Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung
Jagdgenossenschaft Bebra-Breitenbach/Lüdersdorf
Hiermit lade ich alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Bebra-Breitenbach/Lüdersdorf gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung der Jagdgenossenschaft Bebra-Breitenbach/Lüdersdorf vom 06.11.1972 zu einer Versammlung am
Donnerstag, 03. März 2016, 19.30 Uhr,
in den Versammlungsraum der Metzgerei Degenhardt, Hersfelder Str. 190, 36179 in Bebra-Breitenbach
ein.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Eröffnung durch den Jagdvorsteher
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit
3. Verlesung des Protokolls
4. Bericht des Jagdvorstehers
5. Kassenbericht des Rechnungsjahres 2015
6. Bericht der Kassenprüfer und Antrag auf Entlastung des Gesamtvorstandes
7. Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Jagdertrages 2015/2016
8. Verschiedenes
Anträge können bis drei Tage vor der Versammlung bei dem Jagdvorsteher eingereicht werden. Die Genossenschaftsversammlung ist beschlussfähig, wenn sie satzungsgemäß einberufen wurde. Die Größe des Jagdbezirks Bebra-Breitenbach/Lüdersdorf wird mit 580 ha festgestellt. Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft endet mit dem Verlust des Grundeigentums. Eigentumsveränderungen hat der Grundeigentümer nachzuweisen. Das Jagdgenossenschaftskataster liegt bis zum 25. Februar 2016 beim Jagdvorsteher Markus Ritter, Hof Mischels, 36179 Bebra-Breitenbach, aus und kann nach tel. Abstimmung (06622/918711) eingesehen werden. In diesem Zusammenhang weise ich noch darauf hin, dass gemäß § 7 der Satzung der Jagdgenossenschaft Bebra-Breitenbach/Lüdersdorf jeder
Jagdgenosse sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen anderen Jagdgenossen oder einen volljährigen Verwandten ersten Grades ausüben lassen kann. Sollte ein Jagdgenossenschaftsmitglied nicht an der Versammlung teilnehmen können, wird er gebeten, einen Bevollmächtigten zu entsenden.
Bebra-Breitenbach, 08.02.2016
gez. Ritter
Ritter, Jagdvorsteher
Bebra, 08.02.2016
Der Magistrat der Stadt Bebra
gez. Hassl
Hassl, Bürgermeister
„Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums:
Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete unter Mitfinanzierung des Landes Hessen.“