-Plan Nr. 26.4 beträgt 31.690 m².

Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist die bauliche Erweiterung der Firma Willich Elektrotechnik GmbH im Gewebegebiet Bebra Südwest. Der Bebauungsplan Nr. 26.4 wird aus dem bestehenden Flächennutzungsplan entwickelt, da die betreffenden Flurstücke im aktuellen Flächennutzungsplan (FNP) bereits als Gewerbeflächen dargestellt sind. Der Bauleitplanung soll im zweistufigen Verfahren durchgeführt werden, ohne erforderliche parallele Änderung des Flächennutzungsplanes.

Der Entwurf des Bebauungsplanes und seine Begründung liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 14.07.2020 bis einschließlich 17.08.2020 während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung Bebra (Montag von 8.00 bis 17.30 Uhr, Dienstag und Mittwoch von 8.00 bis 15.00 Uhr, Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr, Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) in der öffentlich zugänglichen Eingangshalle im Foyer des Rathauses der Stadt Bebra, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Zusätzlich können die vorgenannten ausliegenden Unterlagen nach vorheriger Vereinbarung außerhalb der genannten Zeiten eingesehen werden.

Ebenso ist der Entwurf ab 14.07.2020 auf der Homepage der Stadt Bebra unter

www.bebra-stadt.de

=> Stadt und Bürger => Stadtverwaltung => Bekanntmachungen eingestellt.

Folgenden Dateien können durch Anklicken eingesehen werden:

1.  Entwurf B-Plan Nr. 26.4
2.  Begründung zum Entwurf
3.  Umweltbericht
4.  Bestand zum B-Plan Nr. 26.4
5.  Planung zum B-Plan Nr. 26.4
6.  Geltungsbereich des B-Plan Nr. 26.4

Die Öffentlichkeit kann sich im Rahmen der öffentlichen Auslegung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren. Es besteht für jedermann die Möglichkeit der Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können während des Auslegungszeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Interessierte Bürger und Bürgerinnen einschließlich Kinder- und Jugendlicher wenden sich bitte an die Mitarbeiter des Bau- und Planungsamtes im Rathaus Bebra, Rathausmarkt 1, Zimmer 407.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antrag­steller/von der Antragstellerin im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten gel­tend gemacht werden können.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen worden ist.

Die öffentliche Bekanntmachung ergeht aufgrund § 7 der Hauptsatzung der Stadt Bebra in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB.

Bebra, den 02.07.2020                                                                                   Amt 60-JM

Der Magistrat der Stadt Bebra

gez. Knoche
Bürgermeister

2020-07-03

Amtliche Bekanntmachung HNA


Hessen Mobil
Straßen- und Verkehrsmanagement
Pressemitteilung  

Fulda, 1.7.2020  

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K 53 Bebra: Fahrbahninstandsetzung ab 8.7.2020  

Die K 53 zwischen Bebra und Gilfershausen ist vom 8.7. bis voraussichtlich 14.8.2020 voll gesperrt. Grund ist die Erneuerung der Fahrbahndecke auf einer Länge von rund 2750 Meter. Der Verkehr wird über die K 72, L 3251 Weiterode, L 3250 Iba, K 55 Solz, K 53 Imshausen nach Gilfershausen und umgekehrt umgeleitet.   

Weitere Informationen über Hessen Mobil unter mobil.hessen.de
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 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra  

Neuwahl einer/eines stellvertretenden Schiedsfrau/Schiedsmannes für den Schiedsamtsbezirk Bebra  

Zur Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten richtet eine Stadt Schiedsämter ein. In Bebra ist ein Schiedsamtsbezirk für alle Stadtteile und die Kernstadt gebildet. Die Amtszeit des stellvertretenden Schiedsmannes läuft am 31.12.2020 aus. Gemäß § 4 des Schiedsamtsgesetzes werden die Schiedspersonen von der Stadtverordnetenversammlung für 5 Jahre gewählt. Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stadtverordnetenversammlung.
Die Stadt soll die bevorstehende Wahl in Verbindung mit dem Hinweis darauf, dass sich interessierte Personen zur Wahl stellen können, in geeigneter Form bekannt machen. Die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung, in der die Neuwahlen vollzogen werden sollen, findet voraussichtlich am 10.09.2020 statt.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die sich bereit erklären, das Amt der stellvertretenden Schiedsfrau/des stellvertretenden Schiedsmannes anzunehmen, werden gebeten sich bis spätestens zum 20.07.2020 im Rathaus der Stadt Bebra, Haupt- und Personalamt, Zimmer 209, Tel. 06622/ 501-122, zu melden.  

