Magistrat der Stadt Bebra
Rathausmarkt 1, 36179 Bebra
Telefon: (0 66 22) 501-0, Telefax: (0 66 22) 501-200


Sprechzeiten

Montag - Freitag: von 08:00 - 12:00 Uhr
Montag: von 14:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag: von 14:00 - 17:00 Uhr

 

 

Anschrift und Öffnungszeiten

     
 
                           

 

 

 

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra

Stadtteil Solz

 

Am Montag, 15.12.2014 findet um 20:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Solz eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates des Stadtteiles Solz statt.

 

 

Tagesordnung

 

  1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der form- und fristgerechten Einladung, sowie der Beschlussfähigkeit des Ortsbeirates

 2. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung

 

Weiterlesen: Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bebra - Ortsbeiratssitzungen

 

 

 

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra

Stadtteil Solz

 

Am Montag, 15.12.2014 findet um 20:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Solz eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates des Stadtteiles Solz statt.

 

 

Tagesordnung

 

  1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der form- und fristgerechten Einladung, sowie der Beschlussfähigkeit des Ortsbeirates

Weiterlesen: Ortsbeiratssitzung Solz 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra hat in Ihrer Sitzung am 13.11.2014 folgende Aufhebungsatzung beschlossen:

Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung der Stadt Bebra vom 18.02.1972 für den Restgeltungsbereich

Aufgrund der §§ 5, 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Mai 2013 (GVBl. I S. 218) sowie des § 162 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004, zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2013 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra in ihrer Sitzung am 13.11.2014 folgende Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung der Stadt Bebra vom 18.02.1972 für den Restgeltungsbereich beschlossen (Aufhebungssatzung):

Weiterlesen: Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra vom 13.11.2014

vom 27.11. - 30.11.2014 auf dem Rathausmarkt
Genießen Sie die familiäre Atmosphäre und das weihnachtliche Flair!

Donnerstag, 27.11.2014
Ab 16:00 Uhr:  Markttreiben
Ab 17:00 Uhr: Kinderchor „Gilfpeppers“
After-Work-Party
19:00 bis 22:00 Uhr: Das Gipfelstürmer-Trio

Freitag, 28.11.2014
Ab 16:00 Uhr: Markttreiben
Ab 17:00 Uhr: Jugendchor Brüdergemeinde der Mennoniten
18.00 bis 19:00 Uhr: Eisenbahner Blasorchester Bebra
Ab 19.30 Uhr: DJ Nico Engelmann

Samstag, 29.11.2014
Ab 14:00 Uhr: Markttreiben
Ab 15:00 Uhr: Tanzstudio da Chor
17:00 bis 18:00 Uhr: Posaunenchor der ev.-method. Kirche Bebra
19:00 bis 22:00 Uhr: „VOICES“ verschiedene junge Künstler bieten 3 Stunden Musik vom Schlager über Pop bis hin zu Balladen

Sonntag, 30.11.2014
14:00 Uhr: Markttreiben
15:00 bis 16:30 Uhr: X-MAS Kids
16:30 bis 17:30 Uhr: TSV-Musikzug Bebra
Ab 17:30 Uhr: Gymnastik-/Kindertanzgruppe Blankenheim
Ab 18:00 Uhr findet in der Auferstehungskirche Bebra ein Benefizkonzert für WuWIS e.V. statt. Mitwirkende sind: Gospelchor Bebra / Kinderchor „Sternschnuppe“ Weiterode / Jugendchor „Conbrio“ Weiterode / „The Mixed Melodies“ Lispenhausen und die Trommler von Malembe.

 

 

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra

 Satzung der Stadt Bebra für die bauliche Gestaltung des Kernbereichs des Stadtteils Asmushausen

Aufgrund der §§ 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung vom 01. April 2005 (GVBl. I, S.142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2011 (GVBl. I, S. 786) und des § 81 der Hessischen Bauordnung (HBO) vom 18. Juni 2002 (GVBl. I S.274) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Januar 2011 (GVBl. I S. 46) in Verbindung mit § 9 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 G zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden, hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra in ihrer Sitzung am 25.09.2014 folgende Satzung über die Gestaltung von baulichen Anlagen sowie die Gestaltung der Grundstücksfreiflächen zum Schutz der baugeschichtlichen Bedeutung des Ortskerns im Bereich des Flurbereinigungsverfahrens im Kernbereich des Stadtteils Asmushausens beschlossen:

Begründung

Im Rahmen der Dorferneuerung werden im Ortskern von Asmushausen erhebliche Veränderungen der baulichen Struktur durch Abriss, Neuordnung und Schaffung von Neubauflächen erfolgen. Die Umlegung und Neuordnung wird im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahren durchgeführt. Es liegt kein Bebauungsplan vor, so dass Anträge für Baugenehmigungen nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen sind.

Weiterlesen: Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bebra -  Satzung der Stadt Bebra für die bauliche Gestaltung...


 

 

 

„Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums:
Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete unter Mitfinanzierung des Landes Hessen.“