Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bebra
Bauleitplanung der Stadt Bebra
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Stadtzentrum - Pfarrstraße“ in der Kernstadt Bebra
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra hat in öffentlicher Sitzung am 23.09.2021 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Stadtzentrum - Pfarrstraße“ beschlossen.
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung in Verbindung mit § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) ohne Durchführung einer Umweltprüfung.
Ziel und Zweck der Bebauungsplan-Änderung ist im Wesentlichen die planungsrechtliche Anpassung an den baulichen und genehmigten Bestand und die planungsrechtliche Vorbereitung zur Errichtung von zwei weiteren Wohngebäuden an der Pfarrstraße. Planungsziel ist die Entwicklung von Potenzialflächen, die zur städtebaulichen Nachverdichtung von Wohnbebauungen in den rückwärtigen Liegenschaftsbereichen der südlich gelegenen Pfarrstraße zu ermöglichen.
Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 umfasst die Flurstücke 43/10, 43/8, 39/5, 39/7, 38/5, 38/4, 38/3, 36/5, 36/4, 36/3, 34/5, 34/4, 27/1, 27/2, 26/2, 25/6, 25/1, 24/8, 24/7, 20/5, 20/7 sowie die städtischen Flurstücke 210/16, 210/17,142/4, 142/3, 283/4 und eine Teilfläche aus 71/2 Gemarkung Bebra, Flur 9, zur städtebaulichen Innenentwicklung im Bereich der Pfarrstraße. Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 sind aus der untenstehenden Abbildung ersichtlich.
2. Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Weiterhin hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra in öffentlicher Sitzung am 23.09.2021 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Stadtzentrum - Pfarrstraße“ beschlossen.
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung in Verbindung mit § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) ohne Durchführung einer Umweltprüfung.
Ziel und Zweck der Bebauungsplan-Änderung ist im Wesentlichen die planungsrechtliche Anpassung an den baulichen und genehmigten Bestand und die planungsrechtliche Vorbereitung zur Errichtung von zwei Wohngebäuden an der Pfarrstraße. Planungsziel ist die Entwicklung von Potenzialflächen, die zur städtebaulichen Nachverdichtung von Wohnbebauungen in den rückwärtigen Liegenschaftsbereichen der südlich gelegenen Pfarrstraße zu ermöglichen.
Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 umfasst die Flurstücke 43/10, 43/8, 39/5, 39/7, 38/5, 38/4, 38/3, 36/5, 36/4, 36/3, 34/5, 34/4, 27/1, 27/2, 26/2, 25/6, 25/1, 24/8, 24/7, 20/5, 20/7 sowie die städtischen Flurstücke 210/16, 210/17,142/4, 142/3, 283/4 und eine Teilfläche aus 71/2 Gemarkung Bebra, Flur 9, zur städtebaulichen Innenentwicklung im Bereich der Pfarrstraße. Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 sind aus der untenstehenden Abbildung ersichtlich.
Der Entwurf der Bebauungsplan-Änderung und seine Begründung liegen in der Zeit vom
14.04.2022 bis einschließlich 16.05.2022
während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung Bebra
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
in der für jedermann zugänglichen Eingangshalle im Foyer des Rathauses Bebra, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra öffentlich aus. Die Unterlagen können auch nach vorheriger Vereinbarung außerhalb der vorgenannten Zeiten eingesehen werden.
Der Entwurf der Bebauungsplan-Änderung mit Begründung ist während des oben genannten Zeitraumes auch auf der Internetseite der Stadt Bebra unter
www.bebra-stadt.de → Stadt und Bürger → Stadtverwaltung → Bekanntmachungen
abrufbar.
Die Öffentlichkeit kann sich im Rahmen der öffentlichen Auslegung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren. Es besteht für jedermann die Möglichkeit der Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können während des Auslegungszeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Interessierte Bürger und Bürgerinnen einschließlich Kinder- und Jugendlicher wenden sich bitte an die Mitarbeiter des Bauverwaltungsamtes im Rathaus Bebra, Rathausmarkt 1, Zimmer 407 und 409.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplan-Änderung unberücksichtigt bleiben.
Die öffentliche Bekanntmachung ergeht aufgrund § 8 der Hauptsatzung der Stadt Bebra in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB.
Bebra, den 05.04.2022
Amt 60-JM
Der Magistrat der Stadt Bebra
gez. Stefan Knoche, Bürgermeister
Anlagen
- Begründung
- Entwurf
- Übersichtsplan Baugrenzen
- Geltungsbereich
- Topographischer Übersichtsplan
- Art und Maß der baulichen Nutzung
„Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums:
Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete unter Mitfinanzierung des Landes Hessen.“