Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
1. Änderung der Satzung für die freiwilligen Feuerwehren der Stadt Bebra
I.
Aufgrund der §§ 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBI I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juli 2014 (GVBI. I S. 178), in Verbindung mit §§ 11, 12 II des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.01.2014 (GVBI. I S. 26) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra am 29.01.2015 folgende 1. Änderung der Satzung für die freiwilligen Feuerwehren der Stadt Bebra beschlossen:
In § 10 Absatz 3 und § 12 Absatz 4 ist die Abkürzung FwOVO zu ändern in FwOV.
II.
Die 1. Änderung der Satzung tritt mit dem Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Bebra, 13.02.2015
Der Magistrat der Stadt Bebra
Hassl
Bürgermeister
Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird hiermit gemäß § 8 der Hauptsatzung der Stadt Bebra bekanntgemacht.
Bebra, 13.02.2015
gez. Hassl
Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
1. Änderung der Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bebra
I.
Aufgrund der §§ 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juli 2014 (GVBl. I S. 178), jeweils in Verbindung mit den §§ 15 Abs. 7, 17 Abs. 3, 61 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (HBKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.01.2014 (GVBI. I, S. 26) sowie der §§ 1 bis 5a, 9 und 10 des Hessischen Gesetzes über Kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBI. S. 134), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra in ihrer Sitzung am 29.01.2015 folgende 1. Änderung der Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bebra beschlossen:
In § 2 Absatz 1 Nr. 3 ist der Satz
„in der Fassung vom 14. Januar 2005 (GVBI. I S. 14), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2009 (GVBI. I S. 635)“
zu streichen.
II.
Die 1. Änderung der Satzung tritt mit dem Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Bebra, 13.02.2015
Der Magistrat der Stadt Bebra
Hassl
Bürgermeister
Vorstehende amtliche Bekanntmachung wird hiermit gemäß § 8 der Hauptsatzung der Stadt Bebra bekanntgemacht.
Bebra, 13.02.2015
gez. Hassl
Bürgermeister
„Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums:
Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete unter Mitfinanzierung des Landes Hessen.“