Magistrat der Stadt Bebra
Rathausmarkt 1, 36179 Bebra
Telefon: (0 66 22) 501-0, Telefax: (0 66 22) 501-200


Sprechzeiten

Montag - Freitag: von 08:00 - 12:00 Uhr
Montag: von 14:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag: von 14:00 - 17:00 Uhr

 

 

Anschrift und Öffnungszeiten

     
 
                           

Die Bürgermeisterin/Der Bürgermeister

Die Bürgermeisterin/Der Bürgermeister wird grundsätzlich hauptamtlich tätig. Die Aufgaben der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters sind vielfältig. Zunächst ist die Bürgermeisterin/der Bürgermeister kraft Amtes vorsitzendes Mitglied des Magistrats und führt dessen Geschäfte. Weiterhin nimmt die Bürgermeisterin/der Bürgermeister die Aufgaben der örtlichen Ordnungsbehörde in alleiniger Verantwortung wahr.

Die Bürgermeisterin/Der Bürgermeister wird von den Bürgern der Stadt für eine Amtszeit von 6 Jahren gewählt.

Bürgermeister der Stadt Bebra ist Stefan Knoche. 

Die Stadträte/Stadträtinnen

Stadträtinnen/Stadträte werden grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Sollen Stadträtinnen/Stadträte hauptamtlich tätig werden, dann muss dies in der Hauptsatzung geregelt werden. Die personelle Zusammensetzung des Magistrats spiegelt die Mehrheitsverhältnisse in der Stadtverordnetenversammlung wieder. Dem Magistrat dürfen nie mehr hauptamtliche als ehrenamtliche Mitglieder angehören. In der Stadt Bebra sind alle Stadträtinnen und Stadträte ehrenamtlich tätig.

Die ehrenamtlichen Stadträtinnen/Stadträte werden für die laufende Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung (5 Jahre) gewählt.

In jeder Stadt ist ein/e Erste Stadträtinnen/Erster Stadtrat zu bestellen. Sie/Er ist der allgemeine Vertreter/in des Bürgermeisters, ihre/sein Vertretungsrecht im Fall der Verhinderung des/der Bürgermeisters/in ist ständig und umfassend. Dies gilt auch für Aufgabengebiete, die sich der/die Bürgermeister/in selbst zugeordnet hat. Sollte der/die Erste Stadtrat/-rätin verhindert sein, dann wird der/die Bürgermeister/in durch eine/n der anderen Stadträte/rätinnen vertreten.


 

 

 

„Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums:
Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete unter Mitfinanzierung des Landes Hessen.“