Die Eignung für das Schiedsamt ist im § 3 des hessischen Schiedsamtsgesetzes aufgeführt: 

Eignung für das Schiedsamt 

  • Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
  • Das Amt kann nicht bekleiden:

 

    1. Wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt
    2. Eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt würde
    3. Wer als Rechtsanwältin oder als Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar bestellt ist.
    4. Wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt
    5. Wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 Deut. Richtergesetz) oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 Gerichtsverfassungsgesetz) ausübt oder als Polizeivollzugsbeamtin oder als Polizeivollzugsbeamter tätig ist. 
  • In das Amt soll nicht berufen werden, wer

 

    1. bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 75. Lebensjahr vollendet haben wird
    2. nicht in dem Bezirk des Schiedsamts wohnt
    3. durch sonstige nicht unter Abs. 2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist 

Bebra, 24.06.2020  

Knoche
Bürgermeister 


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Braunhausen  

Am Montag, 22.06.2020, findet um 19.00 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus Bebra-Braunhausen eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates des Stadtteiles Braunhausen statt.  

Tagesordnung  

1.   Eröffnung und Begrüßung
2.   Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit des Ortsbeirates
3.   Genehmigung der Niederschrift vom 30.04.2020
4.   „Erweiterung Kalksteinbruch Lange Hecke“; Beratung und Stellungnahme; Grundsatzbeschluss für eine Erweiterung sowie Zustimmung für Verkauf bzw. Nutzung von Flurstücken u. a. für eine Zu-/Abfahrt zum Kalksteinbruch sowie für Gewinnungs- bzw. Abbauflächen
5.   Bekanntgabe und Mitteilungen  

Bebra, 17.06.2020  

gez. Mohr
Ortsvorsteher  

P.S. Aufgrund der einzuhaltenden Hygienevorschriften findet die Sitzung unter Beachtung der Abstandsregelungen (mindestens 1,5 Meter) statt.   

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß § 7 der Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekanntgemacht.  

Bebra, 18.06.2020  

gez. Knoche, Bürgermeister 


 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Solz  

Am Montag, 22.06.2020 findet um 18.00 Uhr eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates im Dorfgemeinschaftshaus in Solz statt.   

Aufgrund der aktuellen Lage weise ich schon jetzt darauf hin, dass vorgesehene Sicherheits-maßnahmen bzgl. Abstand und Hygiene einzuhalten sind.  

Tagesordnung:  

  1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der form- und fristgerechten Einladung, sowie der Beschlussfähigkeit des Ortsbeirates.
  2. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 04.05.2020
  3. Erweiterung Kalksteinbruch Lange Hecke in der Gemarkung Gilfershausen.
  4. Informationen und Verschiedenes 

Solz, 17.06.2020  

Claus, Ortsvorsteher  

Die vorstehende amtliche Bekanntmachung wird hiermit gemäß § 7 der Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekanntgemacht.  

Bebra, 04.05.2020  

gez. Knoche
Bürgermeister
 


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Asmushausen  

Am Montag, 22.06.2020 um 20:00 Uhr findet im Dorfgemeinschaftshaus Asmushausen eine Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirates Asmushausen statt.  

Tagesordnung  

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie der Beschlussfähigkeit des Ortsbeirates
  3. Genehmigung der Niederschrift vom 04.05.2020
  4. Stellungnahme zur Erweiterung des Kalksteinbruchs „Lange Hecke“, hier: Grundsatzbeschluss für eine Erweiterung sowie Zustimmung für Verkauf bzw. Nutzung von Flurstücken
  5. Verschiedenes  

Bebra-Asmushausen, 14.06.2020  

gez. Berge, Ortsvorsteher 

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekanntgemacht.  

Bebra, 15.06.2020  

gez. Knoche, Bürgermeister 


 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Imshausen  

Am Freitag, 19.06.2020 um 19:00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Imshausen eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Imshausen statt. Hierzu lade ich die Mitglieder des Ortsbeirates Imshausen ein.  

