Magistrat der Stadt Bebra
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra hat in Ihrer Sitzung am 13.11.2014 folgende Aufhebungsatzung beschlossen:

Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung der Stadt Bebra vom 18.02.1972 für den Restgeltungsbereich

Aufgrund der §§ 5, 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Mai 2013 (GVBl. I S. 218) sowie des § 162 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004, zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2013 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra in ihrer Sitzung am 13.11.2014 folgende Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung der Stadt Bebra vom 18.02.1972 für den Restgeltungsbereich beschlossen (Aufhebungssatzung):

 

§ 1 Förmliche Aufhebung der Sanierungssatzung

(1) Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes in der Stadt Bebra vom 18.02.1972, Stadtsanierung I, Altstadt Bebra, wird für den Restgeltungsbereich aufgehoben. Der Restgeltungsbereich dieser Satzung ist durch eine gedachte Linie wie folgt umgrenzt:

Im Norden beginnend an der südlichen Grenze der Straße An der Bebra/Kasseler Straße, zugleich der nördlichen Grenze der Nürnberger Straße bis zur Einmündung der Mühlenstraße, entlang der südlichen Grenze der Mühlenstraße bis Höhe Hausnummer 11, nach Süden verspringend auf die nordwestliche Grenze der Sophienstraße bis zur Nürnberger Straße, verspringend auf die südliche Grenze der Pfarrstraße bis zur Einmündung der Straße Bei der Laupfütze, verspringend auf die nördliche Seite der Pfarrstraße/Einmündung Kirchweg, der nörddlichen bzw. östlichen Straßengrenze der Pfarrstraße folgend bis zur Einmündung der Straße An der Bebra bei Hausnummer 22, deren südlicher Grenze folgend bis zu deren Schnittpunkt mit der Kasseler Straße

(2) In dem in Absatz 1 näher bezeichneten Teilbereich ist die Sanierung durchgeführt und sind die baulichen Nutzungen entsprechend den Sanierungszielen neu geordnet. Aus diesem Grunde wird die Sanierungssatzung gemäß § 162 für den in Absatz 1 näher bezeichneten Teilbereich, der zugleich auch den restlichen Geltungsbereich der Satzung vom 18.02.1972 abdeckt, aufgehoben. Die Stadtsanierung I, Altstadt Bebra, ist damit insgesamt abgeschlossen; das seinerzeit förmlich festgelegte Sanierungsgebiet insgesamt aufgehoben.

(3) Die räumliche Abgrenzung des durch diese Satzung aufgehobenen Restbereichs des förmlich festgestellten Sanierungsgebietes „Bebra-Altstadt“ ergibt sich aus dem anliegenden, einen Bestandteil dieser Satzung bildenden Geltungsbereichsplan.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit Ablauf des 31.12.2014 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes in der Stadt Bebra vom 18.02.1972 für den in § 1 dieser Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung vom 18.02.1972 beschriebenen Restgeltungsbereich außer Kraft.

Die Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung der Stadt Bebra vom 18.02.1972 für den Restgeltungsbereich wird hiermit ausgefertigt.

Bebra, 24.11.2014

Der Magistrat der Stadt Bebra
Hassl
Bürgermeister

Vorstehende „Amtliche Bekanntmachung“ wird gem. § 8 der Hauptsatzung der Stadt Bebra bekannt gemacht.

Bebra, 24.11.2014
Amt 60-En
gez. Hassl, Bürgermeister

 

 

 


 

 

 

„Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums:
Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete unter Mitfinanzierung des Landes Hessen.“