Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Solz
Am Montag, 15.12.2014 findet um 20:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Solz eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates des Stadtteiles Solz statt.
Tagesordnung
- Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der form- und fristgerechten Einladung, sowie der Beschlussfähigkeit des Ortsbeirates
2. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung
Weiterlesen: Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bebra - Ortsbeiratssitzungen
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Stadtteil Solz
Am Montag, 15.12.2014 findet um 20:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Solz eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates des Stadtteiles Solz statt.
Tagesordnung
- Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der form- und fristgerechten Einladung, sowie der Beschlussfähigkeit des Ortsbeirates
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra hat in Ihrer Sitzung am 13.11.2014 folgende Aufhebungsatzung beschlossen:
Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung der Stadt Bebra vom 18.02.1972 für den Restgeltungsbereich
Aufgrund der §§ 5, 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Mai 2013 (GVBl. I S. 218) sowie des § 162 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004, zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2013 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra in ihrer Sitzung am 13.11.2014 folgende Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung der Stadt Bebra vom 18.02.1972 für den Restgeltungsbereich beschlossen (Aufhebungssatzung):
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vom 27.11. - 30.11.2014 auf dem Rathausmarkt |
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Donnerstag, 27.11.2014 Freitag, 28.11.2014 |
Samstag, 29.11.2014 Sonntag, 30.11.2014 |
Jung, schlagfertig, sexy – Senay Duzcu tritt in der Stadthalle Bad Hersfeld auf
Senay Duzcu, erste türkische Comedian, tritt mit einem etwa 1 ½ stündigen Programm am
Samstag, 22. November 2014
um 20.00 Uhr in der Stadthalle Bad Hersfeld auf.
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Satzung der Stadt Bebra für die bauliche Gestaltung des Kernbereichs des Stadtteils Asmushausen
Aufgrund der §§ 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung vom 01. April 2005 (GVBl. I, S.142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2011 (GVBl. I, S. 786) und des § 81 der Hessischen Bauordnung (HBO) vom 18. Juni 2002 (GVBl. I S.274) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Januar 2011 (GVBl. I S. 46) in Verbindung mit § 9 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 G zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden, hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra in ihrer Sitzung am 25.09.2014 folgende Satzung über die Gestaltung von baulichen Anlagen sowie die Gestaltung der Grundstücksfreiflächen zum Schutz der baugeschichtlichen Bedeutung des Ortskerns im Bereich des Flurbereinigungsverfahrens im Kernbereich des Stadtteils Asmushausens beschlossen:
Begründung
Im Rahmen der Dorferneuerung werden im Ortskern von Asmushausen erhebliche Veränderungen der baulichen Struktur durch Abriss, Neuordnung und Schaffung von Neubauflächen erfolgen. Die Umlegung und Neuordnung wird im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahren durchgeführt. Es liegt kein Bebauungsplan vor, so dass Anträge für Baugenehmigungen nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen sind.
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„Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums:
Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete unter Mitfinanzierung des Landes Hessen.“