Tagesordnung: 

1.       Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit  

2.       Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 04.05.2020  

3.       Stellungnahme Erweiiterung Steinbruch „Lange Hecke“ in der Gemarkung Gilfershausen  

4.       Verschiedenes / Aktuelles 

Bebra-Imshausen, 15.06.2020  

gez. Gundlach
Ortsvorsteherin  

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß § 7 Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekannt gemacht.  

Bebra, 15.06.2020  

gez. Knoche
Bürgermeister


 

 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Gilfershausen

Am Donnerstag, 18.06.2020, 19.30 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates des Stadtteiles Gilfershausen statt.

Tagesordnung 

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit des Ortsbeirates.
3. Genehmigung der Niederschrift vom 30.04.2020.
4. Information und Beratung über die Erweiterung des Steinbruchs in Braunhausen durch die Firma Beisheim
5. Information und Beratung über den Steinbruch am Schossberg
6. Beratung über das weitere Vorgehen bezüglich des „Brünnchens“
7. Bekanntmachungen und Mitteilungen. 

Gilfershausen, 10.06.2020 

gez. Erika Becker
stellv. Ortsvorsteherin  

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß § 7 der Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekanntgemacht. 

Bebra, 10.06.2020 

gez. Knoche, Bürgermeister 


 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra

Bauleitplanung der Stadt Bebra:
1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 41 „Mühlenstraße“
hier: Inkrafttreten der Bebauungsplan-Änderung gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra hat in öffentlicher Sitzung am 14. Mai 2020 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 „Mühlenstraße“ in der Kernstadt Bebra als Satzung nach § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen. 

Ziel und Zweck der Planung
Ziel und Zweck der Bebauungsplan-Änderung ist im Wesentlichen die planungsrechtliche Anpassung an den baulichen und genehmigten Bestand und die planungsrechtliche Vorbereitung zur Errichtung eines Wohngebäudes an der Mühlenstraße.

Lage und Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 umfasst die Flurstücke 182/3, 181/7, 181/6, 181/2, 181/5 sowie die städtischen Flurstücke 285/10, 285/8, 285/9, 179/4 und 285/7 teilweise. Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches der 1. Änderung sind aus der untenstehenden Abbildung ersichtlich.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 „Mühlenstraße“ tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Die Bebauungsplanänderung und die Begründung können beim Magistrat der Stadt Bebra, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra, Zimmer 407 während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung Bebra (Montag von 8.00 bis 17.30 Uhr , Dienstag und Mittwoch jeweils von 8.00 bis 15.00 Uhr, Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr) eingesehen werden. Jedermann kann die Bebauungsplanänderung und ihre Begründung einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen. Nach vorheriger Absprache sind auch andere Zeiten möglich.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes, ein nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlicher Verfahrensfehler oder nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Bebra geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Ersatzansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Die öffentliche Bekanntmachung ergeht aufgrund § 7 der Hauptsatzung der Stadt Bebra in Verbindung mit § 10 Abs. 3 BauGB.

Bebra, 10. Juni 2020                                                                                                            60-Re

gez.
Knoche
Bürgermeister

 

 Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41
(ohne Maßstab)

2020-06-16


 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra 

Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz 

Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) in der z.Z. gültigen Fassung ist die Stadt Bebra zu verschiedenen Datenübermittlungen von Personendaten aus dem Melderegister verpflichtet. Gegen folgende Datenübermittlungen steht den Betroffenen Widerspruchsrecht zu: 

1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. Wahlen und Abstimmungen
Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 50 Absatz 5 BMG auf das Recht, der Datenübermittlung nach § 50 Absatz 1 BMG an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene zu widersprechen.

2. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 50 Absatz 5 BMG auf das Recht, der Datenübermittlung nach § 50 Absatz 2 BMG zu widersprechen.

3. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchvorlage
Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 50 Absatz 5 BMG auf das Recht, der Datenübermittlung nach § 50 Absatz 3 BMG an Adressbuchverlage widersprechen zu könne. 

4. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft
Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 42 Absatz 2 Satz 1 BMG auf das Recht, der Datenübermittlung nach § 42 Absatz 2 BMG widersprechen zu können.

5. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 36 Absatz 2 BMG auf das Recht, der Datenübermittlung nach § 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes widersprechen zu können.

