Magistrat der Stadt Bebra
Rathausmarkt 1, 36179 Bebra
Telefon: (0 66 22) 501-0, Telefax: (0 66 22) 501-200


Sprechzeiten

Montag - Freitag: von 08:00 - 12:00 Uhr
Montag: von 14:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag: von 14:00 - 17:00 Uhr

 

 

Anschrift und Öffnungszeiten

     
 
                           

Das Eigentum an einem Grundstück kann dadurch aufgegeben werden, dass der Eigentümer gemäß § 928 Abs. 1 BGB den Verzicht an einem Grundstück dem Grundbuchamt gegenüber erklärt, dieser Verzicht in Abteilung I des Grundbuchs eingetragen und der bisherige Eigentümer durch Streichung gelöscht wird.

Das Recht auf Aneignung eines in Hessen aufgegebenen und somit „herrenlos" gewordenen Grundstücks steht gemäß § 928 Abs. 2 BGB dem Hessischen Immobilienmanagement als zuständige Dienststelle und Immobilienverwalter des Landes zu.

Das Hessische Immobilienmanagement hat derzeit Kenntnis von etwa 150 herrenlosen Grundstücken, die über das gesamte Land Hessen verteilt sind. Die Mehrzahl der herrenlosen Grundstücke ist stark sanierungsbedürftig und überschuldet. Auch wenn die Grundstücke herrenlos sind, bleiben die im Grundbuch eingetragenen Belastungen wie z. B. Grundschulden und Sicherungshypotheken in vollem Umfang zugunsten der Gläubiger erhalten.

Der nachfolgende Link verweist auf die Internetseite des Landesbetriebs für Bau und Immobilien Hessen:

https://lbih.hessen.de/service-center/fuer-immobilieninteressenten/herrenlose-grundstuecke

Das Aneignungsrecht wird im Wege einer notariell beurkundeten Abtretung gegen Entgelt an Interessenten übertragen. Voraussetzung ist jeweils, dass die Interessenten mit den im Grundbuch eingetragenen Gläubigern Einigkeit über die Höhe der Ablösung der Forderungen erzielt haben und die Gläubiger verbindlich die Erteilung der Löschungsbewilligung zusagen.

Ihre schriftlichen Anfragen richten Sie bitte unter Nennung der Grundstücksdaten und Ihrer persönlichen Kontaktmöglichkeiten an:

Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen
Zentrale
Fachbereich Ausbietungen, Fiskalerbschaften
Abraham-Lincoln-Str. 38 - 42
65189 Wiesbaden
 

Fax: +49 611 89051-111 oder Telefonnummer (06 11) 8 90 51-0


 

 

 

„Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums:
Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete unter Mitfinanzierung des Landes Hessen.“