Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Jagdgenossenschaft Bebra-Iba
Das Protokoll der Jagdgenossenschaftsversammlung vom 15.04.2023 liegt gemäß § 9 der Satzung ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung für die Jagdgenossen zwei Wochen zur Einsichtnahme bei dem Jagdvorsteher Holger Stöber, Schieferstraße 40, 36179 Bebra-Iba, aus.
Terminvereinbarung ist telefonisch unter 01520/3537988 möglich.
Die Genossenschaftsversammlung hat am 15.04.2023 einen Nichtauszahlungsbeschluss über den Reinertrag des Jagdjahres 2022/2023 gefasst. Der Anspruch eines Jagdgenossen auf Auszahlung seines Reinertrages erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung des Nichtauszahlungsbeschlusses schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Jagdvorsteher Holger Stöber, Schieferstraße 40, 36179 Bebra, geltend gemacht wird. Beträge, die nicht geltend gemacht werden, verfallen der Genossenschaft.
Bebra, 08.05.2023
gez. Stöber
Jagdvorsteher
Bebra, 08.05.2023
Der Magistrat der Stadt Bebra
gez. Knoche
Bürgermeister
„Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums:
Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete unter Mitfinanzierung des Landes Hessen.“