Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Jagdgenossenschaft Bebra
Alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Bebra lade ich hiermit gem. § 5 der Satzung der Jagdgenossenschaft Bebra vom 29.03.2001 zur Genossenschaftsversammlung am Freitag, 17.03.2023 um 19:30 Uhr in die Gaststätte “Unlimited Bebra“, Bahnhofstr. 1, 36179 Bebra, ein.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung durch den Jagdvorsteher
2. Bericht des Jagdvorstehers über das Jagdjahr 2022/2023
3. Kassenbericht, Bericht der Kassenprüfung und Entlastung des Vorstandes und des
Kassenführers für das Geschäftsjahr 2022/2023
4. Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages aus der Jagdnutzung
des Geschäftsjahres 2022/2023
5. Bericht des Jagdpächters
6. Verschiedenes
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Jagdgenossenschaftsversammlung gem. § 6 der Satzung beschlussfähig ist, wenn sie satzungsgemäß einberufen wurde.
Der Genossenschaft gehören alle Grundstückseigentümer des Jagdbezirks Bebra nach Maßgabe des Genossenschaftskatasters an. Eigentumsänderungen hat der Grundeigentümer gem. § 2 Abs. 4 dem Jagdvorstand mitzuteilen und nachzuweisen. Die Mitgliedschaft zur Genossenschaft endet mit dem Verlust des Grundeigentums.
In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass gem. § 7 Abs. 3 der Satzung jeder Genosse sich durch ein Kind, seinen Ehegatten, einen Elternteil, eine in seinem Dienst ständig beschäftigte Person oder einen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden anderen Genossen mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen kann, sofern diese voll geschäftsfähig sind.
Ein Bevollmächtigter darf nicht mehr als drei Jagdgenossen vertreten.
Bebra, 02.03.2022
gez. Helmut Rehwald
Jagdvorsteher
Bebra, 02.03.2022
Magistrat der Stadt Bebra
gez. Knoche
Bürgermeister
„Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums:
Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete unter Mitfinanzierung des Landes Hessen.“