Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Auf Grund der §§ 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes und anderer Vorschriften aus Anlass der Corona-Pandemie vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915) und §§ 1-6, 10 des Gesetzes über Kommunale Abgaben in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 247) hat die Stadtverordnetenversammlung am 18.11.2022 folgende 1. Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt Bebra beschlossen
Artikel 1
§ 14 b Satz 1 und Satz 3 werden wie folgt geändert:
Für die Benutzung der Gemeinschaftshäuser werden nachstehende Nebenkosten erhoben:
Satz 1 - Stromkosten werden nach tatsächlichem Verbrauch in Rechnung gestellt. Pro Kilowattstunde werden 0,50 € in Rechnung gestellt.
Satz 3 - Im Winterhalbjahr (Oktober bis April) wird eine Energiekostenpauschale in Höhe von 20,00 € je Veranstaltungstag (Benutzungstag) erhoben.
Artikel 2
Die 1. Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Gemeinschaftshäuser der Stadt Bebra tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft.
Ausfertigung:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Be-schluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Bebra, 18.11.2022
Knoche
Bürgermeister