Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Einladung zur Versammlung der Angliederungsgenossenschaft „Leimbachswiesen und Bornwiesen“
Hiermit lade ich alle Mitglieder der Angliederungsgenossenschaft „Leimbachswiesen und Bornwiesen“ gemäß § 5 der Satzung der Angliederungsgenossenschaft „Leimbachswiesen und Bornwiesen“vom 07.10.2005 zu einer Versammlung am Samstag, den 25. März 2023 um 19:45 Uhr in die Gaststätte „Breitenbacher Hof“ in Bebra- Breitenbach, Hersfelder Str. 116, 36179 Bebra- Breitenbach ein.
Tagesordnung
- Begrüßung und Eröffnung durch den Jagdvorsteher
- Feststellung der fristgerechten Ladung und Beschlussfähigkeit
- Abstimmung für gemeinsame weitere Versammlung mit der Jagdgenossenschaft Breitenbach- Lüdersdorf
- Verschiedenes
Fragen zum Jagdgenossenschaftskataster können bis zum 20. März 2023 beim Jagdvorsteher Klaus Wittich, Forststr. 14, 36179 Bebra- Lüdersdorf telefonisch gestellt und beantwortet werden. Während dieser Zeit können Berichtigungen des Jagdgenossenschaftskatasters schriftlich beantragt werden. Die Mitgliedschaft zur Angliederungsgenossenschaft endet mit dem Verlust des Grundeigentums. Eigentumsänderungen hat der Grundeigentümer dem Jagdvorsteher mitzuteilen und nachzuweisen. Eigentumsveränderungen sind beim Jagdvorsteher bis zum 20. März 2023 anzuzeigen.
In diesem Zusammenhang weise ich noch darauf hin, dass gemäß § 7 der Satzung jeder Genosse sich durch seinen Ehegatten, Verwandte gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte Person oder einen derselben Angliederungsgenossenschaft angehörenden Genossen mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen kann. Ein Bevollmächtigter darf nicht mehr als drei Jagdgenossen vertreten.
Bebra- Lüdersdorf, 07.03.2022
gez. Wittich, Jagdvorsteher
Bebra, 07.03.2022
Der Magistrat der Stadt Bebra
gez. Knoche, Bürgermeister
„Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums:
Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete unter Mitfinanzierung des Landes Hessen.“