Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in Bebra insgesamt voraussichtlich 12 Bürger*innen, die am Amtsgericht Bad Hersfeld und Landgericht Fulda als Vertreter*innen des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Stadtverordneten-versammlung der Stadt Bebra und der Jugendhilfeausschuss des Landeskreises Hersfeld-Rotenburg schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen. Gesucht werden Bewerber*innen, die in der Stadt Bebra wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme öffentlicher Ämter führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenzen verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter*innen müssen Beweise würdigen, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrungen, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichen Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen im Jugendstrafrecht sollen über besondere Erfahrungen in der Jugenderziehung verfügen.
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Braunhausen
Am Montag, 20.02.2023, 19:30 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Braunhausen eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Braunhausen statt.
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
2. Änderung der Satzung über die Benutzung und Unterhaltung der städtischen Feldwege der Stadt Bebra – Feldwegesatzung –
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Truppenübung des Kampfhubschrauberregiments 36 S3 der Georg Friedrich Kaserne in Fritzlar (PHOENIX-Bodenunterstützung mit Kampfhubschrauber TIGER im Aufgabenspektrum LV/BV; Übungsreihe PHOENIX I bis III in der Zeit vom 02.01. – 30.06.2023)
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Jagdgenossenschaftsversammlung
Hiermit lade ich alle Mitglieder des gemeinsamen Jagdbezirks Weiterode gem. § 5 Abs. 2 der Satzung vom 17.03.2000 zur Genossenschaftsversammlung am
Freitag, 03.März 2023 um 19.30 Uhr
in das Obst- und Gartenbau-Vereinsheim in Bebra-Weiterode
ein. Der Jagdgenossenschaft gehören alle Grundeigentümer an, auf deren Fläche die Jagd ausgeübt werden darf.