Bebra, 09.06.2020
Der Magistrat Der Stadt Bebra

gez. Knoche
Bürgermeister


1. Änderung der Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Bebra

Hinweisbekanntmachung

1. Änderung der Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Bebra


Überprüfung der Standfestigkeit der Grabmale auf den städtischen Friedhöfen

Am 13. Mai 2020 wurden die Grabmale auf den städtischen Friedhöfen auf ihre Standfestigkeit überprüft. Die beanstandeten Grabmale sind mit einem Aufkleber kenntlich gemacht. Verantwortlich für die Standfestigkeit der Grabmale sind die jeweiligen Angehörigen, die hiermit aufgefordert werden, binnen einer auf dem Aufkleber angegebenen Frist für die sachgemäße Befestigung der Grabmale zu sorgen. Sollte dies nicht innerhalb der angegebenen Frist erfolgt sein, muss das Grabmal auf Kosten der Angehörigen seitens der Stadt Bebra abgenommen und flach auf das Grab gelegt werden.

Bebra, den 14. Mai 2020

Der Magistrat der Stadt Bebra

Knoche
Bürgermeister


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Solz  

Am Montag, 11. Mai 2020 findet um 19.00 Uhr eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates im Dorfgemeinschaftshaus in Solz statt.   

Aufgrund der aktuellen Lage weise ich schon jetzt darauf hin, dass vorgesehene Sicherheits-maßnahmen bzgl. Abstand und Hygiene einzuhalten sind.  

Tagesordnung  

  1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der form- und fristgerechten Einladung, sowie der Beschlussfähigkeit des Ortsbeirates
  2. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 25.11.2019
  3. Stellungnahme zur Erweiterung Kalksteinbruch in der Gemarkung Gilfershausen.

    Hier: Zu- und Abfahrt zum Kalksteinbruch (Zustimmung für Nutzung der Wegeparzellen)

  4. Aktueller Stand Milan Projekt (Altes Raiffeisen-Gebäude)
  5. Aktueller Stand von Projekten aus dem Haushalt
  6. Verschiedenes und Informationen  

Solz, 04.05.2020  

Claus, Ortsvorsteher 

Die vorstehende amtliche Bekanntmachung wird hiermit gemäß § 7 der Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekanntgemacht.  

Bebra, 04.05.2020  

gez. Knoche
Bürgermeister 


 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Asmushausen  

Am Montag, 04.05.2020 um 20:00 Uhr findet im Dorfgemeinschaftshaus Asmushausen eine Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirates Asmushausen statt.   

Tagesordnung  

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie der Beschlussfähigkeit des Ortsbeirates
  3. Genehmigung der Niederschrift vom 18.12.2019
  4. Stellungnahme zur Erweiterung des Kalksteinbruchs „Lange Hecke“ hier: Zu- und Abfahrt zum Kalksteinbruch (Zustimmung für Nutzung der Wegeparzellen)
  5. IKEK
  6. Verschiedenes  

Bebra-Asmushausen, 27.04.2020  

gez. Berge, Ortsvorsteher  

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekanntgemacht. 

Bebra, 27.04.2020  

gez. Knoche, Bürgermeister 


Hinweisbekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz
Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde) Regierungsbezirk Kassel, Teilpläne Landkreise und Ballungsraum
Kassel

Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag),der Haupteisenbahnstrecken von über 30.000 Zügen im Jahr sowie in den Ballungsräumen mit mehr als 100.000 Einwohnern aufzustellen bzw. alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.

Der

  • Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde), Teilplan Regierungsbezirk Kassel Landkreise sowie der
  • Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde), Teilplan Ballungsraum Kassel

treten mit der Veröffentlichung am 4. Mai 2020 in Kraft. Mit der Veröffentlichung erfolgt auch die Unterrichtung über das Ergebnis der Mitwirkung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung.

Die genannten Teilpläne sind ab dem 4. Mai 2020 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel (Umwelt&Natur/Lärm_Luft_Strahlen/Umgebungslärm) einsehbar und zum Download bereitgestellt: https://rp-kassel.hessen.de/umwelt-natur/l%C3%A4rmluftstrahlen/regierungspr%C3%A4sidium-f%C3%BChrt-l%C3%A4rmminderungsplanung-durch

Zur Einsicht in Papierform wird um telefonische Absprache unter (0561) 106 3824 gebeten.

Kassel, 4. Mai 2020
Regierungspräsidium Kassel
III 33.1 - 53 e 553 - Umgebungslärm


 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Braunhausen  

Am Donnerstag, 30.04.2020, findet um 18.30 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus Bebra-Braunhausen eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates des Stadtteiles Braunhausen statt.  

