Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Neuwahlen von Ortsgerichtsmitgliedern für den Ortsgerichtsbezirk Bebra I (Bebra, Asmushausen, Rautenhausen)
hier: 1, Ortsgerichtsvorsteher, 3 Ortsgerichtsschöffen
Ortsgerichte werden für eine Gemeinde errichtet. Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz. Ihnen obliegen die durch Gesetz näher bezeichneten Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens. In Bebra sind 3 Ortsgerichtsbezirke gebildet.
So endet die Amtszeit des Ortsgerichtsvorstehers des Ortsgerichtsberzirks Bebra I mit Ablauf des 31.03.2015.
Weiterhin endet die Amtszeit eines Ortsgerichtsschöffens des Ortsgerichtsbezirks Bebra I mit Ablauf des 28.04.2015.
Des Weiteren endet die Amtszeit zweier weiterer Ortsgerichtsschöffen des Ortsgerichtsbezirks Bebra I mit Ablauf des 19.06.2015.
Gemäß § 7 des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes (OGG) werden die Ortsgerichtsmitglieder auf die Dauer von 10 Jahren ernannt. Die Amtszeit kann auf 5 Jahre begrenzt werden, wenn der Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung, in der die Neuwahl vollzogen werden soll, findet Ende Januar 2015statt.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die sich bereit erklären, das Amt eines Ortsgerichtsschöffens anzunehmen, werden gebeten, sich bis spätestens zum 29.12.2014 im Rathaus der Stadt Bebra, Haupt- und Personalamt, Zimmer 209, Telefon: 06622/501-122, zu melden.
Bebra, 17.12.2014
gez. Hassl
Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Neuwahlen von Ortsgerichtsmitgliedern für den Ortsgerichtsbezirk Bebra III (Breitenbach, Blankenheim, Lüdersdorf)
hier: 2 Ortsgerichtsschöffen
Ortsgerichte werden für eine Gemeinde errichtet. Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz. Ihnen obliegen die durch Gesetz näher bezeichneten Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens. In Bebra sind 3 Ortsgerichtsbezirke gebildet.
So endet die Amtszeit eines Ortsgerichtsschöffens des Ortsgerichtsbezirks Bebra III mit Ablauf des 21.03.2015.
Des Weiteren endet die Amtszeit eines weiteren Ortsgerichtsschöffens des Ortsgerichtsbezirks Bebra III mit Ablauf des 19.06.2015.
Gemäß § 7 des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes (OGG) werden die Ortsgerichtsmitglieder auf die Dauer von 10 Jahren ernannt. Die Amtszeit kann auf 5 Jahre begrenzt werden, wenn der Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung, in der die Neuwahlen vollzogen werden sollen, findet Ende Januar 2015statt.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die sich bereit erklären, das Amt eines Ortsgerichtsschöffens anzunehmen, werden gebeten, sich bis spätestens zum 29.12.2014 im Rathaus der Stadt Bebra, Haupt- und Personalamt, Zimmer 209, Telefon: 06622/501-122, zu melden.
Bebra, 15.12.2014
gez. Hassl
Bürgermeister