Magistrat der Stadt Bebra Bebra, den 11.10.2022
Bekanntmachung
Hessen Mobil Straßen- und Verkehrswesen Fulda, Oktober 2022
Vorbereitung der Planung für das Vorhaben "B 83 - Ortsumfahrung Lispenhausen"
hier: Dulden von Vorarbeiten auf Grundstücken
Hessen Mobil beabsichtigt zwischen Rotenburg a. d. Fulda und Lispenhausen das o. a. Bauvorhaben durchzuführen. Um die Planung vorbereiten zu können, müssen auf verschiedenen Grundstücken in der Zeit vom Januar 2023 bis zum Dezember 2023 Vorarbeiten durchgeführt werden. Es handelt sich dabei um Erhebungen zu verschiedenen Tierartengruppen. Im Zuge dessen werden u. a. temporäre Untersuchungsgegenstände verwendet, die ohne Beschädigung am Grundstück angebracht und wieder entfernt werden. Diese können beispielsweise Horchboxen, verschiedene Fang- und Nistkästen sowie künstliche Verstecke umfassen.
Die betroffenen Grundstücke in den Gemarkungen Bebra, Breitenbach, Rotenburg a. d. Fulda und Lispenhausen liegen im Untersuchungsraum und können der beigefügten Übersichtskarte entnommen werden.
Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 32b Hessisches Straßengesetz (HStrG) verpflichtet, sie zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt.
Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt das Regierungspräsidium Kassel auf Antrag der Straßenbaubehörde die Entschädigung fest.
Durch diese Vorarbeiten wird nicht über Zulassung und Ausführung des geplanten Straßenbauvorhabens entschieden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei Hessen Mobil, Dezernat Q4, Wilhelmstraße 10, 65185 Wiesbaden, schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden
Im Auftrag
gez.
Strecker
Anlage:
Übersichtskarte
2022-10-12