Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
2. Änderung der Satzung über die Benutzung und Unterhaltung der städtischen Feldwege der Stadt Bebra – Feldwegesatzung –
Auf Grundlage der §§ 5, 7 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 und 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra in ihrer Sitzung am 09.02.2023 die 2. Änderung der Satzung über die Benutzung und Unterhaltung der städtischen Feldwege der Stadt Bebra – Feldwegesatzung – beschlossen.
I.
§ 6 Unzulässige Handlungen
In (1) „Es ist unzulässig …“ wird wie folgt neu formuliert:
10. die nicht befestigten Seitenstreifen und Böschungen außer zur Unterhaltung zu beweiden oder zu befahren, bzw. vor dem 15. Juni zu mulchen.
II.
Inkrafttreten
(1) Diese 2. Änderung der Feldwegesatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Ausfertigungsvermerk:
„Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.“
Bebra, 10.02.2023
Der Magistrat der Stadt Bebra
Knoche
Bürgermeister
„Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums:
Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete unter Mitfinanzierung des Landes Hessen.“