Magistrat der Stadt Bebra
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Anschrift und Öffnungszeiten

     
 
                           

Hinweisbekanntmachung

Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)
- Flurbereinigungsbehörde -
Hans-Scholl-Straße 6
34576 Homberg (Efze)
Telefon:  +49(611)535-2000       Fax: 49(611)535-2101
E-Mail:    info.afb-homberg@hvbg.hessen.de

 

Öffentliche Bekanntmachung
Gz.: 2-HR-05-20-49-01-B-0009#001

Flurbereinigungsverfahren Dorfinnenentwicklung Bebra-Asmushausen Verfahrensnummer: VF 2049

Schlussfeststellung und Auflösung der Teilnehmergemeinschaft

 

Das Flurbereinigungsverfahren Dorfinnenentwicklung Bebra-Asmushausen wird gemäß § 149 Abs. 1 Satz 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung abgeschlossen. Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung und deren Zustellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurbereinigungsverfahren beendet. Gleichzeitig endet die Zuständigkeit der Flurbereinigungsbehörde.

Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens Dorfinnenentwicklung Bebra-Asmushausen sind abgeschlossen. Gemäß § 149 Abs. 4 FlurbG erlischt damit die Teilnehmergemeinschaft und wird gemäß § 153 FlurbG aufgelöst.

Begründung

I. Das Flurbereinigungsverfahren Dorfinnenentwicklung Bebra-Asmushausen hat mit dem unanfechtbar gewordenen Flurbereinigungsplan die Ziele der Revitalisierung des Ortskerns von Asmushausen verfolgt und erreicht:

-       Schaffung der Voraussetzung für eine Neuordnung durch Abbruch alter Bausubstanz und somit Förderung der Innenentwicklung (Schaffung zweckmäßiger, bebaubarer Grundstücke)
-       Verlegung des teilweise verrohrten, teilweise einbetonierten Bachlaufs („Holzbach“) als naturnahes und erlebbares Fließgewässer durch die Ortsmitte inkl. dadurch notwendiger Erneuerung und Neubau von Brückenbauwerken
-       Entstehen von Freiflächen und Kinderspielmöglichkeiten im Bereich des Gewässers
-       Umgestaltung der innerörtlichen Verkehrsflächen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse

II. Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 Abs. 1 FlurbG liegen vor. Die Ausführung des Flurbereinigungsplans ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge, Widersprüche und Klagen der Beteiligten erledigt. Damit stehen den Beteiligten keine Ansprüche mehr zu, die Gegenstand dieses Verfahrens hätten sein können.
Die zuständigen Stellen wurden um Berichtigung der öffentlichen Bücher ersucht.

III. Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde ordnungsgemäß abgeschlossen und die Kasse aufgelöst.

IV. Die neu geschaffenen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind erstellt und dem jeweils Unterhaltungspflichtigen in die Unterhaltung übergeben worden.

Bekanntmachung

Diese Schlussfeststellung wird in der Flurbereinigungsgemeinde Stadt Bebra öffentlich bekannt gemacht. Darüber hinaus ist diese Schlussfeststellung im Internet unterhttps://hvbg.hessen.de/VF2049 abrufbar.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze), - Flurbereinigungsbehörde -, Hans-Scholl-Straße 6, 34576 Homberg (Efze) schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.
Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.
Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, - Obere Flurbereinigungsbehörde -, Schaperstraße 16 in 65195 Wiesbaden schriftlich oder zur Niederschrift erhoben wird.
Für die Wahrung der Frist ist das Datum des Eingangs des Widerspruchs bei einer der vorgenannten Behörden maßgebend.

Homberg (Efze), den 25.09.2023

(LS)

gez.
Koch, Amtsleiter

2023-09-29


 

 

 

„Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums:
Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete unter Mitfinanzierung des Landes Hessen.“