AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
DER STADT BEBRA
Bauleitplanung der Stadt Bebra;
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23b "Industriegebiet Bebra Nord III" in der Kernstadt Bebra und Flächennutzungsplanfortschreibung Nr. 5
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), Entwurfsbestätigung, frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra hat in öffentlicher Sitzung am 2. Juni 2016 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23b „Industriegebiet Bebra Nord III“ Teil A in der Kernstadt Bebrabeschlossenund den Entwurf bestätigt. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt gemäß § 12 BauGB als vorhabenbezogener Bebauungsplan. Weiterhin wurde beschlossen, den Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Lage, Geltungsbereich
Der Geltungsbereich befindet sich nordöstlich des Industriegebietes Bebra Nord in dessen direktem Anschluss und ist verkehrlich sehr gut an die B83 und die B27 angeschlossen. Die Grenze des Geltungsbereiches umfasst eine Fläche von 37.080 m² in der Gemarkung Bebra, Flur 14, Flurstücke 30, 33/1 und 34 und Teile der Wegeparzelle 32.
Lage und Grenze des räumlichen Geltungsbereiches:
Ziele und Zwecke der Planung
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23b „Industriegebiet Bebra Nord III“ ist der Neubau des Betriebsgeländes der Firma Helmut Beisheim mit folgenden funktionalen Einheiten:
- 450 m² Verwaltungsgebäude auf 2 Stockwerken
- 65 PKW Stellplätze für 27 Büroangestellte, 6 Werkstattmitarbeiter und 30 LKW Fahrer
- 1.120 m² Werkstattgebäude
- 750 m² Lagerhalle
- 35 LKW Stellplätze, davon 30 für die Firma Helmut Beisheim und 15 für die Firma BVFW
- Betriebsinterne Tankstelle
- 32 Baumaschinenparkplätze auf einer Fläche von 1.600 m²
- 5.231 m² Hof-und Verkehrsflächen
Parallel wird der Flächennutzungsplan der Stadt Bebra fortgeschrieben.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra festgestellte Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23b „Industriegebiet Bebra Nord III“ Teil A in der Kernstadt einschließlich Begründung in der Zeit
vom 4. Juli 2016 bis einschließlich 5. August 2016
während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung Bebra (Montag von 8.00 bis 17.30 Uhr, Dienstag und Mittwoch von 8.00 bis 15.00 Uhr, Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) in der für jedermann zugänglichen Eingangshalle im Foyer des Rathauses Bebra, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen können auch nach vorheriger Vereinbarung außerhalb der vorgenannten Zeiten eingesehen werden. Die Öffentlichkeit kann sich im Rahmen der öffentlichen Auslegung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren.
Evtl. Bedenken und Anregungen zur Planung können während der Auslegungszeit beim Magistrat der Stadt Bebra, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ebenso wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrollklage) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Nach vorstehender Darlegung der Ziele und Zwecke der Planung besteht ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung für jedermann während der Dienststunden der Stadtverwaltung Bebra die Möglichkeit der Äußerung und Erörterung. Interessierte Bürger wenden sich bitte an die Mitarbeiter des Bauverwaltungsamtes im Rathaus Bebra, Rathausmarkt 1, Zimmer 407 oder 409.
Diese öffentliche Bekanntmachung ergeht aufgrund § 7 der Hauptsatzung der Stadt Bebra in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB.
Bebra, 21. Juni 2016 Amt 60-Re
Der Magistrat der Stadt Bebra
gez.
Uwe Hassl
Bürgermeister
Anlagen
Anlage 3 "B-Plan - Vorentwurf"
Anlage 5 "Teil B - Ausgleichsfläche"
Anlage 6 "Flächennutzungsplan"
Anlage 7 "Ziele und Zwecke der Planung"
„Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums:
Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete unter Mitfinanzierung des Landes Hessen.“