Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Die Stadt Bebra sucht zur Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit als sachverständige Person nach § 8 c der Hessischen Gemeindeordnung
einen Kommunalen Behindertenbeauftragten (m/w/d)
Zu den Aufgaben der/des Behindertenbeauftragten (m/w/d) zählen insbesondere die Beratung von Menschen mit Behinderung und ihrer in der Stadt Bebra tätigen Behindertenorganisationen, Koordinierung von Anliegen und Anregungen der Behinderten und ihrer in der Stadt Bebra tätigen Organisationen und Weiterleitung dieser an die zuständigen Stellen, Abgabe von Stellungnahmen und Empfehlungen gegenüber der Stadtverordnetenversammlung und/oder den Ausschüssen sowie dem Magistrat bei Planungen und vor der Entscheidung über Maßnahmen, die behinderte Menschen betreffen, Anregungen von Maßnahmen zur Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen.
Der/Die Behindertenbeauftragte (m/w/d) kann im Einvernehmen mit dem Magistrat der Stadt Bebra Sprechstunden abhalten. Die/Der ehrenamtlich Tätige wird durch Beschluss des Magistrats vorerst auf die Dauer von 5 Jahren zum/zur Kommunalen Behindertenbeauftrag-ten bestellt. Die Ausübung der Tätigkeit erfolgt als Ehrenamt.
Gesucht wird eine verantwortungsvolle Person, die bereits Erfahrung durch andere Tätigkeiten im Bereich der Umsetzung der Gleichstellung hat und/oder persönliche Erfahrungen bezüglich eines eigenen Handicaps hat.
Interessenten*innen richten ihre kurze Bewerbung mit Lebenslauf bitte bis zum 22.03.2023 schriftlich oder per E-Mail an den Magistrat der Stadt Bebra, Haupt- und Personalamt, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra.
Bei weiteren Rückfragen stehen Ihnen Ralf Orth oder Johannes Wilhelm, Tel. 06622 501122 oder -127 zur Verfügung.
Bebra, 20.02.2023
Knoche
Bürgermeister
„Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums:
Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete unter Mitfinanzierung des Landes Hessen.“