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Mitteilung der Stadt Bebra

Dorfentwicklung in den 11 Ortsteilen der Stadt Bebra
Dorfentwicklung in Bebra – Verfahrensänderung betrifft Antragsstellung in der Privatförderung

Die frühzeitige Projektvorbereitung und Antragstellung wird in den beiden verbleibenden Jahren 2023 und 2024 wichtiger denn je

Mit der Dorfentwicklung in den 11 Ortsteilen von Bebra wird das Ziel verfolgt, attraktiven und zukunftsfähigen Wohn- und Lebensraum in den Ortskernen zu schaffen. Damit dies in den verbleibenden zwei Förderjahren noch für viele Hauseigentümerinnen und -eigentümer möglich ist, sollten Sie zeitnah einen Termin zur kostenfreien Erstberatung mit dem beratenden Architekten vereinbaren.

Im Dorfentwicklungsprogramm des Landes Hessen ist eine ganzjährige Antragstellung möglich. Bisher konnten im Laufe des Jahres immer wieder Fördergelder durch die Bewilligungsstelle beim Landkreis Hersfeld-Rotenburg bewilligt werden. Da das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum 1. Januar 2023 neue Förderrichtlinien erlassen hat, wird sich ab diesem Jahr die Mittelverteilung auf die Landkreise ändern. Im Frühjahr 2023 müssen alle vollständig vorliegenden Förderanträge an die WI-Bank gemeldet werden und danach erfolgt eine konkrete Mittelzuteilung für die anstehenden Bewilligungen.

Die Bewilligungsstelle des Landkreises Hersfeld-Rotenburg empfiehlt daher eine möglichst frühe Antragstellung. Ab 2023 gilt, dass private Antragsteller ihren Antrag bis Mitte Februar eines jeden Jahres einreichen sollten, um die besten Chancen auf eine Förderung zu haben. Interessierte sollten frühzeitig die Erstberatung nutzen, um mit dem Architekten Ideen abzustimmen und sich über die notwendigen, ggf. noch zu beschaffenden Unterlagen zu informieren.

Die aktuellen Förderantragsformulare stehen auf der Homepage des Landkreises (www.hef-rof.de) zur Verfügung. Neben den Antragsformularen gehören Angebote oder eine Kostenschätzung zu den erforderlichen Unterlagen für eine Beantragung von Fördermitteln. Im Vorfeld der Antragstellung sollte rechtzeitig geprüft werden, ob für das Vorhaben eine Baugenehmigung oder eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung benötigt wird. Falls eine Genehmigung für das Vorhaben erforderlich ist, muss diese mit dem Förderantrag eingereicht werden.

Anträge für private Fördermaßnahmen können bis zum Frühjahr 2024 beim Landkreis gestellt werden, um bei einer möglichen Bewilligung im Jahr 2024 berücksichtigt werden zu können.

Termine für die kostenfreie Erstberatung können mit dem Planungsbüro plusConcept vereinbart werden (kd.schnarr@plusconcept.com, 06691 21180).

Außerdem steht Ihnen Frau Menten vom Landkreis Hersfeld-Rotenburg – Dorf-u. Regionalentwicklung für weitere Informationen zur Verfügung (manuela.menten@hef-rof.de, 06621 / 87-2219) sowie Herr Meister und Herr Knobl vom Bau- und Planungsamt der Stadt Bebra (jens.meister@bebra.de; 06622 / 501-151; markus.knobl@bebra.de ; 06622 / 501-153).

2023-01-04