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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Maßnahmen nach der Schädlingsbekämpfungsverordnung
- Rattenbekämpfung -
Der Magistrat der Stadt Bebra hat eine gezielte Rattenbekämpfung angeordnet. Die Bekämpfungsmaßnahme wird vom
19.01.2015 bis 25.01.2015, ca. ab 09.00 Uhr,
durch die Schädlingsbekämpfungsfirma Merz GmbH, Postfach 2310, 63413 Hanau, durchgeführt und ist beschränkt auf Bachläufe und die städtische Kanalisation.
Grundstückseigentümer, deren Gelände von Ratten befallen ist, können gegen Erstattung der Selbstkosten in die Bekämpfungsmaßnahme einbezogen werden.
Meldungen werden von dem Eigenbetrieb Abwasser – Kläranlage -,
Tel. 066622/92455348, entgegengenommen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass während der Aktion Hunde an der Leine zu führen und Katzen unter Aufsicht zu halten sind. Kinder sollten entsprechend unterrichtet werden.
Bebra, 07.01.2015
gez. Hassl
Hassl
Bürgermeister
„Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums:
Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete unter Mitfinanzierung des Landes Hessen.“