Tagesordnung  

1.       Eröffnung und Begrüßung 
2.       Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie der Beschlussfähigkeit 
3.       Genehmigung der Niederschrift vom 25.11.2019 
4.       „Erweiterung Kalksteinbruch Lange Heide“; Beratung und Stellungnahme; Zustimmung für die Nutzung der Wegeparzellen für eine Zu-/Abfahrt zum Kalksteinbruch als direkte Anbindung an die Bundesstraße 27 (Variante 1) 
5.       Bekanntgaben und Mitteilungen 

Braunhausen, 26.04.2020  

gez. Mohr, Ortsvorsteher  

P.S. Aufgrund der einzuhaltenden Hygienevorschriften findet die Sitzung unter Beachtung der Abstandsregelungen (mindestens 1,5 Meter) statt.  

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß § 7 der Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekanntgemacht.  

Bebra, 26.04.2020  

gez. Knoche, Bürgermeister 


 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Imshausen 

Am Montag den 04.05.2020, um 18:30 Uhr findet im DGH Imshausen eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Imshausen statt. 

Tagesordnung: 

  1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der form-und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 03.02.2020
  3. Stellungnahme zum Steinbruch „Lange Hecke“
  4. Neuer Stellplatz für Glascontainer
  5. Info zum Stand Defibrillator und Wanderhütte
  6. Verschiedenes/Aktuelles 

Imshausen, 26.04.2020 

gez. Gudrun Gundlach
Ortsvorsteherin

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß § 7 der Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekanntgemacht 

Bebra, 22.04.2020 

gez. Knoche
Bürgermeister  


 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Gilfershausen  

Am Donnerstag, 30.04.2020, 19.30 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates des Stadtteiles Gilfershausen statt.  

Tagesordnung   

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit des Ortsbeirates.
  3. Genehmigung der Niederschrift vom 12.12.2019.
  4. Information und Beratung über die Erweiterung des Steinbruchs in Braunhausen durch die Firma Beisheim mit neuer Wegführung.
  5. Beratung und Beschlussfassung über Veräußerung von Flur 7 und Flurstück 6/8.
  6. Beratung und Beschlussfassung über den Neubau eines 2. Carports der Feuerwehr Gilfershausen.
  7. Bekanntmachungen und Mitteilungen.

     

    Gilfershausen, 22.04.2020

     

    gez. Nieborowsky

           Ortsvorsteher 

     

    Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß § 7 der Hauptsatzung der Stadt Bebra öffentlich bekanntgemacht.

     

    Bebra, 22.04.2020

     

    gez. Knoche, Bürgermeister 


 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra 

Sprechtage für Rentenangelegenheiten im Versicherungsamt beim Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg  

Das Versicherungsamt für Rentenangelegenheiten beim Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg, Friedrich-Ebert-Str. 9, 36251 Bad Hersfeld steht weiterhin für die Bürger vor Ort, zwar im Moment nur telefonisch oder per E-Mail. Dort werden Rentenanträge  telefonisch aufgenommen und Rentenberatungen über das Telefon durchgeführt.   

Auskünfte erteilen:  

Frau Mosebach-Grünke, Tel.-Nr.: 06621/87-3211, Zimmer 640
(Sandra.Mosebach-Gruenke@hef-rof.de)
Herr Weimar, Tel.-Nr.: 06621/87-3201, Zimmer 641
(Thilo.Weimar@hef-rof.de)  

Allgemeine Geschäftszeiten:  

Montag und Dienstag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 Uhr bis 17.30 Uhr   

Bitte setzen Sie sich telefonisch mit dem Versicherungsamt in Verbindung, um das weitere Vorgehen zu besprechen.   

Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird hiermit gemäß § 7 der Hauptsatzung der Stadt Bebra veröffentlicht.  

Der Magistrat der Stadt Bebra  

Gez. Knoche, Bürgermeister  


 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra  

Jagdgenossenschaft Bebra-Braunhausen
Absage der Genossenschaftsversammlung  

Hiermit wird die Jahreshauptversammlung  der Jagdgenossenschaft Bebra Braunhausen, die für den Freitag den 03.04.2020 geplant war, aus gegebenem Anlass ab.
Die Versammlung findet nicht statt.
Ein neuer Termin wird rechtzeitig vorher bekannt gegeben.
Wir bitten um Verständnis.  

