Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Jagdgenossenschaft Bebra-Braunhausen
Am 30.03.2023 fand eine Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Bebra-Braunhausen im Dorfgemeinschaftshaus Braunhausen statt.
Über den wesentlichen Verlauf der Versammlung und die gefassten Beschlüsse wurde eine Niederschrift angefertigt. Diese Niederschrift liegt gemäß geltender Satzung ab dem 19.06.23, 14 Tage beim Jagdvorsteher Hans-Georg Blackert, Zum Käsberg 5, 36179 Bebra-Braunhausen, zur Einsichtnahme aus.
Hiermit wird darauf hingewiesen, dass auf Beschluss der Genossenschaftsversammlung der Reinertrag des Jagdpachtjahres 2021/2022 sowie der Reinertrag vom Jagdjahr 2022/2023 ausgezahlt wird.
Die Auszahlung erfolgt am Donnerstag 29.06.23 und am Freitag 30.06.23 jeweils in der Zeit von 18:45 Uhr bis 20:15 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Bebra-Braunhausen.
Gemäß § 15 der Satzung verfallen Reinertragsanteile, die in den Zahlstunden nicht abgeholt werden oder binnen eines Monats, ab dieser Veröffentlichung, nach § 10 Abs.3 Satz 3 BJG schriftlich beim Jagdvorsteher geltend gemacht werden, der Genossenschaft.
Anträge zur bargeldlosen Auszahlung der Anteile am Reinertrag, müssen binnen dieser Frist dem Jagdvorsteher vorliegen. Die bargeldlose Auszahlung erfolgt unter Abzug der Überweisungskosten.
An Beauftragte werden Gelder nur gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ausgezahlt.
Bebra-Braunhausen, 23.05.23
Hans-Georg Blackert
Jagdvorsteher
Magistrat der Stadt Bebra
Bebra, 23.05.23
Stefan Knoche
Bürgermeister
„Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums:
Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete unter Mitfinanzierung des Landes Hessen.“