Amtliche Bekanntmachung DER STADT BEBRA
Bebauungsplan Nr. 11.3 "Sondergebiet Einzelhandel, Hersfelder Straße 11"
Bekanntmachung der Unterrichtung der Öffentlichkeit über Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 13 a Abs. 3 Ziff. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra hat in ihren Sitzungen am 24.09.2015 und 26.11.2015 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11.3 "Sondergebiet Einzelhandel, Hersfelder Straße 11" beschlossen. Der Bebauungsplan Nr. 11.3 wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.
Ziel und Zweck der Planung ist die geordnete städtebauliche Entwicklung innerörtlicher Flächen durch die Ausweisung des LIDL-Grundstückes in der Hersfelder Straße 11 als Sondergebiet "Einzelhandel", gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO, sowie die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Errichtung eines neuen LIDL-Marktes mit einer Verkaufsflächen von 1.500 m².
Der ca. 0,9 ha große Planbereich befindet sich im südlichen Stadtgebiet von Bebra, zwischen der Hersfelder Straße (K72) und der Eisenacher Straße.
Kartenausschnitte mit Kennzeichnung des Plangebietes (ohne Maßstab)
Hiermit wird gemäß § 13 a Abs. 3 Ziff. 2 BauGB bekanntgegeben, dass sich die Bürgerinnen und Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung Bebra (Montag von 8.00 bis 17.30 Uhr, Dienstag und Mittwoch von 8.00 bis 15.00 Uhr, Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr)im Rathaus der Stadt Bebra, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra, 4. OG, Zimmer Nr. 407 oder 409 oder in der für jedermann zugänglichen Eingangshalle im Foyer des Rathauses Bebra, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra, unterrichten und sich bis einschließlich 19.07.2016 zur Planung schriftlich oder mündlich äußern können.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b Baugesetzbuch einem Dritten (Planungsbüro) übertragen worden ist.
Diese Amtliche Bekanntmachung ergeht aufgrund § 7 der Hauptsatzung der Stadt Bebra in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB.
Bebra, 30. Juni 2016 Amt 60 - Re
gez.
Uwe Hassl
Bürgermeister
„Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums:
Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete unter Mitfinanzierung des Landes Hessen.“