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Anschrift und Öffnungszeiten

     
 
                           

Jagdgenossenschaft Bebra-Iba
Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung

Ich lade alle Mitglieder des Jagdbezirkes Iba gem. § 5 Abs. 2 der Satzung vom 07.04.2018 zur Genossenschaftsversammlung am Freitag, 22.04.2022 um 20.00 Uhr im Landgasthaus Däche in Iba ein.

Der Jagdgenossenschaft gehören alle Grundeigentümer an, auf deren Fläche die Jagd ausgeübt werden darf.

Tagesordnung:    1) Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
                            2) Grußworte
                            3) Verlesen des Protokolls der letzten Jagdgenossenschaftsversammlung
                            4) Bericht des Jagdvorstehers über das Jagdjahr 2021/2022
                            5) Kassenbericht für das Jagdjahr 2021/2022
                            6) Prüfbericht des Genossenschaftsausschusses
                                      a) Genossenschaftsregister
                                      b) Niederschriften
                                      c) Kassenprüfung
                            7) Aussprache über die Berichte
                            8) Entlastung des Jagdvorstandes
                            9) Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung 2021/2022
                          10) Bericht des Jagdpächters
                          11) Verschiedenes

Die Genossenschaftsversammlung ist beschlussfähig, wenn sie satzungsgemäß einberufen wurde.

Der Genossenschaft gehören alle Grundeigentümer des Jagdbezirks nach Maßgabe des Genossenschaftskatasters an.

Das Kataster liegt 2 Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zur Einsichtnahme bei Jagdvorsteher –Herr Holger Stöber, Schieferstraße 40, Iba- aus. In dieser Zeit können Berichtigungen des Genossenschaftskatasters beantragt werden. Die Mitgliedschaft zur Genossenschaft endet mit dem Verlust des Grundeigentums. Eigentumsänderungen hat der Grundstückseigentümer dem Vorstand mitzuteilen und mit einem Grundbuchauszug nachzuweisen.

Ich weise darauf hin, dass gem. § 7 der Satzung jeder Jagdgenosse sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen anderen Jagdgenossen oder einen voll geschäftsfähigen Ehegatten, ein Kind oder einen Elternteil, sowie eine in seinem Dienst ständig beschäftigte Person ausüben kann. Ein Bevollmächtigter darf nicht mehr als 3 Jagdgenossen vertreten.

Die zum Zeitpunkt der Versammlung geltenden Corona-Schutzvorschriften sind zu beachten.

Bebra, 24.03.2022

gez. Holger Stöber
Jagdvorsteher

Bebra, 24.03.2022

Der Magistrat der Stadt Bebra

gez. Knoche
Bürgermeister


 

 

 

„Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums:
Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete unter Mitfinanzierung des Landes Hessen.“