Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Vereinfachte Umlegung Gemarkung Weiterode, Flur 9, 15, 18 Umlegungsgebiet „VBU Weiterode Ulferenaturierung“
hier: Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit
In der vereinfachten Umlegung Gemarkung Weiterode Flur 9, 15, 18 Umlegungsgebiet „VBU Weiterode Ulferenaturierung“ wird nach § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch bekannt gemacht, dass der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 23.06.2014 am 1. September 2014 unanfechtbar geworden ist.
Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Umlegungsbeschluss - Verzeichnis zum Beschluss der vereinfachten Umlegung - dokumentierten neuen Rechtszustand ersetzt. Die Eigentümer werden hiermit in den Besitz der im „neuem Bestand“ des Verzeichnisses aufgeführten Grundstücke gemäß § 83 Abs. 2 Baugesetzbuch eingewiesen.
Soweit im Beschluss über die vereinfachte Umlegung nichts anderes ausgewiesen ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Flächen lastenfrei über. Die zugewiesenen Flächen werden Bestandteil der Grundstücke denen sie zugewiesen wurden. Dingliche Rechte an diesen Grundstücken erstrecken sich auf die diesen Grundstücken zugewiesenen Grundstückteile
Bebra, 2. September 2014 - Amt 60-mk
Der Magistrat der Stadt Bebra
gez. Hassl
Bürgermeister
„Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums:
Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete unter Mitfinanzierung des Landes Hessen.“