Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste
Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Bebra für die Amtszeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Bad Hersfeld und den Strafkammern des Landgerichts Fulda.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 25.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Fulda und das Amtsgericht Bad Hersfeld gefasst.
Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 07.06.2023 bis 14.06.2023 zu jedermanns Einsicht an folgenden Orten aus:
Rathaus der Stadt Bebra, Haupt- und Personalamt, Zimmer 409, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra, Montag – Freitag, 08:00 – 12:00 Uhr, zusätzlich Montag, 14:00 – 17:30 Uhr und Donnerstag, 14: - 17:00 Uhr) oder auf der Startseite der Internetpräsenz www.stadt-bebra.de.
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich beim Magistrat der Stadt Bebra, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra oder zu Protokoll beim Magistrat der Stadt Bebra, Rathausmarkt 1, Zimmer 209, 36179 Bebra in der Zeit von 15.06.2023 bis 22.06.2023 Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Bebra, 05.06.2023
Knoche
Bürgermeister
„Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums:
Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete unter Mitfinanzierung des Landes Hessen.“