Magistrat der Stadt Bebra Bebra, den 26.05.2023
Amtliche Bekanntmachung
Erhöhung der Übertragungsleistung von 2.750 A auf 4.000 A der 380-kV-Leitung Borken - Mecklar (Ltg.-Nr. LH-11-3009) sowie abschnittsweiser Umbeseilung, Masterhöhung und Mastsanierung einzelner Maste
Auslegung der Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens gemäß § 27 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), § 27a Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG), § 74 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG), § 75 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG)
Das Regierungspräsidium Kassel hat mit Planfeststellungsbeschluss vom 03.04.2023, Gz.: RPKS - 33.2-78 z 01/1-2018/2 den Plan für die Erhöhung der Übertragungsleistung von 2.750 A auf 4.000 A der bestehenden 380-kV-Leitung Borken - Mecklar (Ltg.-Nr. LH-11-3009) einschließlich abschnittsweiser Umbeseilung, Masterhöhung und Mastsanierung einzelner Maste festgestellt.
Gemäß § 27 UVPG ist die Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens in entsprechender Anwendung des § 74 Abs. 5 Satz 2 HVwVfG öffentlich bekannt zu machen sowie in entsprechender Anwendung des § 74 Abs. 4 Satz 2 HVwVfG öffentlich auszulegen. Eine Ausfertigung des Beschlusses mit Rechtsbehelfsbelehrung und eine Ausfertigung des festgestellten Plans wird demnach gemäß § 27a Abs. 1 HVwVfG i.V.m. § 74 Abs. 4 HVwVfG in der Zeit vom
vom 13.06.2023 bis einschließlich 26.06.2023
im Internet auf der Homepage des Regierungspräsidiums Kassel unter „Veröffentlichung - Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht und kann unter folgendem Link abgerufen werden:
https://rp-kassel.hessen.de/nordosthessen/oeffentliche-bekanntmachungen
Außerdem sind die o. g. Unterlagen innerhalb dieses Zeitraums über das zentrale Portal zu Umweltverträglichkeitsprüfungen der Länder (www.uvp-verbund.de) zugänglich.
Daneben liegen die Planunterlagen nach § 74 Abs. 4 Satz 2 HVwVfG in der Zeit
vom 13.06.2023 bis einschließlich 26.06.2023
in folgenden Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen während der Dienststunden aus:
- Stadt Borken (Hessen), Erdgeschoss, Foyer, Am Rathaus 7, 34582 Borken (Hessen); (Montag, Mittwoch und Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag und Mittwoch von 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr, Donnerstag von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr)
- Stadt Homberg (Efze), Marktplatz 5, 34576 Homberg (Efze), (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
- Gemeinde Knüllwald, Rathaus, Zimmer 18, Hauptstraße 7, 34593 Knüllwald; (Montag – Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Mittwoch von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
- Gemeinde Neuenstein, Rathaus, Freiherr-vom-Stein-Straße 5, 36286 Neuenstein (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr)
- Gemeinde Ludwigsau, Grundstücksamt, Schulstraße 1, 36251 Ludwigsau; (Montag – Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag – Mittwoch von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
- Stadt Bebra, Rathaus, Bau- und Planungsamt, 4. Stock, Zimmer 407, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra; (Montag – Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Montag von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr)
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gemäß § 74 Abs. 4 Satz 3 HVwVfG den Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Planfeststellungsbeschluss von den Betroffenen schriftlich beim Regierungspräsidium Kassel, Dezernat 33.2 – Immissionsschutz und Energiewirtschaft, Hubertusweg 19, 36251 Bad Hersfeld oder elektronisch unter E-Mail: beteiligung-33-2@rpks.hessen.de angefordert werden.
Vorstehende „Amtliche Bekanntmachung“ wird gemäß § 8 der Hauptsatzung der Stadt Bebra bekannt gemacht.
Bebra, 26.05.2023
gez.
Knoche
Bürgermeister
„Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums:
Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete unter Mitfinanzierung des Landes Hessen.“