Wettbewerb „Neugestaltung Rathausmarkt in Bebra“
Nichtoffener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb für Landschaftsarchitekten nach RPW 2013
Veröffentlichung des Exposés und der Bewerbungsunterlagen
Diese finden Sie hier: https://my.hidrive.com/share/34g.1rgep7
AUSLOBERIN
Der Magistrat der Stadt Bebra
Rathausmarkt 1
D-36179 Bebra
ANSPRECHPARTNER
Jens Meister
Bau- und Planungsamt
E-Mail: jens.meister@bebra.de
Telefon: 0049-6622-501-151
WETTBEWERBSVORBEREITUNG/WETTBEWERBSBETREUUNG
Gasse|Schumacher|Schramm
Landschaftsarchitekten Partnerschaft Paderborn mbB
Vogelsang 5
D-33104 Paderborn
ANSPRECHPARTNER Martin Gasse (Landschaftsarchitekt)
E-Mail: wettbewerbe@gss-paderborn.de
Tel.: 0049-5252-52 125
WETTBEWERBSART/VERFAHREN
Nichtoffener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb für Landschaftsarchitekten und Landschaftsarchitektinnen, einphasig, nach RPW 2013 mit begrenzter Teilnehmerzahl nach offenem Bewerbungsverfahren.
Gegenstand sind Planungen aus dem Baubereich für Landschaftsarchitekten und Landschaftsarchitektinnen.
Bewerbergemeinschaften sind zulässig, sofern jeder Bewerber teilnahmeberechtigt ist. Jede Teilnehmerin bzw. jeder Teilnehmer darf nur mit einem Entwurf am Verfahren teilnehmen. Varianten sind nicht zulässig. Die nachträgliche Bildung von Arbeitsgemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Wettbewerbssprache bei diesem Wettbewerb (Beschriftung, Erklärungen, Berechnungen) ist deutsch, ebenso die Sprache bei der Fortführung der beauftragten Planung und Umsetzung des Projektes.
Der Auslobung liegt die „Richtlinie für Planungswettbewerbe“ (RPW 2013 in der Fassung vom 31.01.13) zugrunde. Sie ist Bestandteil der Auslobung. Die Ausloberschaft, Teilnehmer:innen, Preisrichter:innen und Vorprüfung erkennen die Bedingungen der Auslobung im Rahmen der RPW 2013 verbindlich an.
Die Auftragsvergabe erfolgt nach dem Wettbewerb im nachgeschalteten Verhandlungsverfahren gem. § 14 (4) 8 VgV, an dem die Preisträger beteiligt werden.
Die Auslobung hat der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen vorgelegen, diese hat die Übereinstimmung mit den Regeln bestätigt. Die Übereinstimmung ist unter der Registrier-Nr. 02/2022 von der Architekten– und Stadtplanerkammer Hessen am 15.02.2022 festgestellt worden.