Vorsicht mit Silvesterfeuerwerk –
Kein Verkauf an Minderjährige !
Landratsamt warnt vor Gefahren durch pyrotechnisches Material
(Hersfeld-Rotenburg, 22. Dezember 2014). Zur Vorsicht beim Umgang mit Feuerwerkskörpern ruft das Landratsamt Hersfeld-Rotenburg auf. Immer wieder kommt es beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu Unfällen, von denen häufig umstehende Unbeteiligte oder Passanten betroffen sind.
Mit Ausnahme einfacher Feuerwerk-Spielwaren darf pyrotechnisches Material ausschließlich an Personen älter als 18 Lebensjahre abgegeben oder verkauft werden. Verkaufszeit 2014 ist ausschließlich am Montag, 29. Dezember, Dienstag 30. Dezember und Mittwoch 31. Dezember 2014. Die Behörden werden entsprechende Kontrollen durchführen, teilte das Landratsamt mit. Das Abbrennen von Feuerwerk und pyrotechnischem Material ist lediglich an Silvester, 31. Dezember 2014, und am Neujahrstag, 01. Januar 2014, gestattet.
Nach der Spreng-Verordnung ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Fachwerkhäusern verboten. Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport weist darauf hin, dass als „unmittelbare Nähe“ zu Fachwerkhäusern ein Abstand von weniger als acht Metern anzunehmen ist. Im Übrigen sind stets die Benutzervorschriften und –hinweise der Hersteller von Feuerwerkskörpern zu beachten. Eltern werden gebeten, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren davon abzuhalten, mit Feuerwerk oder pyrotechnischem Material zu hantieren oder zu spielen.
Das Landratsamt erinnert daran, dass das Aufsteigenlassen von sogenannten Sky- oder Himmelslaternen in Hessen untersagt ist. Diese mit offener Flamme betriebenen Körper sind gefährlich und könnten zu schweren Bränden führen. Vor einigen Jahren war bei einem durch eine Himmelslaterne verursachten Brand ein zehnjähriger Junge zu Tode gekommen.
Die Polizeidienststellen sind gebeten, Feuerwerk und pyrotechnischem Material besondere Aufmerksamkeit zu widmen.