Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Jagdgenossenschaft Bebra-Imshausen
Das Protokoll der Jagdgenossenschaftsversammlung vom 15. Juni 2022 liegt, gemäß § 11 der Satzung, ab dem Tag der Veröffentlichung, für die Jagdgenossen zwei Wochen zur Einsichtnahme beim Jagdvorsteher Karl-Heinrich Claus, Untermühle, 36179 Bebra-Solz, aus.
Gleichzeitig wird bekanntgegeben, dass die Jagdgenossenschaft in o.g. Versammlung beschlossen hat, den Reinertrag aus der Jagdnutzung der Jagdjahre 2019/2020, 2020/2021 und 2021/2022 an die Jagdgenossen nach dem Verhältnis des Flächenanteiles ihrer beteiligten Grundstücke auszuzahlen.
Aufgrund der beschlossenen Satzungsänderung mit der Neufassung des § 15 werden Jagdpachtanteile ausschließlich mit Banküberweisung ausgezahlt. Jagdgenossen die dem Kassierer Helmut Hartmann Ihre Bankverbindung bislang nicht mitgeteilt haben, müssen dies, zwecks Wahrung Ihrer Ansprüche, innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich oder mündlich nachholen. Wird diese Frist versäumt, entfällt der Auszahlungsanspruch.
Bebra-Solz, 12.09.2022
Karl-Heinrich Claus
Jagdvorsteher
Bebra, 13.09.2022
Der Magistrat der Stadt Bebra
gez. Knoche
Bürgermeister
„Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums:
Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete unter Mitfinanzierung des Landes Hessen.“