Bebra-Braunhausen, 26.03.2020 

gez. Hans-Georg Blackert
Jagdvorsteher  

Bebra, 26.03.2020 

Magistrat der Stadt Bebra 

gez. Knoche
Bürgermeister
 


Pressemitteilung zu Bauarbeiten im Bereich Bebra Umladebahnhof

Pressemitteilung


 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra  

Aufgrund der Tatsache, dass „die Coronakrise“ auch im Landkreis Hersfeld-Rotenburg angekommen ist, werden alle anberaumten städtischen Gremiensitzungen  

- Haupt- und Finanzausschuss,
- Ausschuss für Familie, Soziales und Kultur,
- Ausschuss für Stadtentwicklung,
- Stadtverordnetenversammlung sowie
- sämtliche Ortsbeiratssitzungen  

 

bis auf Weiteres nicht stattfinden.  
 

gez.  Stefan Knoche
Bürgermeister 


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Jagdgenossenschaft Bebra-Gilfershausen  

Die Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Bebra-Gilfershausen am Freitag, 03. April 2020 im DGH Gilfershausenwird hiermit abgesagt und findet nicht statt

Ein neuer Termin wird rechtzeitig vorher bekannt gegeben. Wir bitten um Verständnis.  

Bebra, 16.03.2020 

Der Magistrat der Stadt Bebra 

als Notjagdvorstand

gez. Knoche
Bürgermeister
 


 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Jagdgenossenschaft Asmushausen-Rautenhausen  

Die Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Asmushausen-Rautenhausen am Samstag, 21. März 2020 im Dorfgemeinschaftshaus Asmushausen wird hiermit abgesagt und findet nicht statt.  

Ein neuer Termin wird rechtzeitig vorher bekannt gegeben. Wir bitten um Verständnis.  

Bebra-Asmushausen, 16.03.2020 

gez. Claus
Jagdvorsteher   

Bebra, 16.03.2020 

Magistrat der Stadt Bebra

gez. Knoche
Bürgermeister


 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Jagdgenossenschaft Bebra   

Die Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Bebra am Freitag, 20. März 2020 in der Gaststätte “Unlimited Bebra“, Bahnhofstr. 1, 36179 Bebra wird hiermit abgesagt und findet nicht statt.

Ein neuer Termin wird rechtzeitig vorher bekannt gegeben. Wir bitten um Verständnis.   

Bebra, 16.03.2020 

gez. Helmut Rehwald
Jagdvorsteher  

Bebra, 16.03.2020 

Magistrat der Stadt Bebra 

gez. Knoche
Bürgermeister 


Hinweisbekanntmachung

Amt für Bodenmanagement
Homberg (Efze)
- Flurbereinigungsbehörde -
Hans-Scholl-Straße 6
34576 Homberg (Efze)
Telefon:  +49(5681)7704-0        
Fax:     +49(5681)7704-2101
E-Mail:  info.afb-homberg@hvbg.hessen.de  

Flurbereinigungsverfahren Dorfinnenentwicklung Bebra-Asmushausen 

Aktenzeichen:VF 2049  

Öffentliche Bekanntmachung 

Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte   

In dem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren  

Dorfinnenentwicklung Bebra-Asmushausen - VF 2049 -, 

Landkreis Hersfeld-Rotenburg

 

wurde durch den 2. Änderungsbeschluss zum Flurbereinigungsbeschluss die nachfolgend aufgeführten Grundstücke zum Verfahren zugezogen:

 

            aus der Stadt Bebra  

 

           Gemarkung Asmushausen

 

von Flur 6 die Flurstücke 38/2 und 65/3 

 

Für diese zum Flurbereinigungsverfahren zugezogenen Grundstücke werden die Beteiligten nach § 14 Flurbereinigungsgesetz aufgefordert, Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe dieser Öffentlichen Bekanntmachung bei der Flurbereinigungsbehörde, dem Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze), Hans-Scholl-Straße 6, 34576 Homberg (Efze), anzumelden. 

 

Werden Rechte nach Ablauf dieser Frist angemeldet, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen.

 

Die Inhaberin oder der Inhaber eines o. a. Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie die beteiligte Person, der gegenüber die Frist durch die Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist. 

 

Homberg (Efze), den 09.03.2020

 

gez.                                                                    (LS)

 

Braun, G. 

Verfahrensleiter 


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Gilfershausen