Magistrat der Stadt Bebra
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra


Jagdgenossenschaft Bebra- Breitenbach/ Lüdersdorf
Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Bebra- Breitenbach/ Lüdersdorf

Hiermit lade ich alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Bebra-Breitenbach/ Lüdersdorf gemäß § 5 der Satzung der Jagdgenossenschaft Bebra- Breitenbach/ Lüdersdorf vom 06.12.72 zu einer Versammlung am Samstag, den 25. März 2023 um 20:00 Uhr in die Gaststätte „Breitenbacher Hof“ in Bebra- Breitenbach, Hersfelder Str. 116, 36179 Bebra- Breitenbach ein.

Tagesordnung

  1. Begrüßung und Eröffnung durch den Jagdvorsteher
  2. Feststellung der fristgerechten Ladung und Beschlussfähigkeit
  3. Verlesung des Protokolls der letzten JGV
  4. Bericht des Jagdvorstehers
  5. Kassenbericht des Rechnungsjahr 2022
  6. Bericht der Kassenprüfer und Antrag auf Entlastung des Gesamtvorstandes
  7. Neuwahl eines Kassenprüfers (auf 2 Jahre)
  8. Beratung und Beschlussfassung über die Kassenführungen.
  9. Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Jagdertrages 2022 und Rücklagen
  10. Verschiedenes

Anträge können bis drei Tage vor der Versammlung bei dem Jagdvorsteher schriftlich eingereicht werden. Die Genossenschaftsversammlung ist beschlussfähig, wenn sie satzungsgemäß einberufen wurde. Die Größe des Jagdbezirks Bebra- Breitenbach/ Lüdersdorf wird mit 580 ha festgestellt. Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft endet mit dem Verlust des Grundeigentums. Eigentumsveränderungen hat der Grundstückseigentümer nachzuweisen. Fragen zum Jagdgenossenschaftskataster  können bis zum 20. März 2023 beim Jagdvorsteher Heiko Volland, Fuldastr. 10, 36179 Bebra- Breitenbach, telefonisch gestellt und beantwortet werden. Eigentumsveränderungen sind beim Jagdvorsteher bis zum 20. Dezember 2023 anzuzeigen.

In diesem Zusammenhang weise ich noch darauf hin, dass gemäß § 7 der Jagdgenossenschaft Bebra- Breitenbach/ Lüdersdorf jeder Jagdgenosse sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen anderen Jagdgenossen oder einen volljährigen Verwandten ersten Grades ausüben lassen kann. Ein Bevollmächtigter darf nicht mehr als drei Jagdgenossen vertreten. Sollte ein Jagdgenossenschaftsmitglied nicht an der Versammlung teilnehmen können, wird er gebeten, einen Bevollmächtigten zu entsenden.

Bebra-Breitenbach, 28.02.2023

gez. Ritter, Jagdvorsteher

Bebra, 28.02.2023

Der Magistrat der Stadt Bebra

gez. Knoche, Bürgermeister


 

 

 

„Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums:
Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete unter Mitfinanzierung des Landes Hessen.“