Amtliche Bekanntmachung
Überprüfung der Standfestigkeit der Grabmale auf den städtischen Friedhöfen
Am 25. April 2023 wurden die Grabmale auf den städtischen Friedhöfen auf ihre Standfestigkeit überprüft. Die beanstandeten Grabmale sind mit einem Aufkleber kenntlich gemacht. Verantwortlich für die Standfestigkeit der Grabmale sind die jeweiligen Angehörigen, die hiermit aufgefordert werden, binnen einer auf dem Aufkleber angegebenen Frist für die sachgemäße Befestigung der Grabmale zu sorgen. Sollte dies nicht innerhalb der angegebenen Frist erfolgt sein, muss das Grabmal auf Kosten der Angehörigen seitens der Stadt Bebra abgenommen und auf das Grab gelegt werden.
Bebra, den 26. April 2023
Der Magistrat der Stadt Bebra
Knoche
Bürgermeister
„Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums:
Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete unter Mitfinanzierung des Landes Hessen.“