Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Jagdgenossenschaftsversammlung
Hiermit lade ich alle Mitglieder des gemeinsamen Jagdbezirks Weiterode gem. § 5 Abs. 2 der Satzung vom 17.03.2000 zur Genossenschaftsversammlung am
Freitag, 03.März 2023 um 19.30 Uhr
in das Obst- und Gartenbau-Vereinsheim in Bebra-Weiterode
ein. Der Jagdgenossenschaft gehören alle Grundeigentümer an, auf deren Fläche die Jagd ausgeübt werden darf.
Tagesordnung
TOP 1 Eröffnung und Begrüßung
TOP 2 Feststellung der Beschlussfähigkeit
TOP 3 Bericht des Jagdvorstehers
TOP 4 Kassenbericht für das Rechnungsjahr 2022/2023
TOP 5 Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes
TOP 6 Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages aus der Jagdnutzung 2022/2023
TOP 7 Bericht der Jagdpächter
TOP 8 Jagdpachtvertrag
TOP 9 Verschiedenes
Die Genossenschaftsversammlung ist beschlussfähig, wenn sie satzungsgemäß einberufen wurde.
Anträge zur Tagesordnung sind bis 24.02.23 schriftlich beim Jagdvorsteher Gerd Koch, Oststr. 128 einzureichen.
Der Genossenschaft gehören alle Grundeigentümer des gemeinschaftlichen Jagdbezirks nach Maßgabe des Genossenschaftskatasters an.
Das Kataster liegt 2 Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zur Einsichtnahme beim Jagdvorsteher – Herrn Gerd Koch , Oststr. 128 – aus. In dieser Zeit können Berichtigungen des Genossenschaftskatasters beantragt werden.
In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass gemäß § 7 der z. Zt. gültigen Satzung jeder Jagdgenosse sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen anderen Jagdgenossen oder einen volljährigen Verwandten ersten Grades ausüben kann. Ein Bevoll-mächtigter darf nicht mehr als 3 Jagdgenossen vertreten.
Die Mitgliedschaft zur Genossenschaft endet mit dem Verlust des Grundeigentums. Eigentumsänderungen hat der Grundstückseigentümer dem Vorstand mitzuteilen und nachzuweisen.
Bebra, 02.02.2023
Gerd Koch
Jagdvorsteher
Bebra, 02.02.2023
Der Magistrat der Stadt Bebra
gez. Knoche
Bürgermeister
„Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums:
Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete unter Mitfinanzierung des Landes Hessen.“