Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Die Stadtverordnetenversammlung habe ich zu einer öffentlichen Sitzung für
Donnerstag, 13.11.2014 um 19:00 Uhr
in den Sitzungssaal des Rathauses in Bebra, Rathausmarkt 1, eingeladen.
Weiterlesen: Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bebra - Sitzungen November 2014
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Hiermit berufe ich gemäß § 8 a der Hessischen Gemeindeordnung für
E i n l a d u n g zur B ü r g e r v e r s a m m l u n g
mit dem Thema
„Nachhaltiges und zukunftsbewusstes Haushalten in Bebra,
Schritte zur Haushaltskonsolidierung“
und Sachstandsbericht „Umbau Bahnhof Bebra“
am Donnerstag, 20. November 2014, 19:00 Uhr,
im Stadtverordnetensitzungssaal des Rathauses, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra.
ein.
Regierungspräsidium Kassel Kassel, den 9.10.2014
Dezernat 27.2
Für das Fauna-Flora-Habitat (FFH) - Gebiet
Nr. 5024-301 „Forbachsee bei Bebra“ gleichzeitig Teilfläche des
Vogelschutzgebiets (VSG)
Nr. 5024-401 „Fuldatal zwischen Rotenburg und Niederaula“
liegt der Maßnahmenplan nach § 5 Abs. 1 Nr. 1.b) des Hessischen
Ausführungsgesetzes (HAGBNatschG) zum Bundes-Naturschutzgesetz
vom 20.12.2010 (GVBl I S. 629) vor.
Das 22 ha große FFH-Gebiet „Forbachsee bei Bebra“ ist eines der NATURA 2000-Gebiete, die das Land Hessen durch Verordnung vom 16. Januar 2008 rechtlich gesichert hat. Die NATURA 2000-Verordnung ist im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Hessen (GVBl I S. 30) verkündet worden und am 8. März 2008 in Kraft getreten. Die letzte Änderung der Verordnung über die NATURA 2000-Gebiete in Hessen erfolgte am 20.12.2010 (GVBl. I S. 643).
Sie kann im Internet unter folgender Adresse eingesehen werden: "http://natura2000-verordnung.hessen.de/start.htm".
Für das Gebiet wurde ein Plan aufgestellt, in dem die Maßnahmen dargestellt werden, die zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der FFH-Lebensraumtypen und -Arten geeignet oder im Rahmen der Überwachung erforderlich sind.
In den Plan integriert sind ebenfalls die Maßnahmen für die Vogelarten nach der Vogelschutz-Richtlinie, die in diesem Teilbereich des Vogelschutzgebiets vorkommen.
Der Maßnahmenplan soll vorrangig durch vertragliche Vereinbarungen mit den Eigentümern oder Pächtern der Grundstücke umgesetzt werden.
Einblick in den Maßnahmenplan für das FFH-Gebiet „Forbachsee bei Bebra“ und Informationen über die vorgesehene Umsetzung der Maßnahmen gewähren:
- Obere Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Kassel
Frau Bolz (Tel.: 0561/106-4590) - Forstamt Rotenburg, Friedenstr. 14, 36199 Rotenburg,
Herr Neumann (Tel.: 06623/ 920222) - Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Hersfeld-Rotenburg, Hubertusweg 19, 36251 Bad Hersfeld, Herr Wamser (Tel.: 06621/ 87-2200)
Regierungspräsidium Kassel
Im Auftrag
Bolz
Vorstehende „Amtliche Bekanntmachung“ wird gemäß § 8 der Hauptsatzung der Stadt Bebra bekannt gemacht.
Bebra, den 09.10.2014
gez. Hassl
Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Die Stadt Bebra sucht Tannenbäume für die Weihnachtsbeleuchtung 2014/2015
im Bereich der Kernstadt und den Stadtteilen
Für die Gestaltung der diesjährigen Weihnachtsbeleuchtung in der Kernstadt und den Stadtteilen werden von der Verwaltung Tannenbäume in verschiedenen Größen benötigt.
Sofern Bürger der Stadt oder der Stadtteile im Bereich der Vorgärten oder an anderen gut erreichbaren Stellen kostenlos Tannenbäume für die diesjährige Ausschmückung der Weihnachtsbeleuchtung zur Verfügung stellen möchten, werden diese gebeten sich baldmöglichst mit dem Bauhof der Stadt Bebra unter der Telefon-Nr. (0 66 22) 43 00 19 in Verbindung zu setzen. Die Bäume werden dann umgehend von einem städtischen Mitarbeiter in Augenschein genommen, ob diese für die Weihnachtsbeleuchtung geeignet sind und mit den städtischen Geräten verladen und transportiert werden können. Sofern dies der Fall ist, werden die Bäume dann Anfang November 2014, nach vorheriger Absprache mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer, kostenlos gefällt und abgefahren. Auch eventuelle, vorübergehende Straßensperrungen und der gleichen werden von der Stadt Bebra rechtzeitig vorher bei der Fachbehörde beantragt.
In diesem Zusammenhang möchte sich die Stadt Bebra auch recht herzlich für die in den vergangenen Jahren gespendeten Bäume bedanken. Da ohne diese unentgeltlichen Spenden nicht so viele Bäume im Stadtgebiet aufgestellt werden könnten.
Gleichzeitig bittet die Stadt Bebra auch bei den Spendern um Verständnis, wenn wir die Bäume nicht nehmen können, da die Kosten für das Fällen in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen würden. Im Zweifelsfall jedoch einfach Bäume als Spende anmelden, eine Überprüfung durch Mitarbeiter der Stadt Bebra erfolgt innerhalb weniger Wochen und die Spender werden entsprechend unterrichtet.
Bebra, 09.10.2014
gez. Hassl
Bürgermeister
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